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DGAP-HV: ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ProSiebenSat.1 Media SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in 
Unterföhring mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ProSiebenSat.1 Media SE Unterföhring Amtsgericht München, HRB 219439 ISIN: 
DE000PSM7770 
 
*Sehr geehrte Aktionäre,* 
 
hiermit laden wir Sie zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
der ProSiebenSat.1 Media SE mit Sitz in Unterföhring, Landkreis München, 
 
ein, die am 
 
Mittwoch, den 10. Juni 2020, um 10:00 Uhr, 
 
stattfindet und auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen 
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 
2020 (COVID-19-Gesetz) mit Zustimmung des Aufsichtsrats als 
 
*virtuelle Hauptversammlung* 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
 
durchgeführt wird. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre live in Ton und Bild im Internet 
übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
erfolgt ausschließlich schriftlich oder im Wege der elektronischen 
Kommunikation durch Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Weitere Bestimmungen und Erläuterungen 
zur Teilnahme der Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung und der Ausübung des 
Stimmrechts sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der 
   ProSiebenSat.1 Media SE einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben 
   gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
   Feststellung des Jahresabschlusses bzw. eine Billigung des 
   Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung ist in diesem Fall durch das 
   Gesetz nicht vorgesehen. Vielmehr sind die vorgenannten Unterlagen der 
   Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG) 
   lediglich zugänglich zu machen. Dementsprechend erfolgt zu 
   Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 
   2019 in Höhe von EUR 454.433.208,85 in voller Höhe auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 
   2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit im 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für 
   eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte/Finanzinformationen 
   im Geschäftsjahr 2020 und im Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis zur nächsten 
   ordentlichen Hauptversammlung* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
   a. zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für 
      eine etwaige prüferische Durchsicht 
      unterjähriger 
      Finanzberichte/Finanzinformationen für 
      das Geschäftsjahr 2020 und 
   b. zum Prüfer für eine etwaige prüferische 
      Durchsicht unterjähriger 
      Finanzberichte/Finanzinformationen für 
      das Geschäftsjahr 2021 im Zeitraum bis 
      zur nächsten ordentlichen 
      Hauptversammlung im Jahr 2021 
 
   zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat gemäß Artikel 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der 
   Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) in seiner 
   Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch 
   Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
   bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft im 
   Sinne des Artikel 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt 
   wurde. 
6. *Beschlussfassung über eine Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE besteht gemäß Art. 40 Abs. 
   2 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-VO), § 17 Abs. 1 SEAG, § 
   21 SEBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media 
   SE und § 24 der Vereinbarung vom 27. Februar 2015 mit dem besonderen 
   Verhandlungsgremium über die Beteiligung der Arbeitnehmer bei der 
   ProSiebenSat.1 Media SE aus neun Mitgliedern, bei denen es sich sämtlich um 
   Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre handelt. Sämtliche Mitglieder des 
   Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE werden von der Hauptversammlung 
   gewählt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Das bisherige Mitglied des Aufsichtsrats Frau Angelika Gifford hat ihr Amt 
   als Mitglied des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE mit Wirkung zum 
   13. Januar 2020 niedergelegt. Seit dem 13. April 2020 gehört an ihrer Stelle 
   Frau Dr. Antonella Mei-Pochtler dem Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE 
   an, die im Wege der gerichtlichen Bestellung befristet bis zur Beendigung 
   der vorliegenden Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE zum Mitglied 
   des Aufsichtsrats bestellt wurde. 
 
   Es ist daher vorgesehen, eine Ergänzungswahl für das vorzeitig 
   ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Angelika Gifford durchzuführen. 
 
   Ergänzungswahlen erfolgen gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung der 
   ProSiebenSat.1 Media SE für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, soweit durch die Hauptversammlung bei der Wahl kein abweichender 
   Zeitraum festgelegt wird, der jedoch die nach § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 der 
   Satzung festgelegte Höchstdauer nicht überschreiten darf. 
 
