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(2)

DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2020 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: edding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 09.06.2020 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-04-30 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
edding Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN DE0005647903 
(WKN 564790) 
ISIN DE0005647937 (WKN 564793) Wir laden unsere 
Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur 
*ordentlichen Hauptversammlung 2020* 
- als virtuelle Hauptversammlung - 
*der edding Aktiengesellschaft* am 
Dienstag, den 9. Juni 2020, um 10:00 Uhr, in den 
Geschäftsräumen der edding AG, 
Bookkoppel 7 
in 22926 Ahrensburg. 
 
*Hinweis: *Die Hauptversammlung wird nach Maßgabe 
des aktuellen COVID-19-Maßnahmengesetzes ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung 
abgehalten. Die Aktionäre können die Übertragung 
der Hauptversammlung im Internet unter 
 
www.edding.com/hv/ 
 
verfolgen und ihre Rechte im Wege der elektronischen 
Kommunikation ausüben. Für Einzelheiten verweisen wir 
auf die Teilnahmebedingungen. 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des mit dem 
   Konzernlagebericht zusammengefassten 
   Lageberichts sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss in seiner Sitzung am 25. März 
   2020 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu 
   Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss 
   zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019* 
 
   Von dem im Geschäftsjahr 2019 erzielten 
   Jahresüberschuss in Höhe von EUR  4.116.110,44 
   wird gemäß § 58 Abs. 2 AktG EUR  
   2.058.055,22 in die anderen Gewinnrücklagen 
   eingestellt. 
 
   Es verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR  
   2.058.055,22. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
   diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender 
   Höhe an die Aktionäre auszuschütten: 
 
   * EUR  1,23 je Vorzugsstückaktie im 
     rechnerischen Nennwert von EUR  5,00; 
     dies sind bei 473.219 Stück 
     dividendenberechtigten Vorzugsstückaktien 
     EUR  582.059,37. 
   * EUR  1,20 je Stammstückaktie im 
     rechnerischen Nennwert von EUR  5,00; 
     dies sind bei 600.000 Stück 
     dividendenberechtigten Stammstückaktien 
     EUR  720.000,00. 
 
   Der nach der Ausschüttung verbleibende 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR  755.995,85 soll 
   in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt 
   werden. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des 
   Aufsichtsrats* 
 
   Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt die 
   Hauptversammlung über die Grundvergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Grundvergütung für das abgelaufene 
   Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied 
   auf EUR  20.000,00 festzusetzen. 
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz 
   GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer 
   der edding Aktiengesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2020 zu bestellen. 
7. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen* 
 
   Auf der Grundlage der Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und 
   aktueller Entwicklungen soll die Satzung der 
   edding AG in der Fassung vom 13. Juni 2017 in 
   zwei Punkten angepasst bzw. ergänzt werden. 
 
   Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des 
   Stimmrechts werden durch das ARUG II geändert. 
   Bei Inhaberaktien börsennotierter 
   Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 
   Abs. 4 Satz 1 AktG ab dem 3. September 2020 für 
   die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des 
   letzten Intermediärs gemäß dem neu 
   eingefügten § 67c Abs.3 AktG ausreichen. Diese 
   Änderung tritt erstmalig in Kraft für 
   Hauptversammlungen, die ab dem 3. September 
   2020 einberufen werden. Die entsprechende 
   Anpassung in § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung soll 
   als Vorbereitung für zukünftige 
   Hauptversammlungen daher bereits jetzt 
   beschlossen werden. 
 
   Eine substantielle Änderung der Satzung 
   betrifft weiterhin die Aufnahme einer 
   Ermächtigung des Vorstands, Bild- und 
   Tonübertragungen von Hauptversammlungen ganz 
   oder teilweise zuzulassen. Diese Entscheidung 
   beruht auf den verbesserten technischen 
   Möglichkeiten und wird durch das aktuell im 
   Rahmen der Corona-Pandemie teilweise geltende 
   Versammlungsverbot bestärkt. Eine Bild- und 
   Tonübertragung soll zu einer zukünftig 
   flexibleren Durchführung von Hauptversammlungen 
   beitragen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen der 
   Satzung der edding AG zu beschließen. 
 
