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FPSB Deutschland: Notfall-Checkliste - Diese -2-

DJ FPSB Deutschland: Notfall-Checkliste - Diese Vorkehrungen sollte jeder treffen in Zeiten von Corona und darüber hinaus

Dow Jones hat von Pressetext eine Zahlung für die Verbreitung dieser Pressemitteilung über sein Netzwerk erhalten.

Frankfurt am Main (pts036/27.04.2020/15:00) - Die rasante weltweite Ausbreitung 
des Corona-Virus zwingt viele Menschen dazu, ihre gewohnten Verhaltensweisen zu 
überdenken. Und sich auch mit dem Ernstfall, dem eigenen Ableben, zu befassen. 
"Jeder sollte sich deshalb unbedingt die Frage stellen, ob er oder sie 
ausreichend für den Ernstfall vorbereitet ist, also einen entsprechenden 
Notfallkoffer hat", sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). 
 
In solch einen Koffer gehören unter anderem eine Vorsorgevollmacht, ein 
Testament und eine Patientenverfügung. Allerdings zeigt sich, dass nur ein 
kleiner Teil der Bundesbürger solche Vorsorgemaßnahmen getroffen hat. 
"Dabei ist es gar nicht so schwer und aufwändig, zumindest für eine 
Notfallabsicherung zu sorgen", erklärt der Finanzexperte, warnt aber zugleich: 
"Langfristig ausreichend ist das nicht, da dies in der Regel nicht den 
individuellen Verhältnissen des Einzelnen gerecht wird." 
 
Besser ist eine gründlich geplante Absicherung im Rahmen einer langfristig 
ausgerichteten Finanzplanung. Um Fehler oder Versäumnisse bei einer 
Vorsorgevollmacht oder dem Testament zu vermeiden, sollte man sich deshalb an 
Professionals wie die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FOUNDATION 
AND ESTATE PLANNER (CFEP®) oder die CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®) wenden. 
 
Wussten Sie, dass nicht einmal jeder Vierte hierzulande ein Testament besitzt? 
Und eine Vorsorgevollmacht haben nicht einmal sechs Prozent der Deutschen. "Das 
heißt, die wenigsten hierzulande haben für den Ernstfall Vorbereitungen 
getroffen", sagt Prof. Tilmes. "Aus diesem Grund haben wir vom FPSB eine 
Checkliste erarbeitet. Sie soll den Menschen eine Orientierungshilfe bieten, wie 
sie sich für den Notfall vorbereiten können." 
 
1. Die Vorsorgevollmacht 
 
"Was ohnehin jeder haben sollte, ist eine Vorsorgevollmacht", erklärt der 
Finanzexperte, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Academic Director 
Finance & Wealth Management an der EBS Executive School, Oestrich-Winkel, ist. 
"Angesichts der Dringlichkeit im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie raten wir 
jedem dazu, dies nachzuholen, wenn dieses Dokument noch nicht vorliegt." 
Grundsätzlich geht es darum, dass man einer Person des Vertrauens das Recht 
einräumt, in dessen Namen stellvertretend zu handeln, wenn derjenige dazu selbst 
nicht mehr in der Lage ist. 
 
Eine solche Vollmacht regelt die Angelegenheiten des persönlichen Lebens und 
somit auch die Vermögensvorsorge. "Das ist deshalb wichtig, weil die 
Zuständigkeit für diese Person ohne Vollmacht dem Betreuungsgericht zufällt", 
warnt Tilmes. 
 
Da es, auch angesichts der derzeitigen Kontaktbeschränkungen, länger dauern kann, 
 eine solche Vollmacht zusammen mit einem Experten zu erstellen, sollten 
diejenigen, die so etwas rasch benötigen, selbst tätig werden. Dabei gibt es 
zwei Möglichkeiten für die Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht: Zum einen die 
Spezialvollmacht, mit der jemand einer anderen Person die Erlaubnis zur 
Erledigung eines einzelnen Rechtsgeschäfts gibt und zum anderen die 
Generalvollmacht, die generell alle Rechtsgeschäfte umfasst. Die zuerst genannte 
Vorsorgevollmacht enthält dabei üblicherweise wesentliche Elemente der 
Generalvollmacht und umfasst darüber hinaus die Gesundheitssorge und die Sorge 
um den Aufenthalt eines Menschen. 
 
