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DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: GELSENWASSER AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in 
Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
GELSENWASSER AG Gelsenkirchen WKN: 776000 
ISIN: DE0007760001 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der 
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (*COVID-19-Gesetz*) eröffnet die Möglichkeit, 
Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigen abzuhalten (*virtuelle Hauptversammlung*). Angesichts der auf 
absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen 
insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die 
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der GELSENWASSER AG mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Einladung an die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 10. Juni 
2020, 10:00 Uhr Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
Mittwoch, 10. Juni 2020, 10:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, 
die als virtuelle Hauptversammlung 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. 
 
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der GELSENWASSER AG, 
Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, statt und wird für Aktionäre, die sich 
form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz 
nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über 
den passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
übertragen. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der 
Zugangskarte übersandt. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der Hauptversammlung 
teilzunehmen. 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten werden gebeten, die besonderen Hinweise zur 
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts (keine 
elektronische Teilnahme) und zu den Rechten der Aktionäre in Abschnitt III. zu 
beachten. 
 
*GELSENWASSER AUF EINEN BLICK* 
 
*GELSENWASSER-Konzern*             *2019* *2018* 
Umsatzerlöse                  Mio. 1.938, 1.763, 
                              &eur 8      8 
                              o 
Materialaufwand               Mio. 1.654, 1.485, 
                              &eur 7      2 
                              o 
Personalaufwand               Mio. 128,3  124,2 
                              &eur 
                              o 
Ergebnis vor Ertragsteuern    Mio. 120,5  110,5 
                              &eur 
                              o 
Grundkapital                  Mio. 103,1  103,1 
                              &eur 
                              o 
Immaterielle Vermögenswerte   Mio. 795,1  687,4 
und Sachanlagen               &eur 
                              o 
Investitionen                 Mio. 194,2  125,7 
                              &eur 
                              o 
EBIT                          Mio. 128,6  113,7 
                              &eur 
                              o 
ROCE                          %    8,09   9,84 
*Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter 
zum 31.12.* 
Konzern                            1.579  1.551 
Gruppe                             5.525  5.227 
*Wasserversorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 231,3  273,3 
                              &eur 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 407,5  448,0 
                              &eur 
                              o 
Wasserabgabe Konzern          Mio. 237,2  239,7 
                              m3 
Wasserabgabe Gruppe           Mio. 379,8  384,8 
                              m3 
*Abwasserentsorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 7,6    7,5 
                              &eur 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 351,7  331,2 
                              &eur 
                              o 
Abwassermenge Konzern         Mio. 6,2    6,4 
                              m3 
Abwassermenge Gruppe          Mio. 201,2  188,1 
                              m3 
*Erdgasversorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 1.189, 1.324, 
                              &eur 9      8 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 1.424, 1.556, 
                              &eur 1      8 
                              o 
Erdgasabgabe Konzern          Mio. 75.446 58.092 
                              kWh 
Erdgasabgabe Gruppe           Mio. 79.477 62.144 
                              kWh 
*Stromversorgung* 
Umsatz Konzern                Mio. 390,7  158,2 
                              &eur 
                              o 
Umsatz Gruppe                 Mio. 999,2  757,8 
                              &eur 
                              o 
Stromabgabe Konzern           Mio. 2.525  1.817 
                              kWh 
Stromabgabe Gruppe            Mio. 5.765  5.245 
                              kWh 
 
*Gelsenwasser-Konzern* 
 
- Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, 
  Bitterfeld-Wolfen 
- GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen 
- GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden 
- GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen 
- GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg 
- GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, 
  Hamburg 
- NGW GmbH, Duisburg 
- Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, 
  Rheda-Wiedenbrück 
- WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen 
- Wasserwerke Westfalen GmbH, Dortmund 
  (anteilig mit einem Anteil in Höhe von 50% 
  einbezogen) 
 
*Gelsenwasser-Gruppe* 
 
Die Angaben zur Gelsenwasser-Gruppe basieren auf einer konzernorientierten Erfassung 
aller Betriebe und Gesellschaften mit einem Mindesteinfluss von rund 20 %. Die 
Gelsenwasser-Gruppe stellt die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und 
Energieversorgung in vielen Bundesländern sowie in Tschechien und Polen sicher. 
Zusammen mit weiteren Geschäftsaktivitäten wurde im Jahr 2019 ein Gruppenumsatz von 
rund 3,5 Mrd. EUR  erzielt. Zum Teil beruhen die Angaben auf vorläufigen Werten 
unserer Gruppenunternehmen. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss, 
   zusammengefasster Lagebericht, Bericht des 
   Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2019, des 
   gebilligten Konzernabschlusses der GELSENWASSER 
   AG für das Geschäftsjahr 2019, des 
   zusammengefassten Lageberichts für die 
   GELSENWASSER AG und den GELSENWASSER-Konzern für 
   das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 
   HGB. 
 
