BERLIN (dpa-AFX) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert weitere Hilfen für Eltern in der Corona-Krise. Es zeichne sich ab, dass die Kitas nicht sofort in den Regelbetrieb gehen könnten, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack der Deutschen Presse-Agentur. "Deshalb muss bei den Hilfen für Eltern dringend nachgebessert werden." Bestehende Maßnahmen, etwa die Lohnfortzahlung für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen, müssten verlängert werden, bis die Kitas öffneten. Zudem müsse die Hilfe von 67 auf 80 Prozent des Nettogehalts steigen. Einen Anspruch darauf solle auch bekommen, wer jetzt Angehörige zuhause pflegen müsse.
"Überdies ist ein eigenständiger Freistellungsanspruch im Infektionsschutzgesetz notwendig, der auch eine stunden- oder tageweise Freistellung vorsieht, um unter anderem auch eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerb- und Sorgearbeit zu ermöglichen", sagte Hannack. Zudem müsse sichergestellt sein, dass alle, die die Freistellung in Anspruch nähmen, vor Entlassungen geschützt seien. "Hier muss das Infektionsschutzgesetz um einen entsprechenden Sonderkündigungsschutz ergänzt werden."
Die Familienminister von Bund und Ländern sind dafür, die Kitas vorsichtig und schrittweise wieder zu öffnen. Bisher gibt es dafür aber noch keinen konkreten Plan. Kitas bieten nur Notbetreuung an.
Sozialminister Hubertus Heil hatte bereits eine Anschlussregelung für die Lohnausfallzahlungen für Eltern angekündigt. Derzeit können Eltern bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen und deshalb Einkommensverluste haben. Ferien- und Schließzeiten werden nicht mitgerechnet. Die Leistung ist begrenzt auf 2016 Euro für einen vollen Monat und wird zudem maximal für sechs Wochen gezahlt. Für manche Kita-Eltern wären die Zahlungen damit Mitte Mai bereits erschöpft./ted/DP/zb
"Überdies ist ein eigenständiger Freistellungsanspruch im Infektionsschutzgesetz notwendig, der auch eine stunden- oder tageweise Freistellung vorsieht, um unter anderem auch eine partnerschaftliche Aufteilung der Erwerb- und Sorgearbeit zu ermöglichen", sagte Hannack. Zudem müsse sichergestellt sein, dass alle, die die Freistellung in Anspruch nähmen, vor Entlassungen geschützt seien. "Hier muss das Infektionsschutzgesetz um einen entsprechenden Sonderkündigungsschutz ergänzt werden."
Die Familienminister von Bund und Ländern sind dafür, die Kitas vorsichtig und schrittweise wieder zu öffnen. Bisher gibt es dafür aber noch keinen konkreten Plan. Kitas bieten nur Notbetreuung an.
Sozialminister Hubertus Heil hatte bereits eine Anschlussregelung für die Lohnausfallzahlungen für Eltern angekündigt. Derzeit können Eltern bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten, wenn sie Kinder unter zwölf Jahren wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen und deshalb Einkommensverluste haben. Ferien- und Schließzeiten werden nicht mitgerechnet. Die Leistung ist begrenzt auf 2016 Euro für einen vollen Monat und wird zudem maximal für sechs Wochen gezahlt. Für manche Kita-Eltern wären die Zahlungen damit Mitte Mai bereits erschöpft./ted/DP/zb
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