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Dow Jones News
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(1)

DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: -3-

DJ DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2020 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.05.2020 in Ettlingen mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:07 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
VALORA EFFEKTEN HANDEL AG Ettlingen Aktie: 
Wertpapier-Kenn-Nummer 760 010, ISIN DE0007600108 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
zur 32. ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 
19. Mai 2020 um 11.00 Uhr ein. Die Hauptversammlung 
findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Hardtwald 7 in 
76275 Ettlingen, statt und wird für die Aktionäre und 
ihre Bevollmächtigten live im Internet über ein 
passwortgeschütztes Internetportal übertragen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für 
   das Geschäftsjahr 2019 nebst Lagebericht des 
   Vorstands mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a HGB sowie 
   des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Jahresabschluss ist durch den Aufsichtsrat 
   bereits gebilligt und damit festgestellt worden. 
   Die Vorlage der vorgenannten Unterlagen dient der 
   Information. Die Hauptversammlung hat zu diesem 
   Tagesordnungspunkt keinen Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem 
   Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu 
   erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem 
   Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Zahlung einer 
   Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, als 
   Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 18.000,00 
   zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer zu 
   zahlen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu 
   beschließen: Zum Abschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2020 wird die BANSBACH GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Ulmenstr. 22, 60325 
   Frankfurt a.M., gewählt. 
6. *Bestätigungsbeschlüsse zu angefochtenen 
   Beschlüssen der Hauptversammlungen 2017 bis 2019* 
 
   Die Gesellschaft wird seit mehreren Jahren von 
   Aktionären attackiert, die der sog. 
   'Reich'-Gruppe angehören. Diese Aktionäre haben 
   diverse Beschlüsse von Hauptversammlungen der 
   Gesellschaft in den Jahren 2017 bis 2019 
   angefochten. Aufgrund mehrerer Richterwechsel 
   beim Landgericht Mannheim gibt es bislang noch 
   keine gerichtliche Entscheidung in diesen 
   Prozessen. Die Gesellschaft und die Mehrheit 
   ihrer Aktionäre haben ein erhebliches Interesse 
   daran, möglichst zeitnah Rechtssicherheit 
   hinsichtlich der angefochtenen Beschlüsse zu 
   schaffen. Daher sollen die nachfolgenden 
   angefochtenen Beschlüsse der Hauptversammlungen 
   der Jahre 2017 bis 2019 bestätigt werden. 
 
   a. *Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für 
      den Vorstand für die Geschäftsjahre 2016 
      bis 2018 der Hauptversammlungen 2017-2019* 
 
      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu 
      beschließen: 
 
      aa. Die Hauptversammlung bestätigt den 
          zu Tagesordnungspunkt 3 der 
          Hauptversammlung am 22. Mai 2017 
          gefassten Beschluss, dem Vorstand 
          für das Geschäftsjahr 2016 
          Entlastung zu erteilen. 
      bb. Die Hauptversammlung bestätigt den 
          zu Tagesordnungspunkt 3 der 
          Hauptversammlung am 28. Mai 2018 
          gefassten Beschluss, dem Vorstand 
          für das Geschäftsjahr 2017 
          Entlastung zu erteilen. 
      cc. Die Hauptversammlung bestätigt den 
          zu Tagesordnungspunkt 2 der 
          Hauptversammlung am 28. Mai 2019 
          gefassten Beschluss, dem Vorstand 
          für das Geschäftsjahr 2018 
          Entlastung zu erteilen. 
 
   b. *Bestätigung der Entlastungsbeschlüsse für 
      den Aufsichtsrat für die Geschäftsjahre 
      2016 bis 2018 der Hauptversammlungen 
      2017-2019* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
      beschließen: 
 
      aa. Die Hauptversammlung bestätigt den 
          zu Tagesordnungspunkt 4 der 
          Hauptversammlung am 22. Mai 2017 
          gefassten Beschluss, dem 
          Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 
          2016 Entlastung zu erteilen. 
      bb. Die Hauptversammlung bestätigt die 
          zu Tagesordnungspunkt 4 der 
          Hauptversammlung am 28. Mai 2018 
          gefassten Einzelbeschlüsse, den 
          Aufsichtsratsmitgliedern Prof. Dr. 
          Claus Becker, Herrn Axel Fey, Herrn 
          Claudius Lang und Herrn Michael 
          Düren jeweils für das Geschäftsjahr 
          2017 Entlastung zu erteilen. 
      cc. Die Hauptversammlung bestätigt die 
          zu Tagesordnungspunkt 3 der 
          Hauptversammlung am 28. Mai 2019 
          gefassten Einzelbeschlüsse, den 
          Aufsichtsratsmitgliedern Ralf Bake, 
          Prof. Dr. Claus Becker, Herrn 
          Michael Düren und Herrn Claudius 
          Lang jeweils für das Geschäftsjahr 
          2018 Entlastung zu erteilen. 
 
