DJ DGAP-HV: ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: ProCredit Holding AG & Co.KGaA / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
ProCredit Holding AG & Co.KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 26.05.2020 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-30 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ProCredit Holding AG & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN:
DE0006223407
WKN: 622340
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur
Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
(_C19-AuswBekG_) eröffnet die Möglichkeit, ordentliche
Hauptversammlungen des Jahres 2020 ohne physische
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigen
abzuhalten (_virtuelle Hauptversammlung_). Angesichts
der auf unabsehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie,
der vom Land Hessen insoweit beschlossenen
Verhaltensregeln und des Ziels der Vermeidung von
Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die internen und
externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der
Gesellschaft hat die persönliche haftende
Gesellschafterin der ProCredit Holding AG & Co. KGaA,
die ProCredit General Partner AG, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats der ProCredit Holding AG & Co. KGaA
beschlossen, von der Möglichkeit der virtuellen
Hauptversammlung Gebrauch zu machen.
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)
der ProCredit Holding AG & Co. KGaA, Frankfurt am Main
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 26.
Mai 2020, um 14:00 Uhr (MESZ)
ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die gesamte Hauptversammlung wird nach § 1 Absatz 2
Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG unter der Internetadresse
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') für ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten in Bild
und Ton übertragen (vgl. die näheren Hinweise nach der
Wiedergabe der Tagesordnung mit den
Beschlussvorschlägen). Ort der Hauptversammlung im
Sinne des Aktiengesetzes ist die ProCredit Academy
GmbH, Hammelbacher Str. 2, 64658 Fürth/Odenwald,
Ortsteil Weschnitz.
I.
Tagesordnung:
1. Vorlage des vom Aufsichtsrat jeweils
gebilligten Jahresabschlusses und
Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die ProCredit Holding AG &
Co. KGaA und den Konzern einschließlich
des erläuternden Berichts zu den Angaben nach
§ 289a Absatz 1 Satz 1, § 315a Absatz 1 Satz
1 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
und Beschlussfassung über die Feststellung
des Jahresabschlusses der ProCredit Holding
AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2019
Der Aufsichtsrat hat den von der persönlich
haftenden Gesellschafterin aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss
entsprechend § 171 Aktiengesetz (_AktG_)
gebilligt. Gemäß § 286 Absatz 1 Satz 1
AktG erfolgt die Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den
Jahresabschluss in der vorgelegten Fassung,
der einen Bilanzgewinn von EUR 96.508.787,06
ausweist, festzustellen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
persönlich haftenden Gesellschafterin*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, der persönlich
haftenden Gesellschafterin Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019 zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Die persönlich haftende Gesellschafterin und
der Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum
Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts für
den Konzern für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2020 (§ 115 Absatz 5, § 117
Nr. 2 WpHG) zu wählen.
Da der Aufsichtsrat keinen Prüfungsausschuss
gebildet hat, stützt sich der Wahlvorschlag
auf keine entsprechende Ausschussempfehlung.
Der Aufsichtsrat erklärt, dass der
Wahlvorschlag frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Regelungen im Sinne des Artikel 16 Absatz 6
der Abschlussprüferverordnung (Verordnung
(EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurden, die die
Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die
Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers
oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft
für die Durchführung der Abschlussprüfung
beschränkt hätten.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds
Jasper Snoek endet mit Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das Geschäftsjahr 2019 beschließt, durch
Amtsniederlegung.
Der gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft aus sechs Personen bestehende
Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96
Absatz 1, 101 Abs. AktG aus von der
Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern
zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
*Dr. H.P.M. (Ben) Knapen, *Mitglied des
Niederländischen Senats (1. Kammer) und
Fraktionsvorsitzender des
_Christen-Democratisch Appèl (CDA)_,
Amsterdam, Niederlande,
für die Zeit vom Ende der Hauptversammlung
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2021 beschließt, in den Aufsichtsrat zu
wählen.
Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten
sowie ergänzende Angaben, insbesondere zu
relevanten Kenntnissen, Fähigkeiten und
Erfahrungen sind im Anschluss an die
Tagesordnung am Ende dieser
Einberufungsbekanntmachung enthalten.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt nach Ziffer
5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate
Governance Kodex in der Fassung vom 7.
