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(2)

DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung -3-

DJ DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: FORIS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Bonn mit 
dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-24 / 15:06 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
FORIS AG Bonn WKN: 577 580 
ISIN: DE0005775803 Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 
 
*Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 26. Mai 2020, um 12:00 
Uhr stattfindenden Hauptversammlung ein.* 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht ('COVID-19 Gesetz') als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Die 
Einladung erfolgt unter Anwendung der von Art. 2 § 1 Abs. 3 COVID-19 Gesetz 
vorgesehenen verkürzten Frist. 
 
Die Übertragung erfolgt im passwortgeschützten InvestorPortal, welches 
über einen Link auf folgender Internetseite erreicht werden kann: 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/hauptversammlungen/2020 
 
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft werden die virtuelle 
Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 
Bonn, durchführen. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten 
   Jahresabschlusses, des Lageberichts, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des 
   Konzernlageberichts und des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2019, sowie des erläuternden Berichts des 
   Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a und 
   315a HGB* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
   entfällt daher. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in 
   Höhe von 500.000,00 EUR wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende  463.477,40 EUR 
   von 0,10 EUR je 
   dividendenberechtigte 
   Stückaktie; 
   dies sind bei 4.634.774 
   dividendenberechtigten 
   Stückaktien 
   Gewinnvortrag                 36.522,60 EUR 
   *Bilanzgewinn*                *500.000 EUR* 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung besitzt die 
   Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die 
   Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind 
   diese gemäß § 71b AktG nicht 
   dividendenberechtigt. In diesem Fall wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung von EUR 0,10 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein 
   entsprechend angepasster Beschlussvorschlag 
   über die Gewinnverwendung unterbreitet. 
 
   Die Dividende soll gemäß § 58 Abs. 4 
   AktG am 29. Mai 2020 ausgezahlt werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Mitgliedern des Vorstands wird für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor: 
 
   Den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden 
   Aufsichtsratsmitgliedern wird für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Holzmarkt 1, 
   50676 Köln, zur Abschlussprüferin und 
   Konzernabschlussprüferin für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 
 
   Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von 
   einer ungebührlichen Einflussnahme durch 
   Dritte. Auch bestanden gemäß der 
   EU-Abschlussprüferverordnung keine 
   Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der 
   Abschlussprüfung beschränkt hätten. 
 
*Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten* 
 
Die COVID-19-Pandemie hat aktuell erhebliche Auswirkungen auf das Privat- und 
Wirtschaftsleben in Deutschland und weltweit. So ist zum Zeitpunkt der 
Veröffentlichung dieser Einladung u.a. die Abhaltung öffentlicher 
Veranstaltungen für einen befristeten Zeitraum untersagt. Unklar ist, ob es 
weitere Verlängerungen und ggf. andere Einschränkungen gibt. Vor dem 
Hintergrund der Pandemie hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Abmilderung der 
Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht 
(nachfolgend 'COVID-19 Gesetz') erlassen. Dieses gestattet gemäß Art. 2 § 
1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz u.a. Aktiengesellschaften wie der FORIS AG die 
Durchführung einer ordentlichen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung. Zudem 
kann gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 COVID-19 Gesetz die Einladungsfrist verkürzt 
werden. 
 
Unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre an der Abhaltung einer 
ordentlichen Hauptversammlung zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt sowie 
unter Abwägung der aktuellen Gefährdungslage und deren perspektivischer 
Entwicklung hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmungsbeschluss des 
Aufsichtsrats zum Schutz der Aktionäre, deren Vertretern sowie den Organen und 
Mitarbeitern der FORIS AG gemäß Art. 2 § 1 COVID-19 Gesetz beschlossen, 
die diesjährige ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle 
Hauptversammlung abzuhalten. Mit Blick auf die notwendigen 
Vorbereitungsmaßnahmen erfolgt hierbei die Einladung unter Ausnutzung der 
nach Art. 2 § 1 Abs. 3 COVID-19 Gesetz vorgesehenen verkürzten 
Einladungsfrist. 
 