   c. *Bestätigung des Bestellungsbeschlusses 
      der Hauptversammlung 2018 für die 
      Aufsichtsratsmitglieder* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
      beschließen: 
 
      Die Hauptversammlung bestätigt die 
      folgenden zu Tagesordnungspunkt 6 der 
      Hauptversammlung am 28. Mai 2018 gefassten 
      Beschlüsse: 
 
      aa. Wahl von Herrn Prof. Dr. Claus 
          Becker in den Aufsichtsrat für die 
          Zeit bis zur Beendigung der 
          Hauptversammlung, welche über die 
          Entlastung für das Geschäftsjahr 
          2022 beschließt. 
      bb. Wahl von Herrn Ralf Bake in den 
          Aufsichtsrat für die Zeit bis zur 
          Beendigung der Hauptversammlung, 
          welche über die Entlastung für das 
          Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
      cc. Wahl von Herrn Claudius Lang in den 
          Aufsichtsrat für die Zeit bis zur 
          Beendigung der Hauptversammlung, 
          welche über die Entlastung für das 
          Geschäftsjahr 2022 beschließt. 
      dd. Wahl von Herrn Michael Düren als 
          Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat 
          für die Zeit bis zur Beendigung der 
          Hauptversammlung, welche über die 
          Entlastung für das Geschäftsjahr 
          2022 beschließt. 
 
      Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung 
      vom 28. Mai 2018 enthielt folgenden Text, 
      der hier zu Informationszwecken 
      wiedergegeben wird: 
 
      _'_ _6. Wahlen zum Aufsichtsrat_ 
 
      _Die Mandate der bisherigen Mitglieder des 
      Aufsichtsrats enden mit Ablauf dieser 
      Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat setzt 
      sich nach den Vorschriften der §§ 96, 101 
      Abs. 1 und 3 AktG und § 7 Abs. 1 der 
      Satzung aus drei Vertretern der 
      Anteilseigner zusammen. Die 
      Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge 
      nicht gebunden._ 
 
      _Der Aufsichtsrat schlägt der 
      Hauptversammlung hierzu vor, folgende 
      Herren für die Dauer bis zur Beendigung 
      der ordentlichen Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
      2022 beschließt, zu wählen:_ 
 
      - _Herrn Prof. Dr. Claus Becker, 
        selbstständiger Unternehmensberater 
        i.R., Ötigheim. Herr Prof. Dr. 
        Becker ist aktuell kein Mitglied in 
        anderen gesetzlich zu bildenden 
        inländischen Aufsichtsräten oder 
        vergleichbaren inländischen oder 
        ausländischen Kontrollgremien._ 
      - _Herrn Ralf Bake, Geschäftsführer der 
        MAV Vermögensverwaltung GmbH, 
        Mannheim. Herr Bake ist aktuell kein 
        Mitglied in anderen gesetzlich zu 
        bildenden inländischen Aufsichtsräten 
        oder vergleichbaren inländischen oder 
        ausländischen Kontrollgremien._ 
      - Herrn Claudius Lang, Rechtsanwalt, 
        Steuerberater, Vereidigter Buchprüfer, 
        Sozius der Kanzlei Lang & Schwarz, 
        Karlsruhe. Herr Lang ist aktuell 
        Mitglied in anderen gesetzlich zu 
        bildenden inländischen Aufsichtsräten 
        oder vergleichbaren inländischen oder 
        ausländischen Kontrollgremien: 
        Aufsichtsratsvorsitzender der Spar- 
        und Kreditbank Hardt e.G., 
        Eggenstein-Leopoldshafen. 
 