Februar 2017 (DCGK 2017) / Empfehlung C.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex in der
Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK 2020) die
vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung
beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung
des vom Aufsichtsrat erarbeiteten
Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht der
vorgeschlagene Kandidat nicht in einer nach
Ziffer 5.4.1 Absatz 6 bis Absatz 8 DCGK 2017
/ Empfehlung C.13 DCGK 2020 offenzulegenden
persönlichen und geschäftlichen Beziehung zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft
oder einem wesentlich an der ProCredit
Holding AG & Co. KGaA beteiligten Aktionär,
die ein objektiv urteilender Aktionär für
seine Wahlentscheidung als maßgebend
ansehen würde. Nach Einschätzung des
Aufsichtsrats ist der vorgeschlagene Kandidat
unabhängig im Sinne von Ziffer 5.4.2 DCGK
2017 / Empfehlungen C.6 und C.7 DCGK 2020.
II.
Weitere Angaben zur Einberufung _1._
_Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte_
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Gesellschaft EUR 294.492.460,00. Es
ist in 58.898.492 auf den Namen lautende Aktien ohne
Nennbetrag _(Stückaktien)_ eingeteilt. Jede Aktie
gewährt eine Stimme. Somit beträgt die Gesamtzahl der
Stimmrechte 58.898.492.
_2._
_Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung ohne physische Präsenz_
_der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten,
Übertragung in Bild und Ton_
Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird
die ordentliche Hauptversammlung der ProCredit Holding
AG & Co. KGaA am 26. Mai 2020 auf Grundlage des
C19-AuswBekG ohne physische Präsenz der Aktionäre und
ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
mit der Möglichkeit zur Verfolgung der virtuellen
Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung im Wege der
elektronischen Zuschaltung (_Zuschaltung_)
durchgeführt.
Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten ist ausgeschlossen. Sie können sich
jedoch zu der gesamten Hauptversammlung per Bild- und
Tonübertragung am 26. Mai 2020 ab 14:00 Uhr (MESZ) über
das passwortgeschützte Internetportal der Gesellschaft
(_InvestorPortal_) unter der Internetadresse
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') zuschalten. Die Möglichkeit,
dass Aktionäre gemäß § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG an
der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort
und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und
sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder
teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben,
besteht nicht; insbesondere ermöglicht die Bild- und
Tonübertragung keine Teilnahme an der Hauptversammlung
im Sinne des § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG.
_3._
_Voraussetzungen für die Zuschaltung und die Ausübung
der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts_
Zur Zuschaltung zu der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des
Stimmrechts, sind nach § 19 Absatz 1 der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die
im Aktienregister eingetragen sind und sich *spätestens
zum 19. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, zur
Hauptversammlung angemeldet haben (_ordnungsgemäß
angemeldete Aktionäre_). Die Anmeldung kann dabei auch
über das Internet durch Nutzung des passwortgeschützten
InvestorPortals unter
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') erfolgen. Den Zugang zum
InvestorPortal erhalten Aktionäre durch Eingabe ihrer
Aktionärsnummer und des dazugehörigen
Zugangspasswortes. Die Aktionärsnummer sowie das
individuelle Zugangspasswort können den mit der
Einladung übersandten Unterlagen entnommen werden. Wird
für die Anmeldung nicht das InvestorPortal verwendet,
muss die Anmeldung der Gesellschaft in Textform (§ 126b
BGB) unter einer der nachstehend genannten Adressen
zugehen:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax: +49 89 30903-74675
oder per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Intermediäre, insbesondere Kreditinstitute,
Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135
Absatz 8 oder § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5
AktG gleichgestellte Personen,
Finanzdienstleistungsinstitute oder Unternehmen können
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als
deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen
sind, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs
ausüben.
Die Aktionäre können für die Anmeldung den Anmeldebogen
verwenden, der den Aktionären mit dem
Einladungsschreiben übersandt wird. Um den
rechtzeitigen Erhalt dieser Unterlagen sicherzustellen,
werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für
die Übersendung der Anmeldung Sorge zu tragen.
Bitte berücksichtigen Sie die möglicherweise durch die
COVID-19-Pandemie auftretenden längeren Postlaufzeiten.
Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat keine
Auswirkungen auf die Übertragbarkeit der
betreffenden Aktien. Dabei ist zu beachten, dass im
Verhältnis zur Gesellschaft nur als Aktionär gilt, wer
als solcher im Aktienregister am Tag der
Hauptversammlung eingetragen ist (§ 67 Absatz 2 Satz 1
AktG). Für das Recht zur Zuschaltung zu der
Hauptversammlung und die Anzahl der Stimmrechte ist
daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag
der Hauptversammlung maßgeblich. Dieser wird dem
Bestand am 19. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), (sog.
'Technical Record Date') entsprechen, da im Zeitraum
zwischen dem 20. Mai 2020, 00:00 Uhr (MESZ), und dem
26. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), aus organisatorischen
Gründen ein sogenannter Umschreibestopp besteht und
keine Ein- und Austragungen im Aktienregister
vorgenommen werden; entsprechende Anträge werden im
Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach
der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 vollzogen werden.
Sämtliche Erwerber von Aktien, die noch nicht im
Aktienregister eingetragen sind, werden daher in ihrem
eigenen Interesse gebeten, Umschreibungsanträge so
zeitnah wie möglich zu stellen.
_4._
_InvestorPortal_
Das InvestorPortal ist für alle Aktionäre der ProCredit
Holding AG & Co. KGaA ab dem Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung zur Anmeldung zur Hauptversammlung
geöffnet (siehe oben unter 3.). Um das unter der
Internetadresse
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') zugängliche InvestorPortal
nutzen zu können, müssen sich die Aktionäre mit den
Zugangsdaten (Aktionärsnummer und Zugangspasswort), die
die Aktionäre den mit der Einladung übersandten
Unterlagen entnehmen können, einloggen. Alle Aktionäre
erhalten mit den Unterlagen, die ihnen mit der
Einladung zur Hauptversammlung übersandt werden, ein
individuelles Passwort für den Erstzugang zum
InvestorPortal.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre
Bevollmächtigten können über das InvestorPortal unter
anderem ihr Stimmrecht ausüben, Vollmachten erteilen,
Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll
erklären. Bitte beachten Sie auch die technischen
Hinweise am Ende dieser Einberufungsbekanntmachung.
_5._
_Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl_
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr
Stimmrecht, auch ohne sich zu der Hauptversammlung
zuzuschalten, in Textform oder im Wege elektronischer
Kommunikation (Briefwahl) abgeben.
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären das mit der Einladung
übersandte Briefwahlformular zur Verfügung. Das
Briefwahlformular kann zudem unter der Anmeldeadresse
postalisch, per Telefax oder per E-Mail angefordert
werden. Darüber hinaus kann das Briefwahlformular auch
über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') heruntergeladen werden.
Wenn Sie das Briefwahlformular verwenden, können
Briefwahlstimmen ausschließlich
- in Textform unter der Anschrift ProCredit
Holding AG & Co. KGaA, c/o Computershare
Operations Center, 80249 München,
- in Textform unter der Telefax-Nummer +49 89
30903-74675 oder
- unter der E-Mail-Adresse
procredit-hv2020@computershare.de
bis zum 25. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ) abgegeben,
geändert oder widerrufen werden. Maßgeblich für
die Abgabe, Änderung und den Widerruf der
Briefwahlstimme auf diesem Wege ist der Zugang der
Briefwahlstimme bei der Gesellschaft. Bitte
berücksichtigen Sie bitte auch hier die möglicherweise
durch die COVID-19-Pandemie auftretenden längeren
Postlaufzeiten. Briefwahlstimmen, die einer
ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei
zugeordnet werden können, werden nicht berücksichtigt.
Vor und während der Hauptversammlung steht
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären für die
Ausübung des Stimmrechts auch das unter der
Internetadresse
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') erreichbare InvestorPortal
der ProCredit Holding AG & Co. KGaA zur Verfügung. Die
Ausübung des Stimmrechts über das InvestorPortal ist
bis zum Ende der Abstimmungen am Tag der
Hauptversammlung möglich. Über das InvestorPortal
können Sie auch während der Hauptversammlung bis zum
Ende der Abstimmungen etwaige zuvor im Wege der
Briefwahl erfolgte Stimmabgaben ändern oder widerrufen.
Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge
und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung
oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126,
127 AktG veröffentlicht wurden.
Wenn auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen eingehen und nicht
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden
zunächst über das InvestorPortal, danach per E-Mail,
sodann per Telefax und zuletzt in Papierform
übermittelte Erklärungen berücksichtigt.
Nähere Einzelheiten zur Stimmabgabe per Briefwahl
erhalten die Aktionäre mit der Einladung zugesandt.
