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DGAP-HV: adesso SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: adesso SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
adesso SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2020 
in Dortmund mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-27 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
adesso SE Dortmund ISIN DE000A0Z23Q5 / WKN A0Z23Q 
Einladung zur Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur 
ordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung ein. 
 
Termin: 
Mittwoch, 3. Juni 2020, 10:00 Uhr MESZ 
 
Ort: 
adesso SE, Adessoplatz 1, 44269 Dortmund 
 
Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und 
ihrer Bevollmächtigten statt. Für die Aktionäre und deren 
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur 
Anwesenheit am Ort der Versammlung. 
 
Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
('COVID-19-Gesetz') (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung 
der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrechts, BGBl. I 2020, S. 569) für die 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren 
Bevollmächtigte im Internet unter der Internetadresse 
 
www.adesso-group.de 
 
im Bereich Investor Relations (Hauptversammlung) im 
passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton 
übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine 
Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 
1 Satz 2 AktG. 
 
Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu notwendigen 
Veränderungen in den Abläufen der Hauptversammlung sowie 
bei den Rechten der Aktionäre. Wir bitten unsere Aktionäre 
daher um besondere Beachtung der nach der Tagesordnung 
aufgeführten Informationen zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung sowie zur Teilnahmeberechtigung und den 
Rechten der Aktionäre. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit 
   dem Lagebericht (einschließlich der 
   Erläuterungen zu den Angaben nach § 289a Absatz 1 
   HGB) für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten 
   Konzernabschlusses mit dem Konzernlagebericht 
   (einschließlich der Erläuterungen zu den 
   Angaben nach § 315a Absatz 1 HGB) für das 
   Geschäftsjahr 2019 und dem Bericht des 
   Aufsichtsrats der adesso SE 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 19. 
   März 2020 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt 
   genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung 
   vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung bedarf. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in 
   Höhe von EUR 33.430.304,10 wie folgt zu verwenden: 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,47 je 
   Stückaktie = EUR 2.902.763,71 und Vortrag des 
   Restbetrags auf neue Rechnung = EUR 30.527.540,39. 
   Gemäß § 58 Abs. 4 AktG wird der Anspruch auf 
   die Dividende am dritten auf den 
   Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag 
   fällig, das ist der 8. Juni 2020. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
5. *Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtsperiode aller derzeitigen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der 
   Hauptversammlung am 3. Juni 2020. Es sind deshalb 
   Neuwahlen der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   erforderlich. Alle derzeit amtierenden Mitglieder 
   des Aufsichtsrats stehen für eine Wiederwahl zur 
   Verfügung. 
 
   Nach Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 
   2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das 
   Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO), § 17 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG) und der Vereinbarung 
   im Sinne von § 21 SEBG über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der adesso SE 
   (Beteiligungsvereinbarung) in Verbindung mit § 9 
   Ziff. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft setzt 
   sich der Aufsichtsrat aus sechs 
   Anteilseignervertretern zusammen, deren Amtsdauer - 
   sofern die Hauptversammlung keine kürzere Amtszeit 
   beschließt - jeweils bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung währt, die über ihre Entlastung 
   für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer 
   Amtszeit beschließt; das Geschäftsjahr, in dem 
   die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im 
   Wege der Einzelwahl für die Dauer bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2024 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herrn Prof. Dr. Volker Gruhn, Dortmund, 
      Inhaber des Lehrstuhls für Software 
      Engineering an der Universität 
      Duisburg-Essen 
 
      Herr Prof. Dr. Gruhn ist Mitglied im 
      Aufsichtsrat der e-Spirit AG, Dortmund. 
      Darüber hinaus gehört er keinen weiteren 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Herr Prof. Dr. Gruhn ist als Gründer und 
      langjähriger Aufsichtsratsvorsitzender 
      sowie mittelbar durch eine von ihm 
      kontrollierte Gesellschaft als 
      Hauptanteilseigner der adesso SE eng 
      verbunden. Die adesso SE hat überdies 
      einen Beratervertrag mit Herrn Prof. Dr. 
      Gruhn zu marktüblichen Konditionen 
      geschlossen. Darüber hinaus unterhält 
      Herr Prof. Dr. Gruhn keine persönlichen 
      oder geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär. 
   b) Herrn Prof. Dr. Gottfried Koch, Stein, 
      Schweiz, Professor für 
      Versicherungsinformatik und Mitglied des 
      Vorstands des Instituts für Informatik an 
      der Universität Leipzig 
 
      Herr Prof. Dr. Koch ist Vorsitzender des 
      Verwaltungsrats der automobilie AG und 
      der Pfefferbeere AG, beide Bühler, 
      Schweiz. Darüber hinaus gehört er keinen 
      weiteren gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- 
      oder ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Darüber hinaus unterhält Herr Prof. Dr. 
      Koch keine persönlichen oder 
      geschäftlichen Beziehungen zum 
      Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
      beteiligten Aktionär. 
   c) Herrn Dipl.-Kfm. Hermann Kögler, Bonn, 
      Unternehmensberater 
 
      Herr Kögler ist Vorsitzender des 
      Aufsichtsrats der COGNOS AG, Köln. 
      Darüber hinaus gehört er keinen weiteren 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Herr Kögler war von 2004 bis 2016 im 
      Vorstand der COGNOS AG tätig, die zum 
      Kundenkreis des adesso-Konzerns zählt. 
      Die Umsätze mit der COGNOS AG liegen 
      deutlich unterhalb von einer Million Euro 
      und beziehen sich ganz überwiegend auf 
      Leistungen im Bereich des IT-Betriebs und 
      der Bereitstellung von IT-Services. 
      Darüber hinaus unterhält Herr Kögler 
      keine persönlichen oder geschäftlichen 
      Beziehungen zum Unternehmen, den Organen 
      der Gesellschaft oder einem wesentlich an 
      der Gesellschaft beteiligten Aktionär. 
   d) Herrn Dipl.-Math. Heinz-Werner Richter, 
      Dortmund, Aktuarieller Treuhänder und 
      Gutachter 
 
      Herr Richter gehört keinen weiteren 
      gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
      oder vergleichbaren in- oder 
      ausländischen Kontrollgremien von 
      Wirtschaftsunternehmen an. 
 
      Herr Richter war von 1996 bis 2013 
      Mitglied des Vorstands der Barmenia 
      Krankenversicherung a. G., der Barmenia 
      Allgemeine Versicherungs-AG und der 
      Barmenia Lebensversicherung a. G. 
      (gemeinsam 'Barmenia Versicherungen'). 
      Die Barmenia Versicherungen gehören zu 
      den zwanzig größten Kunden des 
      adesso-Konzerns. Umsätze mit den Barmenia 
      Versicherungen beziehen sich ganz 
      überwiegend auf Leistungen im Bereich der 
      Beratung und Softwareentwicklung sowie 
      Softwareprodukten. 
 
      Herr Richter war darüber hinaus viele 
      Jahre Mitglied des Vorstands der 

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April 27, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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