DJ DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Congress Centrum Bremen, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Congress Centrum Bremen, Bürgerweide,
28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-24 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Bremen ISIN
DE0005261606
WKN 526160 EINBERUFUNG der 140. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- am Mittwoch, den 10. Juni 2020, um 10.00 Uhr,
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des
SARS-CoV-2 Virus beziehungsweise den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken
der COVID-19 Erkrankung
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der
Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten
Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des
Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden
Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz
1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2019 der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach
§ 315e HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für
das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR
1.536.000,00 wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den
Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den
Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer
für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie
den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten
beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat bzw.
Nachbesetzung*
Frau Karoline Linnert und Herr Martin Günthner haben ihr
Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- mit
Wirkung zum 30. November 2019 niedergelegt.
Der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- setzt sich nach den §§ 96 Abs.
1 und 101 Abs. AktG und nach den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6
Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die
Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der
Arbeitnehmer zusammen.
Nachdem der Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden von Frau
Linnert sowie Herrn Günthner weniger Mitglieder hat, als
gesetzlich und satzungsgemäß vorgesehen, war er
gemäß § 104 Abs. 2, Abs. 3 AktG auf Antrag des
Vorstandes durch gerichtliche Bestellung zu ergänzen.
Mit Beschluss vom 13. Januar 2020 hat das Amtsgericht Bremen
dem Antrag des Vorstands auf Bestellung von Frau Dr. Claudia
Schilling sowie Herrn Dietmar Strehl entsprochen. Die
Bestellung ist den Empfehlungen in Ziffer 5.4.3 Deutscher
Corporate Governance Kodex 2017 / Ziffer C.15 des am 20.
März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Deutscher
Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember
2019 folgend befristet bis zum Ablauf der auf die Bestellung
folgenden Hauptversammlung.
Für die zur Besetzung frei werdenden Mandate ist somit eine
Neuwahl erforderlich. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG ist für
den Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- die gesetzliche Quote von
mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männer
festgelegt. Da der Gesamterfüllung zum Aufsichtsrat
widersprochen wurde, ist auf die jeweiligen Seiten -
Arbeitnehmer- und Anteilseignerseite - getrennt abzustellen.
Die Vorgabe von 30 % ist erreicht, wenn auf jeder Seite
mindestens zwei Vertreter des jeweiligen Geschlechts
vertreten sind. Auf der Anteilseignerseite gehört dem
Aufsichtsrat mit Frau Wybcke Meier bisher nur eine Frau an,
deren Aufsichtsratsmandat über die Hauptversammlung 2020
hinaus andauert. Die gerichtliche Bestellung von Frau Dr.
Claudia Schilling ist befristet bis zum Ablauf der auf die
Bestellung folgenden Hauptversammlung am 10. Juni 2020.
Für die zwei in der Hauptversammlung 2020 neu zu wählenden
Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Anteilseigner schlägt
der Aufsichtsrat nunmehr die Wahl von einer Frau und einem
Mann vor. Die restlichen Aufsichtsratsmitglieder der
Anteilseignerseite sind männlich. Damit wäre das
Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 AktG erfüllt.
Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung
an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden
Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des
Personalausschusses des Aufsichtsrats, der bei der
Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses
wahrnimmt, und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für
seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und die Erfüllung
des für seine Zusammensetzung beschlossene Kompetenzprofils.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a)
und b) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung am 10. Juni 2020 zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner in den
Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
a. _Dr. Claudia Schilling, Bremerhaven_
Senatorin für Wissenschaft und Häfen und
Senatorin für Justiz und Verfassung der
Freien Hansestadt Bremen
Kompetenz: Häfen / Logistik sowie Recht /
Governance
Mitgliedschaft in folgenden weiteren
gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten sowie vergleichbaren
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- bremenports Beteiligungs-GmbH,
Deutschland
- bremenports GmbH & Co. KG, Deutschland
- WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH,
Deutschland
b. _Dietmar Strehl, Bremen_
Senator für Finanzen der Freien Hansestadt
Bremen
Kompetenz: Rechnungswesen / Controlling /
Risikomanagement
Mitgliedschaft in folgenden weiteren
gesetzlich zu bildenden inländischen
Aufsichtsräten sowie vergleichbaren
Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co.