_6._
_Ausübung des Stimmrechts durch Vollmachtserteilung an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft_
Die Aktionäre können sich durch von der Gesellschaft
benannte und weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter
vertreten lassen. Den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch
ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die
Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Sollte
zu einem Gegenstand der Tagesordnung eine
Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte
Weisung für jeden einzelnen Unterpunkt. Bei
Abstimmungen, für die keine ausdrückliche Weisung
erteilt wurde, enthalten sie sich der Stimme. Die
Stimmrechtsvertreter können keine Weisungen oder
Aufträge zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen
oder Anträgen entgegennehmen.
Vor der Hauptversammlung steht ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionären für die Bevollmächtigung von
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft das mit der Einladung übersandte
Vollmachts- und Weisungsformular der Gesellschaft zur
Verfügung. Das Vollmachts- und Weisungsformular kann
zudem unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax
oder per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus
können Vollmachtsformulare auch über die Internetseite
der Gesellschaft unter
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') heruntergeladen werden. Wenn
Sie das Vollmachts- und Weisungsformular verwenden,
können die Vollmacht und Weisung an die
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der
Gesellschaft ausschließlich an die in dem
Vollmachts- und Weisungsformular angegebene Adresse
spätestens bis zum 25. Mai 2020 (24:00 Uhr MESZ)
erteilt, geändert oder widerrufen werden.
Maßgeblich für die Erteilung, Änderung und
den Widerruf der Vollmacht bzw. Weisung ist der Zugang
der Vollmacht bzw. Weisung bei der Gesellschaft. Bitte
berücksichtigen Sie bitte auch hier die möglicherweise
durch die COVID-19-Pandemie auftretenden längeren
Postlaufzeiten.
Ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären steht für
die Ausübung des Stimmrechts im Wege der Vollmacht an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch das
unter der Internetadresse
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') erreichbare InvestorPortal
der Gesellschaft zur Verfügung. Die Bevollmächtigung
über das InvestorPortal ist bis zum Ende der
Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung möglich.
Über das InvestorPortal können Sie auch eine
etwaige zuvor erteilte Vollmacht und Weisung ändern
oder widerrufen.
Eine Stimmabgabe und Weisung ist nur in Bezug auf
solche Anträge und Wahlvorschläge möglich, die mit
dieser Einberufung oder im Zusammenhang mit § 122 Abs.
2 AktG oder §§ 126, 127 AktG veröffentlicht wurden.
Gehen auf unterschiedlichen Übermittlungswegen
voneinander abweichende Erklärungen hinsichtlich der
Erteilung und des Widerrufs einer Vollmacht an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw.
hinsichtlich der Erteilung, der Änderung und des
Widerrufs von Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ein und ist nicht
erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde, werden
zunächst über das InvestorPortal, danach per E-Mail,
sodann per Telefax und zuletzt in Papierform
übermittelte Erklärungen berücksichtigt. Wenn
Briefwahlstimmen und Vollmachtserteilungen/Weisungen
eingehen und ist nicht erkennbar, welche zuletzt
abgegeben wurde, werden zunächst die Briefwahlstimmen
berücksichtigt.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung
an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre mit der
Einladung zugesandt.
_7._
_Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts
und sonstiger Rechte_
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre können ihr
Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch
Bevollmächtigung eines Dritten ausüben lassen.
Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits
durch Briefwahl oder Vollmacht und Weisung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben (siehe
oben). Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine
Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3
Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn
keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Bei der
Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135
AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre (insbesondere
Kreditinstitute), Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberater oder Personen, die sich
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten) sind
in der Regel Besonderheiten zu beachten. Aktionäre, die
eine Vollmacht zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG
erteilen wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten
der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen
abzustimmen.
Intermediären (insbesondere Kreditinstituten),
Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern oder
Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber
Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der
Hauptversammlung erbieten und die eine Mehrzahl von
Aktionären vertreten, wird empfohlen sich im Vorfeld
der Hauptversammlung hinsichtlich der Ausübung des
Stimmrechts mit der Aktionärs-Hotline oder unter der
oben genannten Adresse der Anmeldestelle in Verbindung
zu setzen.
