DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2020 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: edding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
edding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 09.06.2020 in Ahrensburg mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-04-30 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
edding Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN DE0005647903
(WKN 564790)
ISIN DE0005647937 (WKN 564793) Wir laden unsere
Stammaktionäre und unsere Vorzugsaktionäre ein zur
*ordentlichen Hauptversammlung 2020*
- als virtuelle Hauptversammlung -
*der edding Aktiengesellschaft* am
Dienstag, den 9. Juni 2020, um 10:00 Uhr, in den
Geschäftsräumen der edding AG,
Bookkoppel 7
in 22926 Ahrensburg.
*Hinweis: *Die Hauptversammlung wird nach Maßgabe
des aktuellen COVID-19-Maßnahmengesetzes ohne
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
abgehalten. Die Aktionäre können die Übertragung
der Hauptversammlung im Internet unter
www.edding.com/hv/
verfolgen und ihre Rechte im Wege der elektronischen
Kommunikation ausüben. Für Einzelheiten verweisen wir
auf die Teilnahmebedingungen.
TAGESORDNUNG
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der edding Aktiengesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses, des mit dem
Konzernlagebericht zusammengefassten
Lageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2019*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den
Konzernabschluss in seiner Sitzung am 25. März
2020 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss
zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2019*
Von dem im Geschäftsjahr 2019 erzielten
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 4.116.110,44
wird gemäß § 58 Abs. 2 AktG EUR
2.058.055,22 in die anderen Gewinnrücklagen
eingestellt.
Es verbleibt ein Bilanzgewinn von EUR
2.058.055,22.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus
diesem Bilanzgewinn Dividenden in folgender
Höhe an die Aktionäre auszuschütten:
* EUR 1,23 je Vorzugsstückaktie im
rechnerischen Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 473.219 Stück
dividendenberechtigten Vorzugsstückaktien
EUR 582.059,37.
* EUR 1,20 je Stammstückaktie im
rechnerischen Nennwert von EUR 5,00;
dies sind bei 600.000 Stück
dividendenberechtigten Stammstückaktien
EUR 720.000,00.
Der nach der Ausschüttung verbleibende
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 755.995,85 soll
in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt
werden.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr
2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Vergütung des
Aufsichtsrats*
Gemäß § 12 Abs. 1 der Satzung bestimmt die
Hauptversammlung über die Grundvergütung der
Aufsichtsratsmitglieder.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Grundvergütung für das abgelaufene
Geschäftsjahr für jedes Aufsichtsratsmitglied
auf EUR 20.000,00 festzusetzen.
6. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2020*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz
GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
der edding Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.
7. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen*
Auf der Grundlage der Umsetzung der zweiten
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und
aktueller Entwicklungen soll die Satzung der
edding AG in der Fassung vom 13. Juni 2017 in
zwei Punkten angepasst bzw. ergänzt werden.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts werden durch das ARUG II geändert.
Bei Inhaberaktien börsennotierter
Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123
Abs. 4 Satz 1 AktG ab dem 3. September 2020 für
die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des
letzten Intermediärs gemäß dem neu
eingefügten § 67c Abs.3 AktG ausreichen. Diese
Änderung tritt erstmalig in Kraft für
Hauptversammlungen, die ab dem 3. September
2020 einberufen werden. Die entsprechende
Anpassung in § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung soll
als Vorbereitung für zukünftige
Hauptversammlungen daher bereits jetzt
beschlossen werden.
Eine substantielle Änderung der Satzung
betrifft weiterhin die Aufnahme einer
Ermächtigung des Vorstands, Bild- und
Tonübertragungen von Hauptversammlungen ganz
oder teilweise zuzulassen. Diese Entscheidung
beruht auf den verbesserten technischen
Möglichkeiten und wird durch das aktuell im
Rahmen der Corona-Pandemie teilweise geltende
Versammlungsverbot bestärkt. Eine Bild- und
Tonübertragung soll zu einer zukünftig
flexibleren Durchführung von Hauptversammlungen
beitragen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Anpassungen bzw. Ergänzungen der
Satzung der edding AG zu beschließen.
a) § 15 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines Nachweises ihres
Anteilsbesitzes nach § 67c Abs. 3
AktG mindestens sechs Tage vor der
Versammlung bei der in der
Einberufung dafür angegebenen Stelle
anmelden. Dabei sind der Tag der
Versammlung und der Tag des Zugangs
der Anmeldung nicht mitzurechnen.
