DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.05.2020 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-24 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Aktie:
Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur 32. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den
19. Mai 2020 um 11.00 Uhr ein. Die Hauptversammlung
findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Hardtwald 7 in
76275 Ettlingen, statt und wird für die Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten live im Internet über ein
passwortgeschütztes Internetportal übertragen.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2019 nebst Lagebericht des
Vorstands mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Jahresabschluss ist durch den Aufsichtsrat
bereits gebilligt und damit festgestellt worden.
Die Vorlage der vorgenannten Unterlagen dient der
Information. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Zahlung einer
Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, als
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 18.000,00
zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu
zahlen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu
beschließen: Zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 wird die BANSBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Ulmenstr. 22, 60325
Frankfurt a.M., gewählt.
6. *Bestätigungsbeschlüsse zu angefochtenen
Beschlüssen der Hauptversammlungen 2017 bis 2019*
Die Gesellschaft wird seit mehreren Jahren von
Aktionären attackiert, die der sog.
'Reich'-Gruppe angehören. Diese Aktionäre haben
diverse Beschlüsse von Hauptversammlungen der
Gesellschaft in den Jahren 2017 bis 2019
angefochten. Aufgrund mehrerer Richterwechsel
beim Landgericht Mannheim gibt es bislang noch
keine gerichtliche Entscheidung in diesen
Prozessen. Die Gesellschaft und die Mehrheit
ihrer Aktionäre haben ein erhebliches Interesse
daran, möglichst zeitnah Rechtssicherheit
hinsichtlich der angefochtenen Beschlüsse zu
schaffen. Daher sollen die nachfolgenden
angefochtenen Beschlüsse der Hauptversammlungen
der Jahre 2017 bis 2019 bestätigt werden.
a. *Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für
den Vorstand für die Geschäftsjahre 2016
bis 2018 der Hauptversammlungen 2017-2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu
beschließen:
aa. Die Hauptversammlung bestätigt den
zu Tagesordnungspunkt 3 der
Hauptversammlung am 22. Mai 2017
gefassten Beschluss, dem Vorstand
für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
bb. Die Hauptversammlung bestätigt den
zu Tagesordnungspunkt 3 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2018
gefassten Beschluss, dem Vorstand
für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
cc. Die Hauptversammlung bestätigt den
zu Tagesordnungspunkt 2 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2019
gefassten Beschluss, dem Vorstand
für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
b. *Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für
den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre
2016 bis 2018 der Hauptversammlungen
2017-2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
aa. Die Hauptversammlung bestätigt den
zu Tagesordnungspunkt 4 der
Hauptversammlung am 22. Mai 2017
gefassten Beschluss, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
bb. Die Hauptversammlung bestätigt die
zu Tagesordnungspunkt 4 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2018
gefassten Einzelbeschlüsse, den
Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr.
Claus Becker, Herrn Axel Fey, Herrn
Claudius Lang und Herrn Michael
Düren jeweils für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
cc. Die Hauptversammlung bestätigt die
zu Tagesordnungspunkt 3 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2019
gefassten Einzelbeschlüsse, den
Aufsichtsratsmitgliedern Ralf Bake,
Prof. Dr. Claus Becker, Herrn
Michael Düren und Herrn Claudius
Lang jeweils für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
c. *Bestätigung des Bestellungsbeschlusses
der Hauptversammlung 2018 für die
Aufsichtsratsmitglieder*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
Die Hauptversammlung bestätigt die
folgenden zu Tagesordnungspunkt 6 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2018 gefassten
Beschlüsse:
aa. Wahl von Herrn Prof. Dr. Claus
Becker in den Aufsichtsrat für die
Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, welche über die
Entlastung für das Geschäftsjahr
2022 beschließt.
bb. Wahl von Herrn Ralf Bake in den
Aufsichtsrat für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung,
welche über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt.
cc. Wahl von Herrn Claudius Lang in den
Aufsichtsrat für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung,
welche über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt.
dd. Wahl von Herrn Michael Düren als
Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, welche über die
Entlastung für das Geschäftsjahr
2022 beschließt.
Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung
vom 28. Mai 2018 enthielt folgenden Text,
der hier zu Informationszwecken
wiedergegeben wird:
_'_ _6. Wahlen zum Aufsichtsrat_
_Die Mandate der bisherigen Mitglieder des
Aufsichtsrats enden mit Ablauf dieser
Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt
sich nach den Vorschriften der §§ 96, 101
Abs. 1 und 3 AktG und § 7 Abs. 1 der
Satzung aus drei Vertretern der
Anteilseigner zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden._
_Der Aufsichtsrat schlägt der
Hauptversammlung hierzu vor, folgende
Herren für die Dauer bis zur Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2022 beschließt, zu wählen:_
- _Herrn Prof. Dr. Claus Becker,
selbstständiger Unternehmensberater
i.R., Ötigheim. Herr Prof. Dr.
Becker ist aktuell kein Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten oder
vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien._
- _Herrn Ralf Bake, Geschäftsführer der
MAV Vermögensverwaltung GmbH,
Mannheim. Herr Bake ist aktuell kein
Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien._
- Herrn Claudius Lang, Rechtsanwalt,
Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer,
Sozius der Kanzlei Lang & Schwarz,
Karlsruhe. Herr Lang ist aktuell
Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien:
Aufsichtsratsvorsitzender der Spar-
und Kreditbank Hardt e.G.,
Eggenstein-Leopoldshafen.
_Der Aufsichtsrat schlägt der
Hauptversammlung vor, folgende Person als
Ersatzmitglied für vorzeitig ausscheidende
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:_
_Als Ersatzmitglied wird zur Wahl
vorgeschlagen:_
- _Herr Michael Düren, Bankkaufmann,
derzeit Geschäftsführer der
Sportbootschule Steiner GmbH,
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April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
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