DJ DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 19.05.2020 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-24 / 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Aktie:
Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur 32. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den
19. Mai 2020 um 11.00 Uhr ein. Die Hauptversammlung
findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Hardtwald 7 in
76275 Ettlingen, statt und wird für die Aktionäre und
ihre Bevollmächtigten live im Internet über ein
passwortgeschütztes Internetportal übertragen.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2019 nebst Lagebericht des
Vorstands mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie
des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Jahresabschluss ist durch den Aufsichtsrat
bereits gebilligt und damit festgestellt worden.
Die Vorlage der vorgenannten Unterlagen dient der
Information. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu
erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Zahlung einer
Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, als
Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 18.000,00
zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu
zahlen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu
beschließen: Zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 wird die BANSBACH GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Ulmenstr. 22, 60325
Frankfurt a.M., gewählt.
6. *Bestätigungsbeschlüsse zu angefochtenen
Beschlüssen der Hauptversammlungen 2017 bis 2019*
Die Gesellschaft wird seit mehreren Jahren von
Aktionären attackiert, die der sog.
'Reich'-Gruppe angehören. Diese Aktionäre haben
diverse Beschlüsse von Hauptversammlungen der
Gesellschaft in den Jahren 2017 bis 2019
angefochten. Aufgrund mehrerer Richterwechsel
beim Landgericht Mannheim gibt es bislang noch
keine gerichtliche Entscheidung in diesen
Prozessen. Die Gesellschaft und die Mehrheit
ihrer Aktionäre haben ein erhebliches Interesse
daran, möglichst zeitnah Rechtssicherheit
hinsichtlich der angefochtenen Beschlüsse zu
schaffen. Daher sollen die nachfolgenden
angefochtenen Beschlüsse der Hauptversammlungen
der Jahre 2017 bis 2019 bestätigt werden.
a. *Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für
den Vorstand für die Geschäftsjahre 2016
bis 2018 der Hauptversammlungen 2017-2019*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu
beschließen:
aa. Die Hauptversammlung bestätigt den
zu Tagesordnungspunkt 3 der
Hauptversammlung am 22. Mai 2017
gefassten Beschluss, dem Vorstand
für das Geschäftsjahr 2016
Entlastung zu erteilen.
bb. Die Hauptversammlung bestätigt den
zu Tagesordnungspunkt 3 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2018
gefassten Beschluss, dem Vorstand
für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen.
cc. Die Hauptversammlung bestätigt den
zu Tagesordnungspunkt 2 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2019
gefassten Beschluss, dem Vorstand
für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung zu erteilen.
b. *Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für
den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre
2016 bis 2018 der Hauptversammlungen
2017-2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
aa. Die Hauptversammlung bestätigt den
zu Tagesordnungspunkt 4 der
Hauptversammlung am 22. Mai 2017
gefassten Beschluss, dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2016 Entlastung zu erteilen.
bb. Die Hauptversammlung bestätigt die
zu Tagesordnungspunkt 4 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2018
gefassten Einzelbeschlüsse, den
Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr.
Claus Becker, Herrn Axel Fey, Herrn
Claudius Lang und Herrn Michael
Düren jeweils für das Geschäftsjahr
2017 Entlastung zu erteilen.
cc. Die Hauptversammlung bestätigt die
zu Tagesordnungspunkt 3 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2019
gefassten Einzelbeschlüsse, den
Aufsichtsratsmitgliedern Ralf Bake,
Prof. Dr. Claus Becker, Herrn
Michael Düren und Herrn Claudius
Lang jeweils für das Geschäftsjahr
2018 Entlastung zu erteilen.
c. *Bestätigung des Bestellungsbeschlusses
der Hauptversammlung 2018 für die
Aufsichtsratsmitglieder*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
Die Hauptversammlung bestätigt die
folgenden zu Tagesordnungspunkt 6 der
Hauptversammlung am 28. Mai 2018 gefassten
Beschlüsse:
aa. Wahl von Herrn Prof. Dr. Claus
Becker in den Aufsichtsrat für die
Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, welche über die
Entlastung für das Geschäftsjahr
2022 beschließt.
bb. Wahl von Herrn Ralf Bake in den
Aufsichtsrat für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung,
welche über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt.
cc. Wahl von Herrn Claudius Lang in den
Aufsichtsrat für die Zeit bis zur
Beendigung der Hauptversammlung,
welche über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2022 beschließt.
dd. Wahl von Herrn Michael Düren als
Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat
für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, welche über die
Entlastung für das Geschäftsjahr
2022 beschließt.
Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung
vom 28. Mai 2018 enthielt folgenden Text,
der hier zu Informationszwecken
wiedergegeben wird:
_'_ _6. Wahlen zum Aufsichtsrat_
_Die Mandate der bisherigen Mitglieder des
Aufsichtsrats enden mit Ablauf dieser
Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt
sich nach den Vorschriften der §§ 96, 101
Abs. 1 und 3 AktG und § 7 Abs. 1 der
Satzung aus drei Vertretern der
Anteilseigner zusammen. Die
Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden._
_Der Aufsichtsrat schlägt der
Hauptversammlung hierzu vor, folgende
Herren für die Dauer bis zur Beendigung
der ordentlichen Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2022 beschließt, zu wählen:_
- _Herrn Prof. Dr. Claus Becker,
selbstständiger Unternehmensberater
i.R., Ötigheim. Herr Prof. Dr.
Becker ist aktuell kein Mitglied in
anderen gesetzlich zu bildenden
inländischen Aufsichtsräten oder
vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien._
- _Herrn Ralf Bake, Geschäftsführer der
MAV Vermögensverwaltung GmbH,
Mannheim. Herr Bake ist aktuell kein
Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien._
- Herrn Claudius Lang, Rechtsanwalt,
Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer,
Sozius der Kanzlei Lang & Schwarz,
Karlsruhe. Herr Lang ist aktuell
Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien:
Aufsichtsratsvorsitzender der Spar-
und Kreditbank Hardt e.G.,
Eggenstein-Leopoldshafen.
_Der Aufsichtsrat schlägt der
Hauptversammlung vor, folgende Person als
Ersatzmitglied für vorzeitig ausscheidende
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:_
_Als Ersatzmitglied wird zur Wahl
vorgeschlagen:_
- _Herr Michael Düren, Bankkaufmann,
derzeit Geschäftsführer der
Sportbootschule Steiner GmbH,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
DJ DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: -2-
Frankfurt. Herr Düren ist aktuell
Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden inländischen Aufsichtsräten
oder vergleichbaren inländischen oder
ausländischen Kontrollgremien:
Aufsichtsratsmitglied der CCP AG,
63801 Kleinostheim._
_Die Wahlvorschläge berücksichtigen die im
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
abgestimmten Ziele. Sie streben die
Ausfüllung des vom Aufsichtsrat
vorgesehenen Kompetenzprofils für das
gesamte Gremium an._
_Der Aufsichtsrat hat sich gemäß
Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate
Governance Kodex vergewissert, dass alle
Kandidaten den erforderlichen Zeitaufwand
für die Tätigkeit des Aufsichtsrats der
Gesellschaft aufbringen können._
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats
bestehen keine für die Wahlentscheidung
eines objektiv urteilenden Aktionärs
maßgebenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zwischen den
Aufsichtsratskandidaten und der
Gesellschaft, den Organen oder wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten
Aktionären, die nach Ziff. 5.4.1 Abs. 6
des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegen wären.
_Gemäß Ziff. 5.4.3 S. 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird darauf
hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Claus
Becker im Fall seiner Wahl als Kandidat
für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden soll._
_Die Herren Ralf Bake und Claudius Lang
erfüllen die Anforderungen des § 100 Abs.
5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten
der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung,
da Herr Bake Diplom-Kaufmann und Herr Lang
Steuerberater und vereidigter Buchprüfer
ist._
_Weitere Informationen zu den Kandidaten,
insbesondere entsprechende Lebensläufe,
finden Sie im Anschluss an die
Tagesordnung in dieser Einberufung.'_
Ergänzend weisen wir auf Folgendes hin:
Die Informationen zu den
Aufsichtsratsmitgliedern werden in dieser
Einberufung im Einklang mit der
Rechtsprechung auf dem Stand des
Beschlusses der Hauptversammlung 2018
mitgeteilt. Die aktuellen Informationen zu
den Aufsichtsratsmitgliedern können zudem
auf der Internetseite der Gesellschaft
abgerufen werden.
d. *Bestätigung des Beschlusses über die
Zahlung einer Vergütung für Mitglieder des
Aufsichtsrats der Hauptversammlung 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
Die Hauptversammlung bestätigt den zu
Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung
am 28. Mai 2019 gefassten Beschluss, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 insgesamt EUR 18.000,00
zuzüglich eventuell anfallender
Umsatzsteuer zu zahlen.
e. *Bestätigung des Wahlbeschlusses der
Hauptversammlung 2019 für den
Abschlussprüfer*
Der Aufsichtsrat schlägt vor zu
beschließen:
Die Hauptversammlung bestätigt den zu
Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung
am 28. Mai 2019 gefassten Beschluss. Der
Beschluss hat folgenden Wortlaut:
_'_ _5. Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019_
_Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019 wird die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Flughafenstr. 61, 70629 Stuttgart,
gewählt.'_
*Weitere Angaben und Hinweise:*
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der
Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der
elektronischen Kommunikation abgeben können. Die
Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter,
des Vorstands, des Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft sowie der mit der Niederschrift der
Hauptversammlung beauftragten Notarin in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft Am Hardtwald 7 in
76275 Ettlingen statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der
Aktionäre. Zur Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein
passwortgeschütztes Internetportal zur Hauptversammlung
eingerichtet (im Folgenden 'Aktionärsportal'), das
unter der Internetadresse
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
aufgerufen werden kann. Über das Aktionärsportal
kann sich der zur virtuellen Hauptversammlung
ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein
Bevollmächtigter unter Angabe seiner Zugangsnummer
sowie der dazugehörigen individuellen PIN einloggen.
Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton
im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der
Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl)
sowie Vollmachtserteilung werden ermöglicht, den
Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre,
die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über
elektronische Kommunikation Widerspruch gegen
Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.
Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der
nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu
weiteren Aktionärsrechten.
*Teilnahme an der Hauptversammlung:*
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre teilnehmen und ihr
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der
Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen
außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes
durch das depotführende Kreditinstitut oder
Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn
(0:00 Uhr Ortszeit) des 12. Tages vor der
Hauptversammlung, also den 7. Mai 2020 bezieht,
ausreichend. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und
der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten
Adresse spätestens am Dienstag, 12. Mai 2020 (24:00 Uhr
Ortszeit), zugehen, wobei der Nachweis des
Anteilsbesitzes in gleicher Form unter der nachstehend
bestimmten Adresse bis Donnerstag, 14. Mai 2020 (24:00
Uhr Ortszeit), zugehen muss.
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG*
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423
E-Mail: hv@ubj.de
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte für die
Hauptversammlung eine Zugangskarte zur Rechtsausübung
zugeschickt. Die Zugangskarte enthält unter anderem
eine Zugangsnummer, die der Identifikation dient, und
den PIN-Code, mit dem die Aktionäre das unter der
Internetadresse
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
zugängliche internetgestützte Aktionärsportal der
Gesellschaft nutzen können. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Zugangskarte sicherzustellen, bitten wir, diese
möglichst frühzeitig anzufordern.
Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft über das unter
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
erreichbare passwortgeschützte Aktionärsportal der
Gesellschaft. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte
können an der Hauptversammlung nicht physisch, sondern
nur im Wege elektronischer Zuschaltung über dieses
Aktionärsportal teilnehmen und ihr Stimmrecht nur im
Wege der Briefwahl, durch elektronische Kommunikation
mittels elektronischer Briefwahl über das
Aktionärsportal oder über Vollmachtserteilung
(einschließlich der Vollmachtserteilung an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
ausüben. Sie müssen sich hierzu ordnungsgemäß
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der
Gesellschaft angemeldet haben. Am Tag der
Hauptversammlung können Sie sich dann mit den auf der
ihnen zugesandten Zugangskarte angegebenen Zugangsdaten
elektronisch über das Aktionärsportal zuschalten und ab
Beginn der Hauptversammlung um 11:00 Uhr bis zu deren
Beendigung der Hauptversammlung folgen. Aktionäre oder
Aktionärsvertreter, die sich nicht rechtzeitig
ordnungsgemäß zur Teilnahme an der
Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung
angemeldet haben, können sich nicht über das
Aktionärsportal zuschalten.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
beträgt das Grundkapital 1.732.500,00 EUR und ist
eingeteilt in 1.732.500 teilnahme- und stimmberechtigte
Stückaktien, die je eine Stimme gewähren.
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht
selbst oder nach Vollmachtserteilung durch
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, durch
eine Vereinigung von Aktionären, durch sonstige
Intermediäre oder nach § 135 AktG Gleichgestellte,
durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen
erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur
Aktionäre, sondern auch zur Bevollmächtigung
berechtigte Intermediäre und sonstige Bevollmächtigte
mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
nicht physisch an der präsenzlosen Hauptversammlung
gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz teilnehmen,
sondern die von ihnen zu vertretenden Stimmen
entsprechend den nachfolgend beschriebenen Verfahren
zur Stimmabgabe abgeben.
