DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: GELSENWASSER AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in
Gelsenkirchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-29 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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GELSENWASSER AG Gelsenkirchen WKN: 776000
ISIN: DE0007760001
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (*COVID-19-Gesetz*) eröffnet die Möglichkeit,
Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigen abzuhalten (*virtuelle Hauptversammlung*). Angesichts der auf
absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Nordrhein-Westfalen
insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitarbeiter sowie die
Organmitglieder der Gesellschaft hat der Vorstand der GELSENWASSER AG mit Zustimmung
des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung
Gebrauch zu machen.
Einladung an die Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, 10. Juni
2020, 10:00 Uhr Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Mittwoch, 10. Juni 2020, 10:00 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein,
die als virtuelle Hauptversammlung
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten wird.
Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der GELSENWASSER AG,
Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, statt und wird für Aktionäre, die sich
form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben, oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über
den passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html
übertragen. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden nach
ordnungsgemäßer Anmeldung des Aktionärs und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der
Zugangskarte übersandt.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der Hauptversammlung
teilzunehmen.
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten werden gebeten, die besonderen Hinweise zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts (keine
elektronische Teilnahme) und zu den Rechten der Aktionäre in Abschnitt III. zu
beachten.
*GELSENWASSER AUF EINEN BLICK*
*GELSENWASSER-Konzern* *2019* *2018*
Umsatzerlöse Mio. 1.938, 1.763,
&eur 8 8
o
Materialaufwand Mio. 1.654, 1.485,
&eur 7 2
o
Personalaufwand Mio. 128,3 124,2
&eur
o
Ergebnis vor Ertragsteuern Mio. 120,5 110,5
&eur
o
Grundkapital Mio. 103,1 103,1
&eur
o
Immaterielle Vermögenswerte Mio. 795,1 687,4
und Sachanlagen &eur
o
Investitionen Mio. 194,2 125,7
&eur
o
EBIT Mio. 128,6 113,7
&eur
o
ROCE % 8,09 9,84
*Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
zum 31.12.*
Konzern 1.579 1.551
Gruppe 5.525 5.227
*Wasserversorgung*
Umsatz Konzern Mio. 231,3 273,3
&eur
o
Umsatz Gruppe Mio. 407,5 448,0
&eur
o
Wasserabgabe Konzern Mio. 237,2 239,7
m3
Wasserabgabe Gruppe Mio. 379,8 384,8
m3
*Abwasserentsorgung*
Umsatz Konzern Mio. 7,6 7,5
&eur
o
Umsatz Gruppe Mio. 351,7 331,2
&eur
o
Abwassermenge Konzern Mio. 6,2 6,4
m3
Abwassermenge Gruppe Mio. 201,2 188,1
m3
*Erdgasversorgung*
Umsatz Konzern Mio. 1.189, 1.324,
&eur 9 8
o
Umsatz Gruppe Mio. 1.424, 1.556,
&eur 1 8
o
Erdgasabgabe Konzern Mio. 75.446 58.092
kWh
Erdgasabgabe Gruppe Mio. 79.477 62.144
kWh
*Stromversorgung*
Umsatz Konzern Mio. 390,7 158,2
&eur
o
Umsatz Gruppe Mio. 999,2 757,8
&eur
o
Stromabgabe Konzern Mio. 2.525 1.817
kWh
Stromabgabe Gruppe Mio. 5.765 5.245
kWh
*Gelsenwasser-Konzern*
- Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH,
Bitterfeld-Wolfen
- GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen
- GELSENWASSER Dresden GmbH, Dresden
- GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen
- GELSENWASSER Magdeburg GmbH, Magdeburg
- GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH,
Hamburg
- NGW GmbH, Duisburg
- Vereinigte Gas- und Wasserversorgung GmbH,
Rheda-Wiedenbrück
- WESTFALICA GmbH, Bad Oeynhausen
- Wasserwerke Westfalen GmbH, Dortmund
(anteilig mit einem Anteil in Höhe von 50%
einbezogen)
*Gelsenwasser-Gruppe*
Die Angaben zur Gelsenwasser-Gruppe basieren auf einer konzernorientierten Erfassung
aller Betriebe und Gesellschaften mit einem Mindesteinfluss von rund 20 %. Die
Gelsenwasser-Gruppe stellt die Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und
Energieversorgung in vielen Bundesländern sowie in Tschechien und Polen sicher.
