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(2)

DGAP-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 20.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SÜSS MicroTec SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 20.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SÜSS MicroTec SE Garching b. München 
Wertpapier-Kenn-Nr. A1K023 
ISIN: DE000A1K0235 Wir laden hiermit unsere 
Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der 
am 20. Mai 2020 um 10.00 Uhr 
stattfindenden ordentlichen (virtuellen) 
Hauptversammlung. 
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle 
Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre 
sowie ihrer Bevollmächtigten 
im Haus der Bayerischen Wirtschaft, 
Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, Deutschland, 
statt. Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und 
Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten 
die virtuelle Hauptversammlung nicht vor Ort verfolgen 
können. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 
§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über Maßnahmen im 
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- 
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 
('*Covid-19-AuswBekG*") als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre 
sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) 
abgehalten. Einzelheiten zu den Rechten der 
Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihrer 
Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den 'Weiteren 
Angaben und Hinweisen', die im Anschluss an die 
Tagesordnung abgedruckt sind. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SÜSS MicroTec SE, des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die SÜSS 
   MicroTec SE und den Konzern einschließlich 
   der Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB und § 
   315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen sind auf unserer 
   Internetseite unter 
 
   *http://www.suss.com/hv2020* 
 
   zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der 
   Gesellschaft am Sitz der SÜSS MicroTec SE, 
   Schleissheimer Straße 90, 85748 Garching, 
   zur Einsicht der Aktionäre aus. Sie werden den 
   Aktionären auf Verlangen auch unentgeltlich und 
   unverzüglich in Abschrift zugesandt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    Den Mitgliedern des Vorstands im 
    Geschäftsjahr 2019 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
    Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
    Geschäftsjahr 2019 wird Entlastung für 
    diesen Zeitraum erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
    Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    mit Sitz in Hamburg, Zweigniederlassung 
    München, wird zum Abschlussprüfer und 
    Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2020 bestellt. 
5. *Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum 
   Aufsichtsrat* 
 
   Das von der Hauptversammlung am 31. Mai 2017 
   gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. 
   Stefan Reineck hat sein Amt als 
   Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ablauf der 
   Hauptversammlung am 20. Mai 2020 niedergelegt. 
   Darüber hinaus hat das von der Hauptversammlung 
   am 31. Mai 2017 gewählte Mitglied des 
   Aufsichtsrats Herr Gerhard Pegam sein Amt als 
   Aufsichtsratsmitglied am 25. Februar 2020 mit 
   der satzungsgemäßen Frist von einem Monat 
   niederlegt. Deshalb sind Ergänzungswahlen 
   erforderlich. 
 
   Ferner ist zum 28. April 2020 das 
   Aufsichtsratsmitglied Jan Teichert aus dem 
   Aufsichtsrat ausgeschieden. Vor dem Hintergrund 
   der zeitlichen Beschränkungen zwischen 
   Ausscheiden und Hauptversammlung und der 
   Konkretisierung des nach Ziff. C1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex vorgesehenen 
   Kompetenzprofils für den Gesamtaufsichtsrat nach 
   dem Ausscheiden von Dr. Reineck und Herrn Pegam, 
   hat der Aufsichtsrat entschieden, die Ausfüllung 
   des Kompetenzprofils dem nach dieser 
   Hauptversammlung neu zusammengesetzten 
   Aufsichtsrat zu überlassen. Die 
   Funktionsfähigkeit des Aufsichtsrats wird durch 
   die offene Position nicht beeinflusst. Der 
   Aufsichtsrat wird nach der Neufestlegung des 
   Kompetenzprofils einen geeigneten Kandidaten 
   bzw. eine Kandidatin vorschlagen. 
 