   Es ist vorgesehen, Frau Dr. Mei-Pochtler für die restliche Amtsdauer von 
   Frau Gifford in den Aufsichtsrat zu wählen. Frau Angelika Gifford wurde 
   zuletzt durch die Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media SE vom 12. Juni 
   2019 für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die 
   über ihre Entlastung für das dritte Geschäftsjahr ab Beginn der Amtszeit 
   beschließt, wobei das Geschäftsjahr 2019, in dem die Amtszeit begonnen 
   hat, nicht mitzurechnen ist, längstens jedoch für sechs Jahre. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Frau Dr. Antonella Mei-Pochtler, 
    selbstständige Unternehmerin und Mitglied 
    in verschiedenen Aufsichtsräten, wohnhaft 
    in Wien/Österreich, 
 
   als Nachfolgerin für Frau Angelika Gifford in den Aufsichtsrat zu wählen. 
   Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung der vorliegenden Hauptversammlung 
   und für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Der vorstehende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die 
   Empfehlung seines Nominierungsausschusses. Er berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die 
   Ausfüllung des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das 
   Gesamtgremium an. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist Frau Dr. Mei-Pochtler unabhängig von 
   der Gesellschaft und deren Vorstand im Sinne der Empfehlung C.7 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass Frau Dr. Mei-Pochtler den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Frau Dr. Mei-Pochtler hat gegenüber dem Aufsichtsrat im Rahmen einer 
   Selbstverpflichtung erklärt, dass sie für 20% der gewährten jährlichen 
   festen Vergütung jährlich Aktien der ProSiebenSat.1 Media SE kaufen und 
   jeweils für die Dauer von vier Jahren, längstens aber für die Dauer ihrer 
   Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media SE, halten wird; im 
   Falle einer Wiederwahl gilt die Halteverpflichtung jeweils für die einzelnen 
   Amtsperioden. Weitere Informationen zur Selbstverpflichtung der 
   Aufsichtsratsmitglieder sind im Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media SE 
   für das Geschäftsjahr 2019 (Seite 73) enthalten. 
 
   *Angaben zu persönlichen und geschäftlichen Beziehungen von Frau Dr. 
   Mei-Pochtler zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem 
   wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats für die Wahlentscheidung maßgeblich sind:* 
 
    Frau Dr. Mei-Pochtler gehört derzeit 
    bereits als gerichtlich bestelltes Mitglied 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: ProSiebenSat.1 Media SE: Bekanntmachung -2-

dem Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media 
    SE an. 
 
   *Mitgliedschaften von Frau Dr. Mei-Pochtler in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten (nachstehend unter (i) aufgeführt) und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen (nachstehend unter (ii) aufgeführt):* 
 
    (i)  Westwing Group AG, München 
         (börsennotiert) - Mitglied des 
         Aufsichtsrats 
    (ii) Publicis Groupe SA, Paris, 
         Frankreich (börsennotiert) - 
         Mitglied des Aufsichtsrats 
 
         Generali Group Spa, Triest, Italien 
         (börsennotiert) - Mitglied des 
         Aufsichtsrats 
 
   Ein Lebenslauf und eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten von 
   Frau Dr. Mei-Pochtler neben ihrem Aufsichtsratsmandat bei der Gesellschaft 
   sind über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.prosiebensat1.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich und werden zudem den Mitteilungen nach § 125 Abs. 1 bis 3 AktG 
   beigefügt. Eine Übersicht zur Erfüllung der vom Aufsichtsrat 
   beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung sowie des Kompetenzprofils des 
   Aufsichtsrats durch seine Mitglieder unter Einschluss von Frau Dr. 
   Mei-Pochtler ist über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.prosiebensat1.com/investor-relations/corporate-governance/organe 
 
   zugänglich. 
7. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 19 
   (Informationsübermittlung)* 
 
   Aufgrund einer Gesetzesänderung durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 findet ab dem 3. 
   September 2020 die bisherige Regelung in §§ 125 Abs. 2 Satz 2 und 128 Abs. 1 
   Satz 2 AktG, wonach die Übermittlung der in §§ 125, 128 AktG geregelten 
   Mitteilungen an Aktionäre in der Satzung auf eine Übermittlung im Wege 
   elektronischer Kommunikation beschränkt werden konnte, keine Anwendung mehr. 
   Die entsprechende Bestimmung in § 19 Abs. 2 der Satzung soll daher 
   aufgehoben werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   a. Unter Aufhebung von Absatz 2 und 
      inhaltlich unveränderter Übernahme 
      des bisherigen Absatz 1 wird § 19 der 
      Satzung (Informationsübermittlung) wie 
      folgt neu gefasst: 
 
