DJ DGAP-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: SÜSS MicroTec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 20.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-04-24 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SÜSS MicroTec SE Garching b. München
Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023
ISIN: DE000A1K0235 Wir laden hiermit unsere
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
am 20. Mai 2020 um 10.00 Uhr
stattfindenden ordentlichen (virtuellen)
Hauptversammlung.
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle
Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre
sowie ihrer Bevollmächtigten
im Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, Deutschland,
statt. Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und
Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen
können.
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß Art. 2
§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020
('*Covid-19-AuswBekG*") als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre
sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der
Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den 'Weiteren
Angaben und Hinweisen', die im Anschluss an die
Tagesordnung abgedruckt sind.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der SÜSS MicroTec SE, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des
zusammengefassten Lageberichts für die SÜSS
MicroTec SE und den Konzern einschließlich
der Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB und §
315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Die genannten Unterlagen sind auf unserer
Internetseite unter
*http://www.suss.com/hv2020*
zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft am Sitz der SÜSS MicroTec SE,
Schleissheimer Straße 90, 85748 Garching,
zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den
Aktionären auf Verlangen auch unentgeltlich und
unverzüglich in Abschrift zugesandt.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss gebilligt; damit ist der
Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Vorstands im
Geschäftsjahr 2019 wird Entlastung für
diesen Zeitraum erteilt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2019 wird Entlastung für
diesen Zeitraum erteilt.
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung
München, wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 bestellt.
5. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum
Aufsichtsrat*
Das von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017
gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr.
Stefan Reineck hat sein Amt als
Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 20. Mai 2020 niedergelegt.
Darüber hinaus hat das von der Hauptversammlung
am 31. Mai 2017 gewählte Mitglied des
Aufsichtsrats Herr Gerhard Pegam sein Amt als
Aufsichtsratsmitglied am 25. Februar 2020 mit
der satzungsgemäßen Frist von einem Monat
niederlegt. Deshalb sind Ergänzungswahlen
erforderlich.
Ferner ist zum 28. April 2020 das
Aufsichtsratsmitglied Jan Teichert aus dem
Aufsichtsrat ausgeschieden. Vor dem Hintergrund
der zeitlichen Beschränkungen zwischen
Ausscheiden und Hauptversammlung und der
Konkretisierung des nach Ziff. C1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex vorgesehenen
Kompetenzprofils für den Gesamtaufsichtsrat nach
dem Ausscheiden von Dr. Reineck und Herrn Pegam,
hat der Aufsichtsrat entschieden, die Ausfüllung
des Kompetenzprofils dem nach dieser
Hauptversammlung neu zusammengesetzten
Aufsichtsrat zu überlassen. Die
Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats wird durch
die offene Position nicht beeinflusst. Der
Aufsichtsrat wird nach der Neufestlegung des
Kompetenzprofils einen geeigneten Kandidaten
bzw. eine Kandidatin vorschlagen.
Die Wahl sowohl von Herrn Dr. Reineck als auch
von Herrn Pegam erfolgte für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2021
beschließt.
Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE setzt
sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17
Abs. 1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 12
Abs. (1) Satz 1 der Satzung der SÜSS
MicroTec SE und Ziff. 10 der Vereinbarung über
das Verfahren der Information und Konsultation
sowie der Mitbestimmung in der SÜSS
MicroTec SE vom 10. März 2017 aus fünf
Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung bestellt werden. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht
gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Dr. David Robert Dean, wohnhaft in
Feldafing, unabhängiger
Unternehmensberater, und
b) Herrn Jan Smits, wohnhaft in Heeze,
Niederlande, unabhängiger
Unternehmensberater,
jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das am 31. Dezember
2021 endende Geschäftsjahr beschließt, zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft
zu wählen.