   Die Wahl sowohl von Herrn Dr. Reineck als auch 
   von Herrn Pegam erfolgte für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 
   beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat der SÜSS MicroTec SE setzt 
   sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und 3 SE-VO, § 17 
   Abs. 1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 12 
   Abs. (1) Satz 1 der Satzung der SÜSS 
   MicroTec SE und Ziff. 10 der Vereinbarung über 
   das Verfahren der Information und Konsultation 
   sowie der Mitbestimmung in der SÜSS 
   MicroTec SE vom 10. März 2017 aus fünf 
   Mitgliedern zusammen, die von der 
   Hauptversammlung bestellt werden. Die 
   Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr. David Robert Dean, wohnhaft in 
      Feldafing, unabhängiger 
      Unternehmensberater, und 
   b) Herrn Jan Smits, wohnhaft in Heeze, 
      Niederlande, unabhängiger 
      Unternehmensberater, 
 
   jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, 
   die über die Entlastung für das am 31. Dezember 
   2021 endende Geschäftsjahr beschließt, zu 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   zu wählen. 
 
   Die Kandidaten sind Mitglied in den nachfolgend 
   aufgeführten (i) anderen gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten oder (ii) vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen: 
 
   1. Dr. David Robert Dean 
 
      (i)  keine 
      (ii) Diverse Mandate innerhalb der Axiata 
           Group Berhad, Kuala Lumpur, Malaysia, 
           bzw. in mit dieser unter gemeinsamer 
           Kontrolle stehenden Unternehmen: 
 
           a. seit 2019: Ncell Pvt Ltd, 
                         Kathmandu, Nepal, 
                         Mitglied und 
                         Vorsitzender des Board 
                         of Directors 
           b. seit 2017: Axiata Group Berhad, 
                         Kuala Lumpur, Malaysia 
                         (börsennotiert), 
                         Mitglied des Board of 
                         Directors, zugleich 
                         Mitglied des Audit- und 
                         Riskausschusses 
           c. seit 2016: PT XL Axiata Tbk, 
                         Jakarta, Indonesien 
                         (börsennotiert), 
                         Mitglied des Board of 
                         Commissioners 
           d. seit 2015: Kaiteki Insituts der 
                         Mitsubishi Chemical 
                         Holding Corp, Tokyo, 
                         Japan, Mitglied des 
                         Beirats 
   2. Jan Smits 
 
      (i)  keine 
      (ii) keine 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner 
   der vorgeschlagenen Kandidaten in einer 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur 
   SÜSS MicroTec SE oder deren 
   Konzernunternehmen, den Organen der SÜSS 
   MicroTec SE oder einem wesentlich an der 
   SÜSS MicroTec SE beteiligten Aktionär, 
   deren Offenlegung gemäß der Empfehlung des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen 
   wird. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass 
   diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die 
   gesetzlichen Vorgaben sowie die vom Aufsichtsrat 
   beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung 
   und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
   erarbeiteten Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
 
   Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten 
   erhalten Sie im Anschluss an die weiteren 
   Angaben zur Einberufung. Diese stehen zusätzlich 
   im Internet unter 
 
   *http://www.suss.com/hv2020* 
 
   bereit. 
 
   Im Falle der Wahl ist beabsichtigt, aus dem 
   Kreis der Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Dr. 
   David Robert Dean zum Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats zu wählen. 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
*Grundkapital und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen 
Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft 
eingeteilt in 19.115.538 auf den Namen lautende 
Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. 
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SÜSS MicroTec SE: Bekanntmachung der -2-

19.115.538. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der 
Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
*Hinweise zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft am 20. Mai 2020 gemäß Art. 2 § 1 Abs. 
2, Abs. 8 Satz 2 Covid-19-AuswBekG als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme 
der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) können daher nicht physisch an 
der Hauptversammlung teilnehmen. Sie haben jedoch die 
Möglichkeit der Teilnahme im Wege der elektronischen 
Zuschaltung ('Teilnahme"). Die gesamte Hauptversammlung 
wird für die angemeldeten Aktionäre der SÜSS 
MicroTec SE oder deren Bevollmächtigte am 20. Mai 2020 
ab 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet im 
passwortgeschützten *Internetservice zur 
Hauptversammlung* auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. 
 