      _Der Aufsichtsrat schlägt der 
      Hauptversammlung vor, folgende Person als 
      Ersatzmitglied für vorzeitig ausscheidende 
      Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:_ 
 
      _Als Ersatzmitglied wird zur Wahl 
      vorgeschlagen:_ 
 
      - _Herr Michael Düren, Bankkaufmann, 
        derzeit Geschäftsführer der 
        Sportbootschule Steiner GmbH, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: VALORA EFFEKTEN HANDEL AG: -2-

Frankfurt. Herr Düren ist aktuell 
        Mitglied in anderen gesetzlich zu 
        bildenden inländischen Aufsichtsräten 
        oder vergleichbaren inländischen oder 
        ausländischen Kontrollgremien: 
        Aufsichtsratsmitglied der CCP AG, 
        63801 Kleinostheim._ 
 
      _Die Wahlvorschläge berücksichtigen die im 
      Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
      abgestimmten Ziele. Sie streben die 
      Ausfüllung des vom Aufsichtsrat 
      vorgesehenen Kompetenzprofils für das 
      gesamte Gremium an._ 
 
      _Der Aufsichtsrat hat sich gemäß 
      Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate 
      Governance Kodex vergewissert, dass alle 
      Kandidaten den erforderlichen Zeitaufwand 
      für die Tätigkeit des Aufsichtsrats der 
      Gesellschaft aufbringen können._ 
 
      Nach Einschätzung des Aufsichtsrats 
      bestehen keine für die Wahlentscheidung 
      eines objektiv urteilenden Aktionärs 
      maßgebenden persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zwischen den 
      Aufsichtsratskandidaten und der 
      Gesellschaft, den Organen oder wesentlich 
      an der Gesellschaft beteiligten 
      Aktionären, die nach Ziff. 5.4.1 Abs. 6 
      des Deutschen Corporate Governance Kodex 
      offenzulegen wären. 
 
      _Gemäß Ziff. 5.4.3 S. 3 des Deutschen 
      Corporate Governance Kodex wird darauf 
      hingewiesen, dass Herr Prof. Dr. Claus 
      Becker im Fall seiner Wahl als Kandidat 
      für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen 
      werden soll._ 
 
      _Die Herren Ralf Bake und Claudius Lang 
      erfüllen die Anforderungen des § 100 Abs. 
      5 AktG an Sachverstand auf den Gebieten 
      der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, 
      da Herr Bake Diplom-Kaufmann und Herr Lang 
      Steuerberater und vereidigter Buchprüfer 
      ist._ 
 
      _Weitere Informationen zu den Kandidaten, 
      insbesondere entsprechende Lebensläufe, 
      finden Sie im Anschluss an die 
      Tagesordnung in dieser Einberufung.'_ 
 
      Ergänzend weisen wir auf Folgendes hin: 
 
      Die Informationen zu den 
      Aufsichtsratsmitgliedern werden in dieser 
      Einberufung im Einklang mit der 
      Rechtsprechung auf dem Stand des 
      Beschlusses der Hauptversammlung 2018 
      mitgeteilt. Die aktuellen Informationen zu 
      den Aufsichtsratsmitgliedern können zudem 
      auf der Internetseite der Gesellschaft 
      abgerufen werden. 
   d. *Bestätigung des Beschlusses über die 
      Zahlung einer Vergütung für Mitglieder des 
      Aufsichtsrats der Hauptversammlung 2019* 
 
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
      beschließen: 
 
      Die Hauptversammlung bestätigt den zu 
      Tagesordnungspunkt 4 der Hauptversammlung 
      am 28. Mai 2019 gefassten Beschluss, den 
      Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
      Geschäftsjahr 2018 insgesamt EUR 18.000,00 
      zuzüglich eventuell anfallender 
      Umsatzsteuer zu zahlen. 
   e. *Bestätigung des Wahlbeschlusses der 
      Hauptversammlung 2019 für den 
      Abschlussprüfer* 
 
      Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
      beschließen: 
 
      Die Hauptversammlung bestätigt den zu 
      Tagesordnungspunkt 5 der Hauptversammlung 
      am 28. Mai 2019 gefassten Beschluss. Der 
      Beschluss hat folgenden Wortlaut: 
 
      _'_ _5. Wahl des Abschlussprüfers für das 
      Geschäftsjahr 2019_ 
      _Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
      2019 wird die Ernst & Young GmbH 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Flughafenstr. 61, 70629 Stuttgart, 
      gewählt.'_ 
 