Wenn weder ein Intermediär (insbesondere ein
Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein
Stimmrechtsberater oder eine Person, die sich
geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung
des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbietet,
bevollmächtigt wird, kann die Vollmacht entweder
gegenüber der Gesellschaft oder unmittelbar gegenüber
dem Bevollmächtigten (in diesem Falle bedarf es des
Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft in Textform) erteilt werden. Die
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft oder der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft ist der Gesellschaft
- in Textform unter der Anschrift ProCredit
Holding AG & Co. KGaA, c/o Computershare
Operations Center, 80249 München,
- in Textform unter der Telefax-Nummer +49 89
30903-74675 oder
- unter der E-Mail-Adresse
anmeldestelle@computershare.de
zu übermitteln. Entsprechendes gilt für den Widerruf
der Vollmacht.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht
oder deren Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der
Gesellschaft auf dem Postweg oder per Telefax, so muss
diese Erklärung der Gesellschaft aus organisatorischen
Gründen spätestens bis zum 25. Mai 2020 (24:00 Uhr
MESZ) zugehen. Bitte berücksichtigen Sie bitte auch
hier die möglicherweise durch die COVID-19-Pandemie
auftretenden längeren Postlaufzeiten. Eine
Übermittlung der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft oder des Nachweises der Bevollmächtigung
ist an die oben genannte Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse auch am Tag der Hauptversammlung noch
möglich. Der Nachweis einer auf diesem Wege erteilten
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der
Nachweis (z. B. Kopie oder Scan der Vollmacht) an die
oben genannte Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt wird.
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die einen
Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten, zur
Erteilung der Vollmacht das mit der Einladung
übersandte Formular zu verwenden, das die Gesellschaft
hierfür bereitstellt. Das Vollmachtsformular kann zudem
unter der Anmeldeadresse postalisch, per Telefax oder
per E-Mail angefordert werden. Darüber hinaus kann ein
Vollmachtsformular auch über die Internetseite der
Gesellschaft unter
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') heruntergeladen werden.
Über das InvestorPortal der Gesellschaft kann
weder die Erteilung einer Vollmacht an Dritte noch die
Übermittlung des Nachweises einer Bevollmächtigung
Dritter übermittelt werden. Entsprechend ist auch der
Widerruf einer Bevollmächtigung Dritter über das
InvestorPortal nicht möglich.
Für die Zuschaltung des Bevollmächtigten zu der
Hauptversammlung und für die Ausübung der
Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts im Wege
der Briefwahl oder (Unter-)Vollmacht und Weisung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft über das
InvestorPortal, werden dem Bevollmächtigten von der
Gesellschaft eigene, individualisierte Zugangsdaten
übersendet. Eine Weitergabe der Zugangsdaten durch den
Aktionär ist somit nicht erforderlich.
Eine Stimmabgabe ist nur in Bezug auf solche Anträge
und Wahlvorschläge möglich, die mit dieser Einberufung
oder im Zusammenhang mit § 122 Abs. 2 AktG oder §§ 126,
127 AktG veröffentlicht wurden.
Weitere Hinweise zur Vollmachtserteilung an Dritte
erhalten die Aktionäre mit der Einladung zugesandt.
_8._
_Fragemöglichkeit der Aktionäre_
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre haben die
Möglichkeit, im Wege der elektronischen Kommunikation
Fragen zu stellen (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3
C19-AuswBekG). Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei
Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 23. Mai
2020 (24:00 Uhr MESZ), über das unter der
Internetadresse
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') zugängliche InvestorPortal
der Gesellschaft einzureichen.
Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist können
Fragen nicht mehr eingereicht werden. Es ist
vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der
Fragenbeantwortung grundsätzlich namentlich zu nennen.
Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden
Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum
Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntmachung.
_9._
_Erklärungen von Widersprüchen zu Protokoll_
Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre, die ihr
Stimmrecht ausgeübt haben, können bis zum Schluss der
Hauptversammlung über das InvestorPortal Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll des
Notars erklären.
_10._
_Angaben zu den Rechten der Aktionäre_ _a)
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß §§ 122
Absatz 2 AktG, i.V.m. § 1 Absatz 3 Satz 4 C19-AuswBekG_
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,00 erreichen (dies entspricht 100.000 Aktien),
können gemäß § 122 Absatz 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Das Verlangen ist schriftlich oder in elektronischer
Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten
elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an die persönlich
haftende Gesellschafterin der Gesellschaft zu richten
und muss der Gesellschaft bis *spätestens zum 11. Mai
2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter nachfolgender Adresse
zugegangen sein:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
ProCredit General Partner AG
Vorstand
Hauptversammlung 2020
Rohmerplatz 33-37
60486 Frankfurt am Main
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie
seit mindestens 90 Tagen vor dem Zugang des Verlangens
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur
Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin
über den Antrag halten. Für die Berechnung der
Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im
Übrigen ist § 121 Absatz 7 AktG entsprechend
anzuwenden.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden -
soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des
Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') zugänglich gemacht.
