DGAP-News: adesso SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung adesso SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-27 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. adesso SE Dortmund ISIN DE000A0Z23Q5 / WKN A0Z23Q Einladung zur Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung ein. Termin: Mittwoch, 3. Juni 2020, 10:00 Uhr MESZ Ort: adesso SE, Adessoplatz 1, 44269 Dortmund Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten statt. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('COVID-19-Gesetz') (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrechts, BGBl. I 2020, S. 569) für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im Internet unter der Internetadresse www.adesso-group.de im Bereich Investor Relations (Hauptversammlung) im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu notwendigen Veränderungen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten unsere Aktionäre daher um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung aufgeführten Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung sowie zur Teilnahmeberechtigung und den Rechten der Aktionäre. *Tagesordnung* 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht (einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB) für das Geschäftsjahr 2019 und dem Bericht des Aufsichtsrats der adesso SE Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. März 2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 33.430.304,10 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,47 je Stückaktie = EUR 2.902.763,71 und Vortrag des Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 30.527.540,39. Gemäß § 58 Abs. 4 AktG wird der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das ist der 8. Juni 2020. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 5. *Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* Die Amtsperiode aller derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 3. Juni 2020. Es sind deshalb Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Alle derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats stehen für eine Wiederwahl zur Verfügung. Nach Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) und der Vereinbarung im Sinne von § 21 SEBG über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der adesso SE (Beteiligungsvereinbarung) in Verbindung mit § 9 Ziff. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs Anteilseignervertretern zusammen, deren Amtsdauer - sofern die Hauptversammlung keine kürzere Amtszeit beschließt - jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung währt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im Wege der Einzelwahl für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen: a) Herrn Prof. Dr. Volker Gruhn, Dortmund, Inhaber des Lehrstuhls für Software Engineering an der Universität Duisburg-Essen Herr Prof. Dr. Gruhn ist Mitglied im Aufsichtsrat der e-Spirit AG, Dortmund. Darüber hinaus gehört er keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Prof. Dr. Gruhn ist als Gründer und langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender sowie mittelbar durch eine von ihm kontrollierte Gesellschaft als Hauptanteilseigner der adesso SE eng verbunden. Die adesso SE hat überdies einen Beratervertrag mit Herrn Prof. Dr. Gruhn zu marktüblichen Konditionen geschlossen. Darüber hinaus unterhält Herr Prof. Dr. Gruhn keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. b) Herrn Prof. Dr. Gottfried Koch, Stein, Schweiz, Professor für Versicherungsinformatik und Mitglied des Vorstands des Instituts für Informatik an der Universität Leipzig Herr Prof. Dr. Koch ist Vorsitzender des Verwaltungsrats der automobilie AG und der Pfefferbeere AG, beide Bühler, Schweiz. Darüber hinaus gehört er keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Darüber hinaus unterhält Herr Prof. Dr. Koch keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. c) Herrn Dipl.-Kfm. Hermann Kögler, Bonn, Unternehmensberater Herr Kögler ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der COGNOS AG, Köln. Darüber hinaus gehört er keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Kögler war von 2004 bis 2016 im Vorstand der COGNOS AG tätig, die zum Kundenkreis des adesso-Konzerns zählt. Die Umsätze mit der COGNOS AG liegen deutlich unterhalb von einer Million Euro und beziehen sich ganz überwiegend auf Leistungen im Bereich des IT-Betriebs und der Bereitstellung von IT-Services. Darüber hinaus unterhält Herr Kögler keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. d) Herrn Dipl.-Math. Heinz-Werner Richter, Dortmund, Aktuarieller Treuhänder und Gutachter Herr Richter gehört keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen an. Herr Richter war von 1996 bis 2013 Mitglied des Vorstands der Barmenia Krankenversicherung a. G., der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG und der Barmenia Lebensversicherung a. G. (gemeinsam 'Barmenia Versicherungen'). Die Barmenia Versicherungen gehören zu den zwanzig größten Kunden des adesso-Konzerns. Umsätze mit den Barmenia Versicherungen beziehen sich ganz überwiegend auf Leistungen im Bereich der Beratung und Softwareentwicklung sowie Softwareprodukten. Herr Richter war darüber hinaus viele Jahre Mitglied des Vorstands der
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April 27, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)