Bezogen auf Covid-19 kann eine Vorsorgevollmacht oder Spezialvollmacht reichen, 
da neben der Vermögensvorsorge auch medizinische Sachverhalte behandelt werden 
können. Sie sollte sich dann unter anderem auf ärztliche Eingriffe und 
Behandlungen mit der Gefahr des Todes oder schwerer gesundheitlicher Schäden, 
auf freiheitsentziehende und ärztliche Zwangsmaßnahmen sowie eine 
Schweigepflichtsentbindung erstrecken. Hilfreich kann die Vorlage des 
Bundesministeriums der Justiz (BMJ) sein. Dafür braucht es keinen Notar, 
lediglich sollten Zeugen, die die korrekte Urheberschaft bestätigen, 
hinzugezogen werden. 
 
Für die Zeit der Pandemie kann eine solche Notlösung ausreichend sein. "Jedoch 
muss jeder bedenken, dass dabei viele Details ungeregelt bleiben und sich dies 
für die Hinterbliebenen nachteilig auswirken kann", so Tilmes. "Deshalb rate ich 
dazu, sobald es möglich ist, eine umfassende und auf die persönlichen 
Verhältnisse abgestimmte Vorsorgevollmacht zusammen mit einem Experten 
aufzusetzen." Diese beinhaltet dann auch Vermögensangelegenheiten, 
Grundstücksgeschäfte oder das Gesellschaftsrecht, falls jemand einen Betrieb hat 
oder an einer Firma beteiligt ist. Geht es übrigens speziell um die 
Veräußerung einer Immobilie durch einen Bevollmächtigten - vielleicht 
aufgrund einer Krankheit und dem Umzug in eine Seniorenresidenz -, dann muss 
eine notarielle Vorsorgevollmacht vorliegen. Im betrieblichen Kontext sollten 
Unternehmer neben der privaten Notfallsituation auch betriebliche Vollmachten 
erstellen. 
 
2. Das Testament 
 
Wie bei der Vorsorgevollmacht gibt es auch beim Testament einen kurzen, 
schnellen Weg. Wer angesichts der grassierenden Pandemie diesen beschreiten 
möchte, setzt sein Testament handschriftlich auf, gibt Ort und Datum an und 
unterschreibt es. "Es sollte beinhalten, wer Erbe ist. Bei mehreren Erben sind 
entsprechende Quoten anzugeben", fasst Tilmes zusammen. 
 
Zudem kann es einen Testamentsvollstrecker beinhalten und ein Wahl- und 
Bestimmungsvermächtnis. So kann nach dem Erbfall noch die steuerlich beste 
Lösung gesucht und umgesetzt werden. Und aus einem Testament sollte klar 
hervorgehen, ob frühere Testamente wegfallen oder teilweise noch Gültigkeit 
haben. Zudem sollte der Verfasser des Testaments das Dokument beim Amtsgericht 
hinterlegen. 
 
"Allerdings gilt es auch hier zu berücksichtigen, dass ein solches selbst 
erstelltes Testament viele Detailfragen offen lässt und unter Umständen 
Nachteile für die Hinterbliebenen mit sich bringt", warnt der FPSB-Vorstand. 
"Zudem dürften die Vermögensverhältnisse in vielen Fällen sehr komplex sein. Wer 
keine Risiken eingehen möchte, dem ist eine professionelle Begleitung und 
fachliche Ausgestaltung deshalb unbedingt zu empfehlen." Ist eine Firma oder ein 
Betrieb Gegenstand des Testaments, dann gilt es zu bedenken, dass 
"Gesellschaftsrecht" vor "Erbrecht" geht. Gesellschaftsverträge und Testamente 
müssen deshalb aufeinander abgestimmt werden. 
 