Die Rechte der Aktionäre zur Teilnahme, Stimmrechtsausübung, 
Stimmrechtsvertretung, zu den Fragerechten und zum Widerspruch ergeben sich 
insoweit aus Artikel 2 § 1 COVID-19 Gesetz sowie den allgemeinen Regelungen 
zur Einladung und Durchführung der Hauptversammlung einer börsennotierten 
Aktiengesellschaft und der Satzung der Gesellschaft, soweit nicht Artikel 2 § 
1 COVID-19 Gesetz Abweichendes regelt. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten ist aufgrund 
des von der Gesellschaft beschlossenen Verfahrens zur Durchführung der 
Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz in diesem Jahr 
nicht möglich. Allerdings ist es für die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten 
möglich, an den Abstimmungen per (Online-)Briefwahl oder durch einen 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft teilzunehmen, vorab über ein 
InvestorPortal Fragen an die Gesellschaft zu adressieren und diese im Rahmen 
der präsenzlosen Hauptversammlung durch die Verwaltung beantworten zu lassen, 
vorab Gegen- und Ergänzungsanträge zu stellen und die präsenzlose 
Hauptversammlung online über das InvestorPortal zu verfolgen. 
 
Zu dieser Art der Teilnahme gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz an 
der diesjährigen Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur 
Stellung von Anträgen im Vorfeld der Hauptversammlung sind nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts wie folgt nachgewiesen 
haben: 
 
Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts 
erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher Sprache verfasst 
sein. Der Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der 
Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft bzw. einem von der 
Gesellschaft benannten Empfänger unter der in der Einberufung hierfür 
mitgeteilten Adresse innerhalb der gesetzlichen Frist vor der Hauptversammlung 
zugehen. 
 
Der Nachweis hat sich daher gemäß Art. 2 § 1 Abs. 3 COVID-19 Gesetz auf 
den Beginn des 14. Mai 2020 (0:00 Uhr) zu beziehen (der Nachweisstichtag, sog. 
Record Date) und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des *22. Mai 
2020 (24:00 Uhr)* unter folgender Anschrift zugehen: 
 
 *Bankhaus Gebr. Martin AG* 
 *HV FORIS AG* 
 *Schlossplatz 7* 
 *73033 Göppingen* 
 *Fax: +49 71 61 - 96 93 17* 
 *E-Mail: bgross@martinbank.de* 
 
Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden 
den Aktionären Anmeldebestätigungen für die präsenzlose Hauptversammlung 
übersandt. 
 
*Um einen rechtzeitigen Erhalt dieser Anmeldebestätigungen sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises 
ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft zur oben genannten Adresse Sorge zu 
tragen.* 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

DJ DGAP-HV: FORIS AG: Bekanntmachung der Einberufung -2-

Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang 
und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des 
Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand 
nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien 
erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der 
präsenzlosen Hauptversammlung in der vorliegend beschriebenen Form nach dem 
COVID-19-Gesetz teilnehmen. Aktionäre, die den Nachweis erbracht haben, sind 
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts im Sinne von Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz berechtigt, wenn 
sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch 
einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine 
ordnungsgemäße Anmeldung des Aktionärs erforderlich, und zwar entweder 
durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigten üben das 
Stimmrecht in diesem Fall gemäß den Regelungen von Art. 2 § 1 Abs. 2 
COVID-19 Gesetz ebenfalls entsprechend dem hier beschriebenen Verfahren 
insbesondere über eine (Online-)Briefwahl aus, ohne vor Ort an der 
Hauptversammlung teilzunehmen. 
 
Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der 
Textform. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht 
werden kann - aber nicht muss -, befindet sich bei der Anmeldebestätigung, die 
den Aktionären nach der Anmeldung übersandt werden. Der Vollmachtgeber ist 
dafür verantwortlich, dass dem jeweiligen Bevollmächtigten die Zugangsdaten 
zum passwortgeschützten InvestorPortal weitergegeben werden. 
 
