Die Grundrechte, die in den ersten 19 Artikeln im Grundgesetz verankert sind, sind in Deutschland die höchsten freiheitlichen Rechtsgüter. Durch die derzeitige Coronapandemie wurden jedoch verschiedenste Beschränkungen und Verbote von Bund und Ländern beschlossen, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Jedoch sind dadurch die Grundrechte wie nie zuvor belastet worden, wobei die unterschiedlichen Grundrechte nicht gleich intensiv betroffen sind. Insbesondere die allgemeine Handlungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit sind eingeschränkt, aber auch die Glaubensfreiheit, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie bleiben von der Corona-Krise nicht verschont.
Grundrechte gelten zunächst einmal nicht absolut und es besteht grundsätzlich die Möglichkeit Eingriffe vorzunehmen. Diese Einschränkungen unterliegen jedoch ihrerseits Schranken, den sogenannten "Schranken-Schranken". Jeder Einzelfall muss geprüft werden und sich in Bezug auf Intensität und Dauer des Eingriffs als "verhältnismäßig" erweisen. Zudem ist eine Gesetzesgrundlage für den Eingriff notwendig. Den vollständigen Artikel lesen ...
Grundrechte gelten zunächst einmal nicht absolut und es besteht grundsätzlich die Möglichkeit Eingriffe vorzunehmen. Diese Einschränkungen unterliegen jedoch ihrerseits Schranken, den sogenannten "Schranken-Schranken". Jeder Einzelfall muss geprüft werden und sich in Bezug auf Intensität und Dauer des Eingriffs als "verhältnismäßig" erweisen. Zudem ist eine Gesetzesgrundlage für den Eingriff notwendig. Den vollständigen Artikel lesen ...