   a) § 15 wird wie folgt neu gefasst: 
 
      (1) Zur Teilnahme an der 
          Hauptversammlung und zur Ausübung 
          des Stimmrechts sind nur diejenigen 
          Aktionäre berechtigt, die sich unter 
          Vorlage eines Nachweises ihres 
          Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3 
          AktG mindestens sechs Tage vor der 
          Versammlung bei der in der 
          Einberufung dafür angegebenen Stelle 
          anmelden. Dabei sind der Tag der 
          Versammlung und der Tag des Zugangs 
          der Anmeldung nicht mitzurechnen. 
      (2) Der Nachweis des Anteilsbesitzes 
          muss sich auf den 21. Tag vor der 
          Hauptversammlung beziehen. Er ist 
          durch Bestätigung des letzten 
          Intermediärs i.S.v. § 67a Abs. 4 und 
          5 AktG in Textform zu erbringen; die 
          Bestätigung muss in deutscher oder 
          englischer Sprache verfasst sein. In 
          der Einberufung können weitere 
          Sprachen, in denen die Bestätigung 
          verfasst sein kann, sowie weitere 
          Institute, von denen der Nachweis 
          erstellt werden kann, zugelassen 
          werden. 
   b) § 17 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: 
 
      (4) Der Vorstand kann vorsehen, dass 
      Aktionäre an der Hauptversammlung ohne 
      physische Anwesenheit und ohne einen 
      Bevollmächtigten teilnehmen und ihre 
      Rechte im Wege elektronischer 
      Kommunikation ausüben und ihre Stimmen 
      schriftlich oder im Wege elektronischer 
      Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). 
      Ermöglicht der Vorstand den Aktionären 
      hiernach die Online-Teilnahme, sind die 
      näheren Einzelheiten des Verfahrens in der 
      Einberufung zur Hauptversammlung 
      anzugeben. 
   c) Nach §17 Absatz 4 wird ein neuer Absatz 5 
      eingefügt: 
 
      (5) Der Vorstand ist ermächtigt, die Bild- 
      und Tonübertragung der Hauptversammlung 
      vollständig oder auszugsweise in einer von 
      ihm näher bestimmten Weise zuzulassen. Die 
      Übertragung kann auch in einer Form 
      erfolgen, dass die Öffentlichkeit 
      uneingeschränkt Zugang hat. Hierauf ist in 
      der Einladung zur Hauptversammlung 
      ausdrücklich hinzuweisen. 
 
*Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung* 
 
Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage des § 1 des 
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie (BGBl. I v. 27.03.2020, S. 570) 
auf Beschluss des Vorstandes, dem der Aufsichtsrat mit 
Beschluss gem. § 1 Abs. 6 des vorbezeichneten Gesetzes 
zugestimmt hat, nicht als Veranstaltung mit physischer 
Präsenz, sondern ausschließlich als virtuelle 
Hauptversammlung durchgeführt. Sämtliche Aktionäre und 
deren Bevollmächtige können - wie in den nachstehenden 
Teilnahmebedingungen beschrieben - die Bild- und 
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung 
elektronisch über die Homepage der edding AG unter 
 
www.edding.com/hv/ 
 
verfolgen und ihre Aktionärsrechte wahrnehmen. 
 
Über diese Adresse kann darüber hinaus auch die 
interessierte Öffentlichkeit die gesamte 
Hauptversammlung live im Internet verfolgen. Der 
Onlinezugang zur Live-Übertragung wird über die 
Internetadresse 
 
www.edding.com/hv/ 
 
uneingeschränkt ermöglicht. 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: -2-

zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre 
Berechtigung nachweisen. 
 
Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in 
deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung 
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut 
aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages 
vor der Versammlung (*19. Mai 2020, 00:00 Uhr*, sog. 
Nachweisstichtag oder Record Date) zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
müssen der Gesellschaft bis zum *2. Juni 2020, 24:00 
Uhr*, unter folgender Adresse zugehen: 
 
 *edding Aktiengesellschaft* 
 *c/o M.M. Warburg & CO KGaA* 
 *Ferdinandstraße 75* 
 *20095 Hamburg* 
 *Fax: +49 40 3618-1116* 
 *E-Mail: wds-ds-Bestandsfuehrung@mmwarburg.com* 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das 
entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des 
Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen 
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date 
erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem 
Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, 
die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben 
haben, können somit nicht an der Hauptversammlung 
teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch 
dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung 
und an der Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn 
sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der 
Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die 
Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes 
Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch einen 
Bevollmächtigten* 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, 
namentlich auch durch einen Intermediär oder eine 
Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. 
 
Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für 
die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den 
Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft gilt, 
sind für Intermediäre oder diesen insoweit 
gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen, 
Finanzdienstleistungsinstitute und Unternehmen 
vorgesehen, vgl. § 135 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8, 10 und § 
125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, 
sich in diesen Fällen bezüglich der Form der 
Vollmachten mit dem jeweils zu Bevollmächtigen 
abzustimmen. 
 
Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht 
oder des Widerrufs kann die folgende E-Mail-Adresse 
genutzt werden: 
 
vollmachten@edding.de 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer 
Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und 
der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl für die 
Stammaktionäre* 
 
Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihr Stimmrecht 
auch auf dem Wege der Briefwahl wahrnehmen. Zur 
Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen 
Teilnahmevoraussetzungen wie zur Teilnahme an der 
virtuellen Hauptversammlung. 
 
Briefwahlstimmen können der Gesellschaft in Text- oder 
Schriftform bis zum *8. Juni 2020, 18:00 Uhr*, oder 
unter Nutzung des Ihnen nach der Anmeldung 
bereitgestellten Formulars unter der folgenden 
Anschrift übermittelt, geändert und widerrufen werden: 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
*Investor Relations* 
*Bookkoppel 7* 
*22926 Ahrensburg* 
*Fax: +49 4102 808-204* 
 
Darüber hinaus können Briefwahlstimmen auch in 
elektronischer Form bis zum Ende der Generaldebatte in 
der virtuellen Hauptversammlung unter der folgenden 
E-Mail Adresse übermittelt, geändert und widerrufen 
werden: 
 
vollmachten@edding.de 
 
*Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Stammaktionären zudem an, 
sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der 
Gesellschaft vertreten zu lassen. Aktionäre bzw. 
Aktionärsvertreter können somit ihr Stimmrecht auch 
mittels Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter 
wahrnehmen. 
 
Zur Stimmabgabe per Vollmachterteilung an den 
Stimmrechtsvertreter gelten die gleichen 
Voraussetzungen wie zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung. 
 
Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters können 
der Gesellschaft in Text- oder Schriftform bis zum *8. 
Juni 2020, 18:00 Uhr*, oder unter Nutzung des Ihnen 
nach der Anmeldung bereitgestellten Formulars unter der 
folgenden Anschrift übermittelt, geändert und 
widerrufen werden: 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
*Investor Relations* 
*Bookkoppel 7* 
*22926 Ahrensburg* 
*Fax: +49 4102 808-204* 
 
Darüber hinaus kann die Bevollmächtigung des 
Stimmrechtsvertreters auch in elektronischer Form bis 
zum Ende der Generaldebatte in der virtuellen 
Hauptversammlung unter der folgenden E-Mail Adresse 
übermittelt, geändert und widerrufen werden: 
 
vollmachten@edding.de 
 
*Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil 
des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR  
500.000,00 erreichen, können unter Beifügung einer 
Begründung oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und 
bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen 
muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und 
der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
Hauptversammlung, also bis zum *9. Mai 2020, 24:00 
Uhr*, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an 
folgende Adresse zu richten: 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
*Vorstand* 
*Bookkoppel 7* 
*22926 Ahrensburg* 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zu Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der 
Aktienbesitzzeit Anwendung findet. 
 
Die Gesellschaft wird bekannt zu machende 
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung unverzüglich nach 
Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die 
Einberufung bekannt machen und auf der Internetseite 
der Gesellschaft unter 
 
www.edding.com/hv/ 
 
zugänglich machen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge* 
 
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, 
Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden. 
Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen. 
 