Über den passwortgeschützten *Internetservice zur 
Hauptversammlung* können sich die Aktionäre (und ggf. 
deren Bevollmächtigte) gemäß den nachfolgenden 
Bestimmungen ab dem 30. April 2020 unter anderem zur 
Hauptversammlung anmelden, ihr Stimmrecht per 
elektronischer Briefwahl ausüben, Vollmachten an Dritte 
sowie Vollmachten und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen, 
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll 
erklären. Für die Nutzung des passwortgeschützten 
*Internetservice zur Hauptversammlung* ist eine 
Zugangsberechtigung erforderlich. Einzelheiten hierzu 
finden sich unten im Abschnitt 'Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts". 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 23 der Satzung 
der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, 
die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig 
angemeldet sind. Die Anmeldung muss mindestens sechs 
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 13. 
Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 SÜSS MicroTec SE 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 oder E-Mail: suss@better-orange.de 
 oder elektronisch unter Nutzung des 
 passwortgeschützten *Internetservice zur 
 Hauptversammlung* unter der Internetadresse 
 
 *http://www.suss.com/hv2020* 
 
Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären 
zusammen mit der Einladung zur virtuellen 
Hauptversammlung ein Anmeldeformular übersandt. Dieses 
Anmeldeformular steht auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
zum Download bereit. 
 
Für die Nutzung des passwortgeschützten 
*Internetservice zur Hauptversammlung* ist eine 
Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die 
spätestens am 8. Mai 2020, 0.00 Uhr (MESZ) im 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, 
werden die individuellen Zugangsdaten (Aktionärsnummer 
und Zugangspasswort) zusammen mit der Einladung zur 
virtuellen Hauptversammlung zugesandt. Bei Eintragungen 
erst nach diesem Zeitpunkt stehen für die Anmeldung zur 
virtuellen Hauptversammlung jedoch die anderweitig 
eröffneten Möglichkeiten der Anmeldung zur Verfügung. 
Die individuellen Zugangsdaten für den 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung werden diesen Aktionären nach Eingang 
der Anmeldung bei der Gesellschaft zugesandt. 
 
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der aktuellen 
Entwicklungen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen im 
Postverkehr kommen kann. Anmeldungen, die - gleich aus 
welchem Grund - erst nach dem 13. Mai 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ), bei der o.a. Anschrift eingehen, können aus 
rechtlichen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt 
werden. Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit die 
Anmeldung per E-Mail oder unter Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung unter der Internetadresse 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, 
wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
das Recht zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Anzahl der einem Aktionär in 
der virtuellen Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte 
ist demgemäß der Eintragungsstand des 
Aktienregisters am Tag der virtuellen Hauptversammlung 
maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen 
werden jedoch am Tag der virtuellen Hauptversammlung 
und in den letzten sechs Tagen vor dem Tag der 
virtuellen Hauptversammlung, d.h. vom 14. Mai 2020, 
0.00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 20. Mai 2020, 
24.00 Uhr (MESZ), Löschungen und Eintragungen im 
Aktienregister nicht vorgenommen (sog. 
Umschreibestopp). Deshalb entspricht der 
Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der 
virtuellen Hauptversammlung dem Stand am Ende des 
Anmeldeschlusstages, dem 13. Mai 2020, 24.00 Uhr 
(MESZ). Durch den Umschreibestopp ist der Handel der 
Aktien nicht eingeschränkt, die Aktien sind nicht 
geblockt. 
 
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und 
Stimmrechtsberater sowie diesen gemäß § 135 Abs. 8 
AktG gleichgestellte Personen dürfen das Stimmrecht für 
Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie 
aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund 
einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 
AktG. 
 
*Verfahren für die Stimmrechtsabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen 
Bevollmächtigten, z.B. einen Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl 
ausüben lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung 
ist für eine fristgemäße Anmeldung durch den 
Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den 
oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme an 
der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts' genannten Bestimmungen Sorge zu tragen. 
 
