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DGAP-HV: EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Gasstraße 18, 22761 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 10.06.2020 in Gasstraße 18, 22761 Hamburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-29 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
EUROKAI GmbH & Co. KGaA Hamburg - Geschäftsanschrift: 
Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg - 
Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653 
 
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535 
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung die als 
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre 
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der 
Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft) am Mittwoch, 
den 10. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindet. Die 
Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im 
Internet übertragen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des 
Aktiengesetzes ist die Gasstr. 18, 22761 Hamburg. 
 
*I. Tagesordnung:* 
 
1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten 
    Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der 
    EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat 
    ebenfalls gebilligten Lageberichte für die 
    Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden 
    Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a 
    Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB sowie des 
    Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das 
    Geschäftsjahr 2019 
 
    Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die 
    Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, 
    der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde 
    Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a 
    Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB jeweils für 
    das Geschäftsjahr 2019 können im Internet unter 
 
    www.eurokai.de 
 
    unter der Rubrik 'Investor Relations' unter dem 
    Menüpunkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Sie 
    liegen auch während der Hauptversammlung aus. 
 
    Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
    diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung 
    vorgesehen. 
2.) *Beschlussfassung über die Feststellung des 
    Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 
    31. Dezember 2019* 
 
    Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte 
    Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für das 
    Geschäftsjahr 2019 weist einen Bilanzgewinn von EUR 
    185.809.435,48 aus. 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
    Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2019 
    in der vorgelegten Form festzustellen. 
3.) *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
    Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das 
    Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 185.809.435,48 
    wie folgt zu verwenden: 
 
    Verteilung an die         EUR 24.384.568,33 
    Aktionäre 
    Einstellung in andere     EUR 7.500.000,00 
    Gewinnrücklagen 
    Vortrag auf neue Rechnung EUR 153.924.867,15 
    Bilanzgewinn              EUR 185.809.435,48 
 
    Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5 
    Abs.1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei auf 
    die Inhaberstamm- und stimmrechtslosen 
    Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 150 % 
    bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 
    entfällt. Dies entspricht einer Dividende von EUR 
    1,50 je Inhaberstamm- und stimmrechtsloser 
    Vorzugsaktie. 
 
    Sofern die EUROKAI GmbH & Co. KGaA im Zeitpunkt der 
    Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene 
    Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht 
    dividendenberechtigt. Der auf nicht 
    dividendenberechtigte Aktien entfallende Teilbetrag 
    wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
    Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende wird 
    gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf 
    die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig. 
    Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 
    2019 erfolgt dementsprechend am 15. Juni 2020. 
4.) *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    persönlich haftenden Gesellschafterin* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
    Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden 
    Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019 
    Entlastung zu erteilen. 
5.) *Beschlussfassung über die Entlastung des 
    Aufsichtsrats* 
 
    Die persönlich haftende Gesellschafterin und der 
    Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
    das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
6.) *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
    Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. 
    Sebastian Biedenkopf, Dr. Winfried Steeger und Max 
    M. Warburg endet jeweils mit Ablauf der 
    diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat 
    schlägt vor, 
 
    a) Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf, 
       Stuttgart, General Counsel, Robert Bosch 
       GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter 
       BIEDENKOPF & ASSOCIATES 
       Strukturierungsberatung GmbH, 
    b) Herrn Dr. Winfried Steeger, Hamburg, 
       Geschäftsführer der Jahr Holding GmbH 
 
       und 
    c) Herrn Max M. Warburg, Hamburg, Bankier, 
 
    erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar 
    gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI GmbH 
    & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf die Wahl 
    folgenden ordentlichen Hauptversammlung der EUROKAI 
    GmbH & Co. KGaA. 
 