Zusammen mit weiteren Geschäftsaktivitäten wurde im Jahr 2019 ein Gruppenumsatz von
rund 3,5 Mrd. EUR erzielt. Zum Teil beruhen die Angaben auf vorläufigen Werten
unserer Gruppenunternehmen.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage Jahresabschluss, Konzernabschluss,
zusammengefasster Lagebericht, Bericht des
Aufsichtsrats sowie erläuternder Bericht des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
GELSENWASSER AG für das Geschäftsjahr 2019, des
gebilligten Konzernabschlusses der GELSENWASSER
AG für das Geschäftsjahr 2019, des
zusammengefassten Lageberichts für die
GELSENWASSER AG und den GELSENWASSER-Konzern für
das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1
HGB.
Vorgenannte Unterlagen werden von der
Einberufung der Hauptversammlung an und während
der Hauptversammlung über die Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht. Es ist keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1
der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat
hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§
171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist
damit nach § 172 AktG festgestellt. Die
Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1
AktG die Hauptversammlung über die Feststellung
des Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses zu beschließen hat,
liegen nicht vor.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019*
Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG
schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
_Den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr
2019 wird für diesen Zeitraum Entlastung
erteilt._
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG
schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
_Den Mitgliedern des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2019 wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt._
4. *Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Gemäß § 95 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung
mit § 10 Abs. 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat aus zwölf Mitgliedern und setzt
sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 4. Fall, 101 Abs.
1 AktG und §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG
in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Satzung aus
acht von der Hauptversammlung und aus vier von
den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Herr Manfred Kossack hat sein Mandat als
Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum
Ablauf des 31. Dezember 2019 niedergelegt. Das
Amtsgericht Gelsenkirchen hat Herrn Jörg Jacoby,
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -2-
Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke
AG (DSW21), wohnhaft in Dortmund, in seiner
Nachfolge mit Beschluss vom 14. Januar 2020 als
Anteilseignervertreter zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Herr Jörg Jacoby soll
nun durch Beschluss der Hauptversammlung für die
restliche reguläre Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds, das heißt bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2020 beschließt, als
Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat
gewählt werden.
Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt
vor, folgenden Beschluss zu fassen:
_Herr Jörg Jacoby, Mitglied des Vorstands
(Finanzvorstand) der Dortmunder Stadtwerke AG
(DSW21), wohnhaft in Dortmund, wird für die Zeit
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020
beschließt, als Anteilseignervertreter in
den Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG gewählt._
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung
des Nominierungsausschusses. Der Wahlvorschlag
berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine
Zusammensetzung festgelegten Ziele und strebt
die weitere Ausfüllung des Kompetenzprofils für
das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich
vergewissert, dass der vorgeschlagene Kandidat
den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 4
finden sich nachfolgend unter II.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat der GELSENWASSER AG schlägt
vor, folgenden Beschluss zu fassen:
_Zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen,
gewählt._
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung
des Prüfungsausschusses.
II. *Ergänzende Angaben zur Nachwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds (Tagesordnungspunkt
4)*
1. *Lebenslauf und Angaben gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG*
Der Lebenslauf von Herrn Jacoby ist auf der Internetseite der GELSENWASSER AG
unter
https://www.gelsenwasser.de/fileadmin/gelsenwasser_de/content/unternehmen/aufs
ichtsrat/jacoby.pdf
zu finden.
Angaben zu Mitgliedschaften des Herrn Jörg Jacoby in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs.