      _'_ _§ 19_ 
      _Informationsübermittlung_ 
 
      _Die Gesellschaft kann Informationen an 
      Aktionäre auch im Wege der 
      Datenfernübertragung übermitteln.'_ 
   b. Der Vorstand der Gesellschaft wird 
      angewiesen, die vorstehende 
      Satzungsänderung in der Weise zur 
      Eintragung im Handelsregister der 
      Gesellschaft anzumelden, dass die 
      Eintragung nicht vor dem 3. September 
      2020 erfolgt. 
 
*Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung zur Verwendung eigener Aktien unter 
Ausschluss des Bezugsrechts* 
 
Der Vorstand erstattet der für den 10. Juni 2020 einberufenen Hauptversammlung der 
Gesellschaft den nachfolgenden schriftlichen Bericht über die Verwendung eigener 
Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Zeitraum seit der letzten 
Hauptversammlung auf Grundlage der zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 
12. Juni 2019 zu Tagesordnungspunkt 8 erteilten Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 
Nr. 8 AktG zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ('*Ermächtigung 2019*'). 
 
Die Ermächtigung 2019 gestattet es unter anderem, eigene Aktien im Rahmen von 
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen Personen, die in einem Arbeits- oder 
Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft oder einer von ihr abhängigen 
Konzerngesellschaft stehen, sowie Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft 
und/oder Mitgliedern von Geschäftsführungen von ihr abhängiger Konzerngesellschaften 
oder Dritten, die diesen Personen das wirtschaftliche Eigentum und/oder die 
wirtschaftlichen Früchte aus den Aktien überlassen, zum Erwerb anzubieten, zu 
übertragen und/oder eine solche Übertragung zuzusagen oder zu vereinbaren. Ein 
entsprechendes Erwerbsangebot bzw. die Übertragung an die genannten Personen 
oder deren Zusage oder Vereinbarung kann dabei insbesondere auch zu vergünstigten 
Preisen und/oder ohne gesondertes Entgelt erfolgen. 
 
Ein nach diesen Vorgaben gestaltetes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der 
Gesellschaft ('MyShares') (nachfolgend auch '*Programm*') ist im Geschäftsjahr 2016 
aufgelegt und seitdem in den folgenden Jahren fortgeführt worden. 
Teilnahmeberechtigt an dem Programm sind Mitarbeiter der Gesellschaft sowie 
Mitarbeiter und Organmitglieder der von ihr abhängigen Konzerngesellschaften. Jeder 
Teilnehmer am Programm (nachstehend auch '*Programmteilnehmer*') ist berechtigt, 
zunächst bis zu einem festgelegten Höchstbetrag Aktien der Gesellschaft als so 
genannte Investment-Aktien zu erwerben. Zusätzlich erfolgt bei einem Erwerb von 
Investment-Aktien die Gewährung eines pauschalen Zuschusses in Form von so genannten 
Zuschuss-Investment-Aktien (im Wert des maximalen steuerlichen Freibetrags von EUR 
360,00 je Teilnehmer), der unter den in den Bedingungen des Programms näher 
bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise zurück zu zahlen ist, wenn innerhalb 
einer Sperrfrist von zwei Jahren die im Rahmen des Programms erworbenen Aktien 
veräußert werden oder das Anstellungsverhältnis des Programmteilnehmers mit der 
Gesellschaft oder der betreffenden Konzerngesellschaft endet. An die 
Programmteilnehmer können dabei auch Bruchteile von Investment-Aktien bzw. 
Zuschuss-Investment-Aktien gewährt werden. Nach Erfüllung einer Mindest-Haltefrist 
für die erworbenen Aktien von drei Jahren erhalten die Programmteilnehmer für eine 
im Voraus festgelegte Anzahl erworbener Aktien ferner jeweils eine weitere 
Gratis-Aktie als so genannte Matching-Aktie. 
 
