DGAP-News: SIMONA Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SIMONA Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2020 in 55606 Kirn, Teichweg 16 mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-28 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. SIMONA Aktiengesellschaft Kirn/Nahe - ISIN DE 0007239402 - - WKN 723940 - In diesem Jahr wird die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie abgehalten. Bitte beachten Sie die besonderen Bedingungen zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich im Wege elektronischer Zuschaltung (keine elektronische Teilnahme) und der Ausübung Ihres Stimmrechts im Wege elektronischer Briefwahl. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 Die ordentliche Hauptversammlung der SIMONA Aktiengesellschaft, 55606 Kirn, findet am Freitag, den 05. Juni 2020, um 11:00 Uhr, statt. Die Versammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 55606 Kirn, Teichweg 16, statt. Die gesamte Versammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unter der Internetadresse der Gesellschaft www.simona.de/hv im Wege elektronischer Zuschaltung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (keine elektronische Teilnahme) in Bild und Ton übertragen. *Vorbemerkung* Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) wird die SIMONA AG dieses Jahr ihre Hauptversammlung erstmals als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten durchführen. Der Vorstand der SIMONA AG hat dies mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, um die gesetzlichen Beschränkungen von Veranstaltungs- und Versammlungsmöglichkeiten einzuhalten sowie Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die Mitarbeitenden und Organmitglieder der SIMONA AG sowie aller an der Durchführung der Hauptversammlung Beteiligten zu vermeiden. Die Gesundheit der Teilnehmer der Hauptversammlung hat für die SIMONA AG höchste Priorität. Die Aktionäre sollen dennoch zu dem angekündigten Termin der Hauptversammlung am 05. Juni 2020 ihr Stimmrecht und ihre Fragemöglichkeit ausüben können. Der SIMONA AG ist es darüber hinaus wichtig, mit Zustimmung der Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende pünktlich in voller Höhe auszahlen zu können. Hierdurch sollen die Aktionäre auch in der gegenwärtigen Krisensituation angemessen am Geschäftserfolg des Geschäftsjahres 2019 beteiligt werden. Die diesjährige Hauptversammlung der SIMONA AG wird daher rein virtuell - ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten - stattfinden. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter 'Virtuelle Hauptversammlung'. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SIMONA AG und des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts für die SIMONA AG und des Konzernlageberichts, der mit dem Lagebericht der SIMONA AG zusammengefasst ist, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289a, § 315a HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.simona.de im Bereich Investor Relations eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht und erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 23. April 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dementsprechend hat die Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlüsse zu fassen. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn von 9.952.881,84 EUR wie folgt zu verwenden: a) Zahlung einer Dividende von 10,00 EUR je Aktie, zahlbar am 10. Juni 2020: 6.000.000,00 EUR b) Vortrag auf neue Rechnung: 3.952.881,84 EUR Anmerkung: Der Vorstand hat seinen ursprünglichen Gewinnverwendungsvorschlag vom 12.03.2020, der die Ausschüttung einer unveränderten Dividende von 14,00 EUR je Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorsah, aufgrund der zwischenzeitlichen Erkenntnisse über die zu erwartenden starken Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Geschäft von SIMONA im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat auf 10,00 EUR je Stückaktie reduziert. Damit wollen Vorstand und Aufsichtsrat die Aktionäre einerseits angemessen am Unternehmenserfolg beteiligen und andererseits die Belastungen durch die Corona-Pandemie auf die künftig benötigte Liquidität berücksichtigen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der SIMONA AG und Konzernabschlussprüfer des SIMONA Konzerns für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen. *Virtuelle Hauptversammlung* Der Vorstand der SIMONA AG hat mit Beschluss vom 02. April 2020 und unter Zustimmung des Aufsichtsrates vom 23. April 2020 entschieden, von den Regelungen des Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569), namentlich gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz*') Gebrauch zu machen, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung ausschließlich im Wege elektronischer Zuschaltung (keine elektronische Teilnahme) abgehalten wird und dass die Stimmrechtsausübung der Aktionäre nur über elektronische Briefwahl sowie Vollmachtserteilung, nicht hingegen über eine elektronische Teilnahme, möglich ist. Es erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft über das unter www.simona.de/hv erreichbare passwortgeschützte InvestorPortal der SIMONA AG ('*SIMONA-InvestorPortal*'). Aktionäre oder deren Bevollmächtigte können an der Hauptversammlung nicht physisch, sondern nur im Wege elektronischer Zuschaltung über das SIMONA-InvestorPortal teilnehmen und ihr Stimmrecht nur im Wege elektronischer Kommunikation mittels elektronischer Briefwahl über das SIMONA-InvestorPortal oder über Vollmachtserteilung (einschließlich der Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) ausüben. Sie müssen sich hierzu bis spätestens Freitag, 29. Mai 2020 (24:00 Uhr), in der nachstehend unter 'Anmeldung und Teilnahme' angegebenen Weise unter Nachweis ihrer Teilnahmeberechtigung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Am Tag der Hauptversammlung, dem 05. Juni 2020, können sie sich dann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.simona.de/hv mit den auf der ihnen zugesandten Zugangskarte angegebenen Zugangsdaten elektronisch über das SIMONA-InvestorPortal zuschalten und ab Beginn der Hauptversammlung um 11:00 Uhr bis zu deren Beendigung im Wege elektronischer Zuschaltung der Hauptversammlung folgen. Die elektronische Zuschaltung ermöglicht keine elektronische Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des COVID-19-Gesetzes. Aktionäre oder Aktionärsvertreter, die sich nicht rechtzeitig ordnungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung angemeldet haben, können sich nicht über das SIMONA-InvestorPortal zuschalten. Das SIMONA-InvestorPortal wird ab Freitag, den 15. Mai 2020 (0:00 Uhr) - entsprechend dem Nachweisstichtag/'Record Date' -, zur Verfügung stehen. Nach der elektronischen Zuschaltung über das SIMONA-InvestorPortal können die Teilnehmer die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton in Echtzeit verfolgen.
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April 28, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)