3. Die Patientenverfügung 
 
In einer Patientenverfügung können Sie - schriftlich - für den Fall Ihrer 
Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten 
Situationen ärztlich behandelt werden möchten. Das ist gerade angesichts der 
Covid-19-Pandemie wichtig. Das Gesetz definiert die Patientenverfügung 
folgendermaßen: Es ist die schriftliche Festlegung einer volljährigen 
Person, ob sie "in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht 
unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, 
Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt". 
 
Gerade im Hinblick auf die derzeitige Situation ist wichtig, dass der Aussteller 
der Patientenverfügung diese um Bitten oder bloße Richtlinien für eine 
Vertreterin oder einen Vertreter sowie für die behandelnden Ärzte und das 
Behandlungsteam ergänzen kann. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche 
Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben oder mögliche 
religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe in einer 
Patientenverfügung zusätzlich festzulegen. 
 
"Auf diese Weise kann jeder Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung 
nehmen und damit sein Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn jemand zum 
Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar ist", erläutert Tilmes. Die 
Patientenverfügung richtet sich somit in erster Linie an die Ärztin oder 
den Arzt und das Behandlungsteam. 
 
4. Die Notfallkoffer 
 
Tatsächlich führt uns die Pandemie deutlich vor Augen, wie wenig vorhersehbar 
alles ist. Umso wichtiger ist es, eine Notfallmappe bzw. einen "Notfallkoffer" 
zu erstellen, um die Hinterbliebenen über alles Wesentliche zu informieren. Um 
diesen möglichst übersichtlich zu gestalten, bietet es sich an, den 
Notfallordner in einen medizinischen, einen allgemeinen und finanziellen Teil zu 
gliedern. 
 
Der medizinische Teil sollte folgende Angaben beinhalten: alle Daten zur Person, 
die Patientenverfügung im Original, die Namen der im Notfall zu informierenden 
Angehörigen, eine Liste möglicher chronischer Erkrankungen, Angaben zu Allergien 
und Unverträglichkeiten und sonstige Arztberichte. 
 
Im allgemeinen Teil sind diverse sonstige Unterlagen einzufügen: Originale und 
Kopien der wichtigsten Vollmachten, eine Kopie der Vorsorgevollmacht (Original 
besitzt der Bevollmächtigte), Bank- und Generalvollmacht, Entbindung der 
ärztlichen Schweigepflicht, eine Kopie des Testaments und alles zum digitalen 
Nachlass (PIN-Nummern und Zugangsdaten zu elektronischen Geräte und sonstigen 
Online-Konten). Dort kann auch darauf verwiesen werden, wo entsprechende 
Passwörter zum Beispiel für die Bankkonten oder das Testament hinterlegt sind. 
 
Der finanzielle Teil könnte in folgende Bereiche gegliedert werden: laufende 
Verträge (wie Miete, Strom, Abonnements, Mitgliedschaften), Informationen zu 
Versicherungen und laufende Einkünfte (u.a. gesetzliche Renten, Betriebsrenten, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2020 09:00 ET (13:00 GMT)

Kapitalauszahlungen, sonstige Sozialleistungen, Mieten). Abschließend 
gehört der Überblick über alle Konten, eine Liste aller Vermögenswerte und 
der ausstehenden Schulden dazu. Als Grundlage für eine Finanzplanung kann auch 
eine Vermögensbilanz hilfreich sein. Hier kann ein Hinweis darauf hilfreich sein, 
 an wen sich die Hinterbliebenen bei steuerlichen oder rechtlichen Fragen wenden 
können. 
 
Immer wieder kommt es vor, dass Unterlagen nicht oder erst nach langem Suchen 
gefunden werden. Deshalb, und weil sie für jedermann leicht zugänglich sind, 
sollten diese nicht zuhause aufbewahrt werden. Stattdessen bieten sich 
Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder vertrauensvolle Personen wie 
Ärzte an. Bevollmächtigte und die wichtigsten vertrauensvollen Personen 
können dann informiert werden, wo sich der Notfallordner befindet. 
 
