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(2)

DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -3-

DJ DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Congress Centrum Bremen, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Congress Centrum Bremen, Bürgerweide, 
28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Bremen ISIN 
DE0005261606 
WKN 526160 EINBERUFUNG der 140. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der 
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
-Aktiengesellschaft von 1877- am Mittwoch, den 10. Juni 2020, um 10.00 Uhr, 
 
in Form einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des 
SARS-CoV-2 Virus beziehungsweise den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken 
der COVID-19 Erkrankung 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der 
   Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten 
   Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des 
   Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 
   1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2019 der 
   BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- 
   und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach 
   § 315e HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der 
   BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- 
   aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 
   1.536.000,00 wie folgt zu verwenden: 
 
   Zahlung einer Dividende von EUR 0,40 pro Stückaktie. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den 
   Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den 
   Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer 
   für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie 
   den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
   Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
   Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten 
   beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde. 
6. *Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat bzw. 
   Nachbesetzung* 
 
   Frau Karoline Linnert und Herr Martin Günthner haben ihr 
   Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- mit 
   Wirkung zum 30. November 2019 niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- setzt sich nach den §§ 96 Abs. 
   1 und 101 Abs. AktG und nach den §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1, 6 
   Abs. 1 und 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die 
   Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je acht 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der 
   Arbeitnehmer zusammen. 
 
   Nachdem der Aufsichtsrat mit dem Ausscheiden von Frau 
   Linnert sowie Herrn Günthner weniger Mitglieder hat, als 
   gesetzlich und satzungsgemäß vorgesehen, war er 
   gemäß § 104 Abs. 2, Abs. 3 AktG auf Antrag des 
   Vorstandes durch gerichtliche Bestellung zu ergänzen. 
 
   Mit Beschluss vom 13. Januar 2020 hat das Amtsgericht Bremen 
   dem Antrag des Vorstands auf Bestellung von Frau Dr. Claudia 
   Schilling sowie Herrn Dietmar Strehl entsprochen. Die 
   Bestellung ist den Empfehlungen in Ziffer 5.4.3 Deutscher 
   Corporate Governance Kodex 2017 / Ziffer C.15 des am 20. 
   März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Deutscher 
   Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 
   2019 folgend befristet bis zum Ablauf der auf die Bestellung 
   folgenden Hauptversammlung. 
 
   Für die zur Besetzung frei werdenden Mandate ist somit eine 
   Neuwahl erforderlich. Gemäß § 96 Abs. 2 AktG ist für 
   den Aufsichtsrat der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
   -Aktiengesellschaft von 1877- die gesetzliche Quote von 
   mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männer 
   festgelegt. Da der Gesamterfüllung zum Aufsichtsrat 
   widersprochen wurde, ist auf die jeweiligen Seiten - 
   Arbeitnehmer- und Anteilseignerseite - getrennt abzustellen. 
   Die Vorgabe von 30 % ist erreicht, wenn auf jeder Seite 
   mindestens zwei Vertreter des jeweiligen Geschlechts 
   vertreten sind. Auf der Anteilseignerseite gehört dem 
   Aufsichtsrat mit Frau Wybcke Meier bisher nur eine Frau an, 
   deren Aufsichtsratsmandat über die Hauptversammlung 2020 
   hinaus andauert. Die gerichtliche Bestellung von Frau Dr. 
   Claudia Schilling ist befristet bis zum Ablauf der auf die 
   Bestellung folgenden Hauptversammlung am 10. Juni 2020. 
 
   Für die zwei in der Hauptversammlung 2020 neu zu wählenden 
   Aufsichtsratsmitglieder auf Seiten der Anteilseigner schlägt 
   der Aufsichtsrat nunmehr die Wahl von einer Frau und einem 
   Mann vor. Die restlichen Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseignerseite sind männlich. Damit wäre das 
   Mindestanteilsgebot gemäß § 96 Abs. 2 AktG erfüllt. 
 
   Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung 
   an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die nachfolgenden 
   Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung des 
   Personalausschusses des Aufsichtsrats, der bei der 
   Gesellschaft die Aufgaben eines Nominierungsausschusses 
   wahrnimmt, und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für 
   seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und die Erfüllung 
   des für seine Zusammensetzung beschlossene Kompetenzprofils. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter lit. a) 
   und b) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der 
   Hauptversammlung am 10. Juni 2020 zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine 
   Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über 
   die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn 
   der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die 
   Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   a. _Dr. Claudia Schilling, Bremerhaven_ 
 
      Senatorin für Wissenschaft und Häfen und 
      Senatorin für Justiz und Verfassung der 
      Freien Hansestadt Bremen 
      Kompetenz: Häfen / Logistik sowie Recht / 
      Governance 
 
      Mitgliedschaft in folgenden weiteren 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten sowie vergleichbaren 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - bremenports Beteiligungs-GmbH, 
        Deutschland 
      - bremenports GmbH & Co. KG, Deutschland 
      - WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, 
        Deutschland 
   b. _Dietmar Strehl, Bremen_ 
 
      Senator für Finanzen der Freien Hansestadt 
      Bremen 
      Kompetenz: Rechnungswesen / Controlling / 
      Risikomanagement 
 
      Mitgliedschaft in folgenden weiteren 
      gesetzlich zu bildenden inländischen 
      Aufsichtsräten sowie vergleichbaren 
      Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen: 
 
      - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. 
        KGaA, Deutschland 
      - BREBAU GmbH, Deutschland 
      - BIS Bremerhavener Gesellschaft für 
        Investitionsförderung und 
        Stadtentwicklung mbH, Deutschland 
      - Performa Nord, Deutschland 
        (Betriebsausschuss) 
      - Immobilien Bremen, Anstalt des 
        öffentlichen Rechts, Deutschland 
        (Verwaltungsrat) 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Zu Ziffer C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in 
   der Fassung vom 16. Dezember 2019 wird erklärt, dass Frau 
   Dr. Claudia Schilling Senatorin für Wissenschaft und Häfen 
   und Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien 
   Hansestadt Bremen ist. Herr Dietmar Strehl ist Senator für 
   Finanzen der Freien Hansestadt Bremen. Die Freie Hansestadt 
   Bremen hält eine wesentliche Beteiligung an der 
   Gesellschaft. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen 

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April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -2-

Kandidatinnen/Kandidaten gemäß dem Grundsatz Nr. 12 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. 
   Dezember 2019 versichert, dass sie den zu erwartenden 
   Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen 
   können. 
 
   Die Lebensläufe der Kandidatinnen/Kandidaten finden Sie im 
   Anhang dieser Einladung sowie - zusammen mit den 
   Lebensläufen aller weiteren Aufsichtsratsmitglieder - in 
   jährlich aktualisierter Form auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter: 
 
   *www.blg-logistics.com/de/unternehmen/vorstand/aufsichtsrat* 
7. *Beschlussfassung über die Änderung von § 14 Abs. 1 
   lit. b) der Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT* 
   *-Aktiengesellschaft von 1877-* 
 
   § 14 Abs. 1 lit. b) der Satzung der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- in der 
   Fassung vom 24. Mai 2016 sieht vor, dass der Vorstand 
   außer in den gesetzlich vorgesehenen oder durch 
   Beschluss zu bestimmenden Fällen zur Aufnahme langfristiger 
   Verbindlichkeiten, insbesondere von Anleihen, der Zustimmung 
   des Aufsichtsrates bedarf. Diese Regelung ist seit ihrem 
   Inkrafttreten im Jahre 1998 unverändert. Die 
   Wirtschaftsprüfer haben eine Aktualisierung und Präzisierung 
   angeregt, da ansonsten auch der Abschluss von 
   Darlehensverträgen in dem bei der BLG üblichen Umfang der 
   Zustimmung des Aufsichtsrates bedarf, um § 14 Abs. 1 lit. b) 
   der Satzung Genüge zu tun. Somit ist eine Änderung 
   dergestalt erforderlich, dass vorlagepflichtig nur 
   Kapitalmarkttransaktionen (wie insbesondere die Aufnahme von 
   Anleihen) sind, nicht jedoch Finanzierungen wie z.B. der 
   Abschluss von Darlehensverträgen oder das Eingehen sonstiger 
   Verbindlichkeiten. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
   zu fassen: 
 