*Weitere Angaben und Hinweise:* 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(COVID-19-Gesetz) hat der Vorstand mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der 
Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der 
elektronischen Kommunikation abgeben können. Die 
Hauptversammlung findet unter Anwesenheit des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats als Versammlungsleiter, 
des Vorstands, des Stimmrechtsvertreters der 
Gesellschaft sowie der mit der Niederschrift der 
Hauptversammlung beauftragten Notarin in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft Am Hardtwald 7 in 
76275 Ettlingen statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des 
COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den 
Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der 
Aktionäre. Zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung hat die Gesellschaft ein 
passwortgeschütztes Internetportal zur Hauptversammlung 
eingerichtet (im Folgenden 'Aktionärsportal'), das 
unter der Internetadresse 
 
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
aufgerufen werden kann. Über das Aktionärsportal 
kann sich der zur virtuellen Hauptversammlung 
ordnungsgemäß angemeldete Aktionär oder sein 
Bevollmächtigter unter Angabe seiner Zugangsnummer 
sowie der dazugehörigen individuellen PIN einloggen. 
Die Hauptversammlung wird vollständig in Bild und Ton 
im Internet übertragen, die Stimmrechtsausübung der 
Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl) 
sowie Vollmachtserteilung werden ermöglicht, den 
Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt und Aktionäre, 
die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können über 
elektronische Kommunikation Widerspruch gegen 
Beschlüsse der Hauptversammlung erheben. 
 
Wir bitten die Aktionäre um besondere Beachtung der 
nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur 
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu 
weiteren Aktionärsrechten. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung:* 
 
Aktionäre, die an der virtuellen Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre teilnehmen und ihr 
Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich vor der 
Hauptversammlung anmelden. Die Aktionäre müssen 
außerdem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
durch das depotführende Kreditinstitut oder 
Finanzdienstleistungsinstitut der sich auf den Beginn 
(0:00 Uhr Ortszeit) des 12. Tages vor der 
Hauptversammlung, also den 7. Mai 2020 bezieht, 
ausreichend. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b 
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und 
der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten 
Adresse spätestens am Dienstag, 12. Mai 2020 (24:00 Uhr 
Ortszeit), zugehen, wobei der Nachweis des 
Anteilsbesitzes in gleicher Form unter der nachstehend 
bestimmten Adresse bis Donnerstag, 14. Mai 2020 (24:00 
Uhr Ortszeit), zugehen muss. 
 
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG* 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: 040/63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Den ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären wird 
anstelle der herkömmlichen Eintrittskarte für die 
Hauptversammlung eine Zugangskarte zur Rechtsausübung 
zugeschickt. Die Zugangskarte enthält unter anderem 
eine Zugangsnummer, die der Identifikation dient, und 
den PIN-Code, mit dem die Aktionäre das unter der 
Internetadresse 
 
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugängliche internetgestützte Aktionärsportal der 
Gesellschaft nutzen können. Um den rechtzeitigen Erhalt 
der Zugangskarte sicherzustellen, bitten wir, diese 
möglichst frühzeitig anzufordern. 
 
Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft über das unter 
 
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
erreichbare passwortgeschützte Aktionärsportal der 
Gesellschaft. Aktionäre oder deren Bevollmächtigte 
können an der Hauptversammlung nicht physisch, sondern 
nur im Wege elektronischer Zuschaltung über dieses 
Aktionärsportal teilnehmen und ihr Stimmrecht nur im 
Wege der Briefwahl, durch elektronische Kommunikation 
mittels elektronischer Briefwahl über das 
Aktionärsportal oder über Vollmachtserteilung 
(einschließlich der Vollmachtserteilung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) 
ausüben. Sie müssen sich hierzu ordnungsgemäß 
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes bei der 
Gesellschaft angemeldet haben. Am Tag der 
Hauptversammlung können Sie sich dann mit den auf der 
ihnen zugesandten Zugangskarte angegebenen Zugangsdaten 
elektronisch über das Aktionärsportal zuschalten und ab 
Beginn der Hauptversammlung um 11:00 Uhr bis zu deren 
Beendigung der Hauptversammlung folgen. Aktionäre oder 
Aktionärsvertreter, die sich nicht rechtzeitig 
ordnungsgemäß zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung 
angemeldet haben, können sich nicht über das 
Aktionärsportal zuschalten. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital 1.732.500,00 EUR  und ist 
eingeteilt in 1.732.500 teilnahme- und stimmberechtigte 
Stückaktien, die je eine Stimme gewähren. 
 
*Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht 
selbst oder nach Vollmachtserteilung durch 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, durch 
eine Vereinigung von Aktionären, durch sonstige 
Intermediäre oder nach § 135 AktG Gleichgestellte, 
durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter oder Dritte, auszuüben. Auch dann 
sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis 
des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen 
erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur 
Aktionäre, sondern auch zur Bevollmächtigung 
berechtigte Intermediäre und sonstige Bevollmächtigte 
mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft 
nicht physisch an der präsenzlosen Hauptversammlung 
gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz teilnehmen, 
sondern die von ihnen zu vertretenden Stimmen 
entsprechend den nachfolgend beschriebenen Verfahren 
zur Stimmabgabe abgeben. 
 
Die Vollmacht kann schriftlich oder in Textform (§ 126b 
BGB) an die oben unter 'Teilnahme an der 
Hauptversammlung' angegebene Postanschrift, per Fax 
(040-63785423) oder durch elektronische 
Datenübermittlung (E-Mail an: hv@ubj.de) erteilt 
werden. Die Aktionäre erhalten mit Zusendung der 
Zugangskarte ein Formular, das zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen 
Bevollmächtigten verwendet werden kann. Das Formular 
wird den Aktionären zudem auf der Internetseite 
 
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Das Aktionärsportal bietet zudem 
die Möglichkeit, eine Vollmacht an Dritte sowie eine 
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter zu erteilen bzw. zu 
widerrufen. Vollmachten oder deren Widerruf, die 
postalisch, per Fax oder E-Mail übertragen werden, 
müssen der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen 
bis zum 14. Mai 2020, 24:00 Uhr Ortszeit, zugehen; über 
das Aktionärsportal ist eine Vollmachtserteilung oder 
deren Widerruf auch noch während der Hauptversammlung 
bis zur Schließung der Abstimmung möglich. 
 
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder sonstiger von § 135 AktG 
erfasster Intermediäre oder nach § 135 AktG 
Gleichgestellter können Besonderheiten gelten; die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer 
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Stimmrecht durch 
den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach 
Maßgabe Ihrer Weisungen ausüben zu lassen. Bitte 
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft Stimmrechte von Aktionären nur zu 
denjenigen Tagesordnungspunkten ausüben kann, zu denen 
er neben einer Vollmacht von den Aktionären auch eine 
entsprechende Weisung erhalten hat. Sollte zu TOP 3 
'Entlastung des Aufsichtsrats' eine Einzelabstimmung 
durchgeführt werden, dann gelten die entsprechenden 
Weisungen zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für 
die Einzelabstimmungen. Der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft wird Ihre Stimmrechte entsprechend Ihren 
Weisungen vertreten. Ein Formular für die Vollmacht und 
Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
wird mit der Zugangskarte übersandt bzw. steht im 
Internet unter 
 
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
zum Download bereit. 
 
Die Erteilung der Vollmacht und Weisungen an den von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter und 
ggf. deren Widerruf müssen der Gesellschaft auf einem 
der folgenden Wege aus organisatorischen Gründen bis 
spätestens zum 14. Mai 2020, 24.00 Uhr, zugehen: 
 
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG* 
c/o UBJ. GmbH 
Haus der Wirtschaft 
Kapstadtring 10 
22297 Hamburg 
Telefax: 040/63785423 
E-Mail: hv@ubj.de 
 
