Mainz (ots) - In meinem Bekanntenkreis hat eine über 80-jährige Großmutter bei sehr wachem Verstand entschieden, dass sie trotz Corona selbstverständlich weiterhin ihre Kinder und Enkel sehen möchte. Die alte Dame geht unter Einhaltung der Hygienegebote und der Abstandsregelung einkaufen und spazieren. Senioren, die in Heimen leben, haben seit der Reglementierung des öffentlichen Lebens keine Möglichkeit mehr, so frei über ihr Leben zu bestimmen. Sie werden seit fünf Wochen zu ihrem eigenen Schutz und ohne Widerspruchsmöglichkeit isoliert, sehen ihre Angehörigen und Freunde nicht mehr, viele vereinsamen. Manche unter ihnen finden sich damit ab, weil ihre Angst vor einer Ansteckung und dem Sterben größer ist, als das Bedürfnis nach menschlicher Nähe. Aber viele Heimbewohner leiden still und einsam. Der schwere Eingriff in ihre Grundrechte wird vor allem mit dem Schutz vor Ansteckung, dem Schutz des Lebens begründet - ein vermeintliches "Totschlagsargument", juristisch höchst umstritten. Angesichts der nicht enden wollenden Nachrichten von Neuinfektionen in Heimen sind darüber hinaus Zweifel an diesem Schutz angebracht. Das Virus kann dort mittlerweile fast nur noch von denjenigen übertragen worden sein, die in den Einrichtungen arbeiten. Eine unerträgliche Situation sowohl für die Heimbewohner als auch die sich sorgenden Angehörigen. Hessen geht nun, wenn auch noch viel zu zaghaft, einen Schritt in die richtige Richtung und lockert das Besuchsverbot. Rheinland-Pfalz denkt zumindest darüber nach. Das ist nicht nur juristisch geboten, sondern vor allem menschlich.
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