   § 14 Abs. 1 lit. b) der Satzung der BREMER 
   LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- wird 
   wie folgt neu gefasst: 
 
   '§ 14 
 
   (1) b) 
 
   zur Durchführung von Transaktionen am Kapitalmarkt, d.h. mit 
   Kapitalmarktpapieren, wie insbesondere die Aufnahme von 
   Anleihen oder die Platzierung von Aktien sowie zum Abschluss 
   von Darlehensverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 10 
   Jahren;' 
II.  *Hinweis* 
 
     An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit 
     der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
     -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und 
     der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, 
     Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich, 
     wirtschaftlich und organisatorisch eng 
     verbunden sind. Diese stellen seit 2014 
     aufgrund geänderter 
     Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den 
     Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
1. *Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum 
   Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 
   3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt 
   in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 
   Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 
2. *Virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
   Präsenz* 
 
   Der Vorstand hat entsprechend Art. 2 § 1 Abs. 
   1 und 2 des am 27. März 2020 im 
   Bundesgesetzblatt (BGBL I 2020, S. 569) 
   veröffentlichten Gesetzes zur Abmilderung der 
   Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
   Insolvenz- und Strafverfahrensrecht 
   ('COVID-19-Abmilderungssgesetz') entschieden, 
   eine virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
   Präsenz der Aktionäre oder deren 
   Bevollmächtigten durchzuführen. Die Aktionäre 
   können ihre Stimmabgabe auf dem Wege der 
   elektronischen Kommunikation ausüben. Die 
   Hauptversammlung findet unter Anwesenheit der 
   Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des 
   Vorstands, weiterer Mitglieder des 
   Aufsichtsrats und Vorstands, der 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie 
   eines mit der Niederschrift der 
   Hauptversammlung beauftragten Notars im 
   Congress Centrum Bremen, Bürgerweide, 28209 
   Bremen, statt. 
 
   Eine physische Teilnahme der Aktionäre und 
   ihrer Bevollmächtigten an der virtuellen 
   Hauptversammlung ist ausgeschlossen. 
 
   Die Durchführung der ordentlichen 
   Hauptversammlung 2020 als virtuelle 
   Hauptversammlung nach Maßgabe des 
   COVID-19-Abmilderungsgesetz bringt 
   Modifikationen in den Abläufen der 
   Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
   Aktionäre mit sich. Die virtuelle 
   Hauptversammlung wird vollständig in Bild und 
   Ton im Internet in einem geschützten Bereich 
   für angemeldete Aktionäre und Vertreter der 
   Aktionäre übertragen, die Stimmrechtsausübung 
   der Aktionäre über elektronische Kommunikation 
   (Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung werden 
   ermöglicht, den Aktionären wird eine 
   Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
   Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, die 
   ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über 
   elektronische Kommunikation Widerspruch gegen 
   Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
 
   Wir bitten die Aktionäre, im Hinblick auf die 
   Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung 
   daher die nachstehenden Hinweise zu beachten. 
3. *Teilnahmebedingungen* 
 
   Zur Teilnahme an der virtuellen 
   Hauptversammlung und zur Ausübung der 
   versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen 
   Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister 
   eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der 
   nachfolgenden Adresse oder im 
   internetgestützten System (InvestorPortal) bis 
   spätestens zum Ablauf des *03. Juni 2020 
   *zugegangen sein: 
 
    BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
    -Aktiengesellschaft von 1877- 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
    Elektronisch über das internetgestützte 
    System (InvestorPortal) unter 
    www.blg-logistics.com/ir 
 
   Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der 
   Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft 
   entscheidend. 
 
