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DGAP-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SÜSS MicroTec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 20.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SÜSS MicroTec SE Garching b. München 
Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023 
ISIN: DE000A1K0235 Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
am 20. Mai 2020 um 10.00 Uhr 
stattfindenden ordentlichen (virtuellen) 
Hauptversammlung. 
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle 
Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre 
sowie ihrer Bevollmächtigten 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, Deutschland, 
statt. Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und 
Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten 
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen 
können. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 
§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
('*Covid-19-AuswBekG*") als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre 
sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) 
abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der 
Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den 'Weiteren 
Angaben und Hinweisen', die im Anschluss an die 
Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SÜSS MicroTec SE, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die SÜSS 
   MicroTec SE und den Konzern einschließlich 
   der Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB und § 
   315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer 
   Internetseite unter 
 
   *http://www.suss.com/hv2020* 
 
   zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft am Sitz der SÜSS MicroTec SE, 
   Schleissheimer Straße 90, 85748 Garching, 
   zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den 
   Aktionären auf Verlangen auch unentgeltlich und 
   unverzüglich in Abschrift zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    Den Mitgliedern des Vorstands im 
    Geschäftsjahr 2019 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
    Geschäftsjahr 2019 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
    Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung 
    München, wird zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 bestellt. 
5. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Das von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 
   gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. 
   Stefan Reineck hat sein Amt als 
   Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf der 
   Hauptversammlung am 20. Mai 2020 niedergelegt. 
   Darüber hinaus hat das von der Hauptversammlung 
   am 31. Mai 2017 gewählte Mitglied des 
   Aufsichtsrats Herr Gerhard Pegam sein Amt als 
   Aufsichtsratsmitglied am 25. Februar 2020 mit 
   der satzungsgemäßen Frist von einem Monat 
   niederlegt. Deshalb sind Ergänzungswahlen 
   erforderlich. 
 
   Ferner ist zum 28. April 2020 das 
   Aufsichtsratsmitglied Jan Teichert aus dem 
   Aufsichtsrat ausgeschieden. Vor dem Hintergrund 
   der zeitlichen Beschränkungen zwischen 
   Ausscheiden und Hauptversammlung und der 
   Konkretisierung des nach Ziff. C1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex vorgesehenen 
   Kompetenzprofils für den Gesamtaufsichtsrat nach 
   dem Ausscheiden von Dr. Reineck und Herrn Pegam, 
   hat der Aufsichtsrat entschieden, die Ausfüllung 
   des Kompetenzprofils dem nach dieser 
   Hauptversammlung neu zusammengesetzten 
   Aufsichtsrat zu überlassen. Die 
   Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats wird durch 
   die offene Position nicht beeinflusst. Der 
   Aufsichtsrat wird nach der Neufestlegung des 
   Kompetenzprofils einen geeigneten Kandidaten 
   bzw. eine Kandidatin vorschlagen. 
 
   Die Wahl sowohl von Herrn Dr. Reineck als auch 
   von Herrn Pegam erfolgte für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE setzt 
   sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 
   Abs. 1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 12 
   Abs. (1) Satz 1 der Satzung der SÜSS 
   MicroTec SE und Ziff. 10 der Vereinbarung über 
   das Verfahren der Information und Konsultation 
   sowie der Mitbestimmung in der SÜSS 
   MicroTec SE vom 10. März 2017 aus fünf 
   Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung bestellt werden. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr. David Robert Dean, wohnhaft in 
      Feldafing, unabhängiger 
      Unternehmensberater, und 
   b) Herrn Jan Smits, wohnhaft in Heeze, 
      Niederlande, unabhängiger 
      Unternehmensberater, 
 
   jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das am 31. Dezember 
   2021 endende Geschäftsjahr beschließt, zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   zu wählen. 
 
   Die Kandidaten sind Mitglied in den nachfolgend 
   aufgeführten (i) anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder (ii) vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   1. Dr. David Robert Dean 
 
      (i)  keine 
      (ii) Diverse Mandate innerhalb der Axiata 
           Group Berhad, Kuala Lumpur, Malaysia, 
           bzw. in mit dieser unter gemeinsamer 
           Kontrolle stehenden Unternehmen: 
 
           a. seit 2019: Ncell Pvt Ltd, 
                         Kathmandu, Nepal, 
                         Mitglied und 
                         Vorsitzender des Board 
                         of Directors 
           b. seit 2017: Axiata Group Berhad, 
                         Kuala Lumpur, Malaysia 
                         (börsennotiert), 
                         Mitglied des Board of 
                         Directors, zugleich 
                         Mitglied des Audit- und 
                         Riskausschusses 
           c. seit 2016: PT XL Axiata Tbk, 
                         Jakarta, Indonesien 
                         (börsennotiert), 
                         Mitglied des Board of 
                         Commissioners 
           d. seit 2015: Kaiteki Insituts der 
                         Mitsubishi Chemical 
                         Holding Corp, Tokyo, 
                         Japan, Mitglied des 
                         Beirats 
   2. Jan Smits 
 
      (i)  keine 
      (ii) keine 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner 
   der vorgeschlagenen Kandidaten in einer 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
   SÜSS MicroTec SE oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der SÜSS 
   MicroTec SE oder einem wesentlich an der 
   SÜSS MicroTec SE beteiligten Aktionär, 
   deren Offenlegung gemäß der Empfehlung des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen 
   wird. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die 
   gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat 
   beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung 
   und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
 
   Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten 
   erhalten Sie im Anschluss an die weiteren 
   Angaben zur Einberufung. Diese stehen zusätzlich 
   im Internet unter 
 
   *http://www.suss.com/hv2020* 
 
   bereit. 
 
   Im Falle der Wahl ist beabsichtigt, aus dem 
   Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Dr. 
   David Robert Dean zum Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats zu wählen. 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
*Grundkapital und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen 
Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft 
eingeteilt in 19.115.538 auf den Namen lautende 
Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 

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April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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