Auf Grundlage der Ermächtigung 2019 wurden von der Gesellschaft im Berichtszeitraum 
insgesamt 48.960 Stück eigene Aktien dazu genutzt, Ansprüche der Programmteilnehmer 
auf den Erwerb von Investment-Aktien bzw. Zuschuss-Investment-Aktien zu erfüllen. Zu 
diesem Zweck wurden im Zeitraum seit der letzten Hauptversammlung am 12. Juni 2019 
und dem 31. Dezember 2019 insgesamt 24.727 Stück eigene Aktien als Investment-Aktien 
zu einem durchschnittlichen Preis von EUR 13,434 je Aktie sowie 24.233 Stück eigene 
Aktien als entgeltfreie Zuschuss-Investment-Aktien an die Programmteilnehmer 
ausgegeben. Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2019 im Zeitraum seit der letzten 
Hauptversammlung am 12. Juni 2019 11.373 eigene Aktien der Gesellschaft verwendet, 
um Ansprüche der Programmteilnehmer auf den Erwerb von Matching-Aktien zu erfüllen. 
Im Geschäftsjahr 2020 wurden bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung 
der diesjährigen Hauptversammlung im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien zur 
Erfüllung von Ansprüchen der Programmteilnehmer verwendet. 
 
Mit einem derartigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm kann die Gesellschaft bzw. die 
jeweilige abhängige Konzerngesellschaft ihren Mitarbeitern bzw. Führungskräften 
zusätzlich zur regulären Vergütung eine attraktive Beteiligungsmöglichkeit bzw. ein 
attraktives, erfolgsbezogenes Vergütungspaket anbieten, das die Identifikation der 
Mitarbeiter mit dem Unternehmen, die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen 
sowie die Übernahme von (insbesondere wirtschaftlicher) Mitverantwortung durch 
die Mitarbeiter fördert und den Mitarbeitern zugleich einen Anreiz gibt, auf eine 
dauerhafte Wertsteigerung des Unternehmens hinzuarbeiten. Eine langfristige Bindung 
der Mitarbeiter bzw. Führungskräfte wird durch die im Programm festgelegte Sperr- 
und Mindest-Haltefrist erreicht. Angesichts der beschriebenen positiven Wirkungen 
für das Unternehmen ist die Ausgabe insbesondere von Belegschaftsaktien auch vom 
Gesetzgeber gewünscht und wird vom Gesetz in verschiedener Weise erleichtert. Eine 
Verwendung eigener Aktien zur Erfüllung von Ansprüchen aus dem 
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm ist allerdings nur möglich, wenn das Bezugsrecht der 
Aktionäre für solche Aktien ausgeschlossen wird. Die Verwendung eigener Aktien zu 
diesem Zweck unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre liegt daher im 
Interesse der Gesellschaft sowie ihrer Aktionäre und ist sachlich gerechtfertigt. 
 
Zu anderen als den oben beschriebenen Zwecken wurden eigene Aktien der Gesellschaft 
im Zeitraum zwischen der letzten Hauptversammlung am 12. Juni 2019 und der 
Bekanntmachung der Einberufung der diesjährigen Hauptversammlung im Bundesanzeiger 
nicht verwendet. Insbesondere werden seit dem 1. Januar 2018 keine eigenen Aktien 
mehr zur Bedienung von Aktienoptionen verwendet, die im Rahmen von 
Aktienoptionsprogrammen der Gesellschaft in der Vergangenheit ausgegeben wurden. 
 
Ein Erwerb eigener Aktien in Ausnutzung der Ermächtigung 2019 oder der vorangehenden 
Ermächtigungen gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erfolgte weder im Geschäftsjahr 
2019 noch im laufenden Geschäftsjahr im Zeitraum bis zur Bekanntmachung der 
Einberufung der diesjährigen Hauptversammlung im Bundesanzeiger. 
 
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der diesjährigen Hauptversammlung 
im Bundesanzeiger hält die Gesellschaft insgesamt 6.859.180 Stück eigene Aktien. 
 