Für den Fall der Bevollmächtigung von Intermediären im Sinne von § 135 AktG 
(u.a. Kreditinstitute), wird weder vom Gesetz Textform verlangt noch enthält 
die Satzung für diesen Fall besondere Regelungen. Die für die Bevollmächtigung 
erforderliche Form ist daher bei dem jeweils zu bevollmächtigenden Intermediär 
zu erfragen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem 
bestimmten Intermediär erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden. 
Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Ein Verstoß gegen 
diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die 
Bevollmächtigung eines Intermediärs beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 
Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Vorstehendes gilt 
sinngemäß für die Bevollmächtigung von Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberatern oder Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber 
Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten (§ 
135 Abs. 8 AktG). Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur Aktionäre, sondern 
auch bevollmächtigte Intermediäre nicht physisch an der präsenzlosen 
Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz teilnehmen, 
sondern per (Online-)Briefwahl oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
die von ihnen zu vertretenden Stimmen entsprechend den nachfolgend 
beschriebenen Verfahren zur Stimmabgabe abgeben. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit an, einen von der 
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der 
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Der weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage 
der von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Soll der von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen sie zwingend 
Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung 
entsprechender Weisungen ist die Vollmacht ungültig. 
 
Diejenigen Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht und Weisungen erteilen wollen, müssen 
hierfür zur Hauptversammlung angemeldet sein. Die Erteilung der Vollmacht an 
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die 
Erteilung und der Widerruf von Weisungen bedürfen der Textform und müssen der 
Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20 
53113 Bonn 
Fax: +49 2 28 - 9 57 50 27 
E-Mail: vorstand@foris.com 
 
Die notwendigen Unterlagen und Informationen hierzu erhalten die Aktionäre 
nach ihrer Anmeldung. 
 
Des Weiteren können die Informationen zur Bevollmächtigung des von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/hauptversammlungen/2020/ 
 
eingesehen werden. 
 
Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
müssen bis zum *23. Mai 2020, 24:00 Uhr,* bei der Gesellschaft eingegangen 
sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt werden. 
 
Bitte beachten Sie hierbei, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung des von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters der fristgerechte Zugang des 
Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich 
ist. 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das 
entspricht 231.739 Aktien der FORIS AG) erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Die 
verlangenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen 
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie 
die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten. 
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft gemäß Art. 2 § 1 
Abs. 3 S. 4 COVID-19 Gesetz mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis 
zum *11. Mai 2020, 24:00 Uhr,* unter folgender Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge* 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär nach Maßgabe von §§ 126, 127 AktG 
berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu 
übersenden. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die - bei Einhaltung der 
weiteren Voraussetzungen - nach § 126 AktG zugänglich zu machen sind, müssen 
der Gesellschaft unter folgender Adresse zugehen: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20 
53113 Bonn 
Fax: +49 2 28 - 9 57 50 27 
E-Mail: vorstand@foris.com 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer 
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/hauptversammlungen/2020/ 
 
im Bereich 'Für Aktionäre' unter der Rubrik 'Hauptversammlungen' unverzüglich 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum 11. Mai 2020, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem 
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die vorstehend genannte 
Adresse übersandt hat. 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe 
sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl* 
 
Aktionäre können ihre Stimmen durch elektronische Briefwahl im Sinne von Art. 
2 § 1 Abs. 2 Nr. 2 COVID-19 Gesetz abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im 
Wege der elektronischen Briefwahl sind nur Aktionäre berechtigt, die 
rechtzeitig angemeldet sind. Für die elektronische Briefwahl steht das 
passwortgeschützte InvestorPortal auf folgender Internetseite 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/hauptversammlungen/2020/ 
 
bis zum Aufruf der Tagesordnungspunkte zur Abstimmung in der präsenzlosen 
Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Anmeldebestätigung. 
 
*Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet* 
 
Die vollständige Hauptversammlung wird in dem passwortgeschützten 
InvestorPortal, auf welches nur über die mit der Anmeldebestätigung erhaltenen 
Zugriffsdaten ein Zugriff besteht, übertragen. Dies umfasst insbesondere auch 
die Beantwortung von Fragen sowie die Darstellung der Beschlussergebnisse. Die 
vollständige Übertragung erfolgt im passwortgeschützten InvestorPortal 
auf folgender Website: 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/hauptversammlungen/2020/ 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* 
 
Jedem Aktionär ist grundsätzlich auf Verlangen in der Hauptversammlung vom 
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen 
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des 
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich sind und kein 
Auskunftsverweigerungsrecht besteht. 
 
Gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 Gesetz ist aufgrund der Durchführung 
einer virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten die Ausübung des Auskunftsrecht nicht im gewohnten 
Rahmen möglich. 
 
Die Gesellschaft schafft allerdings gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 COVID-19 
Gesetz eine Fragemöglichkeit, bei der jeder angemeldete Aktionär im Wege der 
elektronischen Kommunikation Fragen an die Verwaltung richten kann. Um die 
Fragemöglichkeit auszuüben sind die Fragen im passwortgeschützten 
InvestorPortal unter folgender Internetadresse einzugeben: 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/hauptversammlungen/2020/ 
 
Die Fragen müssen gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 2 
§ 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19 Gesetz bis zum *24. Mai 2020, 24:00 Uhr,* bei der 
Gesellschaft über das passwortgeschützte InvestorPortal eingehen. 
 
Im Rahmen der Übertragung der Hauptversammlung wird die Verwaltung 
gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19 Gesetz in freiem und 
pflichtgemäßem Ermessen die bei der Gesellschaft fristgemäß 
eingegangenen Fragen beantworten. 
 
*Weitergehende Erläuterungen* 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den vorstehend angesprochenen Rechten der 
Aktionäre auf Ergänzung der Tagesordnung, auf die Übersendung von 
Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen sowie auf die Erteilung von Auskunft, 
insbesondere mit Blick auf die nach Art. 2 § 1 COVID-Gesetz anzuwendenden 
Verfahren und Fristen, finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/hauptversammlungen/2020/ 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das 
Grundkapital auf 4.634.774,00 EUR eingeteilt in 4.634.774 Stückaktien. Die 
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Stückaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 4.634.774. 
 
*Unterlagen, Informationen nach § 124a AktG und weitere Informationen zur 
Hauptversammlung* 
 
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sind über die Internetseite 
der Gesellschaft 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/unternehmenskalender-finanzbericht 
e/ 
 
zugänglich und liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, 
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20, 53113 Bonn, zur Einsicht der Aktionäre aus. Eine 
Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären 
auf Anfrage unverzüglich zugesandt. 
 
Die Informationen nach § 124a AktG sind über die Internetseite der 
Gesellschaft 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/hauptversammlungen/2020/ 
 
zugänglich. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung ebenfalls unter der 
Internetadresse 
 
https://www.foris.com/aktionaere-investoren/hauptversammlungen/2020/ 
 
bekannt gegeben. 
 
*Informationen zum Datenschutz* 
 
Die Gesellschaft verarbeitet auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze 
personenbezogene Daten, um den Aktionären die Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. Für die Verarbeitung ist die Gesellschaft die 
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 
1 Satz 1 lit. c DSGVO. 
 
Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die Gesellschaft 
verschiedene Dienstleister. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche 
personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten 
Dienstleistung erforderlich sind. Die Dienstleister verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden 
personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären 
und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung 
gestellt. 
 
Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten 
gespeichert und anschließend gelöscht. 
 
Jede Person, deren Daten betroffen sind, hat unter den gesetzlichen 
Voraussetzungen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, 
Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung ihrer 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kap. III 
DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die 
E-Mail-Adresse 
 
vorstand@foris.com 
 
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend gemacht werden: 
 
FORIS AG 
Vorstand 
Kurt-Schumacher-Str. 18-20 
53113 Bonn 
 
Zudem besteht nach näherer Maßgabe von Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht 
bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. 
 
Die Einladung zur Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 24. April 2020 
veröffentlicht und wurde darüber hinaus am selben Tag solchen Medien zur 
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie 
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. 
 
Bonn, im April 2020 
 
_Der Vorstand_ 
 
2020-04-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate 
News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: FORIS AG 
             Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20 
             53113 Bonn 
             Deutschland 
E-Mail:      info@foris.com 
Internet:    https://www.foris.com/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1029699 2020-04-24 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2020 09:07 ET (13:07 GMT)

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