Hin und Her in Bayern: Die verschiedenen Corona-Schutzmaßnahmen waren befristet bis zum 3. Mai. Doch am Dienstag beschloss die Bayerische Landesregierung, Maßnahmen wie die Ausgangsbeschränkung bis zum 10. Mai zu verlängern. Ab dem 4. Mai sind allerdings Gottesdienste und Versammlungen unter Auflagen wieder erlaubt, ebenso dürfen Physiotherapeuten, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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