_b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126
Absatz 1, § 127 AktG_
Die Aktionäre können Gegenanträge gegen die
Beschlussvorschläge von persönlich haftender
Gesellschafterin und/oder Aufsichtsrat der Gesellschaft
zu einzelnen Tagesordnungspunkten stellen und
Wahlvorschläge zu auf der Tagesordnung stehenden Wahlen
übersenden.
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind
in Textform an eine der nachstehenden Adressen zu
richten:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
ProCredit General Partner AG
Vorstand
Hauptversammlung 2020
Rohmerplatz 33-37
60486 Frankfurt am Main
oder per Telefax: + 49 (0)69 951 437 168
oder per E-Mail: PCH_HV@procredit-group.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
können nicht berücksichtigt werden.
Gegenanträge müssen begründet werden; für
Wahlvorschläge gilt das nicht.
Es werden ausschließlich begründete Gegenanträge
oder Wahlvorschläge berücksichtigt, die *bis spätestens
zum 11. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, an einer der
vorstehend genannten Adressen zugegangen sind.
Die Gesellschaft wird rechtzeitig zugegangene
Gegenanträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von
Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer Begründung sowie einer etwaigen
Stellungnahme der persönlich haftenden Gesellschafterin
und des Aufsichtsrats der Gesellschaft auf der
Internetseite der Gesellschaft
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') zugänglich machen.
Die Gesellschaft braucht einen Gegenantrag und dessen
Begründung oder einen Wahlvorschlag nicht zugänglich zu
machen, wenn einer der Ausschlusstatbestände im Sinne
von § 126 Absatz 2 AktG vorliegt, etwa, weil ein
Gegenantrag oder ein Wahlvorschlag zu einem gesetzes-
oder satzungswidrigem Beschluss der Hauptversammlung
führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags braucht
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Zusätzlich zu den in § 126 Absatz 2 AktG genannten
Gründen braucht ein Wahlvorschlag auch dann nicht
zugänglich gemacht zu werden, wenn er nicht Namen,
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält (§
127 Satz 3 i.V.m. § 124 Absatz 3 Satz 4 AktG).
Ein nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machender
Gegenantrag oder Wahlvorschlag wird im Rahmen der
virtuellen Hauptversammlung als gestellt
berücksichtigt, wenn der antragstellende Aktionär
ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist.
_c) Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131
Absatz 1 AktG i.V.m. § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3
C19-AuswBekG_
Das Auskunftsrecht der Aktionäre ist im Falle einer
virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Absatz 2
C19-AuswBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben die
Aktionäre lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der
elektronischen Kommunikation zu stellen (§ 1 Absatz 2
Satz 1 Nr. 3 C19-AuswBekG). Die persönlich haftende
Gesellschafterin kann zudem festlegen, dass Fragen
spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung
einzureichen sind. Hiervon hat die persönlich haftende
Gesellschafterin der Gesellschaft mit Zustimmung des
Aufsichtsrats Gebrauch gemacht. Über die
Beantwortung der Fragen entscheidet die persönlich
haftende Gesellschafterin gemäß § 1 Absatz 2 Satz
2 C19-AuswBekG - abweichend von § 131 AktG - nur nach
pflichtgemäßem, freiem Ermessen. Ausweislich der
Gesetzesbegründung zu § 1 Absatz 2 Satz 2 C19-AuswBekG
hat die Verwaltung keinesfalls alle Fragen zu
beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und im
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen
auswählen. Sie kann dabei Aktionärsvereinigungen und
Institutionelle Investoren mit bedeutenden
Stimmanteilen bevorzugen. Die persönlich haftende
Gesellschafterin behält sich vor, häufig gestellte
Fragen vorab auf der Internetseite der Gesellschaft zu
beantworten.
