DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung beklagt eine Aushöhlung der paritätischen Mitbestimmung in den deutschen Unternehmen. Von den rund 950 Unternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten hätten nur rund 650 den gesetzlich vorgeschriebenen gleichstark mit Arbeitnehmervertretern besetzten Aufsichtsrat, teilte die Stiftung am Mittwoch mit.
Die "Mitbestimmungsvermeidung" habe wesentlich dazu beigetragen, dass heute etwa 120 Unternehmen weniger paritätisch mitbestimmt seien als zum Höchststand 2002, kritisierte die Stiftung. In Deutschland seien mindestens 2,1 Millionen Beschäftigte durch legale juristische Kniffe oder rechtswidrig von der paritätischen Mitbestimmung ausgeschlossen.
Eine verbreitete Methode, Mitbestimmungsrechte über eine juristische Lücke legal zu unterlaufen, seien Konstruktionen mit ausländischen Rechtsformen. Das sei auch Firmen möglich, die ihren Sitz und den Schwerpunkt ihrer Geschäfte in Deutschland hätten. Ein weiteres Schlupfloch stellten lückenhafte Vorschriften zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) dar. Insgesamt verfüge nur jede fünfte deutsche SE mit mehr als 2000 Beschäftigten über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat - fast ausschließlich Großunternehmen, die schon vor der Umwandlung mitbestimmt gewesen seien.
"Das Mitbestimmungsrecht ist mittlerweile löchrig wie ein Schweizer Käse. Diese Löcher muss der Gesetzgeber dringend schließen", forderte der Unternehmensrechtler Sebastian Sick vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Böckler-Stiftung. Dabei sei auch die europäische Politik gefordert, denn vor allem "durch europäisches Recht sind neue Schlupflöcher entstanden"./hff/DP/jha
Die "Mitbestimmungsvermeidung" habe wesentlich dazu beigetragen, dass heute etwa 120 Unternehmen weniger paritätisch mitbestimmt seien als zum Höchststand 2002, kritisierte die Stiftung. In Deutschland seien mindestens 2,1 Millionen Beschäftigte durch legale juristische Kniffe oder rechtswidrig von der paritätischen Mitbestimmung ausgeschlossen.
Eine verbreitete Methode, Mitbestimmungsrechte über eine juristische Lücke legal zu unterlaufen, seien Konstruktionen mit ausländischen Rechtsformen. Das sei auch Firmen möglich, die ihren Sitz und den Schwerpunkt ihrer Geschäfte in Deutschland hätten. Ein weiteres Schlupfloch stellten lückenhafte Vorschriften zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) dar. Insgesamt verfüge nur jede fünfte deutsche SE mit mehr als 2000 Beschäftigten über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat - fast ausschließlich Großunternehmen, die schon vor der Umwandlung mitbestimmt gewesen seien.
"Das Mitbestimmungsrecht ist mittlerweile löchrig wie ein Schweizer Käse. Diese Löcher muss der Gesetzgeber dringend schließen", forderte der Unternehmensrechtler Sebastian Sick vom Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung der Böckler-Stiftung. Dabei sei auch die europäische Politik gefordert, denn vor allem "durch europäisches Recht sind neue Schlupflöcher entstanden"./hff/DP/jha
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