1 Satz 5 AktG:
- Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte:
* STEAG GmbH, Essen
* EDG Entsorgung Dortmund GmbH, Dortmund
* EDG Holding GmbH, Dortmund
* Dortmunder Hafen AG, Dortmund
* Stadtwerke Schwerte GmbH, Schwerte
* Dortmunder Gesellschaft für Wohnen
mbH, Dortmund
- Vergleichbare Kontrollgremien:
keine
2. *Angaben gemäß Empfehlung C.13 Deutscher Corporate Governance Kodex
(DCGK)*
Der vorgeschlagene Kandidat ist bereits Mitglied des Aufsichtsrats der
GELSENWASSER AG und er ist Mitglied des Vorstands der Dortmunder Stadtwerke AG
(DSW21) sowie Geschäftsführer der Wasser und Gas Westfalen GmbH, welche
mittelbar und unmittelbar beteiligte, wesentliche Aktionäre der Gesellschaft
sind. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen zwischen dem zur Nachwahl
in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten und dem Unternehmen, den
Organen der GELSENWASSER AG und einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär darüber hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen, deren Offenlegung Empfehlung C.13 DCGK empfiehlt.
III. *Weitere Angaben zur Einberufung*
Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit Zustimmung
des Aufsichtsrats auf Grundlage von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl (keine
elektronische Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der nachfolgenden
Bestimmungen ausüben.
*Übertragung der Hauptversammlung über den Internetservice*
Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form- und
fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen
haben, können die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über den
passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html
verfolgen. Die Zugangsdaten zum passwortgeschützten Internetservice werden nach
ordnungsgemäßer Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte
versandt.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135
Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater,
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige
Bevollmächtigte können die gesamte Hauptversammlung unter Verwendung der dem Aktionär
zugesandten Zugangsdaten über den passwortgeschützten Internetservice verfolgen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts*
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt, physisch an der virtuellen
Hauptversammlung teilzunehmen. Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts durch elektronische Briefwahl (keine elektronische
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind nach § 20 der Satzung der
Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in
Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung
erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der
Hauptversammlung, d. h.
*Mittwoch, 20. Mai 2020, 00:00 Uhr,*
(Nachweisstichtag)
beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
bis spätestens
Mittwoch, 3. Juni 2020, 24:00 Uhr,
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
GELSENWASSER AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
- General Meetings -
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut
zugesandten Formulare zur Bestellung von Zugangskarten ausfüllen und an ihr
depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die
Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an
die oben aufgeführte Adresse vornehmen. Um den rechtzeitigen Erhalt der Zugangskarten
sicherzustellen, bitten wir, diese möglichst frühzeitig anzufordern.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der
gesamten Hauptversammlung und den Umfang und die Ausübung des Stimmrechts. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis
des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag
maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme
an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der
gesamten Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
nicht zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht stimmberechtigt, es
sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -3-
*Verfahren für die Stimmabgabe per Briefwahl* Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen ihre Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind die rechtzeitige Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind gegenstandslos. Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation über unseren passwortgeschützten Internetservice, der unter der Internetadresse http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html erreichbar ist. Die Zugangsdaten für den passwortgeschützten Internetservice werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte übermittelt. Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den passwortgeschützten Internetservice ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes *bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung* in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen kann über das passwortgeschützte Internetportal bis zum oben genannten Zeitpunkt erfolgen. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der Website der Gesellschaft unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html abrufbar. Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können sich der Briefwahl bedienen. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen) und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Ein Vollmachts- und Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in den mit der Zugangskarte versandten Unterlagen enthalten. Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes über den passwortgeschützten Internetservice, der unter der Internetadresse http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html erreichbar ist, *bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung* in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) möglich. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Aktionären mit der Zugangskarte übermittelt. Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die nicht über den Internetservice erteilt werden, müssen der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis zum *9. Juni 2020, 18:00 Uhr* (Zugang), per Post, per Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden: GELSENWASSER AG Bereich Finanzen Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Telefax: + 49 (0) 209 708-732 E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt: 1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in Papierform. Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf den vorstehend angegebenen Wegen bis zu den jeweils genannten Zeitpunkten möglich. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. Aktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht über Briefwahl oder die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen; dies gilt grundsätzlich auch für die Möglichkeit zur elektronischen Fragenstellung und zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der Bevollmächtigte kann seinerseits im Rahmen des gesetzlich Zulässigen das Stimmrecht nur über Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der Textform. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht die Formulare verwenden, welche die Gesellschaft hierfür im Internet unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html bereithält. Vollmachtsformulare sind ebenfalls in den Unterlagen enthalten, die den Aktionären mit der Zugangskarte übersandt werden. Eine Bevollmächtigung ist außerdem direkt möglich über unseren passwortgeschützten Internetservice unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft über den passwortgeschützten Internetservice oder wie folgt übermittelt werden: GELSENWASSER AG Bereich Finanzen Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Telefax: + 49 (0) 209 708-732 E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de Vorstehende Übermittlungswege sowie der Internetservice stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen oder über den Internetservice unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135 AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden: GELSENWASSER AG c/o UBJ GmbH Kapstadtring 10 22297 Hamburg Fax: +49 (0) 40 6378 5423 E-Mail: hv@ubj.de Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Ausübung von Rechten durch den Bevollmächtigten über den Internetservice (keine elektronische Teilnahme) setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit der Zugangskarte zur Hauptversammlung versandten Zugangsdaten erhält. *Weitere Hinweise zur Stimmrechtsausübung über Briefwahl und Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter* Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes steht den Aktionären für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und/oder Änderung, neben den
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: GELSENWASSER AG: Bekanntmachung der -4-
vorstehend aufgezeigten Wegen per Post, Telefax und E-Mail bis zum 9. Juni 2020, 18:00 Uhr (Zugang), unser Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) zur Verfügung. Für die Stimmabgabe per Briefwahl, deren Widerruf und/oder Änderung steht unser Internetservice ebenfalls bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird) zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden mit der Zugangskarte übersandt. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl und die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung bekannt gemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat sowie eine etwaige Abstimmung über nach §§ 126, 127 AktG im Vorfeld der Hauptversammlung bekannt gemachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe bzw. Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe bzw. Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten weder Rede- und Fragerechte nach § 131 AktG in der Hauptversammlung noch Antragsrechte in der Hauptversammlung ausüben noch Beschlussanträge in der Hauptversammlung stellen können, da sie mangels physischer Präsenz in der Hauptversammlung als Briefwähler nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausschließlich für die Stimmrechtsausübung und nicht für die Ausübung weiterer Aktionärsrechte zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zu den Aktionärsrechten sowie die Hinweise in den zusammen mit der Zugangskarte übersandten Unterlagen und unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Stimmrechtsvertretung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Zugangskarte zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html einsehbar. *Rechte der Aktionäre* *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am Sonntag, 10. Mai 2020, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende Adresse zu richten: GELSENWASSER AG Vorstand Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und gemäß § 121 Abs. 4a AktG solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html zugänglich gemacht. *Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen zur Veröffentlichung vor der Hauptversammlung* Aufgrund der Konzeption der virtuellen Hauptversammlung nur mit Ausübung des Stimmrechts über Briefwahl oder Vollmachtserteilung mit Weisungen und ohne elektronische Teilnahme der Aktionäre haben die Aktionäre nicht die Möglichkeit, sich in der Hauptversammlung zur Tagesordnung zu äußern. Aktionären, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, wird jedoch die Möglichkeit gegeben, vor der Hauptversammlung Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung zur Veröffentlichung durch die Gesellschaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html einzureichen. Etwaige zu veröffentlichende Stellungnahmen sind bis spätestens *8. Juni 2020, 12:00 Uhr*, bei der Gesellschaft eingehend, elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html einzureichen. Hierfür ist im Internetservice die Schaltfläche 'Fragen/Stellungnahmen zur Hauptversammlung' vorgesehen. Der Umfang einer Stellungnahme sollte 3.000 Zeichen nicht überschreiten. Eine Offenlegung des Namens des einreichenden Aktionärs wird in der Veröffentlichung nur vorgenommen, wenn der Aktionär bei Einreichung der Stellungnahme ausdrücklich seine Einwilligung in die Namensnennung erteilt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Stellungnahme besteht und die Gesellschaft sich insbesondere vorbehält, Stellungnahmen mit beleidigendem oder strafrechtlich relevantem Inhalt, offensichtlich falschem oder irreführendem Inhalt oder ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung der Hauptversammlung sowie Stellungnahmen, deren Umfang 3.000 Zeichen überschreitet oder die nicht bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt über den passwortgeschützten Internetservice eingereicht wurden, nicht zu veröffentlichen. Ebenso behält die Gesellschaft sich vor, pro Aktionär nur eine Stellungnahme zu veröffentlichen. *Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 131 Abs. 1 AktG und Fragemöglichkeit nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes* Aktionäre haben kein Recht, in der virtuellen Hauptversammlung vom Vorstand gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG mündlich Auskunft zu verlangen. Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben aber gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation Fragen zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist hiermit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entschieden, dass etwaige Fragen bis spätestens *8. Juni 2020, 12:00 Uhr*, bei der Gesellschaft eingehend, elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html einzureichen sind. Hierfür ist im Internetservice die Schaltfläche 'Fragen/Stellungnahmen zur Hauptversammlung' vorgesehen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Eine Fragenbeantwortung erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung. Bei der Beantwortung von Fragen während der virtuellen Hauptversammlung wird der Name des Fragestellers nur offengelegt (soweit Fragen individuell beantwortet werden), wenn mit der Übermittlung der Frage eine Einwilligung zur Offenlegung des Namens erteilt wurde. Die Beantwortung häufig gestellter Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft bleibt vorbehalten. Der beabsichtigte Text der Rede des Vorstandsvorsitzenden und der Erläuterungen des Versammlungsleiters zum Bericht des Aufsichtsrats werden ab dem *5. Juni 2020* auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html vorab veröffentlicht werden. Änderungen im Rahmen der mündlichen Rede bzw. Erläuterungen in der virtuellen Hauptversammlung bleiben vorbehalten. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gemäß § 126 AktG gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern gemäß § 127 AktG übersenden. Solche Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt oder Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder Aufsichtsratsmitgliedern sind ausschließlich zu richten an: GELSENWASSER AG Bereich Finanzen Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Telefax: + 49 (0) 209 708-732 E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens bis Dienstag, 26. Mai 2020, 24:00 Uhr,
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April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
unter der vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte
Anträge werden nicht berücksichtigt. Dies gilt gemäß § 127 Satz 1 AktG für
Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Abschlussprüfern und/oder
Aufsichtsratsmitgliedern sinngemäß.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in §
126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die
Gesellschaft wird insoweit allerdings nicht von ihrem Recht aus § 126 Abs. 2 Satz 1
Nr. 6 AktG Gebrauch machen. Eine etwaige Begründung eines Gegenantrags oder eines
Wahlvorschlags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr
als 5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären
kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben,
wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen
Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann
nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.
Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge können von Aktionären oder ihren
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung nicht gestellt werden, da sie mangels
physischer Präsenz als Briefwähler nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter für die Ausübung von
Antragsrechten nicht zur Verfügung stehen. Form- und fristgerecht nach vorstehenden
Bestimmungen gemäß §§ 126, 127 AktG übermittelte und von der Gesellschaft
zugänglich gemachte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden im Rahmen der
virtuellen Hauptversammlung gleichwohl so behandelt, als seien sie in der
Hauptversammlung gestellt worden, sofern sich der den Antrag übermittelnde Aktionär
form- und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und seinen Anteilsbesitz
nachgewiesen hat.
*Möglichkeit zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes*
Aktionären, die ihr Stimmrecht zu einem oder mehreren Beschlüssen der
Hauptversammlung ausgeübt haben, wird unter Verzicht auf das Erfordernis des
Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen
einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars im Wege
elektronischer Kommunikation zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind ab dem
Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
ausschließlich über unseren passwortgeschützten Internetservice unter
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html
möglich.
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Den Aktionären sind die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung im
Internet unter
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html
zugänglich. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs.
2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4,
Satz 2 COVID-19-Gesetz finden sich ebenfalls im Internet unter
http://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung.html
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Das Grundkapital der GELSENWASSER AG beträgt im Zeitpunkt der Einberufung EUR
103.125.000,00 und ist eingeteilt in 3.437.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien
ohne Nennbetrag. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Daher sind im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung alle 3.437.500 Stückaktien teilnahme- und
stimmberechtigt und die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zu diesem Zeitpunkt
3.437.500.