    Herr Dr. Sebastian Biedenkopf hat folgende 
    Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate: 
 
     Konzernmandate bei der Bosch-Gruppe: 
 
     - Bosch Sicherheitssysteme GmbH, 
       Grasbrunn, Mitglied des Aufsichtsrats 
     - Robert Bosch Automotive Steering GmbH, 
       Schwäbisch Gmünd, Mitglied des 
       Aufsichtsrats 
     Weitere Mandate: 
 
     - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. 
       KGaA, Bremen, Mitglied des 
       Aufsichtsrats 
 
    Herr Dr. Winfried Steeger hat folgende 
    Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate: 
 
     Konzernmandate bei der EUROKAI-Gruppe: 
 
     - Familie Thomas Eckelmann 
       Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, 
       stellvertretender Vorsitzender des 
       Verwaltungsrats 
     - Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, 
       stellvertretender Vorsitzender des 
       Verwaltungsrats 
     - Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co. 
       KG, Hamburg, stellvertretender 
       Vorsitzender des Verwaltungsrats 
     - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. 
       KGaA, Bremen, Mitglied des 
       Aufsichtsrats 
     Weitere Mandate: 
 
     - Verwaltungsgesellschaft Otto mbH 
       (mitbestimmte GmbH des Otto Konzerns), 
       Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats 
     - August Prien Verwaltung GmbH, Hamburg, 
       Vorsitzender des Aufsichtsrats 
     - Symrise AG, Holzminden, Vorsitzender 
       des Aufsichtsrats 
     - Blue Elephant Energy AG, Hamburg, 
       Mitglied des Aufsichtsrats 
 
    Herr Max M. Warburg hat folgende Aufsichtsrats- 
    oder vergleichbare Mandate: 
 
     Konzernmandate bei der EUROKAI-Gruppe: 
 
     - Familie Thomas Eckelmann 
       Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, 
       Vorsitzender des Verwaltungsrats 
     - Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, 
       Vorsitzender des Verwaltungsrats 
     - Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co. 
       KG, Hamburg, Vorsitzender des 
       Verwaltungsrats 
     - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. 
       KGaA, Bremen, zweiter 
       stellvertretender Vorsitzender des 
       Aufsichtsrats 
 
    Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 
    letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 11 
    Abs. 1 der Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA aus 
    sechs Mitgliedern zusammen, die von der 
    Hauptversammlung zu wählen sind. 
 
    Die drei Wahlvorschläge berücksichtigen das vom 
    Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept 
    einschließlich der Ziele für seine 
    Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das 
    Gesamtgremium. Es ist beabsichtigt, die 
    Hauptversammlung in Übereinstimmung mit den 
    Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum 
    Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. 
 
    Im Aufsichtsrat der EUROKAI GmbH & Co. KGaA 
    erfüllen Herr Dr. Sebastian Biedenkopf (im Fall 
    seiner Wiederwahl) und Herr Dr. Klaus-Peter Röhler 
    die Voraussetzungen eines unabhängigen 
    Finanzexperten gemäß §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 
    AktG. 
 
    Für den Fall seiner Wiederwahl beabsichtigt Herr 
    Dr. Winfried Steeger für das Amt des 
    Aufsichtsratsvorsitzenden zu kandidieren. Herr Dr. 
    Sebastian Biedenkopf beabsichtigt, im Fall seiner 
    Wiederwahl für das Amt des stellvertretenden 
    Vorsitzenden zu kandidieren. 
 
    Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 
    gemäß den Empfehlungen C.13 und C.14 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex: 
 
    Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtrats 
    zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten 
    einerseits und andererseits der EUROKAI GmbH & Co. 
    KGaA oder den Gesellschaften des EUROKAI-Konzerns, 
    Organmitgliedern der EUROKAI GmbH & Co. KGaA oder 
    Aktionären, die direkt oder indirekt mehr als 10 % 
    der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft 
    halten, persönliche oder geschäftliche Beziehungen, 
    deren Offenlegung nach den Empfehlungen C.13 und 
    C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    empfohlen wird. 
 

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April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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