DGAP-News: Biofrontera AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Biofrontera AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
28.05.2020 in Leverkusen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-04-30 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Biofrontera Aktiengesellschaft Leverkusen - ISIN:
DE0006046113 / WKN: 604611 - Bekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung der Biofrontera AG
wurde für Donnerstag, den 28. Mai 2020, mit den
Tagesordnungspunkten 1 bis 7 als virtuelle
Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der
Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten, einberufen
(hierzu verweisen wir auf die Veröffentlichung im
Bundesanzeiger vom 21. April 2020).
Die Deutsche Balaton AG, Heidelberg, hat gemäß §§
122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die Ergänzung der
Tagesordnung um die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 8
bis 13 und die unverzügliche Bekanntmachung dieser
Ergänzung verlangt (Ergänzungsverlangen). Dem
Ergänzungsverlangen kommt die Biofrontera AG hiermit
nach.
*Hinweis:*
Die Biofrontera AG stellt klar, dass die Bekanntgabe
der nachfolgenden Tagesordnungspunkte 8 bis 13 nebst
Beschlussvorschlägen der Deutsche Balaton AG allein
anlässlich der Erfüllung der aktienrechtlichen
Verpflichtungen der Biofrontera AG zur Bekanntgabe des
Ergänzungsverlangens erfolgt.
Die Biofrontera AG macht sich die nachfolgenden Inhalte
des Ergänzungsverlangens der Deutsche Balaton AG durch
diese Bekanntmachung nicht zu Eigen.
Die Biofrontera AG ist nach eingehender sorgfältiger
Abwägung zu dem Ergebnis gelangt, von der Deutsche
Balaton AG auch mitgeteilte Erläuterungen ihrer Anträge
nicht zu veröffentlichen. Eine aktienrechtliche Pflicht
zur Veröffentlichung solcher Inhalte besteht ohnehin
nicht. Vor allem aber enthalten die Erläuterungen
stellenweise unsachliche und für die Reputation des
Unternehmens schädliche Inhalte. Dies liefert keinen
positiven Beitrag zur Meinungsbildung, so dass die
Biofrontera AG solchen Erläuterungen im Rahmen einer
kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichung keinen Raum
gewähren wird.
*Tagesordnungspunkte 8 bis 13:*
8. *Aufhebung des Beschlusses zu TOP 6 der
ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017
(Schaffung eines Genehmigten Kapitals in Höhe
von 4.000.000,00 EUR mit der Möglichkeit, das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen)*
Die Deutsche Balaton AG schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
'Die dem Vorstand durch die Hauptversammlung
vom 24. Mai 2017 (dort TOP 6) erteilte
Ermächtigung, das Grundkapital der Gesellschaft
bis zum 23. Mai 2022 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um bis zu 4.000.000 EUR durch
ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu
4.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien
gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital II) und dabei in näher beschriebenen
Einzelfällen das Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen, wird aufgehoben.'
*Stellungnahme der Biofrontera AG:*
Die Deutsche Balaton AG hat bereits zwei
Verlangen gestellt, die Tagesordnungen der
ordentlichen Hauptversammlungen der Biofrontera
AG vom 11. Juli 2018 und vom 10. Juli 2019 um
Beschlussfassungen zu ergänzen, die die
Aufhebung von TOP 6 der ordentlichen
Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 zum
Gegenstand hatten. Darüber hinaus wurde am 19.
Dezember 2019 eine außerordentliche
Hauptversammlung auf Verlangen der Deutschen
Balaton AG hin abgehalten, die sich erneut mit
einem Beschlussvorschlag der Deutschen Balaton
AG beschäftigen musste, der abermals die
Aufhebung der Beschlussfassung unter TOP 6 der
ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Mai 2017
zum Gegenstand hatte. Insgesamt war die
Hauptversammlung der Biofrontera AG damit
bereits drei Mal mit dem Beschlussvorschlag der
Deutsche Balaton AG zur Aufhebung des
Genehmigten Kapitals II beschäftigt. Die
Hauptversammlungen der Biofrontera AG vom 11.
Juli 2018, vom 10. Juli 2019 und vom 19.
Dezember 2019 haben die entsprechenden
Beschlussvorschläge der Deutsche Balaton AG,
diesen Beschluss vom 24. Mai 2017 aufzuheben,
jeweils abgelehnt.
Der Beschluss zu TOP 6 der ordentlichen
Hauptversammlung vom 24. Mai 2017 ist
bekanntlich Gegenstand einer nicht
rechtskräftigen Entscheidung des
Oberlandesgerichts Köln vom 15. November 2018.
Hintergrund ist eine Klage der Deutsche Balaton
AG gegen die Biofrontera AG. Die Deutsche
Balaton AG hat inzwischen eingeräumt, dass sie
das von der Biofrontera AG eingeleitete
Verfahren beim Bundesgerichtshof durch eine
Beschlussfassung der Hauptversammlung beenden
möchte, um so eine Entscheidung des
Bundesgerichtshofs hierüber zu vermeiden. Wie
schon in den drei früheren Hauptversammlungen
ist es also die Absicht der Deutsche Balaton
AG, über Beschlussfassungen der
Hauptversammlung Einfluss auf
Rechtsstreitigkeiten zu nehmen, die zwischen
der Deutsche Balaton AG und der Biofrontera AG
anhängig sind.
