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DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Congress Centrum Bremen, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Congress Centrum Bremen, Bürgerweide, 
28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Bremen ISIN 
DE0005261606 
WKN 526160 EINBERUFUNG der 140. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
-Aktiengesellschaft von 1877- am Mittwoch, den 10. Juni 2020, um 10.00 Uhr, 
 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des 
SARS-CoV-2 Virus beziehungsweise den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken 
der COVID-19 Erkrankung 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der 
   Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten 
   Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des 
   Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 
   1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2019 der 
   BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- 
   und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach 
   § 315e HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- 
   aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 
   1.536.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den 
   Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den 
   Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
   für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie 
   den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
   Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
   Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat bzw. 
   Nachbesetzung* 
 
   Frau Karoline Linnert und Herr Martin Günthner haben ihr 
   Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- mit 
   Wirkung zum 30. November 2019 niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- setzt sich nach den §§ 96 Abs. 
   1 und 101 Abs. AktG und nach den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 
   Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der 
   Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Nachdem der Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden von Frau 
   Linnert sowie Herrn Günthner weniger Mitglieder hat, als 
   gesetzlich und satzungsgemäß vorgesehen, war er 
   gemäß § 104 Abs. 2, Abs. 3 AktG auf Antrag des 
   Vorstandes durch gerichtliche Bestellung zu ergänzen. 
 
   Mit Beschluss vom 13. Januar 2020 hat das Amtsgericht Bremen 
   dem Antrag des Vorstands auf Bestellung von Frau Dr. Claudia 
   Schilling sowie Herrn Dietmar Strehl entsprochen. Die 
   Bestellung ist den Empfehlungen in Ziffer 5.4.3 Deutscher 
   Corporate Governance Kodex 2017 / Ziffer C.15 des am 20. 
   März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Deutscher 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 
   2019 folgend befristet bis zum Ablauf der auf die Bestellung 
   folgenden Hauptversammlung. 
 
   Für die zur Besetzung frei werdenden Mandate ist somit eine 
   Neuwahl erforderlich. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG ist für 
   den Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- die gesetzliche Quote von 
   mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männer 
   festgelegt. Da der Gesamterfüllung zum Aufsichtsrat 
   widersprochen wurde, ist auf die jeweiligen Seiten - 
   Arbeitnehmer- und Anteilseignerseite - getrennt abzustellen. 
   Die Vorgabe von 30 % ist erreicht, wenn auf jeder Seite 
   mindestens zwei Vertreter des jeweiligen Geschlechts 
   vertreten sind. Auf der Anteilseignerseite gehört dem 
   Aufsichtsrat mit Frau Wybcke Meier bisher nur eine Frau an, 
   deren Aufsichtsratsmandat über die Hauptversammlung 2020 
   hinaus andauert. Die gerichtliche Bestellung von Frau Dr. 
   Claudia Schilling ist befristet bis zum Ablauf der auf die 
   Bestellung folgenden Hauptversammlung am 10. Juni 2020. 
 
   Für die zwei in der Hauptversammlung 2020 neu zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Anteilseigner schlägt 
   der Aufsichtsrat nunmehr die Wahl von einer Frau und einem 
   Mann vor. Die restlichen Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseignerseite sind männlich. Damit wäre das 
   Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 AktG erfüllt. 
 
   Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden 
   Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des 
   Personalausschusses des Aufsichtsrats, der bei der 
   Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses 
   wahrnimmt, und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und die Erfüllung 
   des für seine Zusammensetzung beschlossene Kompetenzprofils. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
   und b) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 10. Juni 2020 zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine 
   Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
   der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   a. _Dr. Claudia Schilling, Bremerhaven_ 
 
      Senatorin für Wissenschaft und Häfen und 
      Senatorin für Justiz und Verfassung der 
      Freien Hansestadt Bremen 
      Kompetenz: Häfen / Logistik sowie Recht / 
      Governance 
 
      Mitgliedschaft in folgenden weiteren 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten sowie vergleichbaren 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - bremenports Beteiligungs-GmbH, 
        Deutschland 
      - bremenports GmbH & Co. KG, Deutschland 
      - WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, 
        Deutschland 
   b. _Dietmar Strehl, Bremen_ 
 
      Senator für Finanzen der Freien Hansestadt 
      Bremen 
      Kompetenz: Rechnungswesen / Controlling / 
      Risikomanagement 
 
      Mitgliedschaft in folgenden weiteren 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten sowie vergleichbaren 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. 
        KGaA, Deutschland 
      - BREBAU GmbH, Deutschland 
      - BIS Bremerhavener Gesellschaft für 
        Investitionsförderung und 
        Stadtentwicklung mbH, Deutschland 
      - Performa Nord, Deutschland 
        (Betriebsausschuss) 
      - Immobilien Bremen, Anstalt des 
        öffentlichen Rechts, Deutschland 
        (Verwaltungsrat) 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Zu Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in 
   der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird erklärt, dass Frau 
   Dr. Claudia Schilling Senatorin für Wissenschaft und Häfen 
   und Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien 
   Hansestadt Bremen ist. Herr Dietmar Strehl ist Senator für 
   Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Die Freie Hansestadt 
   Bremen hält eine wesentliche Beteiligung an der 
   Gesellschaft. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 

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