Die Kandidaten sind Mitglied in den nachfolgend
aufgeführten (i) anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder (ii) vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
1. Dr. David Robert Dean
(i) keine
(ii) Diverse Mandate innerhalb der Axiata
Group Berhad, Kuala Lumpur, Malaysia,
bzw. in mit dieser unter gemeinsamer
Kontrolle stehenden Unternehmen:
a. seit 2019: Ncell Pvt Ltd,
Kathmandu, Nepal,
Mitglied und
Vorsitzender des Board
of Directors
b. seit 2017: Axiata Group Berhad,
Kuala Lumpur, Malaysia
(börsennotiert),
Mitglied des Board of
Directors, zugleich
Mitglied des Audit- und
Riskausschusses
c. seit 2016: PT XL Axiata Tbk,
Jakarta, Indonesien
(börsennotiert),
Mitglied des Board of
Commissioners
d. seit 2015: Kaiteki Insituts der
Mitsubishi Chemical
Holding Corp, Tokyo,
Japan, Mitglied des
Beirats
2. Jan Smits
(i) keine
(ii) keine
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner
der vorgeschlagenen Kandidaten in einer
persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur
SÜSS MicroTec SE oder deren
Konzernunternehmen, den Organen der SÜSS
MicroTec SE oder einem wesentlich an der
SÜSS MicroTec SE beteiligten Aktionär,
deren Offenlegung gemäß der Empfehlung des
Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen
wird.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl
vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass
diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen
können.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die
gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat
beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung
und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
erarbeiteten Kompetenzprofils für das
Gesamtgremium an.
Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten
erhalten Sie im Anschluss an die weiteren
Angaben zur Einberufung. Diese stehen zusätzlich
im Internet unter
*http://www.suss.com/hv2020*
bereit.
Im Falle der Wahl ist beabsichtigt, aus dem
Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Dr.
David Robert Dean zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrats zu wählen.
Weitere Angaben und Hinweise
*Grundkapital und Stimmrechte*
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen
Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft
eingeteilt in 19.115.538 auf den Namen lautende
Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der -2-
19.115.538. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.
*Hinweise zur Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung*
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der
Gesellschaft am 20. Mai 2020 gemäß Art. 2 § 1 Abs.
2, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten.
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) können daher nicht physisch an
der Hauptversammlung teilnehmen. Sie haben jedoch die
Möglichkeit der Teilnahme im Wege der elektronischen
Zuschaltung ('Teilnahme"). Die gesamte Hauptversammlung
wird für die angemeldeten Aktionäre der SÜSS
MicroTec SE oder deren Bevollmächtigte am 20. Mai 2020
ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet im
passwortgeschützten *Internetservice zur
Hauptversammlung* auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.suss.com/hv2020
in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter.
Über den passwortgeschützten *Internetservice zur
Hauptversammlung* können sich die Aktionäre (und ggf.
deren Bevollmächtigte) gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen ab dem 30. April 2020 unter anderem zur
Hauptversammlung anmelden, ihr Stimmrecht per
elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte
sowie Vollmachten und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll
erklären. Für die Nutzung des passwortgeschützten
*Internetservice zur Hauptversammlung* ist eine
Zugangsberechtigung erforderlich. Einzelheiten hierzu
finden sich unten im Abschnitt 'Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts".
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 23 der Satzung
der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind. Die Anmeldung muss mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 13.
Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse
zugehen:
SÜSS MicroTec SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
oder E-Mail: suss@better-orange.de
oder elektronisch unter Nutzung des
passwortgeschützten *Internetservice zur
Hauptversammlung* unter der Internetadresse
*http://www.suss.com/hv2020*
Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären
zusammen mit der Einladung zur virtuellen
Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses
Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.suss.com/hv2020
zum Download bereit.
Für die Nutzung des passwortgeschützten
*Internetservice zur Hauptversammlung* ist eine
Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die
spätestens am 8. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ) im
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind,
werden die individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer
und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur
virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Bei Eintragungen
erst nach diesem Zeitpunkt stehen für die Anmeldung zur
virtuellen Hauptversammlung jedoch die anderweitig
eröffneten Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung.
Die individuellen Zugangsdaten für den
passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang
der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen
Entwicklungen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen im
Postverkehr kommen kann. Anmeldungen, die - gleich aus
welchem Grund - erst nach dem 13. Mai 2020, 24.00 Uhr
(MESZ), bei der o.a. Anschrift eingehen, können aus
rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt
werden. Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit die
Anmeldung per E-Mail oder unter Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung unter der Internetadresse
http://www.suss.com/hv2020
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur,
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für
das Recht zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Anzahl der einem Aktionär in
der virtuellen Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte
ist demgemäß der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung
maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen
werden jedoch am Tag der virtuellen Hauptversammlung
und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der
virtuellen Hauptversammlung, d.h. vom 14. Mai 2020,
0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 20. Mai 2020,
24.00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im
Aktienregister nicht vorgenommen (sog.
