DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-24 / 15:07 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Aktie: Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108 Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 32. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 19. Mai 2020 um 11.00 Uhr ein. Die Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Hardtwald 7 in 76275 Ettlingen, statt und wird für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten live im Internet über ein passwortgeschütztes Internetportal übertragen. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 nebst Lagebericht des Vorstands mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Der Jahresabschluss ist durch den Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden. Die Vorlage der vorgenannten Unterlagen dient der Information. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Zahlung einer Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, als Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 18.000,00 zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu zahlen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wird die BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ulmenstr. 22, 60325 Frankfurt a.M., gewählt. 6. *Bestätigungsbeschlüsse zu angefochtenen Beschlüssen der Hauptversammlungen 2017 bis 2019* Die Gesellschaft wird seit mehreren Jahren von Aktionären attackiert, die der sog. 'Reich'-Gruppe angehören. Diese Aktionäre haben diverse Beschlüsse von Hauptversammlungen der Gesellschaft in den Jahren 2017 bis 2019 angefochten. Aufgrund mehrerer Richterwechsel beim Landgericht Mannheim gibt es bislang noch keine gerichtliche Entscheidung in diesen Prozessen. Die Gesellschaft und die Mehrheit ihrer Aktionäre haben ein erhebliches Interesse daran, möglichst zeitnah Rechtssicherheit hinsichtlich der angefochtenen Beschlüsse zu schaffen. Daher sollen die nachfolgenden angefochtenen Beschlüsse der Hauptversammlungen der Jahre 2017 bis 2019 bestätigt werden. a. *Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für den Vorstand für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 der Hauptversammlungen 2017-2019* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen: aa. Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung am 22. Mai 2017 gefassten Beschluss, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. bb. Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 gefassten Beschluss, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. cc. Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 2 der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 gefassten Beschluss, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. b. *Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 2016 bis 2018 der Hauptversammlungen 2017-2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: aa. Die Hauptversammlung bestätigt den zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung am 22. Mai 2017 gefassten Beschluss, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. bb. Die Hauptversammlung bestätigt die zu Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 gefassten Einzelbeschlüsse, den Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr. Claus Becker, Herrn Axel Fey, Herrn Claudius Lang und Herrn Michael Düren jeweils für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. cc. Die Hauptversammlung bestätigt die zu Tagesordnungspunkt 3 der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 gefassten Einzelbeschlüsse, den Aufsichtsratsmitgliedern Ralf Bake, Prof. Dr. Claus Becker, Herrn Michael Düren und Herrn Claudius Lang jeweils für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. c. *Bestätigung des Bestellungsbeschlusses der Hauptversammlung 2018 für die Aufsichtsratsmitglieder* Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen: Die Hauptversammlung bestätigt die folgenden zu Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 gefassten Beschlüsse: aa. Wahl von Herrn Prof. Dr. Claus Becker in den Aufsichtsrat für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. bb. Wahl von Herrn Ralf Bake in den Aufsichtsrat für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. cc. Wahl von Herrn Claudius Lang in den Aufsichtsrat für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. dd. Wahl von Herrn Michael Düren als Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 enthielt folgenden Text, der hier zu Informationszwecken wiedergegeben wird: _'_ _6. Wahlen zum Aufsichtsrat_ _Die Mandate der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den Vorschriften der §§ 96, 101 Abs. 1 und 3 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden._ _Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung hierzu vor, folgende Herren für die Dauer bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, zu wählen:_ - _Herrn Prof. Dr. Claus Becker, selbstständiger Unternehmensberater i.R., Ötigheim. Herr Prof. Dr. Becker ist aktuell kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien._ - _Herrn Ralf Bake, Geschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH, Mannheim. Herr Bake ist aktuell kein Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien._ - Herrn Claudius Lang, Rechtsanwalt, Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer, Sozius der Kanzlei Lang & Schwarz, Karlsruhe. Herr Lang ist aktuell Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten oder vergleichbaren inländischen oder ausländischen Kontrollgremien: Aufsichtsratsvorsitzender der Spar- und Kreditbank Hardt e.G., Eggenstein-Leopoldshafen. _Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Person als Ersatzmitglied für vorzeitig ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:_ _Als Ersatzmitglied wird zur Wahl vorgeschlagen:_ - _Herr Michael Düren, Bankkaufmann, derzeit Geschäftsführer der Sportbootschule Steiner GmbH,
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April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)