Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--Nach Einschätzung von Nordea spricht das am 5. Mai anstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den APP-Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) gegen Änderungen an den beiden gegenwärtig laufenden Ankaufprogrammen. "Zwar achtet die EZB bei der Planung ihrer Kaufprogramme sehr auf rechtliche Aspekte, aber viele Aspekte sind doch Interpretationssache", schreibt die Bank in einem Kommentar.
Die Analysten sehen ein gewisses Risiko, dass die deutschen Verfassungsrichter zu einem weniger wohlwollenden Urteil hinsichtlich einer Vereinbarkeit der inzwischen ausgeweiteten Staatsanleihekäufe mit dem Verbot einer monetären Staatsfinanzierung kommen als der Europäische Gerichtshof.
Das Urteil basiert auf den mündlichen Verhandlungen von Juli 2019. Diese wiederum fanden unter Berücksichtigung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Dezember 2018 statt, um das die Karlsruher Richter zuvor gebeten hatten. Der EuGH hatte die Staatsanleihekäufe der Zentralbanken des Euroystems, darunter die Bundesbank, für rechtmäßig erklärt.
Die Kläger, unter ihnen der ehemalige CSU-Politiker Peter Gauweiler und der Ökonom Joachim Starbatty, wollen eine Beteiligung der Bundesbank an den Ankäufen verhindern. Nordea geht nicht davon aus, dass ein restriktives Urteil notwendigerweise einschneidende Auswirkungen für die aktuellen geldpolitischen Maßnahmen der EZB hätte.
"Es könnte aber die Handlungsfähigkeit der EZB einschränken und sie zu Änderungen an ihren Pandemiekaufprogramm PEPP zwingen. Das würde zeigen, dass die EZB alleine die Eurozone nicht zusammenhalten kann", schreiben die Nordea-Analysten.
Im Rahmen des PEPP gestattet sich die EZB bei Staatsanleihekäufen Abweichungen vom EZB-Kapitalschlüssel und nimmt ein mögliches Überschreiten der für Staatsanleihekäufe eigentlich geltenden Ankauflimits in Kauf. Auch beim APP weicht die EZB zumindest kurzfristig vom EZB-Kapitalschlüssel ab.
Die EZB selbst geht nach den Worten von EZB-Direktorin Isabel Schnabel davon aus, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht zum PEPP äußern wird. An den Finanzmärkten sind Urteile zu bestimmten EZB-Programmen bisher auch immer auf mögliche Auswirkungen für anderen EZB-Programme geprüft worden.
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April 28, 2020 10:26 ET (14:26 GMT)
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