   Für die elektronische Anmeldung im Internet 
   benötigen Sie neben Ihrer Aktionärsnummer den 
   individuellen Zugangscode, den Sie mit den 
   Hauptversammlungsunterlagen erhalten. Aktien 
   werden durch die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere 
   Aktionäre können über ihre Aktien auch nach 
   erfolgter Anmeldung verfügen. Für die 
   Teilnahme und die Ausübung der 
   versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag 
   der Hauptversammlung im Aktienregister 
   eingetragene Aktienbestand maßgebend. 
   Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten 
   Anmeldetages (03. Juni 2020) entsprechen, da 
   nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem 
   letzten Anmeldetag und dem Tag der 
   Hauptversammlung (einschließlich) keine 
   Umschreibungen im Aktienregister stattfinden 
   (Umschreibungsstopp bzw. technical record 
   date). Aufträge zur Umschreibung des 
   Aktienregisters in der Zeit vom 04. Juni 2020 
   bis einschließlich 10. Juni 2020 werden 
   erst mit Gültigkeitsdatum 11. Juni 2020 
   verarbeitet und berücksichtigt. 
4. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Bevollmächtigten* 
 
   Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen 
   sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch einen 
   Intermediär, ein Kreditinstitut oder durch 
   eine Vereinigung von Aktionären, ausüben 
   lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in 
   diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung 
   durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten 
   erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär 
   mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft 
   eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Auch Bevollmächtigte können nicht selbst 
   physisch an der Hauptversammlung teilnehmen, 
   sondern sind auf die Ausübung des Stimmrechts 
   beschränkt. Sie müssen ihre Stimmen daher wie 
   nachstehend für die Aktionäre selbst 
   beschrieben entweder per Briefwahl oder durch 
   Stimmrechtsuntervollmacht und Weisungen an die 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft - 
   postalisch, per Telefax oder per E-Mail sowie 
   im Wege der elektronischen Kommunikation über 
   das InvestorPortal - ausüben. Im Hinblick auf 
   die Ausübung des Frage- und Widerspruchsrechts 
   findet die unten angegebene Vorgehensweise und 
   Frist gleichermaßen auf Bevollmächtigte 
   der Aktionäre Anwendung. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Ausnahmen von dem Textformerfordernis können 
   für Intermediäre, Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 
   Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte 
   Personen bestehen. Daher bitten wir unsere 
   Aktionäre, sich bezüglich der Form der 
   Vollmachten an Intermediäre, Kreditinstitute, 
   Aktionärsvereinigungen oder diesen 
   gleichgestellte Personen oder Institutionen, 
   mit diesen abzustimmen. 
 
   Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter 
   folgender Adresse bis zum 08. Juni 2020 (24:00 
   Uhr) übermittelt werden: 
 
    BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
    -Aktiengesellschaft von 1877- 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    BLG-HV2020@computershare.de 
 
   Zur Bevollmächtigung können die Formulare 
   verwendet werden, die den Aktionären zusammen 
   mit dem Anmeldeformular zugesandt werden. Es 

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April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

kann auch das Formular verwendet werden, das 
   alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   *www.blg-logistics.com/ir* 
 
   im Bereich 'Hauptversammlung' verfügbar sein 
   wird. 
 
   Bevollmächtigte erhalten nach der Anmeldung 
   durch den Aktionär ein Formular zugesandt, mit 
   dem der Bevollmächtigte die weiteren Rechte 
   für den Aktionär wahrnehmen kann. 
 
   In dem unter 
 
   *www.blg-logistics.com/ir* 
 
   angebotenen internetgestützten System 
   (InvestorPortal) ist die elektronische 
   Erteilung von Vollmachten sowie deren 
   Änderung und deren Widerruf bis zum Ende 
   der virtuellen Hauptversammlung möglich. 
5. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären 
   weiter an, sich von einem weisungsgebundenen 
   Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
   vertreten zu lassen. Wir weisen darauf hin, 
   dass auch in diesem Fall eine 
   ordnungsgemäße Anmeldung erforderlich 
   ist. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und 
   der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. Sie 
   können unter der folgenden Adresse bis zum 08. 
   Juni 2020 (24:00 Uhr) übermittelt werden: 
 
    BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
    -Aktiengesellschaft von 1877- 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    BLG-HV2020@computershare.de 
 
   Zur Bevollmächtigung können die Formulare 
   verwendet werden, die den Aktionären zusammen 
   mit dem Anmeldeformular zugesandt werden. Es 
   kann auch das Formular verwendet werden, das 
   alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   *www.blg-logistics.com/ir* 
 
   im Bereich 'Hauptversammlung' verfügbar sein 
   wird. 
 
