DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Congress Centrum Bremen, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-24 / 15:06 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Bremen ISIN DE0005261606 WKN 526160 EINBERUFUNG der 140. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- am Mittwoch, den 10. Juni 2020, um 10.00 Uhr, in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus beziehungsweise den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken der COVID-19 Erkrankung I. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2019 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 1.536.000,00 wie folgt zu verwenden: Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat bzw. Nachbesetzung* Frau Karoline Linnert und Herr Martin Günthner haben ihr Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- mit Wirkung zum 30. November 2019 niedergelegt. Der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. AktG und nach den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Nachdem der Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden von Frau Linnert sowie Herrn Günthner weniger Mitglieder hat, als gesetzlich und satzungsgemäß vorgesehen, war er gemäß § 104 Abs. 2, Abs. 3 AktG auf Antrag des Vorstandes durch gerichtliche Bestellung zu ergänzen. Mit Beschluss vom 13. Januar 2020 hat das Amtsgericht Bremen dem Antrag des Vorstands auf Bestellung von Frau Dr. Claudia Schilling sowie Herrn Dietmar Strehl entsprochen. Die Bestellung ist den Empfehlungen in Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex 2017 / Ziffer C.15 des am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 folgend befristet bis zum Ablauf der auf die Bestellung folgenden Hauptversammlung. Für die zur Besetzung frei werdenden Mandate ist somit eine Neuwahl erforderlich. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG ist für den Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- die gesetzliche Quote von mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männer festgelegt. Da der Gesamterfüllung zum Aufsichtsrat widersprochen wurde, ist auf die jeweiligen Seiten - Arbeitnehmer- und Anteilseignerseite - getrennt abzustellen. Die Vorgabe von 30 % ist erreicht, wenn auf jeder Seite mindestens zwei Vertreter des jeweiligen Geschlechts vertreten sind. Auf der Anteilseignerseite gehört dem Aufsichtsrat mit Frau Wybcke Meier bisher nur eine Frau an, deren Aufsichtsratsmandat über die Hauptversammlung 2020 hinaus andauert. Die gerichtliche Bestellung von Frau Dr. Claudia Schilling ist befristet bis zum Ablauf der auf die Bestellung folgenden Hauptversammlung am 10. Juni 2020. Für die zwei in der Hauptversammlung 2020 neu zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Anteilseigner schlägt der Aufsichtsrat nunmehr die Wahl von einer Frau und einem Mann vor. Die restlichen Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseignerseite sind männlich. Damit wäre das Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 AktG erfüllt. Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des Personalausschusses des Aufsichtsrats, der bei der Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses wahrnimmt, und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und die Erfüllung des für seine Zusammensetzung beschlossene Kompetenzprofils. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) und b) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 10. Juni 2020 zu Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. a. _Dr. Claudia Schilling, Bremerhaven_ Senatorin für Wissenschaft und Häfen und Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen Kompetenz: Häfen / Logistik sowie Recht / Governance Mitgliedschaft in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - bremenports Beteiligungs-GmbH, Deutschland - bremenports GmbH & Co. KG, Deutschland - WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, Deutschland b. _Dietmar Strehl, Bremen_ Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen Kompetenz: Rechnungswesen / Controlling / Risikomanagement Mitgliedschaft in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten sowie vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Deutschland - BREBAU GmbH, Deutschland - BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH, Deutschland - Performa Nord, Deutschland (Betriebsausschuss) - Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, Deutschland (Verwaltungsrat) Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Zu Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird erklärt, dass Frau Dr. Claudia Schilling Senatorin für Wissenschaft und Häfen und Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen ist. Herr Dietmar Strehl ist Senator für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Die Freie Hansestadt Bremen hält eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
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April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)