Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
583 Leser
Artikel bewerten:
(2)

DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DJ DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ProCredit Holding AG & Co.KGaA / Bekanntmachung der Einberufung 
zur Hauptversammlung 
ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-30 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: 
DE0006223407 
WKN: 622340 
 
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, 
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur 
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie 
(_C19-AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche 
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische 
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen 
abzuhalten (_virtuelle Hauptversammlung_). Angesichts 
der auf unabsehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, 
der vom Land Hessen insoweit beschlossenen 
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von 
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und 
externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der 
Gesellschaft hat die persönliche haftende 
Gesellschafterin der ProCredit Holding AG & Co. KGaA, 
die ProCredit General Partner AG, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats der ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen 
Hauptversammlung Gebrauch zu machen. 
 
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 
(virtuelle Hauptversammlung) 
der ProCredit Holding AG & Co. KGaA, Frankfurt am Main 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 26. 
Mai 2020, um 14:00 Uhr (MESZ) 
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Die gesamte Hauptversammlung wird nach § 1 Absatz 2 
Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG unter der Internetadresse 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') für ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in Bild 
und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der 
Wiedergabe der Tagesordnung mit den 
Beschlussvorschlägen). Ort der Hauptversammlung im 
Sinne des Aktiengesetzes ist die ProCredit Academy 
GmbH, Hammelbacher Str. 2, 64658 Fürth/Odenwald, 
Ortsteil Weschnitz. 
 
I. 
Tagesordnung: 
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils 
   gebilligten Jahresabschlusses und 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten 
   Lageberichts für die ProCredit Holding AG & 
   Co. KGaA und den Konzern einschließlich 
   des erläuternden Berichts zu den Angaben nach 
   § 289a Absatz 1 Satz 1, § 315a Absatz 1 Satz 
   1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   und Beschlussfassung über die Feststellung 
   des Jahresabschlusses der ProCredit Holding 
   AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019 
 
   Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin aufgestellten 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
   entsprechend § 171 Aktiengesetz (_AktG_) 
   gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 Satz 1 
   AktG erfolgt die Feststellung des 
   Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung, 
   der einen Bilanzgewinn von EUR 96.508.787,06 
   ausweist, festzustellen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   persönlich haftenden Gesellschafterin* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich 
   haftenden Gesellschafterin Entlastung für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Die persönlich haftende Gesellschafterin und 
   der Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum 
   Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige 
   prüferische Durchsicht des verkürzten 
   Abschlusses und des Zwischenlageberichts für 
   den Konzern für das erste Halbjahr des 
   Geschäftsjahrs 2020 (§ 115 Absatz 5, § 117 
   Nr. 2 WpHG) zu wählen. 
 
   Da der Aufsichtsrat keinen Prüfungsausschuss 
   gebildet hat, stützt sich der Wahlvorschlag 
   auf keine entsprechende Ausschussempfehlung. 
   Der Aufsichtsrat erklärt, dass der 
   Wahlvorschlag frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   Regelungen im Sinne des Artikel 16 Absatz 6 
   der Abschlussprüferverordnung (Verordnung 
   (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurden, die die 
   Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die 
   Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers 
   oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft 
   für die Durchführung der Abschlussprüfung 
   beschränkt hätten. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds 
   Jasper Snoek endet mit Ablauf der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das Geschäftsjahr 2019 beschließt, durch 
   Amtsniederlegung. 
 
   Der gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus sechs Personen bestehende 
   Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 
   Absatz 1, 101 Abs. AktG aus von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
   zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    *Dr. H.P.M. (Ben) Knapen, *Mitglied des 
    Niederländischen Senats (1. Kammer) und 
    Fraktionsvorsitzender des 
    _Christen-Democratisch Appèl (CDA)_, 
    Amsterdam, Niederlande, 
 
   für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu 
   wählen. 
 
   Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten 
   sowie ergänzende Angaben, insbesondere zu 
   relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen sind im Anschluss an die 
   Tagesordnung am Ende dieser 
   Einberufungsbekanntmachung enthalten. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt nach Ziffer 
   5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex in der Fassung vom 7. 
   Februar 2017 (DCGK 2017) / Empfehlung C.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in der 
   Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) die 
   vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung 
   des vom Aufsichtsrat erarbeiteten 
   Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der 
   vorgeschlagene Kandidat nicht in einer nach 
   Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis Absatz 8 DCGK 2017 
   / Empfehlung C.13 DCGK 2020 offenzulegenden 
   persönlichen und geschäftlichen Beziehung zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft 
   oder einem wesentlich an der ProCredit 
   Holding AG & Co. KGaA beteiligten Aktionär, 
   die ein objektiv urteilender Aktionär für 
   seine Wahlentscheidung als maßgebend 
   ansehen würde. Nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats ist der vorgeschlagene Kandidat 
   unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK 
   2017 / Empfehlungen C.6 und C.7 DCGK 2020. 
II. 
Weitere Angaben zur Einberufung _1._ 
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_ 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Gesellschaft EUR 294.492.460,00. Es 
ist in 58.898.492 auf den Namen lautende Aktien ohne 
Nennbetrag _(Stückaktien)_ eingeteilt. Jede Aktie 
gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der 
Stimmrechte 58.898.492. 
 
_2._ 
_Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz_ 
_der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, 
Übertragung in Bild und Ton_ 
 
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird 
die ordentliche Hauptversammlung der ProCredit Holding 
AG & Co. KGaA am 26. Mai 2020 auf Grundlage des 
C19-AuswBekG ohne physische Präsenz der Aktionäre und 
ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen 
Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der 
elektronischen Zuschaltung (_Zuschaltung_) 
durchgeführt. 
 
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer 
Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Sie können sich 
jedoch zu der gesamten Hauptversammlung per Bild- und 
Tonübertragung am 26. Mai 2020 ab 14:00 Uhr (MESZ) über 
das passwortgeschützte Internetportal der Gesellschaft 
(_InvestorPortal_) unter der Internetadresse 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') zuschalten. Die Möglichkeit, 
dass Aktionäre gemäß § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG an 
der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort 
und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und 
sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder 
teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben, 
besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und 
Tonübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung 
im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG. 
 
_3._ 
_Voraussetzungen für die Zuschaltung und die Ausübung 
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts_ 
 
Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des 
Stimmrechts, sind nach § 19 Absatz 1 der Satzung der 
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
im Aktienregister eingetragen sind und sich *spätestens 
zum 19. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, zur 
Hauptversammlung angemeldet haben (_ordnungsgemäß 
angemeldete Aktionäre_). Die Anmeldung kann dabei auch 
über das Internet durch Nutzung des passwortgeschützten 
InvestorPortals unter 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') erfolgen. Den Zugang zum 
InvestorPortal erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer 
Aktionärsnummer und des dazugehörigen 
Zugangspasswortes. Die Aktionärsnummer sowie das 
individuelle Zugangspasswort können den mit der 
Einladung übersandten Unterlagen entnommen werden. Wird 
für die Anmeldung nicht das InvestorPortal verwendet, 
muss die Anmeldung der Gesellschaft in Textform (§ 126b 
BGB) unter einer der nachstehend genannten Adressen 
zugehen: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder per Telefax: +49 89 30903-74675 
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
Intermediäre, insbesondere Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 
Absatz 8 oder § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 
AktG gleichgestellte Personen, 
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können 
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als 
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs 
ausüben. 
 
Die Aktionäre können für die Anmeldung den Anmeldebogen 
verwenden, der den Aktionären mit dem 
Einladungsschreiben übersandt wird. Um den 
rechtzeitigen Erhalt dieser Unterlagen sicherzustellen, 
werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für 
die Übersendung der Anmeldung Sorge zu tragen. 
Bitte berücksichtigen Sie die möglicherweise durch die 
COVID-19-Pandemie auftretenden längeren Postlaufzeiten. 
 
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine 
Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der 
betreffenden Aktien. Dabei ist zu beachten, dass im 
Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer 
als solcher im Aktienregister am Tag der 
Hauptversammlung eingetragen ist (§ 67 Absatz 2 Satz 1 
AktG). Für das Recht zur Zuschaltung zu der 
Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte ist 
daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag 
der Hauptversammlung maßgeblich. Dieser wird dem 
Bestand am 19. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (sog. 
'Technical Record Date') entsprechen, da im Zeitraum 
zwischen dem 20. Mai 2020, 00:00 Uhr (MESZ), und dem 
26. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), aus organisatorischen 
Gründen ein sogenannter Umschreibestopp besteht und 
keine Ein- und Austragungen im Aktienregister 
vorgenommen werden; entsprechende Anträge werden im 
Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach 
der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 vollzogen werden. 
Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im 
Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem 
eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so 
zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
_4._ 
_InvestorPortal_ 
 
