DGAP-News: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 05.06.2020 in 55606 Kirn, Teichweg 16 mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-28 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SIMONA Aktiengesellschaft Kirn/Nahe - ISIN DE
0007239402 -
- WKN 723940 - In diesem Jahr wird die Hauptversammlung
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-,
Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung
der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abgehalten.
Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
ausschließlich im Wege elektronischer Zuschaltung
(keine elektronische Teilnahme)
und der Ausübung Ihres Stimmrechts im Wege
elektronischer Briefwahl. Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung 2020
Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA
Aktiengesellschaft, 55606 Kirn, findet am
Freitag, den 05. Juni 2020, um 11:00 Uhr,
statt.
Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft in 55606 Kirn,
Teichweg 16, statt.
Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr.
1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie unter der Internetadresse der
Gesellschaft
www.simona.de/hv
im Wege elektronischer Zuschaltung der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten (keine elektronische Teilnahme)
in Bild und Ton übertragen.
*Vorbemerkung*
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)
wird die SIMONA AG dieses Jahr ihre Hauptversammlung
erstmals als virtuelle Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten
durchführen. Der Vorstand der SIMONA AG hat dies mit
Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, um die
gesetzlichen Beschränkungen von Veranstaltungs- und
Versammlungsmöglichkeiten einzuhalten sowie
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die
Mitarbeitenden und Organmitglieder der SIMONA AG sowie
aller an der Durchführung der Hauptversammlung
Beteiligten zu vermeiden.
Die Gesundheit der Teilnehmer der Hauptversammlung hat
für die SIMONA AG höchste Priorität. Die Aktionäre
sollen dennoch zu dem angekündigten Termin der
Hauptversammlung am 05. Juni 2020 ihr Stimmrecht und
ihre Fragemöglichkeit ausüben können. Der SIMONA AG ist
es darüber hinaus wichtig, mit Zustimmung der
Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende pünktlich
in voller Höhe auszahlen zu können. Hierdurch sollen
die Aktionäre auch in der gegenwärtigen Krisensituation
angemessen am Geschäftserfolg des Geschäftsjahres 2019
beteiligt werden.
Die diesjährige Hauptversammlung der SIMONA AG wird
daher rein virtuell - ohne physische Präsenz der
Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten - stattfinden.
Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend
unter 'Virtuelle Hauptversammlung'.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der SIMONA AG und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts für die
SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der
mit dem Lagebericht der SIMONA AG
zusammengefasst ist, des erläuternden
Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §
289a, § 315a HGB sowie des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019*
Die genannten Unterlagen können im Internet
unter
www.simona.de
im Bereich Investor Relations eingesehen
werden. Ferner werden die Unterlagen den
Aktionären während der Hauptversammlung unter
der vorgenannten Internetadresse zugänglich
gemacht und erläutert.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss am 23. April 2020 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu
fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn
von 9.952.881,84 EUR wie folgt zu verwenden:
a) Zahlung einer Dividende von 10,00 EUR je
Aktie, zahlbar am 10. Juni 2020:
6.000.000,00 EUR
b) Vortrag auf neue Rechnung: 3.952.881,84
EUR
Anmerkung: Der Vorstand hat seinen
ursprünglichen Gewinnverwendungsvorschlag vom
12.03.2020, der die Ausschüttung einer
unveränderten Dividende von 14,00 EUR je
Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorsah,
aufgrund der zwischenzeitlichen Erkenntnisse
über die zu erwartenden starken Auswirkungen
der Corona-Pandemie auf das Geschäft von
SIMONA im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat
auf 10,00 EUR je Stückaktie reduziert. Damit
wollen Vorstand und Aufsichtsrat die
Aktionäre einerseits angemessen am
Unternehmenserfolg beteiligen und
andererseits die Belastungen durch die
Corona-Pandemie auf die künftig benötigte
Liquidität berücksichtigen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung
seines Prüfungsausschusses vor, die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer der SIMONA AG und
Konzernabschlussprüfer des SIMONA Konzerns
für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.
*Virtuelle Hauptversammlung*
Der Vorstand der SIMONA AG hat mit Beschluss vom 02.
April 2020 und unter Zustimmung des Aufsichtsrates vom
23. April 2020 entschieden, von den Regelungen des Art.
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S.
569), namentlich gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz*') Gebrauch zu
machen, dass die Hauptversammlung ohne physische
Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als
virtuelle Hauptversammlung ausschließlich im Wege
elektronischer Zuschaltung (keine elektronische
Teilnahme) abgehalten wird und dass die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre nur über
elektronische Briefwahl sowie Vollmachtserteilung,
nicht hingegen über eine elektronische Teilnahme,
möglich ist.
Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft über das unter
www.simona.de/hv
erreichbare passwortgeschützte InvestorPortal der
SIMONA AG ('*SIMONA-InvestorPortal*'). Aktionäre oder
deren Bevollmächtigte können an der Hauptversammlung
nicht physisch, sondern nur im Wege elektronischer
Zuschaltung über das SIMONA-InvestorPortal teilnehmen
und ihr Stimmrecht nur im Wege elektronischer
Kommunikation mittels elektronischer Briefwahl über das
SIMONA-InvestorPortal oder über Vollmachtserteilung
(einschließlich der Vollmachtserteilung an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
ausüben. Sie müssen sich hierzu bis spätestens Freitag,
29. Mai 2020 (24:00 Uhr), in der nachstehend unter
'Anmeldung und Teilnahme' angegebenen Weise unter
Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bei der
Gesellschaft angemeldet haben. Am Tag der
Hauptversammlung, dem 05. Juni 2020, können sie sich
dann auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.simona.de/hv
mit den auf der ihnen zugesandten Zugangskarte
angegebenen Zugangsdaten elektronisch über das
SIMONA-InvestorPortal zuschalten und ab Beginn der
Hauptversammlung um 11:00 Uhr bis zu deren Beendigung
im Wege elektronischer Zuschaltung der Hauptversammlung
folgen. Die elektronische Zuschaltung ermöglicht keine
elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im
Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des
COVID-19-Gesetzes. Aktionäre oder Aktionärsvertreter,
die sich nicht rechtzeitig ordnungsgemäß zur
Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege
elektronischer Zuschaltung angemeldet haben, können
sich nicht über das SIMONA-InvestorPortal zuschalten.
Das SIMONA-InvestorPortal wird ab Freitag, den 15. Mai
2020 (0:00 Uhr) - entsprechend dem
Nachweisstichtag/'Record Date' -, zur Verfügung stehen.
Nach der elektronischen Zuschaltung über das
SIMONA-InvestorPortal können die Teilnehmer die gesamte
Hauptversammlung in Bild und Ton in Echtzeit verfolgen.
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April 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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