Die Hauptversammlung sollte nicht dazu
missbraucht werden, dass gegen die Gesellschaft
klagende Aktionäre sich hierüber Vorteile in
gerichtlichen Verfahren verschaffen.
- *Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen
daher, den Beschlussvorschlag der Deutsche
Balaton AG abzulehnen.*
9. *Abwahl eines Aufsichtsratsmitglieds und
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds*
Die Deutsche Balaton AG schlägt vor, folgende
Beschlüsse zu fassen:
a) Herr Dr. John Borer wird mit sofortiger
Wirkung als Aufsichtsratsmitglied der
Gesellschaft abberufen.
b) Zum Mitglied des Aufsichtsrats der
Gesellschaft wird Frau Prof. Dr. Karin
Lergenmüller, Professorin für Marketing
und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
an der Hochschule Rhein-Main, bis zum
Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung,
welche über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrates für das am 31.
Dezember 2020 endende Geschäftsjahr
beschließt, gewählt.
Zur Person von Frau Prof. Dr. Lergenmüller
erklärt die Deutsche Balaton AG Folgendes:
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller war nach
beruflichen Stationen in der
Unternehmensberatungsbranche, unter anderem bei
Andersen Consulting und Gemini Consulting, bei
der Deutsche Bank AG beschäftigt. Von 1996 bis
1998 war sie Mitglied der Geschäftsleitung der
Joas & Comp., Bad Homburg. Seit 1999 ist Frau
Prof. Dr. Karin Lergenmüller Professorin für
Marketing und Allgemeine
Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule
Rhein-Main, Wiesbaden.
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller ist Mitglied
in folgenden gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbare in- und
ausländischen Kontrollgremien von
Wirtschaftsunternehmen:
* Alpha Cleantec Aktiengesellschaft,
Heidelberg, Vorsitzende des Aufsichtsrats
* DELPHI Unternehmensberatung
Aktiengesellschaft, Heidelberg,
Vorsitzende des Aufsichtsrats
* Kingstone Europe AG, Königstein im Taunus,
Vorsitzende des Aufsichtsrats
* MARNA Beteiligungen AG, Heidelberg,
Stellvertretende Vorsitzende des
Aufsichtsrats
* Deutsche Balaton Biotech AG, Frankfurt am
Main, Mitglied des Aufsichtsrats
* Heidelberger Beteiligungsholding AG,
Heidelberg, Mitglied des Aufsichtsrats
* SPARTA AG, Hamburg, Mitglied des
Aufsichtsrats
*Stellungnahme der Biofrontera AG:*
Die Deutsche Balaton AG hat bereits zwei
Verlangen gestellt, die Tagesordnungen der
ordentlichen Hauptversammlungen der Biofrontera
AG vom 11. Juli 2018 und vom 10. Juli 2019 um
Beschlussfassungen zu ergänzen, Dr. John Borer
als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft
abzuberufen. Die Hauptversammlungen der
Biofrontera AG vom 11. Juli 2018 und vom 10.
Juli 2019 haben die entsprechenden
Beschlussvorschläge der Deutsche Balaton AG
jeweils abgelehnt.
Herr John Borer ist im Sinne des Deutsche
Corporate Governance Kodex als unabhängig
anzusehen. Er steht in keiner geschäftlichen
Beziehung zur Biofrontera AG. Stattdessen
bringt er seine Expertise über den US-Markt,
dem inzwischen größten Absatzmarkt der
Biofrontera AG, in die Arbeit im Aufsichtsrat
ein.
Was die von der Deutsche Balaton AG
vorgeschlagene Nachfolgerin für Herrn Borer,
Frau Prof. Dr. Karin Lergenmüller, angeht, ist
nicht ersichtlich, dass diese in auch nur
annähernd vergleichbarer Weise über Erfahrungen
in den USA, mittlerweile dem Hauptabsatzmarkt
der Biofrontera AG, oder in irgendeinem anderen
für das Unternehmen relevanten Bereich,
verfügt.
Hinzuweisen ist zudem darauf, dass Frau Prof.
Dr. Lergenmüller offenkundig eng mit der
Deutsche Balaton AG bzw. deren
Konzernunternehmen verflochten ist, was sich
schon aus der Mehrzahl von
Aufsichtsratsmandaten im Deutsche Balaton
Konzern ergibt. Daher bestehen erhebliche
Zweifel an der Unabhängigkeit von Frau Prof.
Dr. Lergenmüller.
Ergänzend sei der Hinweis erlaubt, dass im
Rahmen der letzten turnusgemäßen Wahlen
zum Aufsichtsrat der Biofrontera AG, die in der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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