Das InvestorPortal ist für alle Aktionäre der ProCredit 
Holding AG & Co. KGaA ab dem Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung zur Anmeldung zur Hauptversammlung 
geöffnet (siehe oben unter 3.). Um das unter der 
Internetadresse 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') zugängliche InvestorPortal 
nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit den 
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort), die 
die Aktionäre den mit der Einladung übersandten 
Unterlagen entnehmen können, einloggen. Alle Aktionäre 
erhalten mit den Unterlagen, die ihnen mit der 
Einladung zur Hauptversammlung übersandt werden, ein 
individuelles Passwort für den Erstzugang zum 
InvestorPortal. 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre 
Bevollmächtigten können über das InvestorPortal unter 
anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen, 
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll 
erklären. Bitte beachten Sie auch die technischen 
Hinweise am Ende dieser Einberufungsbekanntmachung. 
 
_5._ 
_Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl_ 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr 
Stimmrecht, auch ohne sich zu der Hauptversammlung 
zuzuschalten, in Textform oder im Wege elektronischer 
Kommunikation (Briefwahl) abgeben. 
 
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären das mit der Einladung 
übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Das 
Briefwahlformular kann zudem unter der Anmeldeadresse 
postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert 
werden. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch 
über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') heruntergeladen werden. 
 
Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, können 
Briefwahlstimmen ausschließlich 
 
- in Textform unter der Anschrift ProCredit 
  Holding AG & Co. KGaA, c/o Computershare 
  Operations Center, 80249 München, 
- in Textform unter der Telefax-Nummer +49 89 
  30903-74675 oder 
- unter der E-Mail-Adresse 
  procredit-hv2020@computershare.de 
 
bis zum 25. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) abgegeben, 
geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für 
die Abgabe, Änderung und den Widerruf der 
Briefwahlstimme auf diesem Wege ist der Zugang der 
Briefwahlstimme bei der Gesellschaft. Bitte 
berücksichtigen Sie bitte auch hier die möglicherweise 
durch die COVID-19-Pandemie auftretenden längeren 
Postlaufzeiten. Briefwahlstimmen, die einer 
ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei 
zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt. 
 
Vor und während der Hauptversammlung steht 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die 
Ausübung des Stimmrechts auch das unter der 
Internetadresse 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') erreichbare InvestorPortal 
der ProCredit Holding AG & Co. KGaA zur Verfügung. Die 
Ausübung des Stimmrechts über das InvestorPortal ist 
bis zum Ende der Abstimmungen am Tag der 
Hauptversammlung möglich. Über das InvestorPortal 
können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum 
Ende der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der 
Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen. 
 
Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge 
und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung 
oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 
127 AktG veröffentlicht wurden. 
 
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen 
voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht 
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden 
zunächst über das InvestorPortal, danach per E-Mail, 
sodann per Telefax und zuletzt in Papierform 
übermittelte Erklärungen berücksichtigt. 
 
Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl 
erhalten die Aktionäre mit der Einladung zugesandt. 
 
_6._ 
_Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_ 
 
Die Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft 
benannte und weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
vertreten lassen. Den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch 
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechts erteilt werden. 
 
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, 
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die 
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte 
zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine 
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte 
Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Bei 
Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung 
erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme. Die 
Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen oder 
Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen 
oder Anträgen entgegennehmen. 
 
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß 
angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung von 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft das mit der Einladung übersandte 
Vollmachts- und Weisungsformular der Gesellschaft zur 
Verfügung. Das Vollmachts- und Weisungsformular kann 
zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax 
oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus 
können Vollmachtsformulare auch über die Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') heruntergeladen werden. Wenn 
Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden, 
können die Vollmacht und Weisung an die 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft ausschließlich an die in dem 
Vollmachts- und Weisungsformular angegebene Adresse 
spätestens bis zum 25. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) 
erteilt, geändert oder widerrufen werden. 
Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und 
den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang 
der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft. Bitte 
berücksichtigen Sie bitte auch hier die möglicherweise 
durch die COVID-19-Pandemie auftretenden längeren 
Postlaufzeiten. 
 
Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären steht für 
die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das 
unter der Internetadresse 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') erreichbare InvestorPortal 
der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung 
über das InvestorPortal ist bis zum Ende der 
Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich. 
Über das InvestorPortal können Sie auch eine 
etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern 
oder widerrufen. 
 
Eine Stimmabgabe und Weisung ist nur in Bezug auf 
solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit 
dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 
2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden. 
 
Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen 
voneinander abweichende Erklärungen hinsichtlich der 
Erteilung und des Widerrufs einer Vollmacht an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. 
hinsichtlich der Erteilung, der Änderung und des 
Widerrufs von Weisungen an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter ein und ist nicht 
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden 
zunächst über das InvestorPortal, danach per E-Mail, 
sodann per Telefax und zuletzt in Papierform 
übermittelte Erklärungen berücksichtigt. Wenn 
Briefwahlstimmen und Vollmachtserteilungen/Weisungen 
eingehen und ist nicht erkennbar, welche zuletzt 
abgegeben wurde, werden zunächst die Briefwahlstimmen 
berücksichtigt. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der 
Einladung zugesandt. 
 
_7._ 
_Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts 
und sonstiger Rechte_ 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr 
Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch 
Bevollmächtigung eines Dritten ausüben lassen. 
Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits 
durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe 
oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 
Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn 
keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der 
Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 
AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere 
Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen, 
Stimmrechtsberater oder Personen, die sich 
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind 
in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die 
eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG 
erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten 
der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu 
Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen 
abzustimmen. 
 
Intermediären (insbesondere Kreditinstituten), 
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder 
Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber 
Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der 
Hauptversammlung erbieten und die eine Mehrzahl von 
Aktionären vertreten, wird empfohlen sich im Vorfeld 
der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des 
Stimmrechts mit der Aktionärs-Hotline oder unter der 
oben genannten Adresse der Anmeldestelle in Verbindung 
zu setzen. 
 
Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein 
Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein 
Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich 
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet, 
bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder 
gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber 
dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des 
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Die 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der 
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft ist der Gesellschaft 
 
- in Textform unter der Anschrift ProCredit 
  Holding AG & Co. KGaA, c/o Computershare 
  Operations Center, 80249 München, 
- in Textform unter der Telefax-Nummer +49 89 
  30903-74675 oder 
- unter der E-Mail-Adresse 
  anmeldestelle@computershare.de 
 
zu übermitteln. Entsprechendes gilt für den Widerruf 
der Vollmacht. 
 
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht 
oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft auf dem Postweg oder per Telefax, so muss 
diese Erklärung der Gesellschaft aus organisatorischen 
Gründen spätestens bis zum 25. Mai 2020 (24:00 Uhr 
MESZ) zugehen. Bitte berücksichtigen Sie bitte auch 
hier die möglicherweise durch die COVID-19-Pandemie 
auftretenden längeren Postlaufzeiten. Eine 
Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung 
ist an die oben genannte Telefax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse auch am Tag der Hauptversammlung noch 
möglich. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten 
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der 
Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die 
oben genannte Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
übermittelt wird. 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen 
Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur 
Erteilung der Vollmacht das mit der Einladung 
übersandte Formular zu verwenden, das die Gesellschaft 
hierfür bereitstellt. Das Vollmachtsformular kann zudem 
unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder 
per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann ein 
Vollmachtsformular auch über die Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') heruntergeladen werden. 
Über das InvestorPortal der Gesellschaft kann 
weder die Erteilung einer Vollmacht an Dritte noch die 
Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung 
Dritter übermittelt werden. Entsprechend ist auch der 
Widerruf einer Bevollmächtigung Dritter über das 
InvestorPortal nicht möglich. 
 
Für die Zuschaltung des Bevollmächtigten zu der 
Hauptversammlung und für die Ausübung der 
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts im Wege 
der Briefwahl oder (Unter-)Vollmacht und Weisung an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das 
InvestorPortal, werden dem Bevollmächtigten von der 
Gesellschaft eigene, individualisierte Zugangsdaten 
übersendet. Eine Weitergabe der Zugangsdaten durch den 
Aktionär ist somit nicht erforderlich. 
 
Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge 
und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung 
oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126, 
127 AktG veröffentlicht wurden. 
 