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären 
einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der 
Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.edding.com/hv/ 
 
nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen 
zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage 
vor der Hauptversammlung, also bis zum *25. Mai 2020, 
24:00 Uhr*, der Gesellschaft einen zulässigen 
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und 
Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
an nachfolgende Adresse übersandt hat: 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
*Investor Relations* 
*Bookkoppel 7* 
*22926 Ahrensburg* 
*Fax: +49 4102 808-204* 
*E-Mail: investor@edding.de* 
 
Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines 
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder 
von Abschlussprüfern mit der Maßgabe 
sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet 
werden müssen. 
 
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im 
Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. 
des Wahlvorschlags nachzuweisen. 
 
*Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* 
 
Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der 
virtuellen Hauptversammlung kein Auskunftsrecht. Das 
Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, 
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen 
der COVID-19-Pandemie sieht vor, dass bei der Abhaltung 
virtueller Hauptversammlungen Aktionären oder deren 
Vertretern eine Fragemöglichkeit im Wege der 
elektronischen Kommunikation eingeräumt wird. 
 
Über das Kontaktformular auf der Internetseite 
unter 
 
www.edding.com/hv/ 
 
können angemeldete Aktionäre unter Angabe ihres Namens 
und der Eintrittskartennummer ihre Fragen formulieren 
und übermitteln. Diese Möglichkeit steht den Aktionären 
bis zum Ende der Generaldebatte während der virtuellen 
Hauptversammlung zur Verfügung. 
 
Ein Recht auf Antwort ist damit jedoch nicht verbunden. 
Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der 
Vorstand nach pflichtgemäßem, freien Ermessen. Der 
Vorstand hat nicht alle Fragen zu beantworten; er kann 
insbesondere auch Fragen zusammenfassen und im 
Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen 
auswählen; er kann dabei Aktionärsvereinigungen und 
institutionelle Investoren mit bedeutenden 
Stimmanteilen bevorzugen. 
 
Ebenso sieht der Gesetzgeber vor, dass Aktionären, die 
ihr Stimmrecht ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 
Nummer 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des 
Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit 
zum Widerspruch gegen einen Beschluss der 
Hauptversammlung eingeräumt wird. 
 
Über die E-Mail-Adresse: 
 
widerspruch@edding.de 
 
können Aktionäre, die ihr Stimmrecht wahrgenommen 
haben, ihren Widerspruch unter Angabe ihres 
vollständigen Namens und der Eintrittskartennummer bis 
zum Ende der virtuellen Hauptversammlung einlegen. 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der 
Einberufung eingeteilt in 600.000 Stück 
Stammstückaktien und 473.219 Stück Vorzugsstückaktien. 
Je eine Stammstückaktie gewährt in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Vorzugsaktien haben - außer in 
den gesetzlich vorgesehenen Fällen - kein Stimmrecht. 
 
*Veröffentlichung auf der Internetseite der 
Gesellschaft* 
 
Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden 
Informationen und Unterlagen, insbesondere die 
Einberufung der Hauptversammlung sowie weitergehende 
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können 
alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter 
 
www.edding.com/hv/ 
 
eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes 
zugänglich zu machende Unterlagen, werden ab dem 
Zeitpunkt der Einberufung auf der o.g. Internetseite 
der Gesellschaft zugänglich gemacht und liegen ab 
diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft aus. 
 
*Ahrensburg, im Mai 2020* 
 
*edding Aktiengesellschaft* 
 
_Der Vorstand_ 
 
*Hinweis zum Datenschutz:* 
 
Die Hinweise der edding AG insbesondere zur 
Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre, 
Aktionärsvertreter und Gäste durch die edding AG und zu 
den Aktionären nach dem Datenschutzrecht zustehenden 
Rechten entnehmen Sie bitte der Homepage der edding AG 
unter: 
 
www.edding.com/hv/ 
 
2020-04-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: edding Aktiengesellschaft 
             Bookkoppel 7 
             22926 Ahrensburg 
             Deutschland 
E-Mail:      investor@edding.de 
Internet:    http://www.edding.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
1034025 2020-04-30 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

April 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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