   Vorgenannte Unterlagen werden von der 
   Einberufung der Hauptversammlung an und während 
   der Hauptversammlung über die Internetseite der 
   Gesellschaft unter 
 
   http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich gemacht. Es ist keine 
   Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 
   der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat 
   hat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 
   171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit nach § 172 AktG festgestellt. Die 
   Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung 
   des Jahresabschlusses und die Billigung des 
   Konzernabschlusses zu beschließen hat, 
   liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG 
   schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2019 wird für diesen Zeitraum Entlastung 
   erteilt._ 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG 
   schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im 
   Geschäftsjahr 2019 wird für diesen Zeitraum 
   Entlastung erteilt._ 
4. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung 
   mit § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der 
   Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern und setzt 
   sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Fall, 101 Abs. 
   1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG 
   in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung aus 
   acht von der Hauptversammlung und aus vier von 
   den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Herr Manfred Kossack hat sein Mandat als 
   Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 
   Ablauf des 31. Dezember 2019 niedergelegt. Das 
   Amtsgericht Gelsenkirchen hat Herrn Jörg Jacoby, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke 
   AG (DSW21), wohnhaft in Dortmund, in seiner 
   Nachfolge mit Beschluss vom 14. Januar 2020 als 
   Anteilseignervertreter zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Herr Jörg Jacoby soll 
   nun durch Beschluss der Hauptversammlung für die 
   restliche reguläre Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Mitglieds, das heißt bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als 
   Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Herr Jörg Jacoby, Mitglied des Vorstands 
   (Finanzvorstand) der Dortmunder Stadtwerke AG 
   (DSW21), wohnhaft in Dortmund, wird für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 
   beschließt, als Anteilseignervertreter in 
   den Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG gewählt._ 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Nominierungsausschusses. Der Wahlvorschlag 
   berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine 
   Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt 
   die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für 
   das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich 
   vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat 
   den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. 
 
   Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 
   finden sich nachfolgend unter II. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt 
   vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   _Zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, 
   gewählt._ 
 
   Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung 
   des Prüfungsausschusses. 
II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl eines 
    Aufsichtsratsmitglieds (Tagesordnungspunkt 
    4)* 
1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* 
 
   Der Lebenslauf von Herrn Jacoby ist auf der Internetseite der GELSENWASSER AG 
   unter 
 
   https://www.gelsenwasser.de/fileadmin/gelsenwasser_de/content/unternehmen/aufs 
   ichtsrat/jacoby.pdf 
 
   zu finden. 
 
   Angaben zu Mitgliedschaften des Herrn Jörg Jacoby in anderen gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 
   1 Satz 5 AktG: 
 
   - Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: 
 
     * STEAG GmbH, Essen 
     * EDG Entsorgung Dortmund GmbH, Dortmund 
     * EDG Holding GmbH, Dortmund 
     * Dortmunder Hafen AG, Dortmund 
     * Stadtwerke Schwerte GmbH, Schwerte 
     * Dortmunder Gesellschaft für Wohnen 
       mbH, Dortmund 
   - Vergleichbare Kontrollgremien: 
 
      keine 
2. *Angaben gemäß Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex 
   (DCGK)* 
 
   Der vorgeschlagene Kandidat ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der 
   GELSENWASSER AG und er ist Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG 
   (DSW21) sowie Geschäftsführer der Wasser und Gas Westfalen GmbH, welche 
   mittelbar und unmittelbar beteiligte, wesentliche Aktionäre der Gesellschaft 
   sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem zur Nachwahl 
   in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den 
   Organen der GELSENWASSER AG und einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen, deren Offenlegung Empfehlung C.13 DCGK empfiehlt. 
III. *Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine 
elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden 
Bestimmungen ausüben. 
 
*Übertragung der Hauptversammlung über den Internetservice* 
 
Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und 
fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen 
haben, können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über den 
passwortgeschützten Internetservice unter 
 
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html 
 
verfolgen. Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice werden nach 
ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte 
versandt. 
 
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, 
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige 
Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung unter Verwendung der dem Aktionär 
zugesandten Zugangsdaten über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch 
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen 
Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch 
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl (keine elektronische 
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nach § 20 der Satzung der 
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung 
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in 
Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung 
erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. 
 
*Mittwoch, 20. Mai 2020, 00:00 Uhr,* 
(Nachweisstichtag) 
 
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft 
bis spätestens 
 
Mittwoch, 3. Juni 2020, 24:00 Uhr, 
 
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: 
 
GELSENWASSER AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
- General Meetings - 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut 
zugesandten Formulare zur Bestellung von Zugangskarten ausfüllen und an ihr 
depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die 
Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an 
die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten 
sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der 
gesamten Hauptversammlung und den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis 
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der 
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag 
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme 
an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der 
gesamten Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für 
den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind 
nicht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und 
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht stimmberechtigt, es 
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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© 2020 Dow Jones News
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