Allerdings gilt es zu bedenken, dass die Patientenverfügung für Notdienste 
schnell griffbereit sein muss. Gerade bei älteren Mitmenschen bietet es sich 
deshalb beispielsweise an, die Patientenverfügung in einer Klarsichthülle in der 
Nähe der Wohnungstür zu haben, falls Rettungssanitäter in die Wohnung gerufen 
werden. Separat und schnell zugänglich sollte zudem eine Bestattungsverfügung 
vorliegen. 
 
Fazit: "Natürlich sind diese Vorkehrungen auch unabhängig von der Pandemie für 
jeden wichtig", resümiert der Finanzexperte. "Aber ich denke, dass die 
derzeitigen Ereignisse für jeden ein guter Anlass sein sollten, um sich um diese 
Dinge zu kümmern." 
 
Nicht alles davon ist ganz einfach umsetzbar, vor allem wenn es nicht nur eine 
Notlösung, sondern Teil einer durchdachten Finanzplanung sein soll. Wertvolle 
Unterstützung bieten hier Professionals wie die CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE 
PLANNER (CFEP®) oder die CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®). 
 
Über den FPSB Deutschland e.V. 
Das Financial Planning Standards Board Ltd. - FPSB ist ein globales Netzwerk mit 
derzeit 25 Mitgliedsländern und mehr als 188.000 Zertifikatsträgern. Das 
Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) mit Sitz 
in Frankfurt/ Main gehört seit 1997 als Vollmitglied dieser Organisation an. 
Ziel ist es, den weltweiten Berufsstandard für Financial Planning zu verbreiten 
und das öffentliche Vertrauen in Financial Planner zu fördern. 
 
Aufgabe des FPSB Deutschland ist die Zertifizierung von Finanz- und 
Nachfolgeplanern nach international einheitlich definierten Regeln zu Ausbildung, 
 unabhängigen Prüfungen, Erfahrungs-nachweisen und Ethik. Für die Verbraucher 
ist die Zertifizierung zum CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professional, zum 
CERTIFIED FOUNDATION AND ESTATE PLANNER-Professional und zum European Financial 
Advisor EFA® ein wichtiges Gütesiegel. Als Prüf- und Begutachtungsstelle für DIN 
CERTCO und Austrian Standards Plus hat der Verband zusätzlich über 1.200 
Personen seiner rund 1.800 Zertifikatsträger nach DIN ISO 22222 (Geprüfter 
Privater Finanzplaner) zertifiziert. 
 
Der FPSB Deutschland hat den Anspruch, Standards zur Methodik der ganzheitlichen 
Finanzberatung zu setzen. Die Definitionen und Standards der Methodik sind 
Grundlage für deren Weiterentwicklung, Ausbildung und Regulierung. Um seine 
Ziele zu erreichen, arbeitet der FPSB Deutschland eng mit Regulierungs- und 
Aufsichtsbehörden, Wissenschaft und Forschung, Verbraucherschützern sowie Presse 
und interessierter Öffentlichkeit zusammen. 
 
Ein wichtiges Anliegen des FPSB ist außerdem die Verbesserung der 
finanziellen Allgemeinbildung. Zu diesem Zweck hat der FPSB Deutschland einen 
Verbraucher-Blog lanciert, der neutral, anbieterunabhängig und werbefrei über 
alle relevanten finanziellen Themen informiert. Unter 
http://www.frueher-planen.de können sich Verbraucher regelmäßig über die 
Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge informieren, aufgeteilt in sechs 
verschiedene Lebensphasen. Zudem finden Anleger dort drei Online-Rechner zur 
Berechnung der Altersrente und der Basisrente sowie zur Optimierung der 
Fondsanlage. 
 
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.fpsb.de 
 
(Ende) 
 
Aussender: Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. 
Ansprechpartner: Iris Albrecht 
Tel.: +49 681 410 98 06 10 
E-Mail: presse@fpsb.de 
Website: www.fpsb.de 
 
Quelle: http://www.pressetext.com/news/20200427036 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 27, 2020 09:00 ET (13:00 GMT)

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