Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern hat die umstrittene Obergrenze von 800 Quadratmetern für die Öffnung von Läden gekippt. In einer Einstweiligen Anordnung gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Montag einem Antrag der KaDeWe Group statt, die in München mit dem Luxus-Warenhaus Oberpollinger vertreten ist.Den vollständigen Artikel lesen ...
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