Anzeige
Mehr »
Login
Sonntag, 05.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 685 internationalen Medien
InnoCan Pharma: Multi-Milliarden-Wert in diesem Pennystock?!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
506 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2020 in 55606 Kirn, Teichweg 16 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.06.2020 in 55606 Kirn, Teichweg 16 mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-28 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SIMONA Aktiengesellschaft Kirn/Nahe - ISIN DE 
0007239402 - 
- WKN 723940 - In diesem Jahr wird die Hauptversammlung 
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre und 
ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, 
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung 
der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abgehalten. 
Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
ausschließlich im Wege elektronischer Zuschaltung 
(keine elektronische Teilnahme) 
und der Ausübung Ihres Stimmrechts im Wege 
elektronischer Briefwahl. Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 2020 
 
Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA 
Aktiengesellschaft, 55606 Kirn, findet am 
 
Freitag, den 05. Juni 2020, um 11:00 Uhr, 
 
statt. 
 
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft in 55606 Kirn, 
Teichweg 16, statt. 
 
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie unter der Internetadresse der 
Gesellschaft 
 
www.simona.de/hv 
 
im Wege elektronischer Zuschaltung der Aktionäre oder 
ihrer Bevollmächtigten (keine elektronische Teilnahme) 
in Bild und Ton übertragen. 
 
*Vorbemerkung* 
 
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) 
wird die SIMONA AG dieses Jahr ihre Hauptversammlung 
erstmals als virtuelle Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten 
durchführen. Der Vorstand der SIMONA AG hat dies mit 
Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, um die 
gesetzlichen Beschränkungen von Veranstaltungs- und 
Versammlungsmöglichkeiten einzuhalten sowie 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die 
Mitarbeitenden und Organmitglieder der SIMONA AG sowie 
aller an der Durchführung der Hauptversammlung 
Beteiligten zu vermeiden. 
 
Die Gesundheit der Teilnehmer der Hauptversammlung hat 
für die SIMONA AG höchste Priorität. Die Aktionäre 
sollen dennoch zu dem angekündigten Termin der 
Hauptversammlung am 05. Juni 2020 ihr Stimmrecht und 
ihre Fragemöglichkeit ausüben können. Der SIMONA AG ist 
es darüber hinaus wichtig, mit Zustimmung der 
Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende pünktlich 
in voller Höhe auszahlen zu können. Hierdurch sollen 
die Aktionäre auch in der gegenwärtigen Krisensituation 
angemessen am Geschäftserfolg des Geschäftsjahres 2019 
beteiligt werden. 
 
Die diesjährige Hauptversammlung der SIMONA AG wird 
daher rein virtuell - ohne physische Präsenz der 
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten - stattfinden. 
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend 
unter 'Virtuelle Hauptversammlung'. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SIMONA AG und des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts für die 
   SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der 
   mit dem Lagebericht der SIMONA AG 
   zusammengefasst ist, des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 
   289a, § 315a HGB sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet 
   unter 
 
   www.simona.de 
 
   im Bereich Investor Relations eingesehen 
   werden. Ferner werden die Unterlagen den 
   Aktionären während der Hauptversammlung unter 
   der vorgenannten Internetadresse zugänglich 
   gemacht und erläutert. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss am 23. April 2020 gebilligt. 
   Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 
   Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu 
   fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn 
   von 9.952.881,84 EUR wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Zahlung einer Dividende von 10,00 EUR je 
      Aktie, zahlbar am 10. Juni 2020: 
      6.000.000,00 EUR 
   b) Vortrag auf neue Rechnung: 3.952.881,84 
      EUR 
 
