DGAP-News: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in Gasstraße 18, 22761 Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-29 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. EUROKAI GmbH & Co. KGaA Hamburg - Geschäftsanschrift: Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg - Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653 ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung die als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft) am Mittwoch, den 10. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindet. Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im Internet übertragen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Gasstr. 18, 22761 Hamburg. *I. Tagesordnung:* 1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2019 Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2019 können im Internet unter www.eurokai.de unter der Rubrik 'Investor Relations' unter dem Menüpunkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Sie liegen auch während der Hauptversammlung aus. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen. 2.) *Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2019* Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 weist einen Bilanzgewinn von EUR 185.809.435,48 aus. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2019 in der vorgelegten Form festzustellen. 3.) *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 185.809.435,48 wie folgt zu verwenden: Verteilung an die EUR 24.384.568,33 Aktionäre Einstellung in andere EUR 7.500.000,00 Gewinnrücklagen Vortrag auf neue Rechnung EUR 153.924.867,15 Bilanzgewinn EUR 185.809.435,48 Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5 Abs.1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei auf die Inhaberstamm- und stimmrechtslosen Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 150 % bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00 entfällt. Dies entspricht einer Dividende von EUR 1,50 je Inhaberstamm- und stimmrechtsloser Vorzugsaktie. Sofern die EUROKAI GmbH & Co. KGaA im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht dividendenberechtigte Aktien entfallende Teilbetrag wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen. Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende wird gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2019 erfolgt dementsprechend am 15. Juni 2020. 4.) *Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 5.) *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 6.) *Wahlen zum Aufsichtsrat* Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Sebastian Biedenkopf, Dr. Winfried Steeger und Max M. Warburg endet jeweils mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf, Stuttgart, General Counsel, Robert Bosch GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter BIEDENKOPF & ASSOCIATES Strukturierungsberatung GmbH, b) Herrn Dr. Winfried Steeger, Hamburg, Geschäftsführer der Jahr Holding GmbH und c) Herrn Max M. Warburg, Hamburg, Bankier, erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA. Herr Dr. Sebastian Biedenkopf hat folgende Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate: Konzernmandate bei der Bosch-Gruppe: - Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Grasbrunn, Mitglied des Aufsichtsrats - Robert Bosch Automotive Steering GmbH, Schwäbisch Gmünd, Mitglied des Aufsichtsrats Weitere Mandate: - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen, Mitglied des Aufsichtsrats Herr Dr. Winfried Steeger hat folgende Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate: Konzernmandate bei der EUROKAI-Gruppe: - Familie Thomas Eckelmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats - Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats - Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen, Mitglied des Aufsichtsrats Weitere Mandate: - Verwaltungsgesellschaft Otto mbH (mitbestimmte GmbH des Otto Konzerns), Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats - August Prien Verwaltung GmbH, Hamburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Symrise AG, Holzminden, Vorsitzender des Aufsichtsrats - Blue Elephant Energy AG, Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats Herr Max M. Warburg hat folgende Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate: Konzernmandate bei der EUROKAI-Gruppe: - Familie Thomas Eckelmann Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Vorsitzender des Verwaltungsrats - Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, Vorsitzender des Verwaltungsrats - Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co. KG, Hamburg, Vorsitzender des Verwaltungsrats - EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, Bremen, zweiter stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 11 Abs. 1 der Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die drei Wahlvorschläge berücksichtigen das vom Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept einschließlich der Ziele für seine Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung in Übereinstimmung mit den Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. Im Aufsichtsrat der EUROKAI GmbH & Co. KGaA erfüllen Herr Dr. Sebastian Biedenkopf (im Fall seiner Wiederwahl) und Herr Dr. Klaus-Peter Röhler die Voraussetzungen eines unabhängigen Finanzexperten gemäß §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG. Für den Fall seiner Wiederwahl beabsichtigt Herr Dr. Winfried Steeger für das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden zu kandidieren. Herr Dr. Sebastian Biedenkopf beabsichtigt, im Fall seiner Wiederwahl für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden zu kandidieren. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß den Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtrats zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und andererseits der EUROKAI GmbH & Co. KGaA oder den Gesellschaften des EUROKAI-Konzerns, Organmitgliedern der EUROKAI GmbH & Co. KGaA oder Aktionären, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten, persönliche oder geschäftliche Beziehungen, deren Offenlegung nach den Empfehlungen C.13 und C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)