KGaA, Deutschland
- BREBAU GmbH, Deutschland
- BIS Bremerhavener Gesellschaft für
Investitionsförderung und
Stadtentwicklung mbH, Deutschland
- Performa Nord, Deutschland
(Betriebsausschuss)
- Immobilien Bremen, Anstalt des
öffentlichen Rechts, Deutschland
(Verwaltungsrat)
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
Zu Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in
der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird erklärt, dass Frau
Dr. Claudia Schilling Senatorin für Wissenschaft und Häfen
und Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien
Hansestadt Bremen ist. Herr Dietmar Strehl ist Senator für
Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Die Freie Hansestadt
Bremen hält eine wesentliche Beteiligung an der
Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
Kandidatinnen/Kandidaten gemäß dem Grundsatz Nr. 12 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.
Dezember 2019 versichert, dass sie den zu erwartenden
Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen
können.
Die Lebensläufe der Kandidatinnen/Kandidaten finden Sie im
Anhang dieser Einladung sowie - zusammen mit den
Lebensläufen aller weiteren Aufsichtsratsmitglieder - in
jährlich aktualisierter Form auf der Internetseite der
Gesellschaft unter:
*www.blg-logistics.com/de/unternehmen/vorstand/aufsichtsrat*
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 1
lit. b) der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT*
*-Aktiengesellschaft von 1877-*
§ 14 Abs. 1 lit. b) der Satzung der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- in der
Fassung vom 24. Mai 2016 sieht vor, dass der Vorstand
außer in den gesetzlich vorgesehenen oder durch
Beschluss zu bestimmenden Fällen zur Aufnahme langfristiger
Verbindlichkeiten, insbesondere von Anleihen, der Zustimmung
des Aufsichtsrates bedarf. Diese Regelung ist seit ihrem
Inkrafttreten im Jahre 1998 unverändert. Die
Wirtschaftsprüfer haben eine Aktualisierung und Präzisierung
angeregt, da ansonsten auch der Abschluss von
Darlehensverträgen in dem bei der BLG üblichen Umfang der
Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf, um § 14 Abs. 1 lit. b)
der Satzung Genüge zu tun. Somit ist eine Änderung
dergestalt erforderlich, dass vorlagepflichtig nur
Kapitalmarkttransaktionen (wie insbesondere die Aufnahme von
Anleihen) sind, nicht jedoch Finanzierungen wie z.B. der
Abschluss von Darlehensverträgen oder das Eingehen sonstiger
Verbindlichkeiten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss
zu fassen:
§ 14 Abs. 1 lit. b) der Satzung der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- wird
wie folgt neu gefasst:
'§ 14
(1) b)
zur Durchführung von Transaktionen am Kapitalmarkt, d.h. mit
Kapitalmarktpapieren, wie insbesondere die Aufnahme von
Anleihen oder die Platzierung von Aktien sowie zum Abschluss
von Darlehensverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 10
Jahren;'
II. *Hinweis*
An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und
der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG,
Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich,
wirtschaftlich und organisatorisch eng
verbunden sind. Diese stellen seit 2014
aufgrund geänderter
Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den
Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.
III. *Weitere Angaben zur Einberufung*
1. *Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum
Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in
3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
2. *Virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz*
Der Vorstand hat entsprechend Art. 2 § 1 Abs.