   Bevollmächtigte erhalten nach der Anmeldung 
   durch den Aktionär ein Formular zugesandt, mit 
   dem der Bevollmächtigte die weiteren Rechte 
   für den Aktionär wahrnehmen kann. 
 
   In dem unter 
 
   *www.blg-logistics.com/ir* 
 
   angebotenen internetgestützten System 
   (InvestorPortal) ist die elektronische 
   Erteilung von Stimmrechtsvollmacht und 
   Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft, deren Änderung und deren 
   Widerruf bis zum Ende der Generaldebatte 
   (Beginn der Abstimmung) der virtuellen 
   Hauptversammlung möglich. 
 
   Im Übrigen gelten die Ausführungen des 
   Abschnittes 'Verfahren für die Stimmabgabe 
   durch einen Bevollmächtigten' sinngemäß. 
6. *Verfahren für die Stimmabgabe durch 
   Briefwahl* 
 
   Die Stimmabgabe der Aktionäre kann auch 
   schriftlich oder im Wege elektronischer 
   Kommunikation erfolgen, ohne an der 
   Hauptversammlung teilzunehmen ('Briefwahl'). 
   Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem 
   Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung 
   erforderlich ist. 
 
   Die Stimmabgabe durch Briefwahl, ihr Widerruf 
   und der Nachweis der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
   Textform und muss der Gesellschaft bis 
   spätestens 08. Juni 2020 (24:00 Uhr) unter der 
   nachfolgend genannten Adresse zugegangen sein: 
 
    BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
    -Aktiengesellschaft von 1877- 
    c/o Computershare Operations Center 
    80249 München 
    Telefax: +49 89 30903-74675 
    BLG-HV2020@computershare.de 
 
   Zur Stimmabgabe per Briefwahl können die 
   Formulare verwendet werden, die den Aktionären 
   zusammen mit dem Anmeldeformular zugesandt 
   werden. Es kann auch das Formular verwendet 
   werden, das alsbald nach Einberufung der 
   Hauptversammlung auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   *www.blg-logistics.com/ir* 
 
   im Bereich 'Hauptversammlung' verfügbar sein 
   wird. 
 
   Bevollmächtigte erhalten nach der Anmeldung 
   durch den Aktionär ein Formular zugesandt, mit 
   dem der Bevollmächtigte die weiteren Rechte 
   für den Aktionär wahrnehmen kann. 
 
   In dem unter 
 
   *www.blg-logistics.com/ir* 
 
   angebotenen internetgestützten System 
   (InvestorPortal) ist die elektronische 
   Stimmgabe durch Briefwahl, deren Änderung 
   und deren Widerruf bis zum Ende der 
   Generaldebatte (Beginn der Abstimmung) der 
   virtuellen Hauptversammlung möglich. 
 
   Wird das Stimmrecht durch einen 
   Bevollmächtigten, z. B. durch einen 
   Intermediär, ein Kreditinstitut, eine 
   Vereinigung von Aktionären oder eine diesen 
   nach § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes 
   gleichgestellte Person, ausgeübt, können auch 
   diese das Verfahren der Briefwahl entsprechend 
   nutzen. 
7. *Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 
   2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des 
   Aktiengesetzes* 
a) *Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 
   Absatz 2 des Aktiengesetzes* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände 
   auf die Tagesordnung der Hauptversammlung 
   gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem 
   neuen Gegenstand muss eine Begründung oder 
   ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die 
   Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 
   und Abs. 1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass 
   sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des 
   Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien 
   sind und dass sie die Aktien bis zur 
   Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
   halten. Für die Berechnung der 
   Aktienbesitzzeit gilt § 121 Abs. 7 
   Aktiengesetz entsprechend und § 70 
   Aktengesetz ist zu beachten. 
 
   Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft 
   mindestens 30 Tage vor der Versammlung 
   schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und 
   der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht 
   mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin 
   ist Sonntag, der *10. Mai 2020*, 24:00 Uhr 
   (MESZ). Später zugegangene 
   Ergänzungsverlangen werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den 
   Vorstand zu richten und an folgende Adresse 
   zu übermitteln: 
 
    BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
    -Aktiengesellschaft von 1877- 
    -Vorstand- 
    Präsident-Kennedy-Platz 1 
    28203 Bremen 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang 
   des Verlangens im Bundesanzeiger 
   veröffentlicht. Sie werden außerdem auf 
   der Internetseite 
 
   *www.blg-logistics.com/ir* 
 
   im Bereich 'Hauptversammlung' zur Verfügung 
   gestellt. 
b) *Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß 
   den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes* 
 
   Entsprechend des Art. 2 § 1 Abs. 1, Abs. 2 
   COVID-19-Abmilderungssgesetz hat der Vorstand 
   sich dazu entschlossen, eine virtuelle 
   Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
   Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
   durchzuführen, bei der die Aktionäre ihr 
   Stimmrecht insbesondere auch im Wege der 
   elektronischen Kommunikation ausüben. 
 
   Während der virtuellen Hauptversammlung 
   können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge 
   gestellt werden. Die Aktionäre sind jedoch 
   berechtigt, Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   im Vorfeld der Hauptversammlung bis 
   spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung 
   zum Ablauf des *7. Juni 2020 (24.00 Uhr)* zu 
   übermitteln. Ordnungsgemäß gestellte, 
   zulässige Gegenanträge werden in der 
   virtuellen Hauptversammlung so behandelt, als 
   seien sie in der Hauptversammlung gestellt 
   worden. Gegenanträge müssen mit einer 
   Begründung versehen sein. 
 
   Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu 
   werden und müssen Namen, ausgeübten Beruf, 
   Wohnort und etwaige anderweitige 
   Mitgliedschaften in vergleichbaren Gremien 
   der vorgeschlagenen Person enthalten. 
 
   Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige 
   Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung 
   sind ausschließlich zu richten an: 
 
    BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT 
    -Aktiengesellschaft von 1877- 
    Herrn Stefan Häseker 
    Präsident-Kennedy-Platz 1 
    28203 Bremen 
    Telefax: + 49 421 398-3643 
    E-Mail: stefan.haeseker@blg.de 
 
   Zugänglich zu machende Gegenanträge und 
   Wahlvorschläge von Aktionären wird die 
   Gesellschaft einschließlich des Namens 
   des Aktionärs sowie zugänglich zu machender 
   Begründungen im Internet auf 
 
   *www.blg-logistics.com/ir* 
 
   im Bereich 'Hauptversammlung' 
   veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionäre 
   auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. 
   Dabei werden die bis zum Ablauf des *7. Juni 
   2020 (24.00 Uhr)* der oben genannten Adresse 
   eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge 
   zu den Punkten dieser Tagesordnung 
   berücksichtigt. 
8.  *Fragemöglichkeit gemäß § 1 Absatz 2 
    COVID-19-Abmilderungssgesetz* 
 
    Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte 
    haben entsprechend des Art. 2 § 1 Abs. 2 
    COVID-19-Abmilderungssgesetz in der 
    Hauptversammlung zwar kein Auskunftsrecht im 
    Sinne des § 131 AktG, aber die Möglichkeit, 
    Fragen im Wege der elektronischen 
    Kommunikation einzureichen. Der Vorstand 
    gibt vor, dass die Fragen in deutscher 
    Sprache bis spätestens zwei Tage vor der 
    Hauptversammlung zum Ablauf des 7. Juni 2020 
    (24.00 Uhr) im internetgestützten System 
    (InvestorPortal) unter 
 
    *www.blg-logistics.com/ir* 
 

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April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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