Gelsenkirchen, im April 2020
*GELSENWASSER AG*
_Der Vorstand_
*Informationen für Aktionäre der GELSENWASSER AG und deren Vertreter zum Datenschutz
gem. Art. 13, 14 DSGVO im Hinblick auf die Datenerhebung für Zwecke der virtuellen
Hauptversammlung*
Mit diesem Datenschutzhinweis informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten durch die GELSENWASSER AG ('GELSENWASSER") im Zusammenhang
mit Hauptversammlungen und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
*Verantwortlicher für die Datenverarbeitung*
GELSENWASSER AG, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, Telefon: 0209 708-0,
E-Mail: info@gelsenwasser.de
*Kontaktdaten unserer Datenschutzbeauftragten*
Sabine Bohlenz, GELSENWASSER AG, Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen, Telefon:
0209 708-788, E-Mail: datenschutz@gelsenwasser.de
*Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung*
GELSENWASSER verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung Ihre
personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse und ggf. weitere Kontaktdaten des
Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie, Zugangskartennummer und -daten;
gegebenenfalls Name und Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten
Aktionärsvertreters) nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes ('BDSG") sowie
der Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO"), des Aktiengesetzes ('AktG') sowie aller
weiteren relevanten Rechtsvorschriften. Die Gesellschaft verarbeitet hierbei Daten,
die von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben bzw.
aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die Gesellschaft übermittelt
werden. Gemäß § 135 Abs. 5 Satz 2 AktG kann ein Aktionär ein Kreditinstitut,
einen sonstigen Intermediär oder diesem gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder Personen, die sich
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung erbieten, bevollmächtigen, ihn in der virtuellen Hauptversammlung zu
vertreten und sein Stimmrecht im Namen dessen, den es angeht, ausüben lassen. In
diesem Fall werden nur die personenbezogenen Daten des Vertreters verarbeitet.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu dem Zweck, die Anmeldung und
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung (z.B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung)
abzuwickeln und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung (einschließlich der Erteilung, dem Widerruf und dem Nachweis
von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen.
Dies umfasst die folgenden Verarbeitungsvorgänge:
GELSENWASSER verarbeitet die im Rahmen der Anmeldung eines Aktionärs für die
virtuelle Hauptversammlung erforderlichen vom Aktionär angegebenen bzw. aus diesem
Anlass von seiner Depotbank übermittelten Daten (insbesondere Vor- und Nachnamen,
Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Zugangskartennummer und -daten sowie
Besitzart).
Soweit die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild-
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten
erfolgt, verarbeitet GELSENWASSER die in der Vollmachtserteilung angegebenen
personenbezogenen Daten des Aktionärs sowie Vor- und Nachname und Wohnort oder
Adresse des Bevollmächtigten. Im Falle der Erteilung von Vollmacht und Weisungen an
einen von GELSENWASSER benannten Stimmrechtsvertreter werden zudem die erteilten
Weisungen verarbeitet und die Vollmachtserklärung von der Gesellschaft drei Jahre
nachprüfbar festgehalten.
In der Hauptversammlung wird im Fall der Vertretung von Stimmrechten durch die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gem. § 129 AktG ein
Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden personenbezogenen Daten geführt: Nummer der
Zugangskarte, Vor- und Nachname sowie Wohnort des vertretenen Aktionärs und seines
Vertreters, Aktienanzahl, Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart.
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden,
wird GELSENWASSER diese Gegenstände unter Angabe des Namens des Aktionärs bei
Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften bekannt
machen. Ebenso wird GELSENWASSER Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei
Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter
Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite der GELSENWASSER zugänglich
machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG).
Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen Datenverarbeitungsvorgänge zum
Zwecke der Anmeldung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung ist jeweils
Art. 6 (1) c) DSGVO. Danach ist eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn diese
zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der
Verantwortliche unterliegt. Die Verpflichtung zur Vornahme der vorstehend
beschriebenen Verarbeitungsvorgänge ergibt sich jeweils aus dem Aktiengesetz.
Die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen Daten ist jeweils erforderlich,
um die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten der GELSENWASSER zu erfüllen. Ohne die
Bereitstellung der betreffenden Daten ist Ihre Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten
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