In den 1990er Jahren und darüber hinaus hatten Banken und Sparkassen ihren Kunden häufig sogenannte Prämiensparverträge angeboten, die als langfristige Sparverträge mit einem variablen Zinssatz versehen waren. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nahmen sich die Banken das Recht heraus, die ...Den vollständigen Artikel lesen ...