Erteilung und Widerruf der Vollmacht bedürfen ebenso 
wie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein 
Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein 
Stimmrechtsberater oder eine sonstige gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen bevollmächtigt 
wird. 
 
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigenden 
oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Ein 
Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet werden 
kann, wird den Aktionären zusammen mit der Einladung 
zur virtuellen Hauptversammlung übersandt. 
Entsprechende Formulare stehen ferner unter 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
zum Download bereit. 
 
Wird die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem zu 
Bevollmächtigenden erteilt, bedarf es eines Nachweises 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft kann der Gesellschaft postalisch oder per 
E-Mail *bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) 
*(Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder 
E-Mail-Adresse übermittelt werden: 
 
 SÜSS MicroTec SE 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 E-Mail: suss@better-orange.de 
 
Zudem kann der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
der Gesellschaft bis zum Tag der virtuellen 
Hauptversammlung (einschließlich) auch über den 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung unter der Internetadresse 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
erbracht werden. Hinsichtlich der für die Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung erforderlichen individuellen 
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) 
siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts". 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis 
zu den vorstehend genannten Zeitpunkten auch zur 
Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch 
Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein 
gesonderter Nachweis der Bevollmächtigung ist in diesem 
Fall nicht erforderlich. Auch der Widerruf einer 
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten 
Übermittlungswegen bis zu den vorstehend genannten 
Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft 
erklärt werden. 
 
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberater sowie sonstige gemäß § 135 Abs. 
8 AktG gleichgestellte Personen können für ihre eigene 
Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. § 135 
AktG sieht unter anderem vor, dass die Vollmacht einem 
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem 
nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung 
muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. 
Aktionäre, die einen Intermediär, eine 
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder 
eine sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG 
gleichgestellte Person bevollmächtigen wollen, werden 
daher gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

das Verfahren der Vollmachtserteilung und die 
möglicherweise geforderte Form der Vollmacht 
rechtzeitig abzustimmen. 
 
Auch bevollmächtigte Dritte können nicht physisch an 
der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das 
Stimmrecht jedoch per Briefwahl oder durch 
(Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. 
 
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären bzw. ihren 
Bevollmächtigten an, für die Ausübung des Stimmrechts 
die von der Gesellschaft benannten, weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem 
Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem 
vorstehenden Abschnitt 'Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts' erforderlich. 
 
Ein Formular, das für die Vollmachts- und 
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft verwendet werden kann, wird den Aktionären 
zusammen mit der Einladung zur virtuellen 
Hauptversammlung übersandt. Es steht auch auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
zum Download bereit. 
 
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann 
postalisch oder per E-Mail *bis spätestens 19. Mai 
2020, 24.00 Uhr (MESZ)* (Zeitpunkt des Zugangs) an die 
folgende Anschrift oder E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 SÜSS MicroTec SE 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 oder E-Mail: suss@better-orange.de 
 
Zudem können Vollmacht und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten 
*Internetservice zur Hauptversammlung* auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
erteilt werden. Diese Möglichkeit der Erteilung von 
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter steht bis zum Beginn der 
Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 20. 
Mai 2020 zur Verfügung. Hinsichtlich der für die 
Nutzung des passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung erforderlichen individuellen 
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) 
siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts". 
 
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder 
die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden 
Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und 
zu den Fristen entsprechend. 
 
Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter müssen diesen in jedem 
Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts 
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten 
Weisungen abzustimmen. Die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Vollmachten 
zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung der 
Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen 
entgegen. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt 
wurde, so gilt eine Weisung zu diesem 
Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende 
Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimmen auch per Briefwahl 
schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation 
abgeben. Auch hierfür ist eine fristgemäße 
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung entsprechend 
den oben im Abschnitt 'Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen 
erforderlich. Ein Formular, das für die Briefwahl 
verwendet werden kann, wird den Aktionären zusammen mit 
der Einladung zur virtuellen Hauptversammlung 
übersandt. Es steht ferner unter 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
zum Download bereit. 
 