Auf die oben bereits erfolgten Ausführungen zur
'Fragemöglichkeit der Aktionäre' nach § 1 Absatz 2 Satz
1 Nr. 3 C19-AuswBekG wird verwiesen.
_d) Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre_
Weitere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§ 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und § 131 Absatz
1 AktG in Verbindung mit § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3
C19-AuswBekG finden sich auf der Internetseite der
Gesellschaft
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting').
_11._
_Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung_
Diese Einberufung zur Hauptversammlung, eine
Übersetzung dieser Einberufung in englischer
Sprache, die der Hauptversammlung zugänglich zu
machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind von der
Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge,
Wahlvorschläge und Ergänzungsverlangen von Aktionären
werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite
zugänglich gemacht werden.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') zugänglich gemacht.
_12._
_Informationen zum Datenschutz_
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden, ihr
Stimmrecht durch Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft erteilen, einen Dritten zur Ausübung des
Stimmrechts und sonstiger Rechte bevollmächtigen oder
sich zu der virtuellen Hauptversammlung zuschalten,
erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder
Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären
oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte
und die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung
zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt dabei stets auf Grundlage der geltenden
Datenschutzgesetze.
Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten ist:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
Rohmerplatz 33 - 37
60486 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 951 437 168
E-Mail: PCH.datenschutz@ProCredit-group.com
Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen
Hauptversammlung Dienstleister bedienen, verarbeiten
diese personenbezogene Daten nur in unserem Auftrag und
sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht
jedem Betroffenen ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und ggf.
Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung zu.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren
personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der
Hauptversammlung und zu Ihren Rechten nach der
EU-Datenschutz-Grundverordnung können jederzeit auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') abgerufen oder unter
folgender Adresse angefordert werden:
ProCredit Holding AG & Co. KGaA
Rohmerplatz 33 - 37
60486 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0)69 951 437 168
E-Mail: PCH.datenschutz@ProCredit-group.com
_13._
_Technische Hinweise zur virtuellen Hauptversammlung_
Für die Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung
sowie zur Nutzung des InvestorPortals und zur Ausübung
von Aktionärsrechten benötigen Sie eine
Internetverbindung und Computer. Um die Bild- und
Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben
zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit
einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit
empfohlen.
Für die Bild- und Tonübertragung der virtuellen
Hauptversammlung benötigen Sie ebenfalls einen Computer
sowie Lautsprecher oder Kopfhörer.
Ab dem 25. Mai 2020, 14:00 Uhr MESZ, wird unter der
Internetadresse
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') im InvestorPortal eine
Testsequenz (Bild und Ton) angeboten werden, mit
welcher Sie die Eignung Ihrer Hard- und Software für
die Zuschaltung zu der virtuellen Hauptversammlung
überprüfen können.
Für den Zugang zum InvestorPortal der Gesellschaft
benötigen Sie Ihre Aktionärsnummer sowie das
Zugangspasswort, dass Sie mit der Einladung zugesandt
bekommen haben.
Am 26. Mai 2020 können sich die angemeldeten Aktionäre
bzw. die angemeldeten Aktionärsvertreter ab 13:45 Uhr
MESZ unter der Internetadresse
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') durch Eingabe der
Zugangsdaten zu der virtuellen Hauptversammlung
schalten.
Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von
Aktionärsrechten durch technische Probleme während der
virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird
empfohlen - soweit möglich - die Aktionärsrechte
(insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der
Hauptversammlung auszuüben.
Weitere Einzelheiten zum InvestorPortal entnehmen Sie
bitte den Anmelde- und Nutzungsbedingungen.
Entsprechende Informationen sowie eine detaillierte
Beschreibung der Nutzung des InvestorPortals sind unter
der Internetadresse
www.procredit-holding.com
(dort im Bereich 'Investor Relations / Hauptversammlung
- Annual General Meeting') abrufbar.
Bei technischen Fragen zum InvestorPortal oder zu Ihrer
Zuschaltung zur virtuellen Hauptversammlung stehen
Ihnen vor und während der Hauptversammlung die
Mitarbeiter unseres Hauptversammlungs-Dienstleisters
Computershare unter der folgenden Rufnummer gerne zur
Verfügung.
*Aktionärs-Hotline: +49 89 30903 6362*
Die Aktionärs-Hotline ist Montag bis Freitag, jeweils
von 9:00 bis 17:00 Uhr MESZ, und am Tag der
Hauptversammlung, dem 26. Mai 2020, ab 9:00 Uhr MESZ
erreichbar.