1 und 2 des am 27. März 2020 im
Bundesgesetzblatt (BGBL I 2020, S. 569)
veröffentlichten Gesetzes zur Abmilderung der
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
('COVID-19-Abmilderungssgesetz') entschieden,
eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder deren
Bevollmächtigten durchzuführen. Die Aktionäre
können ihre Stimmabgabe auf dem Wege der
elektronischen Kommunikation ausüben. Die
Hauptversammlung findet unter Anwesenheit der
Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des
Vorstands, weiterer Mitglieder des
Aufsichtsrats und Vorstands, der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie
eines mit der Niederschrift der
Hauptversammlung beauftragten Notars im
Congress Centrum Bremen, Bürgerweide, 28209
Bremen, statt.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten an der virtuellen
Hauptversammlung ist ausgeschlossen.
Die Durchführung der ordentlichen
Hauptversammlung 2020 als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-Abmilderungsgesetz bringt
Modifikationen in den Abläufen der
Hauptversammlung sowie bei den Rechten der
Aktionäre mit sich. Die virtuelle
Hauptversammlung wird vollständig in Bild und
Ton im Internet in einem geschützten Bereich
für angemeldete Aktionäre und Vertreter der
Aktionäre übertragen, die Stimmrechtsausübung
der Aktionäre über elektronische Kommunikation
(Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung werden
ermöglicht, den Aktionären wird eine
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die
ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über
elektronische Kommunikation Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.
Wir bitten die Aktionäre, im Hinblick auf die
Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung
daher die nachstehenden Hinweise zu beachten.
3. *Teilnahmebedingungen*
Zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und zur Ausübung der
versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
nachfolgenden Adresse oder im
internetgestützten System (InvestorPortal) bis
spätestens zum Ablauf des *03. Juni 2020
*zugegangen sein:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Elektronisch über das internetgestützte
System (InvestorPortal) unter
www.blg-logistics.com/ir
Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der
Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft
entscheidend.
Für die elektronische Anmeldung im Internet
benötigen Sie neben Ihrer Aktionärsnummer den
individuellen Zugangscode, den Sie mit den
Hauptversammlungsunterlagen erhalten. Aktien
werden durch die Anmeldung zur
Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere
Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für die
Teilnahme und die Ausübung der
versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag
der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragene Aktienbestand maßgebend.
Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Anmeldetages (03. Juni 2020) entsprechen, da
nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem
letzten Anmeldetag und dem Tag der
Hauptversammlung (einschließlich) keine
Umschreibungen im Aktienregister stattfinden
(Umschreibungsstopp bzw. technical record
date). Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom 04. Juni 2020
bis einschließlich 10. Juni 2020 werden
erst mit Gültigkeitsdatum 11. Juni 2020
verarbeitet und berücksichtigt.
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen
sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch einen
Intermediär, ein Kreditinstitut oder durch
eine Vereinigung von Aktionären, ausüben
lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in
diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung
durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten
erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Auch Bevollmächtigte können nicht selbst
physisch an der Hauptversammlung teilnehmen,
sondern sind auf die Ausübung des Stimmrechts
beschränkt. Sie müssen ihre Stimmen daher wie
nachstehend für die Aktionäre selbst
beschrieben entweder per Briefwahl oder durch
Stimmrechtsuntervollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft -
postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie
im Wege der elektronischen Kommunikation über
das InvestorPortal - ausüben. Im Hinblick auf
die Ausübung des Frage- und Widerspruchsrechts
findet die unten angegebene Vorgehensweise und
Frist gleichermaßen auf Bevollmächtigte
der Aktionäre Anwendung.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform.
Ausnahmen von dem Textformerfordernis können
für Intermediäre, Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte
Personen bestehen. Daher bitten wir unsere
Aktionäre, sich bezüglich der Form der
Vollmachten an Intermediäre, Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen oder diesen
gleichgestellte Personen oder Institutionen,
mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter
folgender Adresse bis zum 08. Juni 2020 (24:00
Uhr) übermittelt werden:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
BLG-HV2020@computershare.de
Zur Bevollmächtigung können die Formulare
verwendet werden, die den Aktionären zusammen
mit dem Anmeldeformular zugesandt werden. Es
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April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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