Die Vollmacht kann schriftlich oder in Textform (§ 126b
BGB) an die oben unter 'Teilnahme an der
Hauptversammlung' angegebene Postanschrift, per Fax
(040-63785423) oder durch elektronische
Datenübermittlung (E-Mail an: hv@ubj.de) erteilt
werden. Die Aktionäre erhalten mit Zusendung der
Zugangskarte ein Formular, das zur Vollmachts- und
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen
Bevollmächtigten verwendet werden kann. Das Formular
wird den Aktionären zudem auf der Internetseite
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich gemacht. Das Aktionärsportal bietet zudem
die Möglichkeit, eine Vollmacht an Dritte sowie eine
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter zu erteilen bzw. zu
widerrufen. Vollmachten oder deren Widerruf, die
postalisch, per Fax oder E-Mail übertragen werden,
müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen
bis zum 14. Mai 2020, 24:00 Uhr Ortszeit, zugehen; über
das Aktionärsportal ist eine Vollmachtserteilung oder
deren Widerruf auch noch während der Hauptversammlung
bis zur Schließung der Abstimmung möglich.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135 AktG
erfasster Intermediäre oder nach § 135 AktG
Gleichgestellter können Besonderheiten gelten; die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht durch
den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach
Maßgabe Ihrer Weisungen ausüben zu lassen. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft Stimmrechte von Aktionären nur zu
denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben kann, zu denen
er neben einer Vollmacht von den Aktionären auch eine
entsprechende Weisung erhalten hat. Sollte zu TOP 3
'Entlastung des Aufsichtsrats' eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, dann gelten die entsprechenden
Weisungen zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für
die Einzelabstimmungen. Der Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft wird Ihre Stimmrechte entsprechend Ihren
Weisungen vertreten. Ein Formular für die Vollmacht und
Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
wird mit der Zugangskarte übersandt bzw. steht im
Internet unter
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
zum Download bereit.
Die Erteilung der Vollmacht und Weisungen an den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und
ggf. deren Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem
der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis
spätestens zum 14. Mai 2020, 24.00 Uhr, zugehen:
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG*
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423
E-Mail: hv@ubj.de
Unbeschadet der notwendigen ordnungsgemäßen
Anmeldung ist die Erteilung von Vollmachten an Dritte
und deren Widerruf über das Aktionärsportal bis zu dem
Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter die
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt;
dies wird er vorher ankündigen. Vollmachten oder deren
Widerruf, die postalisch, per Fax oder E-Mail
übertragen werden, müssen hingegen bereits bis zum 14.
Mai 2020, 24:00 Uhr Ortszeit, zugehen.
*Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre können ihre Stimmen auch schriftlich oder im
Wege elektronischer Kommunikation abgeben
('Briefwahl'). Auch hierzu sind eine rechtzeitige
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie oben
unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung' beschrieben
erforderlich. Die schriftliche Briefwahl sowie die
Stimmabgabe per Telefax oder per E-Mail muss der
Gesellschaft unter Angabe der in der Zugangskarte
genannten Zugangsnummer aus organisatorischen Gründen
bis Donnerstag, 14. Mai 2020, 24:00 Uhr (Eingang),
unter der obigen unter 'Teilnahme an der
Hauptversammlung' genannten postalischen Anschrift bzw.
der dort genannten Faxnummer oder E-Mail-Adresse
zugegangen sein. Die elektronische Stimmabgabe über das
Aktionärsportal (siehe oben unter 'Teilnahme an der
Hauptversammlung') kann hingegen auch noch während der
Hauptversammlung erfolgen. Unbeschadet der notwendigen
ordnungsgemäßen Anmeldung (siehe oben unter
'Teilnahme an der Hauptversammlung'), ist die
Stimmabgabe über den 'Aktionärsportal HV-Service'
jeweils bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der
Versammlungsleiter die Abstimmung über die
Tagesordnungspunkte schließt; dies wird er vorher
ankündigen. Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch
Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den
Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen
entsprechend. Auch bevollmächtigte Intermediäre,
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater
gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der
Briefwahl bedienen.
*Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und
Wahlvorschläge*
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden,
dass die Hauptversammlung wie beschrieben ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der
Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der
elektronischen Kommunikation abgeben. Die Rechte der
Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen,
sind nach der gesetzlichen Konzeption des
COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in
entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG
Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge sowie
Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach
Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu
übermitteln:
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
entsprechend § 126 Abs. 1 AktG,
Geschäftsordnungsanträge oder Wahlvorschläge
entsprechend § 127 AktG sind ausschließlich an die
folgende Anschrift zu richten:
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG*
Am Hardtwald 7
76275 Ettlingen
Telefax: 07243/90004
E-Mail: info@valora.de
Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 4. Mai 2020,
24:00 Uhr, eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen
der Gesellschaft werden auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen
Voraussetzungen für eine Veröffentlichung entsprechend
§ 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig
adressierte Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und
Wahlvorschläge, oder nach dem genannten Termin
eingehende Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Ein entsprechend §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachter
Gegenantrag, Geschäftsordnungsantrag oder Wahlvorschlag
wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als
gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende
Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet ist.
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder
Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit
mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens
(entscheidend ist also der Zugang bei der Gesellschaft)
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu
richten und muss der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 3
S. 4 COVID-19-Gesetz mindestens 14 Tage vor der
Hauptversammlung, also bis zum 4. Mai 2020, 24:00 Uhr,
unter der folgenden Adresse oder bei Nutzung der
qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB)
unter folgender E-Mail-Adresse zugehen:
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG*
Am Hardtwald 7
76275 Ettlingen
E-Mail: info@valora.de
*Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen
Kommunikation*
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)
© 2020 Dow Jones News
