
DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: GELSENWASSER AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-29 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. GELSENWASSER AG Gelsenkirchen WKN: 776000 ISIN: DE0007760001 Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (*COVID-19-Gesetz*) eröffnet die Möglichkeit, Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (*virtuelle Hauptversammlung*). Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der GELSENWASSER AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen. Einladung an die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 10. Juni 2020, 10:00 Uhr Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, 10. Juni 2020, 10:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird. Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der GELSENWASSER AG, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, statt und wird für Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html übertragen. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte übersandt. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten werden gebeten, die besonderen Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts (keine elektronische Teilnahme) und zu den Rechten der Aktionäre in Abschnitt III. zu beachten. *GELSENWASSER AUF EINEN BLICK* *GELSENWASSER-Konzern* *2019* *2018* Umsatzerlöse Mio. 1.938, 1.763, &eur 8 8 o Materialaufwand Mio. 1.654, 1.485, &eur 7 2 o Personalaufwand Mio. 128,3 124,2 &eur o Ergebnis vor Ertragsteuern Mio. 120,5 110,5 &eur o Grundkapital Mio. 103,1 103,1 &eur o Immaterielle Vermögenswerte Mio. 795,1 687,4 und Sachanlagen &eur o Investitionen Mio. 194,2 125,7 &eur o EBIT Mio. 128,6 113,7 &eur o ROCE % 8,09 9,84 *Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zum 31.12.* Konzern 1.579 1.551 Gruppe 5.525 5.227 *Wasserversorgung* Umsatz Konzern Mio. 231,3 273,3 &eur o Umsatz Gruppe Mio. 407,5 448,0 &eur o Wasserabgabe Konzern Mio. 237,2 239,7 m3 Wasserabgabe Gruppe Mio. 379,8 384,8 m3 *Abwasserentsorgung* Umsatz Konzern Mio. 7,6 7,5 &eur o Umsatz Gruppe Mio. 351,7 331,2 &eur o Abwassermenge Konzern Mio. 6,2 6,4 m3 Abwassermenge Gruppe Mio. 201,2 188,1 m3 *Erdgasversorgung* Umsatz Konzern Mio. 1.189, 1.324, &eur 9 8 o Umsatz Gruppe Mio. 1.424, 1.556, &eur 1 8 o Erdgasabgabe Konzern Mio. 75.446 58.092 kWh Erdgasabgabe Gruppe Mio. 79.477 62.144 kWh *Stromversorgung* Umsatz Konzern Mio. 390,7 158,2 &eur o Umsatz Gruppe Mio. 999,2 757,8 &eur o Stromabgabe Konzern Mio. 2.525 1.817 kWh Stromabgabe Gruppe Mio. 5.765 5.245 kWh *Gelsenwasser-Konzern* - Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH, Bitterfeld-Wolfen - GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen - GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden - GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen - GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg - GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, Hamburg - NGW GmbH, Duisburg - Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH, Rheda-Wiedenbrück - WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen - Wasserwerke Westfalen GmbH, Dortmund (anteilig mit einem Anteil in Höhe von 50% einbezogen) *Gelsenwasser-Gruppe* Die Angaben zur Gelsenwasser-Gruppe basieren auf einer konzernorientierten Erfassung aller Betriebe und Gesellschaften mit einem Mindesteinfluss von rund 20 %. Die Gelsenwasser-Gruppe stellt die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Energieversorgung in vielen Bundesländern sowie in Tschechien und Polen sicher. Zusammen mit weiteren Geschäftsaktivitäten wurde im Jahr 2019 ein Gruppenumsatz von rund 3,5 Mrd. EUR erzielt. Zum Teil beruhen die Angaben auf vorläufigen Werten unserer Gruppenunternehmen. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2019, des gebilligten Konzernabschlusses der GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die GELSENWASSER AG und den GELSENWASSER-Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB. Vorgenannte Unterlagen werden von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html zugänglich gemacht. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: _Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2019 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt._ 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: _Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt._ 4. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds* Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Fall, 101 Abs. 1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung aus acht von der Hauptversammlung und aus vier von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Herr Manfred Kossack hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 niedergelegt. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hat Herrn Jörg Jacoby,
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April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -2-
Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), wohnhaft in Dortmund, in seiner Nachfolge mit Beschluss vom 14. Januar 2020 als Anteilseignervertreter zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Jörg Jacoby soll nun durch Beschluss der Hauptversammlung für die restliche reguläre Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, das heißt bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: _Herr Jörg Jacoby, Mitglied des Vorstands (Finanzvorstand) der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21), wohnhaft in Dortmund, wird für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG gewählt._ Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 4 finden sich nachfolgend unter II. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020* Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: _Zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, gewählt._ Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses. II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds (Tagesordnungspunkt 4)* 1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG* Der Lebenslauf von Herrn Jacoby ist auf der Internetseite der GELSENWASSER AG unter https://www.gelsenwasser.de/fileadmin/gelsenwasser_de/content/unternehmen/aufs ichtsrat/jacoby.pdf zu finden. Angaben zu Mitgliedschaften des Herrn Jörg Jacoby in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: - Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte: * STEAG GmbH, Essen * EDG Entsorgung Dortmund GmbH, Dortmund * EDG Holding GmbH, Dortmund * Dortmunder Hafen AG, Dortmund * Stadtwerke Schwerte GmbH, Schwerte * Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH, Dortmund - Vergleichbare Kontrollgremien: keine 2. *Angaben gemäß Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK)* Der vorgeschlagene Kandidat ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der GELSENWASSER AG und er ist Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) sowie Geschäftsführer der Wasser und Gas Westfalen GmbH, welche mittelbar und unmittelbar beteiligte, wesentliche Aktionäre der Gesellschaft sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem zur Nachwahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den Organen der GELSENWASSER AG und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung Empfehlung C.13 DCGK empfiehlt. III. *Weitere Angaben zur Einberufung* Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ausüben. *Übertragung der Hauptversammlung über den Internetservice* Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über den passwortgeschützten Internetservice unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html verfolgen. Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice werden nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte versandt. Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung unter Verwendung der dem Aktionär zugesandten Zugangsdaten über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl (keine elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nach § 20 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d. h. *Mittwoch, 20. Mai 2020, 00:00 Uhr,* (Nachweisstichtag) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 3. Juni 2020, 24:00 Uhr, unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen: GELSENWASSER AG c/o Deutsche Bank AG Securities Production - General Meetings - Postfach 20 01 07 60605 Frankfurt am Main Telefax: +49 (0) 69 12012-86045 E-Mail: wp.hv@db-is.com Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Bestellung von Zugangskarten ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
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April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
*Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl* Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation über unseren passwortgeschützten Internetservice, der unter der Internetadresse http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html erreichbar ist. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte übermittelt. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes *bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung* in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen kann über das passwortgeschützte Internetportal bis zum oben genannten Zeitpunkt erfolgen. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Website der Gesellschaft unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html abrufbar. Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in den mit der Zugangskarte versandten Unterlagen enthalten. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes über den passwortgeschützten Internetservice, der unter der Internetadresse http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html erreichbar ist, *bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung* in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Aktionären mit der Zugangskarte übermittelt. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht über den Internetservice erteilt werden, müssen der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis zum *9. Juni 2020, 18:00 Uhr* (Zugang), per Post, per Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden: GELSENWASSER AG Bereich Finanzen Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Telefax: + 49 (0) 209 708-732 E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf den vorstehend angegebenen Wegen bis zu den jeweils genannten Zeitpunkten möglich. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Aktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht über Briefwahl oder die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen; dies gilt grundsätzlich auch für die Möglichkeit zur elektronischen Fragenstellung und zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Bevollmächtigte kann seinerseits im Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Stimmrecht nur über Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht die Formulare verwenden, welche die Gesellschaft hierfür im Internet unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html bereithält. Vollmachtsformulare sind ebenfalls in den Unterlagen enthalten, die den Aktionären mit der Zugangskarte übersandt werden. Eine Bevollmächtigung ist außerdem direkt möglich über unseren passwortgeschützten Internetservice unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft über den passwortgeschützten Internetservice oder wie folgt übermittelt werden: GELSENWASSER AG Bereich Finanzen Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Telefax: + 49 (0) 209 708-732 E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de Vorstehende Übermittlungswege sowie der Internetservice stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen oder über den Internetservice unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden: GELSENWASSER AG c/o UBJ GmbH Kapstadtring 10 22297 Hamburg Fax: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail: hv@ubj.de Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Ausübung von Rechten durch den Bevollmächtigten über den Internetservice (keine elektronische Teilnahme) setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält. *Weitere Hinweise zur Stimmrechtsausübung über Briefwahl und Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes steht den Aktionären für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und/oder Änderung, neben den
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April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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