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte 
erhalten die Aktionäre mit der Einladung zugesandt. 
 
_8._ 
_Fragemöglichkeit der Aktionäre_ 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die 
Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation 
Fragen zu stellen (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 
C19-AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei 
Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 23. Mai 
2020 (24:00 Uhr MESZ), über das unter der 
Internetadresse 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') zugängliche InvestorPortal 
der Gesellschaft einzureichen. 
 
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können 
Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es ist 
vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der 
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen. 
Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden 
Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum 
Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung. 
 
_9._ 
_Erklärungen von Widersprüchen zu Protokoll_ 
 
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Schluss der 
Hauptversammlung über das InvestorPortal Widerspruch 
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des 
Notars erklären. 
 
_10._ 
_Angaben zu den Rechten der Aktionäre_ _a) 
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß §§ 122 
Absatz 2 AktG, i.V.m. § 1 Absatz 3 Satz 4 C19-AuswBekG_ 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen (dies entspricht 100.000 Aktien), 
können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem Gegenstand muss eine Begründung 
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer 
Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten 
elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an die persönlich 
haftende Gesellschafterin der Gesellschaft zu richten 
und muss der Gesellschaft bis *spätestens zum 11. Mai 
2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter nachfolgender Adresse 
zugegangen sein: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
ProCredit General Partner AG 
Vorstand 
Hauptversammlung 2020 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
 
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens 
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin 
über den Antrag halten. Für die Berechnung der 
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im 
Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend 
anzuwenden. 
 
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - 
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung 
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des 
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung 
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, 
dass sie die Information in der gesamten Europäischen 
Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') zugänglich gemacht. 
 
_b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 
Absatz 1, § 127 AktG_ 
 
Die Aktionäre können Gegenanträge gegen die 
Beschlussvorschläge von persönlich haftender 
Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat der Gesellschaft 
zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen und 
Wahlvorschläge zu auf der Tagesordnung stehenden Wahlen 
übersenden. 
 
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
in Textform an eine der nachstehenden Adressen zu 
richten: 
 
ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
ProCredit General Partner AG 
Vorstand 
Hauptversammlung 2020 
Rohmerplatz 33-37 
60486 Frankfurt am Main 
oder per Telefax: + 49 (0)69 951 437 168 
oder per E-Mail: PCH_HV@procredit-group.com 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge 
können nicht berücksichtigt werden. 
 
Gegenanträge müssen begründet werden; für 
Wahlvorschläge gilt das nicht. 
 
Es werden ausschließlich begründete Gegenanträge 
oder Wahlvorschläge berücksichtigt, die *bis spätestens 
zum 11. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, an einer der 
vorstehend genannten Adressen zugegangen sind. 
 
Die Gesellschaft wird rechtzeitig zugegangene 
Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von 
Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs, einer Begründung sowie einer etwaigen 
Stellungnahme der persönlich haftenden Gesellschafterin 
und des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf der 
Internetseite der Gesellschaft 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') zugänglich machen. 
 
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen 
Begründung oder einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu 
machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände im Sinne 
von § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa, weil ein 
Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag zu einem gesetzes- 
oder satzungswidrigem Beschluss der Hauptversammlung 
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht 
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt 
mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
 
Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten 
Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht 
zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen, 
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält (§ 
127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG). 
 
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender 
Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der 
virtuellen Hauptversammlung als gestellt 
berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär 
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist. 
 
_c) Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 
Absatz 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 
C19-AuswBekG_ 
 
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer 
virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Absatz 2 
C19-AuswBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben die 
Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der 
elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Absatz 2 
Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Die persönlich haftende 
Gesellschafterin kann zudem festlegen, dass Fragen 
spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung 
einzureichen sind. Hiervon hat die persönlich haftende 
Gesellschafterin der Gesellschaft mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Über die 
Beantwortung der Fragen entscheidet die persönlich 
haftende Gesellschafterin gemäß § 1 Absatz 2 Satz 
2 C19-AuswBekG - abweichend von § 131 AktG - nur nach 
pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Ausweislich der 
Gesetzesbegründung zu § 1 Absatz 2 Satz 2 C19-AuswBekG 
hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu 
beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und im 
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen 
auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und 
Institutionelle Investoren mit bedeutenden 
Stimmanteilen bevorzugen. Die persönlich haftende 
Gesellschafterin behält sich vor, häufig gestellte 
Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu 
beantworten. 
 
Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zur 
'Fragemöglichkeit der Aktionäre' nach § 1 Absatz 2 Satz 
1 Nr. 3 C19-AuswBekG wird verwiesen. 
 
_d) Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre_ 
 
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 
§ 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz 
1 AktG in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 
C19-AuswBekG finden sich auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting'). 
 
_11._ 
_Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung_ 
 
Diese Einberufung zur Hauptversammlung, eine 
Übersetzung dieser Einberufung in englischer 
Sprache, die der Hauptversammlung zugänglich zu 
machenden Unterlagen und weitere Informationen im 
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind von der 
Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') zugänglich. 
 
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und 
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, 
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären 
werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite 
zugänglich gemacht werden. 
 
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der 
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft 
unter 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') zugänglich gemacht. 
 
_12._ 
_Informationen zum Datenschutz_ 
 
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, ihr 
Stimmrecht durch Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft erteilen, einen Dritten zur Ausübung des 
Stimmrechts und sonstiger Rechte bevollmächtigen oder 
sich zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten, 
erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder 
Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären 
oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte 
und die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung 
zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener 
Daten erfolgt dabei stets auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze. 
 
Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer 
personenbezogenen Daten ist: 
 
 ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
 Rohmerplatz 33 - 37 
 60486 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 (0)69 951 437 168 
 E-Mail: PCH.datenschutz@ProCredit-group.com 
 
Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen 
Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten 
diese personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag und 
sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet. 
 
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht 
jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, 
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf. 
Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf 
Datenübertragung zu. 
 
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren 
personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der 
Hauptversammlung und zu Ihren Rechten nach der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') abgerufen oder unter 
folgender Adresse angefordert werden: 
 
 ProCredit Holding AG & Co. KGaA 
 Rohmerplatz 33 - 37 
 60486 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 (0)69 951 437 168 
 E-Mail: PCH.datenschutz@ProCredit-group.com 
_13._ 
_Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung_ 
 
Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung 
sowie zur Nutzung des InvestorPortals und zur Ausübung 
von Aktionärsrechten benötigen Sie eine 
Internetverbindung und Computer. Um die Bild- und 
Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben 
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit 
einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit 
empfohlen. 
 
Für die Bild- und Tonübertragung der virtuellen 
Hauptversammlung benötigen Sie ebenfalls einen Computer 
sowie Lautsprecher oder Kopfhörer. 
 
Ab dem 25. Mai 2020, 14:00 Uhr MESZ, wird unter der 
Internetadresse 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 

- Annual General Meeting') im InvestorPortal eine 
Testsequenz (Bild und Ton) angeboten werden, mit 
welcher Sie die Eignung Ihrer Hard- und Software für 
die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung 
überprüfen können. 
 
Für den Zugang zum InvestorPortal der Gesellschaft 
benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer sowie das 
Zugangspasswort, dass Sie mit der Einladung zugesandt 
bekommen haben. 
 
Am 26. Mai 2020 können sich die angemeldeten Aktionäre 
bzw. die angemeldeten Aktionärsvertreter ab 13:45 Uhr 
MESZ unter der Internetadresse 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') durch Eingabe der 
Zugangsdaten zu der virtuellen Hauptversammlung 
schalten. 
 
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von 
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der 
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird 
empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte 
(insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der 
Hauptversammlung auszuüben. 
 
Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal entnehmen Sie 
bitte den Anmelde- und Nutzungsbedingungen. 
Entsprechende Informationen sowie eine detaillierte 
Beschreibung der Nutzung des InvestorPortals sind unter 
der Internetadresse 
 
www.procredit-holding.com 
 
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung 
- Annual General Meeting') abrufbar. 
 
Bei technischen Fragen zum InvestorPortal oder zu Ihrer 
Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung stehen 
Ihnen vor und während der Hauptversammlung die 
Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters 
Computershare unter der folgenden Rufnummer gerne zur 
Verfügung. 
 
*Aktionärs-Hotline: +49 89 30903 6362* 
 
Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils 
von 9:00 bis 17:00 Uhr MESZ, und am Tag der 
Hauptversammlung, dem 26. Mai 2020, ab 9:00 Uhr MESZ 
erreichbar. 
 