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann postalisch oder per 
E-Mail *bis spätestens 19. Mai 2020, 24.00 Uhr (MESZ) 
*(Zeitpunkt des Zugangs) an die folgende Anschrift oder 
E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 SÜSS MicroTec SE 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 oder E-Mail: suss@better-orange.de 
 
Die Stimmabgabe per Briefwahl kann auch elektronisch 
unter Nutzung des passwortgeschützten *Internetservice 
zur Hauptversammlung* auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
erfolgen. Diese Möglichkeit der Briefwahl steht bis zum 
Beginn der Abstimmungen in der virtuellen 
Hauptversammlung am 20. Mai 2020 zur Verfügung. 
Hinsichtlich der für die Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung erforderlichen individuellen 
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) 
siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts". 
 
Für einen Widerruf oder eine Änderung der 
Stimmabgabe durch Briefwahl gelten die vorstehenden 
Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und 
zu den Fristen entsprechend. 
 
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine 
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im 
Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt 
wurde, so gilt eine zu diesem Tagesordnungspunkt 
abgegebene Briefwahlstimme insgesamt auch als 
Briefwahlstimme für jeden Punkt der Einzelabstimmung. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder 
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte 
Personen können sich der Briefwahl bedienen. 
 
*Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung im 
Internet* 
 
Angemeldete Aktionäre der SÜSS MicroTec SE sowie 
ihre Bevollmächtigten können die gesamte 
Hauptversammlung am 20. Mai 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) 
live im Internet in Bild und Ton im passwortgeschützten 
*Internetservice zur Hauptversammlung* auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.suss.com/hv2020 
 
verfolgen. Für die Freischaltung der 
Internetübertragung über den passwortgeschützten 
Internetservice zur Hauptversammlung ist die 
fristgemäße Anmeldung zur virtuellen 
Hauptversammlung entsprechend den oben im Abschnitt 
'Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts' 
genannten Bestimmungen erforderlich. Hinsichtlich der 
für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice 
zur Hauptversammlung erforderlichen individuellen 
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) 
siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts". 
 
Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht 
keine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 
 
*Widerspruch gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung* 
 
Aktionäre oder deren Bevollmächtigte, die das 
Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben 
die Möglichkeit, während der Dauer der virtuellen 
Hauptversammlung am 20. Mai 2020 bis zu deren 
Schließung durch den Versammlungsleiter über den 
passwortgeschützten *Internetservice zur 
Hauptversammlung* Widerspruch gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars 
gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 8 Satz 2 
Covid-19-AuswBekG i.V.m. § 245 Nr. 1 AktG zu erklären. 
Hinsichtlich der für die Nutzung des 
passwortgeschützten Internetservice zur 
Hauptversammlung erforderlichen individuellen 
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort) 
siehe oben Abschnitt 'Voraussetzungen für die Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts". 
 
*Angabe zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. Art. 2 
§ 1 Covid-19 AuswBekG* 
 
*Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß Art. 
56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i.V. m. § 
122 Abs. 2 AktG i.V.m. Art. 2 § 1 Abs. 3 Satz 4, Abs. 8 
Satz 2 Covid-19-AuswBekG* 
 
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren 
Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder einen 
anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist 
gemäß Art. 56 Satz 3 der SE-VO in Verbindung mit § 
50 Abs. 2 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre 
einer Europäischen Gesellschaft (SE) erforderlich. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Ein solches Verlangen ist 
schriftlich oder in der elektronischen Form des § 126a 
BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer Signatur) 
an den Vorstand der SÜSS MicroTec SE zu richten 
und muss der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der 
virtuellen Hauptversammlung (wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht 
mitzurechnen sind), also spätestens am 5. Mai 2020, 
24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Wir bitten, derartige 
Verlangen an 
 
 SÜSS MicroTec SE 
 Vorstand 
 Schleissheimer Straße 90 
 85748 Garching 
 E-Mail (mit qualifizierter elektronischer 
 Signatur): ir@suss.com 
 
zu übersenden. 
 
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären 
gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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