ADLER Real Estate AG: ADO Properties S.A. leitet Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit ADLER Real Estate AG ein
DGAP-Ad-hoc: ADLER Real Estate AG / Schlagwort(e): Sonstiges ADLER Real Estate AG: ADO Properties S.A. leitet Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit ADLER Real Estate AG ein
28.04.2020 / 14:06 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ADLER Real Estate AG, Berlin
ISIN: DE0005008007 WKN: 500800
Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
ADO Properties S.A. leitet Abschluss eines Beherrschungsvertrags mit ADLER Real Estate AG ein
Berlin, 28. April 2020 - Die ADO Properties S.A., Luxemburg ("ADO Properties") hat heute dem Vorstand der ADLER Real Estate AG ("ADLER") ihre Absicht mitgeteilt, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags nach §§ 291 ff. AktG ("Beherrschungsvertrag") zwischen ADO Properties als herrschendem Unternehmen und ADLER als beherrschtem Unternehmen einzuleiten. Zu den hierfür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Beauftragung einer Bewertungsgesellschaft mit der Erstellung einer IDW S1 Bewertung und der Vorschlag eines gerichtlich zu bestellenden Vertragsprüfers. ADO Properties wird erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Erhalt der IDW S1 Bewertung und in Abstimmung mit dem Vorstand der ADLER endgültig darüber entscheiden, ob ein Beherrschungsvertrag, der auch der Zustimmung der Hauptversammlung der ADLER bedürfte, tatsächlich abgeschlossen werden soll.
Sollte die endgültige Entscheidung von ADO Properties zugunsten des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags ausfallen, würde ADO Properties den außenstehenden Aktionären von ADLER ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Abfindung in Form von Aktien der ADO Properties machen und für die Dauer des Beherrschungsvertrags eine Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindung und der jährlichen Ausgleichszahlung im Beherrschungsvertrag würden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der Unternehmensbewertung festlegen.
ADLER Real Estate AG Der Vorstand
28.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: ADLER Real Estate AG Joachimsthaler Straße 34 10719 Berlin Deutschland Telefon: +49 30 39 80 18 10 Fax: +49 30 39 80 18 199 E-Mail: info@adler-ag.com Internet: www.adler-ag.com ISIN: DE0005008007, XS1211417362 DE000A1R1A42 DE000A11QF02 WKN: 500800, A14J3Z A1R1A4 A11QF0 Indizes: SDAX, GPR General Index Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1031837
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1031837 28.04.2020 CET/CEST
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Sollte die endgültige Entscheidung von ADO Properties zugunsten des Abschlusses eines Beherrschungsvertrags ausfallen, würde ADO Properties den außenstehenden Aktionären von ADLER ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Abfindung in Form von Aktien der ADO Properties machen und für die Dauer des Beherrschungsvertrags eine Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindung und der jährlichen Ausgleichszahlung im Beherrschungsvertrag würden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der Unternehmensbewertung festlegen.
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