Umschreibestopp). Deshalb entspricht der
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der
virtuellen Hauptversammlung dem Stand am Ende des
Anmeldeschlusstages, dem 13. Mai 2020, 24.00 Uhr
(MESZ). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der
Aktien nicht eingeschränkt, die Aktien sind nicht
geblockt.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und
Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8
AktG gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für
Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie
aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund
einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135
AktG.
*Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen
Bevollmächtigten*
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung
ist für eine fristgemäße Anmeldung durch den
Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den
oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an
der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts' genannten Bestimmungen Sorge zu tragen.
Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso
wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein
Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt
wird.
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein
Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden
kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung
zur virtuellen Hauptversammlung übersandt.
Entsprechende Formulare stehen ferner unter
http://www.suss.com/hv2020
zum Download bereit.
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden erteilt, bedarf es eines Nachweises
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft kann der Gesellschaft postalisch oder per
E-Mail *bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ)
*(Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
SÜSS MicroTec SE
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
E-Mail: suss@better-orange.de
Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bis zum Tag der virtuellen
Hauptversammlung (einschließlich) auch über den
passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung unter der Internetadresse
http://www.suss.com/hv2020
erbracht werden. Hinsichtlich der für die Nutzung des
passwortgeschützten Internetservice zur
Hauptversammlung erforderlichen individuellen
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort)
siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts".
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis
zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung ist in diesem
Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen bis zu den vorstehend genannten
Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs.
8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene
Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135
AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem
nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.
Aktionäre, die einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder
eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG
gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden
daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
das Verfahren der Vollmachtserteilung und die möglicherweise geforderte Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht jedoch per Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten an, für die Ausübung des Stimmrechts die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. Ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.suss.com/hv2020 zum Download bereit. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann postalisch oder per E-Mail *bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ)* (Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen: SÜSS MicroTec SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland oder E-Mail: suss@better-orange.de Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten *Internetservice zur Hauptversammlung* auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.suss.com/hv2020 erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts". Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. *Stimmabgabe durch Briefwahl* Aktionäre können ihre Stimmen auch per Briefwahl schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben. Auch hierfür ist eine fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen erforderlich. Ein Formular, das für die Briefwahl verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. Es steht ferner unter http://www.suss.com/hv2020 zum Download bereit. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann postalisch oder per E-Mail *bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) *(Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen: SÜSS MicroTec SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland oder E-Mail: suss@better-orange.de Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten *Internetservice zur Hauptversammlung* auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.suss.com/hv2020 erfolgen. Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts". Für einen Widerruf oder eine Änderung der Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine zu diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Briefwahlstimme insgesamt auch als Briefwahlstimme für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen. *Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im Internet* Angemeldete Aktionäre der SÜSS MicroTec SE sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Hauptversammlung am 20. Mai 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) live im Internet in Bild und Ton im passwortgeschützten *Internetservice zur Hauptversammlung* auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.suss.com/hv2020 verfolgen. Für die Freischaltung der Internetübertragung über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung ist die fristgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen erforderlich. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts". Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. *Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung* Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die das Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben die Möglichkeit, während der Dauer der virtuellen Hauptversammlung am 20. Mai 2020 bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter über den passwortgeschützten *Internetservice zur Hauptversammlung* Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. Hinsichtlich der für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts". *Angabe zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Covid-19 AuswBekG* *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i.V. m. § 122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG* Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56 Satz 3 der SE-VO in Verbindung mit § 50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) an den Vorstand der SÜSS MicroTec SE zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der virtuellen Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 5. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an SÜSS MicroTec SE Vorstand Schleissheimer Straße 90 85748 Garching E-Mail (mit qualifizierter elektronischer Signatur): ir@suss.com zu übersenden. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2020 Dow Jones News