BERLIN (Dow Jones)--Unternehmen, die gegen Wettbewerbsregeln verstoßen haben, sollen wegen der Corona-Krise bis Ende Juni 2021 vorerst keine Zinsen auf Bußgeldstrafen des Kartellamtes bezahlen müssen. Das geht laut Rheinischer Post aus einem Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums zur Abmilderung der Folgen der Pandemie hervor, der am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden soll. Die Aussetzung der so genannten Zinspflicht soll Kartellsündern demnach helfen, die in der Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.
Das Kartellamt kann Bußgelder gegen die Unternehmen zwar schon nach bisherigem Recht stunden, doch die Zinsen für die Bußgelder werden bisher weiterhin fällig. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) verlängert mit dem Gesetz den Angaben zufolge auch die Prüffristen der Fusionskontrolle. Das Kartellamt soll für die Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen bei einfachen Fällen nun zwei statt nur einen Monat Zeit haben, für problematische Fälle sechs statt vier Monate. Die Verlängerung betreffe alle Anmeldungen von Zusammenschlüssen vom 1. März bis 31. Mai 2020.
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April 29, 2020 03:00 ET (07:00 GMT)
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