   Anmerkung: Der Vorstand hat seinen 
   ursprünglichen Gewinnverwendungsvorschlag vom 
   12.03.2020, der die Ausschüttung einer 
   unveränderten Dividende von 14,00 EUR je 
   Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorsah, 
   aufgrund der zwischenzeitlichen Erkenntnisse 
   über die zu erwartenden starken Auswirkungen 
   der Corona-Pandemie auf das Geschäft von 
   SIMONA im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat 
   auf 10,00 EUR je Stückaktie reduziert. Damit 
   wollen Vorstand und Aufsichtsrat die 
   Aktionäre einerseits angemessen am 
   Unternehmenserfolg beteiligen und 
   andererseits die Belastungen durch die 
   Corona-Pandemie auf die künftig benötigte 
   Liquidität berücksichtigen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung 
   zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung 
   seines Prüfungsausschusses vor, die 
   PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer der SIMONA AG und 
   Konzernabschlussprüfer des SIMONA Konzerns 
   für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. 
 
*Virtuelle Hauptversammlung* 
 
Der Vorstand der SIMONA AG hat mit Beschluss vom 02. 
April 2020 und unter Zustimmung des Aufsichtsrates vom 
23. April 2020 entschieden, von den Regelungen des Art. 
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der 
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und 
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 
569), namentlich gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz*') Gebrauch zu 
machen, dass die Hauptversammlung ohne physische 
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als 
virtuelle Hauptversammlung ausschließlich im Wege 
elektronischer Zuschaltung (keine elektronische 
Teilnahme) abgehalten wird und dass die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre nur über 
elektronische Briefwahl sowie Vollmachtserteilung, 
nicht hingegen über eine elektronische Teilnahme, 
möglich ist. 
 
Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung über die Internetseite der 
Gesellschaft über das unter 
 
www.simona.de/hv 
 
erreichbare passwortgeschützte InvestorPortal der 
SIMONA AG ('*SIMONA-InvestorPortal*'). Aktionäre oder 
deren Bevollmächtigte können an der Hauptversammlung 
nicht physisch, sondern nur im Wege elektronischer 
Zuschaltung über das SIMONA-InvestorPortal teilnehmen 
und ihr Stimmrecht nur im Wege elektronischer 
Kommunikation mittels elektronischer Briefwahl über das 
SIMONA-InvestorPortal oder über Vollmachtserteilung 
(einschließlich der Vollmachtserteilung an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) 
ausüben. Sie müssen sich hierzu bis spätestens Freitag, 
29. Mai 2020 (24:00 Uhr), in der nachstehend unter 
'Anmeldung und Teilnahme' angegebenen Weise unter 
Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bei der 
Gesellschaft angemeldet haben. Am Tag der 
Hauptversammlung, dem 05. Juni 2020, können sie sich 
dann auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.simona.de/hv 
 
mit den auf der ihnen zugesandten Zugangskarte 
angegebenen Zugangsdaten elektronisch über das 
SIMONA-InvestorPortal zuschalten und ab Beginn der 
Hauptversammlung um 11:00 Uhr bis zu deren Beendigung 
im Wege elektronischer Zuschaltung der Hauptversammlung 
folgen. Die elektronische Zuschaltung ermöglicht keine 
elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im 
Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des 
COVID-19-Gesetzes. Aktionäre oder Aktionärsvertreter, 
die sich nicht rechtzeitig ordnungsgemäß zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege 
elektronischer Zuschaltung angemeldet haben, können 
sich nicht über das SIMONA-InvestorPortal zuschalten. 
 
Das SIMONA-InvestorPortal wird ab Freitag, den 15. Mai 
2020 (0:00 Uhr) - entsprechend dem 
Nachweisstichtag/'Record Date' -, zur Verfügung stehen. 
Nach der elektronischen Zuschaltung über das 
SIMONA-InvestorPortal können die Teilnehmer die gesamte 
Hauptversammlung in Bild und Ton in Echtzeit verfolgen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Kupfer - Jetzt! So gelingt der Einstieg in den Rohstoff-Trend!
In diesem kostenfreien Report schaut sich Carsten Stork den Kupfer-Trend im Detail an und gibt konkrete Produkte zum Einstieg an die Hand.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.