*Unterlagen zur Tagesordnung* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
https://www.prosiebensat1.com/hauptversammlung 
 
insbesondere folgende Unterlagen zugänglich gemacht: 
 
- die Hauptversammlungseinladung; 
- der festgestellte Jahresabschluss und der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

gebilligte Konzernabschluss sowie der 
  Lagebericht und der Konzernlagebericht der 
  ProSiebenSat.1 Media SE einschließlich 
  der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 
  289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie der Bericht 
  des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media SE 
  jeweils für das Geschäftsjahr 2019; 
- der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands 
  (als Bestandteil der 
  Hauptversammlungseinladung); 
- der Bericht des Vorstands zur Verwendung 
  eigener Aktien unter Ausschluss des 
  Bezugsrechts (als Bestandteil der 
  Hauptversammlungseinladung). 
 
Auf Verlangen werden die vorgenannten Unterlagen Aktionären der Gesellschaft auch 
kostenfrei zugesandt.Bestellungen bitten wir ausschließlich an folgende 
Anschrift zu richten: 
 
 *ProSiebenSat.1 Media SE* 
 - Aktieninformation - 
 Medienallee 7 
 85774 Unterföhring 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 9507-1159 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der 
Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger EUR 233.000.000,00 und ist 
eingeteilt in 233.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien.Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der Aktien und beträgt 
damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger 233.000.000. 
 
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im 
Bundesanzeiger hält die Gesellschaft insgesamt 6.859.180 eigene Aktien. Aus eigenen 
Aktien können in der Hauptversammlung keine Rechte ausgeübt werden. 
 
*Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten* 
 
Als Europäische Aktiengesellschaft (_Societas Europaea - SE_) ist die ProSiebenSat.1 
Media SE gemäß Art. 54 Abs. 1 SE-VO gehalten, die ordentliche Hauptversammlung 
innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres und damit spätestens 
am 30. Juni 2020 abzuhalten. 
 
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des sogenannten COVID-19-Virus 
(COVID-19-Pandemie) hat der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE daher aus Gründen 
des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und mit Rücksicht auf voraussichtlich über den 
30. Juni 2020 hinaus fortdauernde behördliche Beschränkungen für die Durchführung 
von Präsenzveranstaltungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die 
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf Grundlage von Artikel 2 des 
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) in diesem Jahr 
ausnahmsweise ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als 
virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der ProSiebenSat.1 Produktion 
GmbH, Medienallee 24, 85774 Unterföhring, als Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Gesetzes statt. 
 
_Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten an der 
Hauptversammlung ist jedoch - mit Ausnahme lediglich der von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter - wegen der Abhaltung der Hauptversammlung als 
virtueller Hauptversammlung ausgeschlossen._ 
 
Entsprechend den Vorgaben des COVID-19-Gesetzes für eine virtuelle Hauptversammlung 
gilt stattdessen Folgendes: 
 
- Die Hauptversammlung wird für Aktionäre im 
  Internet in voller Länge live in Ton und Bild 
  übertragen. 
- Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr 
  Stimmrecht schriftlich oder im Wege der 
  elektronischen Kommunikation durch Briefwahl 
  oder durch Bevollmächtigung der von der 
  Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
  ausüben. 
- Den Aktionären wird eine Fragemöglichkeit im 
  Wege der elektronischen Kommunikation 
  eingeräumt. 
- Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, 
  wird unter Verzicht auf das Erfordernis des 
  Erscheinens in der Hauptversammlung eine 
  Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse 
  der Hauptversammlung im Wege der 
  elektronischen Kommunikation eingeräumt. 
 
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die nachstehenden Erläuterungen verwiesen. 
 
_Da die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung auf der 
Grundlage des COVID-19-Gesetzes zu Modifikationen beim Ablauf der Versammlung sowie 
der Ausübung der Aktionärsrechte führt, bitten wir die Aktionäre in diesem Jahr um 
besondere Beachtung der nachstehenden Hinweise zur Anmeldung zur Hauptversammlung, 
zur Ausübung des Stimmrechts sowie zu weiteren Aktionärsrechten._ 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft 
eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. 
 
Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache in Textform erfolgen und der 
Gesellschaft spätestens bis Mittwoch, den 3. Juni 2020, 24:00 Uhr (Anmeldefrist), 
unter der folgenden Adresse zugehen 
 
 *ProSiebenSat.1 Media SE* 
 c/o Computershare Operations Center 
 80249 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 89 30903-74675 
 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
oder innerhalb der vorstehenden Anmeldefrist elektronisch unter Nutzung des 
passwortgeschützten Online-Services (Aktionärsportal) für die Hauptversammlung über 
die folgende Internetseite der Gesellschaft erfolgen: 
 
https://www.prosiebensat1.com/hauptversammlung 
 
Ein Formular zur Anmeldung sowie die persönlichen Zugangsdaten, die für die Nutzung 
des Online-Services benötigt werden, werden den Aktionären, die spätestens zu Beginn 
des 14. Tages vor der Hauptversammlung (Mittwoch, der 27. Mai 2020, 00:00 Uhr) im 
Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen mit der Einladung zur 
Hauptversammlung übersandt. 
 
Sollten Aktionäre die Einladungsunterlagen - etwa weil sie an dem für den Versand 
maßgeblichen Tag noch nicht im Aktienregister eingetragen sind - nicht 
unaufgefordert erhalten, werden diese den betreffenden Aktionären auf Verlangen 
zugesandt. Ein entsprechendes Verlangen ist an die oben genannte Anmeldeanschrift zu 
richten. 
 
Ist ein Kreditinstitut oder ein sonstiger Intermediär oder eine sonstige, einem 
Intermediär gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person oder 
Personenvereinigung für Aktien, die ihm/ihr nicht gehören, als Aktionär im 
Aktienregister eingetragen, darf die betreffende Person bzw. Institution das 
Stimmrecht aus diesen Aktien nur aufgrund einer Ermächtigung des Inhabers der Aktien 
ausüben. 
 
Mit der Anmeldung zur Hauptversammlung ist keine Sperre für die Veräußerung der 
angemeldeten Aktien verbunden. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach 
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als 
Aktionär jedoch nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist (Art. 5 SE-VO 
i.V.m. § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG). Für das Teilnahmerecht sowie für die Ausübung des 
Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene 
Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Tages der 
Anmeldefrist (Mittwoch, der 3. Juni 2020, 24:00 Uhr; sogenannter Technical Record 
Date) entsprechen, da in der Zeit von Donnerstag, den 4. Juni 2020, 00:00 Uhr, bis 
einschließlich Mittwoch, den 10. Juni 2020, keine Umschreibungen im 
Aktienregister durchgeführt werden. Erwerber von Aktien, die hinsichtlich der 
erworbenen Aktien bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht im Aktienregister 
eingetragen sind, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte 
aus diesen Aktien ausüben. In diesen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrechte bis 
zur Umschreibung des Aktienregisters noch bei dem für die betreffenden Aktien im 
Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
*Stimmabgabe durch Briefwahl* 
 
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege 
elektronischer Kommunikation abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen 
(Briefwahl). Auch in diesem Fall müssen die oben genannten Voraussetzungen für die 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
erfüllt werden. 
 
Briefwahlstimmen (sowie ggf. deren Änderung oder Widerruf) müssen der 
Gesellschaft wie folgt zugehen: 
 
- entweder, bis spätestens Dienstag, den 9. Juni 
  2020, 18:00 Uhr, unter folgender Adresse, an 
  welche insbesondere auch eine elektronische 
  Übermittlung per E-Mail erfolgen kann: 
 
   *ProSiebenSat.1 Media SE* 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Deutschland 
   Telefax: +49 89 30903-74675 
   E-Mail: 
   prosiebensat1-HV2020@computershare.de 
- oder, bis spätestens zum Beginn der Abstimmung 
  in der virtuellen Hauptversammlung am 
  Mittwoch, den 10. Juni 2020, über den 
  passwortgeschützten Online-Service 
  (Aktionärsportal) unter 
 
  https://www.prosiebensat1.com/hauptversammlung 
 
Ein Formular zur Briefwahl wird den zum maßgeblichen Zeitpunkt im 
Aktienregister eingetragenen Aktionären zusammen mit der Einladung zur 
Hauptversammlung unaufgefordert übersandt. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter* 
 
Zur Ausübung des Stimmrechts im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung bietet die 
Gesellschaft den Aktionären und ihren Bevollmächtigten ferner die Möglichkeit, von 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

© 2020 Dow Jones News
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