(2) Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den 21. Tag vor der
Hauptversammlung beziehen. Er ist
durch Bestätigung des letzten
Intermediärs i.S.v. § 67a Abs. 4 und
5 AktG in Textform zu erbringen; die
Bestätigung muss in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein. In
der Einberufung können weitere
Sprachen, in denen die Bestätigung
verfasst sein kann, sowie weitere
Institute, von denen der Nachweis
erstellt werden kann, zugelassen
werden.
b) § 17 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
(4) Der Vorstand kann vorsehen, dass
Aktionäre an der Hauptversammlung ohne
physische Anwesenheit und ohne einen
Bevollmächtigten teilnehmen und ihre
Rechte im Wege elektronischer
Kommunikation ausüben und ihre Stimmen
schriftlich oder im Wege elektronischer
Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).
Ermöglicht der Vorstand den Aktionären
hiernach die Online-Teilnahme, sind die
näheren Einzelheiten des Verfahrens in der
Einberufung zur Hauptversammlung
anzugeben.
c) Nach §17 Absatz 4 wird ein neuer Absatz 5
eingefügt:
(5) Der Vorstand ist ermächtigt, die Bild-
und Tonübertragung der Hauptversammlung
vollständig oder auszugsweise in einer von
ihm näher bestimmten Weise zuzulassen. Die
Übertragung kann auch in einer Form
erfolgen, dass die Öffentlichkeit
uneingeschränkt Zugang hat. Hierauf ist in
der Einladung zur Hauptversammlung
ausdrücklich hinzuweisen.
*Allgemeine Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung*
Die Hauptversammlung wird auf der Grundlage des § 1 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-,
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie (BGBl. I v. 27.03.2020, S. 570)
auf Beschluss des Vorstandes, dem der Aufsichtsrat mit
Beschluss gem. § 1 Abs. 6 des vorbezeichneten Gesetzes
zugestimmt hat, nicht als Veranstaltung mit physischer
Präsenz, sondern ausschließlich als virtuelle
Hauptversammlung durchgeführt. Sämtliche Aktionäre und
deren Bevollmächtige können - wie in den nachstehenden
Teilnahmebedingungen beschrieben - die Bild- und
Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
elektronisch über die Homepage der edding AG unter
www.edding.com/hv/
verfolgen und ihre Aktionärsrechte wahrnehmen.
Über diese Adresse kann darüber hinaus auch die
interessierte Öffentlichkeit die gesamte
Hauptversammlung live im Internet verfolgen. Der
Onlinezugang zur Live-Übertragung wird über die
Internetadresse
www.edding.com/hv/
uneingeschränkt ermöglicht.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
DJ DGAP-HV: edding Aktiengesellschaft: -2-
zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Zum Nachweis reicht eine in Textform erstellte, in deutscher oder englischer Sprache verfasste Bestätigung des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (*19. Mai 2020, 00:00 Uhr*, sog. Nachweisstichtag oder Record Date) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum *2. Juni 2020, 24:00 Uhr*, unter folgender Adresse zugehen: *edding Aktiengesellschaft* *c/o M.M. Warburg & CO KGaA* *Ferdinandstraße 75* *20095 Hamburg* *Fax: +49 40 3618-1116* *E-Mail: wds-ds-Bestandsfuehrung@mmwarburg.com* *Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)* Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der virtuellen Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und an der Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung. *Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten* Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, namentlich auch durch einen Intermediär oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden. Ausnahmen von dem Textformerfordernis, das generell für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft gilt, sind für Intermediäre oder diesen insoweit gleichgestellten Aktionärsvereinigungen, Personen, Finanzdienstleistungsinstitute und Unternehmen vorgesehen, vgl. § 135 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8, 10 und § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich in diesen Fällen bezüglich der Form der Vollmachten mit dem jeweils zu Bevollmächtigen abzustimmen. Für die Übermittlung des Nachweises der Vollmacht oder des Widerrufs kann die folgende E-Mail-Adresse genutzt werden: vollmachten@edding.de Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl für die Stammaktionäre* Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können ihr Stimmrecht auch auf dem Wege der Briefwahl wahrnehmen. Zur Stimmabgabe per Briefwahl gelten die gleichen Teilnahmevoraussetzungen wie zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung. Briefwahlstimmen können der Gesellschaft in Text- oder Schriftform bis zum *8. Juni 2020, 18:00 Uhr*, oder unter Nutzung des Ihnen nach der Anmeldung bereitgestellten Formulars unter der folgenden Anschrift übermittelt, geändert und widerrufen werden: *edding Aktiengesellschaft* *Investor Relations* *Bookkoppel 7* *22926 Ahrensburg* *Fax: +49 4102 808-204* Darüber hinaus können Briefwahlstimmen auch in elektronischer Form bis zum Ende der Generaldebatte in der virtuellen Hauptversammlung unter der folgenden E-Mail Adresse übermittelt, geändert und widerrufen werden: vollmachten@edding.de *Verfahren für die Stimmabgabe durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft* Die Gesellschaft bietet ihren Stammaktionären zudem an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter können somit ihr Stimmrecht auch mittels Vollmachtserteilung an den Stimmrechtsvertreter wahrnehmen. Zur Stimmabgabe per Vollmachterteilung an den Stimmrechtsvertreter gelten die gleichen Voraussetzungen wie zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung. Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters können der Gesellschaft in Text- oder Schriftform bis zum *8. Juni 2020, 18:00 Uhr*, oder unter Nutzung des Ihnen nach der Anmeldung bereitgestellten Formulars unter der folgenden Anschrift übermittelt, geändert und widerrufen werden: *edding Aktiengesellschaft* *Investor Relations* *Bookkoppel 7* *22926 Ahrensburg* *Fax: +49 4102 808-204* Darüber hinaus kann die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters auch in elektronischer Form bis zum Ende der Generaldebatte in der virtuellen Hauptversammlung unter der folgenden E-Mail Adresse übermittelt, geändert und widerrufen werden: vollmachten@edding.de *Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können unter Beifügung einer Begründung oder einer Beschlussvorlage verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Ein entsprechendes Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum *9. Mai 2020, 24:00 Uhr*, zugehen. Wir bitten, derartige Verlangen an folgende Adresse zu richten: *edding Aktiengesellschaft* *Vorstand* *Bookkoppel 7* *22926 Ahrensburg* Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zu Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 AktG bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet. Die Gesellschaft wird bekannt zu machende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung unverzüglich nach Zugang des Verlangens in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt machen und auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.edding.com/hv/ zugänglich machen. *Rechte der Aktionäre: Gegenanträge und Wahlvorschläge* Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Gegenanträge sind mit einer Begründung zu versehen. Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.edding.com/hv/ nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum *25. Mai 2020, 24:00 Uhr*, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung an nachfolgende Adresse übersandt hat: *edding Aktiengesellschaft* *Investor Relations* *Bookkoppel 7* *22926 Ahrensburg* *Fax: +49 4102 808-204* *E-Mail: investor@edding.de* Diese Regelungen gelten für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern mit der Maßgabe sinngemäß, dass Wahlvorschläge nicht begründet werden müssen. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen. *Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht* Abweichend von § 131 AktG haben Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung kein Auskunftsrecht. Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sieht vor, dass bei der Abhaltung virtueller Hauptversammlungen Aktionären oder deren Vertretern eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird. Über das Kontaktformular auf der Internetseite unter www.edding.com/hv/ können angemeldete Aktionäre unter Angabe ihres Namens und der Eintrittskartennummer ihre Fragen formulieren und übermitteln. Diese Möglichkeit steht den Aktionären bis zum Ende der Generaldebatte während der virtuellen Hauptversammlung zur Verfügung. Ein Recht auf Antwort ist damit jedoch nicht verbunden. Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach pflichtgemäßem, freien Ermessen. Der Vorstand hat nicht alle Fragen zu beantworten; er kann insbesondere auch Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen; er kann dabei Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen. Ebenso sieht der Gesetzgeber vor, dass Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird. Über die E-Mail-Adresse: widerspruch@edding.de können Aktionäre, die ihr Stimmrecht wahrgenommen haben, ihren Widerspruch unter Angabe ihres vollständigen Namens und der Eintrittskartennummer bis zum Ende der virtuellen Hauptversammlung einlegen. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 600.000 Stück
Stammstückaktien und 473.219 Stück Vorzugsstückaktien.
Je eine Stammstückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Vorzugsaktien haben - außer in
den gesetzlich vorgesehenen Fällen - kein Stimmrecht.
*Veröffentlichung auf der Internetseite der
Gesellschaft*
Die nach § 124a AktG zu veröffentlichenden
Informationen und Unterlagen, insbesondere die
Einberufung der Hauptversammlung sowie weitergehende
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG können
alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
www.edding.com/hv/
eingesehen und heruntergeladen werden.
Sämtliche der Hauptversammlung kraft Gesetzes
zugänglich zu machende Unterlagen, werden ab dem
Zeitpunkt der Einberufung auf der o.g. Internetseite
der Gesellschaft zugänglich gemacht und liegen ab
diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen der
Gesellschaft aus.
*Ahrensburg, im Mai 2020*
*edding Aktiengesellschaft*
_Der Vorstand_
*Hinweis zum Datenschutz:*
Die Hinweise der edding AG insbesondere zur
Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre,
Aktionärsvertreter und Gäste durch die edding AG und zu
den Aktionären nach dem Datenschutzrecht zustehenden
Rechten entnehmen Sie bitte der Homepage der edding AG
unter:
www.edding.com/hv/
2020-04-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: edding Aktiengesellschaft
Bookkoppel 7
22926 Ahrensburg
Deutschland
E-Mail: investor@edding.de
Internet: http://www.edding.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
1034025 2020-04-30
(END) Dow Jones Newswires
April 30, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)
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