Unbeschadet der notwendigen ordnungsgemäßen 
Anmeldung ist die Erteilung von Vollmachten an Dritte 
und deren Widerruf über das Aktionärsportal bis zu dem 
Zeitpunkt möglich, zu dem der Versammlungsleiter die 
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte schließt; 
dies wird er vorher ankündigen. Vollmachten oder deren 
Widerruf, die postalisch, per Fax oder E-Mail 
übertragen werden, müssen hingegen bereits bis zum 14. 
Mai 2020, 24:00 Uhr Ortszeit, zugehen. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimmen auch schriftlich oder im 
Wege elektronischer Kommunikation abgeben 
('Briefwahl'). Auch hierzu sind eine rechtzeitige 
Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes wie oben 
unter 'Teilnahme an der Hauptversammlung' beschrieben 
erforderlich. Die schriftliche Briefwahl sowie die 
Stimmabgabe per Telefax oder per E-Mail muss der 
Gesellschaft unter Angabe der in der Zugangskarte 
genannten Zugangsnummer aus organisatorischen Gründen 
bis Donnerstag, 14. Mai 2020, 24:00 Uhr (Eingang), 
unter der obigen unter 'Teilnahme an der 
Hauptversammlung' genannten postalischen Anschrift bzw. 
der dort genannten Faxnummer oder E-Mail-Adresse 
zugegangen sein. Die elektronische Stimmabgabe über das 
Aktionärsportal (siehe oben unter 'Teilnahme an der 
Hauptversammlung') kann hingegen auch noch während der 
Hauptversammlung erfolgen. Unbeschadet der notwendigen 
ordnungsgemäßen Anmeldung (siehe oben unter 
'Teilnahme an der Hauptversammlung'), ist die 
Stimmabgabe über den 'Aktionärsportal HV-Service' 
jeweils bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der 
Versammlungsleiter die Abstimmung über die 
Tagesordnungspunkte schließt; dies wird er vorher 
ankündigen. Für einen Widerruf der Stimmabgabe durch 
Briefwahl gelten die vorstehenden Angaben zu den 
Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen 
entsprechend. Auch bevollmächtigte Intermediäre, 
Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater 
gemäß § 134a AktG sowie diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich der 
Briefwahl bedienen. 
 
*Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und 
Wahlvorschläge* 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz hat der 
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, 
dass die Hauptversammlung wie beschrieben ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten wird und die Aktionäre ihre Stimmen in der 
Hauptversammlung insbesondere auch im Wege der 
elektronischen Kommunikation abgeben. Die Rechte der 
Aktionäre, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der 
Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung zu stellen, 
sind nach der gesetzlichen Konzeption des 
COVID-19-Gesetzes ausgeschlossen. Gleichwohl wird den 
Aktionären die Möglichkeit eingeräumt, in 
entsprechender Anwendung der §§ 126, 127 AktG 
Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge sowie 
Wahlvorschläge im Vorfeld der Hauptversammlung nach 
Maßgabe der nachstehenden Ausführungen zu 
übermitteln: 
 
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
entsprechend § 126 Abs. 1 AktG, 
Geschäftsordnungsanträge oder Wahlvorschläge 
entsprechend § 127 AktG sind ausschließlich an die 
folgende Anschrift zu richten: 
 
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG* 
Am Hardtwald 7 
76275 Ettlingen 
Telefax: 07243/90004 
E-Mail: info@valora.de 
 
Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und 
Wahlvorschläge von Aktionären, die bis zum 4. Mai 2020, 
24:00 Uhr, eingehen, sowie eventuelle Stellungnahmen 
der Gesellschaft werden auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
https://veh.de/investor-relations/hauptversammlung 
 
unverzüglich zugänglich gemacht, sofern die übrigen 
Voraussetzungen für eine Veröffentlichung entsprechend 
§ 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig 
adressierte Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und 
Wahlvorschläge, oder nach dem genannten Termin 
eingehende Gegenanträge, Geschäftsordnungsanträge und 
Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. 
 
Ein entsprechend §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachter 
Gegenantrag, Geschäftsordnungsantrag oder Wahlvorschlag 
wird im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung als 
gestellt berücksichtigt, wenn der antragstellende 
Aktionär ordnungsgemäß zur Hauptversammlung 
angemeldet ist. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit (§ 122 Abs. 2 AktG)* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am 
Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung 
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder 
Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens 
(entscheidend ist also der Zugang bei der Gesellschaft) 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu 
richten und muss der Gesellschaft gemäß § 1 Abs. 3 
S. 4 COVID-19-Gesetz mindestens 14 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum 4. Mai 2020, 24:00 Uhr, 
unter der folgenden Adresse oder bei Nutzung der 
qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126 a BGB) 
unter folgender E-Mail-Adresse zugehen: 
 
*VALORA EFFEKTEN HANDEL AG* 
Am Hardtwald 7 
76275 Ettlingen 
E-Mail: info@valora.de 
 
*Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen 
Kommunikation* 
 
Gemäß § 1 Abs. 1, Abs. 2 COVID-19-Gesetz wird den 
Aktionären eine Fragemöglichkeit im Wege der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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