Bei technischen Fragen vor Beginn der virtuellen
Hauptversammlung können Sie sich auch per E-Mail an
unseren Hauptversammlungs-Dienstleister Computershare
unter der E-Mail-Adresse
investorportal@computershare.de
wenden.
_14._
_Hinweis zur Verfügbarkeit der Bild- und
Tonübertragung_
Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können die
gesamte Hauptversammlung per Bild- und Tonübertragung
im Internet verfolgen. Die Bild- und Tonübertragung der
virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des
internetgestützten InvestorPortals kann nach dem
heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen
der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der
Einschränkung von Internetdienstleistungen von
Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die
Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann
daher keine Gewährleistungen und Haftung für die
Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in
Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch
genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und
Tonübertragung sowie den Zugang zum InvestorPortal und
dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen. Die
Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für
Fehler und Mängel der für den Online-Service
eingesetzten Hard- und Software einschließlich
solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen,
soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft
empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den oben
genannten Möglichkeiten zur Rechtsausübung,
insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu
machen. Sofern es Datenschutz- oder
Sicherheitserwägungen zwingend erfordern, muss sich der
Versammlungsleiter der Hauptversammlung vorbehalten,
die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung zu
unterbrechen oder ganz einzustellen.
*Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 5*
*Angaben zu dem zur Wahl vorgeschlagenen
Aufsichtsratskandidaten*
- Name: Dr. H.P.M. (Ben) Knapen
- Wohnort: Amsterdam
- Geburtsdatum: 6. Januar 1951
- Nationalität: Niederländisch
*Beruflicher Werdegang*
- *2019 bis heute*: Fraktionsvorsitzender des
Christen-Democratisch Appèl (CDA) im
Niederländischen Senat (1. Kammer)
- *2015 bis heute*: Mitglied des
Niederländischen Senats (1. Kammer) für die
Fraktion des Christen-Democratisch Appèl (CDA)
- *2014*: Vorsitzender des Programmausschusses
des Christen-Democratisch Appèl (CDA) während
der Wahlen zum Europaparlament
- *2013 bis 2016*: Direktor mit Generalvollmacht
(Director-General) der Europäischen
Investitionsbank
- *2010 bis 2012*: Staatssekretär für
Auswärtiges - Europäische Angelegenheiten und
Entwicklungszusammenarbeit
- *2008 bis 2010*: Mitglied des
Wissenschaftlichen Rates für Regierungspolitik
- *2008 bis 2010*: Stiftungsprofessor für Medien
und Qualität an der Radboud-Universität,
Nijmegen
- *1999 bis 2006*: Mitglied des Vorstands
(Ressort Buchsparte) von PCM Publishers (heute
Teil von De Persgroep Nederland)
- *1977 bis 1999 und*
*2006 bis 2008*: Redaktions- und
Korrespondententätigkeit für das NRC
Handelsblad Internationaal (NL)
*Ausbildung*
- *1996*: Fortbildung, Finanz- und
Betriebsbuchhaltung, Katholische Universität
Tilburg (NL)
- *1985*: Promotion (PhD (Arts)), Katholische
Universität Nijmegen (NL)
- *1983 bis 1984*: Stipendium, Internationale
Wirtschaft, Fletcher School of Law and
Diplomacy, Medford/Somerville (USA)
- *1972 bis 1976*: Studium und Promotion,
Moderne Geschichte, Katholische Universität
Nijmegen (NL)
*Mandate*
Gesetzlich zu bildende Aufsichtsräte und vergleichbare
Gremien:
- Mitglied des Aufsichtrats des Leiden Asia
Centre
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nuclear
Research and Consultancy Group (bis April
2020)
- Vorsitzender Novamedia Foundation
*Relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen*
Öffentliche Diplomatie; Regierungspolitik;
Europäische und Internationale Beziehungen.
Frankfurt am Main, im April 2020
*ProCredit Holding AG & Co. KGaA*
_die persönlich haftende Gesellschafterin
ProCredit General Partner AG_
_Sandrine Massiani Dr. Gabriel Schor_
2020-04-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ProCredit Holding AG & Co.KGaA
Rohmerplatz 33-37
60486 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: PCH.ir@procredit-group.com
Internet: https://www.procredit-holding.com/
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April 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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