Bei technischen Fragen vor Beginn der virtuellen 
Hauptversammlung können Sie sich auch per E-Mail an 
unseren Hauptversammlungs-Dienstleister Computershare 
unter der E-Mail-Adresse 
 
investorportal@computershare.de 
 
wenden. 
 
_14._ 
_Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und 
Tonübertragung_ 
 
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die 
gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung 
im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der 
virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des 
internetgestützten InvestorPortals kann nach dem 
heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen 
der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der 
Einschränkung von Internetdienstleistungen von 
Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die 
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann 
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die 
Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in 
Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch 
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und 
Tonübertragung sowie den Zugang zum InvestorPortal und 
dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die 
Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für 
Fehler und Mängel der für den Online-Service 
eingesetzten Hard- und Software einschließlich 
solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, 
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft 
empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben 
genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung, 
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu 
machen. Sofern es Datenschutz- oder 
Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der 
Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten, 
die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu 
unterbrechen oder ganz einzustellen. 
 
*Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5* 
 
*Angaben zu dem zur Wahl vorgeschlagenen 
Aufsichtsratskandidaten* 
 
- Name: Dr. H.P.M. (Ben) Knapen 
- Wohnort: Amsterdam 
- Geburtsdatum: 6. Januar 1951 
- Nationalität: Niederländisch 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
- *2019 bis heute*: Fraktionsvorsitzender des 
  Christen-Democratisch Appèl (CDA) im 
  Niederländischen Senat (1. Kammer) 
- *2015 bis heute*: Mitglied des 
  Niederländischen Senats (1. Kammer) für die 
  Fraktion des Christen-Democratisch Appèl (CDA) 
- *2014*: Vorsitzender des Programmausschusses 
  des Christen-Democratisch Appèl (CDA) während 
  der Wahlen zum Europaparlament 
- *2013 bis 2016*: Direktor mit Generalvollmacht 
  (Director-General) der Europäischen 
  Investitionsbank 
- *2010 bis 2012*: Staatssekretär für 
  Auswärtiges - Europäische Angelegenheiten und 
  Entwicklungszusammenarbeit 
- *2008 bis 2010*: Mitglied des 
  Wissenschaftlichen Rates für Regierungspolitik 
- *2008 bis 2010*: Stiftungsprofessor für Medien 
  und Qualität an der Radboud-Universität, 
  Nijmegen 
- *1999 bis 2006*: Mitglied des Vorstands 
  (Ressort Buchsparte) von PCM Publishers (heute 
  Teil von De Persgroep Nederland) 
- *1977 bis 1999 und* 
  *2006 bis 2008*: Redaktions- und 
  Korrespondententätigkeit für das NRC 
  Handelsblad Internationaal (NL) 
 
*Ausbildung* 
 
- *1996*: Fortbildung, Finanz- und 
  Betriebsbuchhaltung, Katholische Universität 
  Tilburg (NL) 
- *1985*: Promotion (PhD (Arts)), Katholische 
  Universität Nijmegen (NL) 
- *1983 bis 1984*: Stipendium, Internationale 
  Wirtschaft, Fletcher School of Law and 
  Diplomacy, Medford/Somerville (USA) 
- *1972 bis 1976*: Studium und Promotion, 
  Moderne Geschichte, Katholische Universität 
  Nijmegen (NL) 
 
*Mandate* 
 
Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte und vergleichbare 
Gremien: 
 
- Mitglied des Aufsichtrats des Leiden Asia 
  Centre 
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nuclear 
  Research and Consultancy Group (bis April 
  2020) 
- Vorsitzender Novamedia Foundation 
 
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen* 
 
Öffentliche Diplomatie; Regierungspolitik; 
Europäische und Internationale Beziehungen. 
 
Frankfurt am Main, im April 2020 
 
*ProCredit Holding AG & Co. KGaA* 
 
_die persönlich haftende Gesellschafterin 
ProCredit General Partner AG_ 
 
_Sandrine Massiani Dr. Gabriel Schor_ 
 
2020-04-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ProCredit Holding AG & Co.KGaA 
             Rohmerplatz 33-37 
             60486 Frankfurt am Main 
             Deutschland 
E-Mail:      PCH.ir@procredit-group.com 
Internet:    https://www.procredit-holding.com/ 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1034019 2020-04-30 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2020 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.