DGAP-News: EUROKAI GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
EUROKAI GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 10.06.2020 in Gasstraße 18, 22761 Hamburg mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-29 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
EUROKAI GmbH & Co. KGaA Hamburg - Geschäftsanschrift:
Kurt-Eckelmann-Str. 1 in 21129 Hamburg -
Wertpapierkennnummern 570650, 570652 und 570653
ISIN-Codes DE0005706501, DE0005706527 und DE0005706535
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung die als
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre
und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
Stimmrechtsvertreterinnen der Gesellschaft) am Mittwoch,
den 10. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ) stattfindet. Die
Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre live im
Internet übertragen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des
Aktiengesetzes ist die Gasstr. 18, 22761 Hamburg.
*I. Tagesordnung:*
1.) Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten
Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der
EUROKAI GmbH & Co. KGaA sowie der vom Aufsichtsrat
ebenfalls gebilligten Lageberichte für die
Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden
Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a
Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB sowie des
Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das
Geschäftsjahr 2019
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die
Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern,
der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde
Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 a
Abs. 1, 315 Abs. 4, 315 a Abs. 1 HGB jeweils für
das Geschäftsjahr 2019 können im Internet unter
www.eurokai.de
unter der Rubrik 'Investor Relations' unter dem
Menüpunkt 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Sie
liegen auch während der Hauptversammlung aus.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung
vorgesehen.
2.) *Beschlussfassung über die Feststellung des
Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per
31. Dezember 2019*
Der vorgelegte, vom Abschlussprüfer testierte
Jahresabschluss der EUROKAI GmbH & Co. KGaA für das
Geschäftsjahr 2019 weist einen Bilanzgewinn von EUR
185.809.435,48 aus.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss 2019
in der vorgelegten Form festzustellen.
3.) *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das
Geschäftsjahr 2019 in Höhe von EUR 185.809.435,48
wie folgt zu verwenden:
Verteilung an die EUR 24.384.568,33
Aktionäre
Einstellung in andere EUR 7.500.000,00
Gewinnrücklagen
Vortrag auf neue Rechnung EUR 153.924.867,15
Bilanzgewinn EUR 185.809.435,48
Die Verteilung an die Aktionäre erfolgt nach § 5
Abs.1 lit. b) und lit. c) der Satzung, wobei auf
die Inhaberstamm- und stimmrechtslosen
Vorzugsaktien jeweils eine Dividende von 150 %
bezogen auf den jeweiligen Nennbetrag von EUR 1,00
entfällt. Dies entspricht einer Dividende von EUR
1,50 je Inhaberstamm- und stimmrechtsloser
Vorzugsaktie.
Sofern die EUROKAI GmbH & Co. KGaA im Zeitpunkt der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung eigene
Aktien hält, sind diese nach dem Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Aktien entfallende Teilbetrag
wird ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende wird
gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf
die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig.
Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr
2019 erfolgt dementsprechend am 15. Juni 2020.
4.) *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich haftenden
Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2019
Entlastung zu erteilen.
5.) *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und der
Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
6.) *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Dr.
Sebastian Biedenkopf, Dr. Winfried Steeger und Max
M. Warburg endet jeweils mit Ablauf der
diesjährigen Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat
schlägt vor,
a) Herrn Dr. Sebastian Biedenkopf,
Stuttgart, General Counsel, Robert Bosch
GmbH, Geschäftsführender Gesellschafter
BIEDENKOPF & ASSOCIATES
Strukturierungsberatung GmbH,
b) Herrn Dr. Winfried Steeger, Hamburg,
Geschäftsführer der Jahr Holding GmbH
und
c) Herrn Max M. Warburg, Hamburg, Bankier,
erneut in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar
gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der EUROKAI GmbH
& Co. KGaA bis zum Schluss der vierten auf die Wahl
folgenden ordentlichen Hauptversammlung der EUROKAI
GmbH & Co. KGaA.
Herr Dr. Sebastian Biedenkopf hat folgende
Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate:
Konzernmandate bei der Bosch-Gruppe:
- Bosch Sicherheitssysteme GmbH,
Grasbrunn, Mitglied des Aufsichtsrats
- Robert Bosch Automotive Steering GmbH,
Schwäbisch Gmünd, Mitglied des
Aufsichtsrats
Weitere Mandate:
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co.
KGaA, Bremen, Mitglied des
Aufsichtsrats
Herr Dr. Winfried Steeger hat folgende
Aufsichtsrats- oder vergleichbare Mandate:
Konzernmandate bei der EUROKAI-Gruppe:
- Familie Thomas Eckelmann
Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg,
stellvertretender Vorsitzender des
Verwaltungsrats
- Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg,
stellvertretender Vorsitzender des
Verwaltungsrats
- Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co.
KG, Hamburg, stellvertretender
Vorsitzender des Verwaltungsrats
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co.
KGaA, Bremen, Mitglied des
Aufsichtsrats
Weitere Mandate:
- Verwaltungsgesellschaft Otto mbH
(mitbestimmte GmbH des Otto Konzerns),
Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats
- August Prien Verwaltung GmbH, Hamburg,
Vorsitzender des Aufsichtsrats
- Symrise AG, Holzminden, Vorsitzender
des Aufsichtsrats
- Blue Elephant Energy AG, Hamburg,
Mitglied des Aufsichtsrats
Herr Max M. Warburg hat folgende Aufsichtsrats-
oder vergleichbare Mandate:
Konzernmandate bei der EUROKAI-Gruppe:
- Familie Thomas Eckelmann
Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg,
Vorsitzender des Verwaltungsrats
- Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg,
Vorsitzender des Verwaltungsrats
- Familie Thomas Eckelmann GmbH & Co.
KG, Hamburg, Vorsitzender des
Verwaltungsrats
- EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co.
KGaA, Bremen, zweiter
stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1
letzte Alternative, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 11
Abs. 1 der Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA aus
sechs Mitgliedern zusammen, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind.
Die drei Wahlvorschläge berücksichtigen das vom
Aufsichtsrat beschlossene Diversitätskonzept
einschließlich der Ziele für seine
Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil für das
Gesamtgremium. Es ist beabsichtigt, die
Hauptversammlung in Übereinstimmung mit den
Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum
Aufsichtsrat abstimmen zu lassen.
Im Aufsichtsrat der EUROKAI GmbH & Co. KGaA
erfüllen Herr Dr. Sebastian Biedenkopf (im Fall
seiner Wiederwahl) und Herr Dr. Klaus-Peter Röhler
die Voraussetzungen eines unabhängigen
Finanzexperten gemäß §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4
AktG.
Für den Fall seiner Wiederwahl beabsichtigt Herr
Dr. Winfried Steeger für das Amt des
Aufsichtsratsvorsitzenden zu kandidieren. Herr Dr.
Sebastian Biedenkopf beabsichtigt, im Fall seiner
Wiederwahl für das Amt des stellvertretenden
Vorsitzenden zu kandidieren.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
gemäß den Empfehlungen C.13 und C.14 des
Deutschen Corporate Governance Kodex:
Es bestehen nach Einschätzung des Aufsichtrats
zwischen keinem der vorgeschlagenen Kandidaten
einerseits und andererseits der EUROKAI GmbH & Co.
KGaA oder den Gesellschaften des EUROKAI-Konzerns,
Organmitgliedern der EUROKAI GmbH & Co. KGaA oder
Aktionären, die direkt oder indirekt mehr als 10 %
der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft
halten, persönliche oder geschäftliche Beziehungen,
deren Offenlegung nach den Empfehlungen C.13 und
C.14 des Deutschen Corporate Governance Kodex
empfohlen wird.
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April 29, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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