DJ DGAP-HV: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG / Bekanntmachung der Einberufung
zur Hauptversammlung
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 10.06.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2020-04-30 / 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG München ISIN DE0007501009
Wertpapier Kenn-Nr. 750 100
Das am 28. März 2020 in Kraft getretene Gesetz über Maßnahmen im
Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie ('*COVID-19-Gesetz'*) eröffnet die Möglichkeit,
Hauptversammlungen im Jahr 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre
oder ihrer Bevollmächtigen abzuhalten (*virtuelle Hauptversammlung*).
Angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der
vom Freistaat Bayern insoweit beschlossenen Verhaltensregeln und des
Ziels der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für die Aktionäre, die
internen und externen Mitarbeiter sowie die Organmitglieder der
Gesellschaft hat der Vorstand der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von der Möglichkeit der
virtuellen Hauptversammlung Gebrauch zu machen.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Mittwoch, 10. Juni 2020, um 10:00 Uhr (MESZ)
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Hauptversammlung wird *ohne physische Präsenz* der Aktionäre oder
ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten und
wird für Aktionäre, die sich form- und fristgerecht zur
Hauptversammlung angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben,
oder ihre Bevollmächtigten in voller Länge in Bild und Ton über den
passwortgeschützten Internetservice unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
übertragen. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden den Aktionären
nach form- und fristgerechter Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes mit der Zugangskarte ('HV-Ticket') übersandt.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die
Geschäftsräume der Gesellschaft, Maximilianstraße 35, Haus C,
80539 München. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht
berechtigt, physisch an der Hauptversammlung teilzunehmen. Sie werden
gebeten, die besonderen Hinweise zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung über die Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der
Hauptversammlung sowie zur Ausübung des Stimmrechts (keine
elektronische Teilnahme) und zu den Rechten der Aktionäre in Abschnitt
II. zu beachten.
*I. Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und
Konzernlageberichtes des Vorstands sowie des Berichts des
Aufsichtsrats der TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, jeweils
für das Geschäftsjahr 2019, und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB*
Die vorgenannten Unterlagen können von der Einberufung an und
auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der
Hauptversammlung näher erläutert werden. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und
Konzernabschluss bereits gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zum 31. Dezember 2019
ausgewiesenen Bilanzgewinn der TTL Beteiligungs- und
Grundbesitz-AG in Höhe von EUR 6.385.081,69 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer EUR 4.215.000,00
Dividende von EUR 0,20 je
dividendenberechtigter
Stückaktie
Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.170.081,69
Bilanzgewinn EUR 6.385.081,69
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird
der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine
unveränderte Dividende von EUR 0,20 je dividendenberechtigter
Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag
vorsieht.
Der Anspruch auf die Dividende ist am 16. Juni 2020 fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2020 und des Prüfers für eine gegebenenfalls
erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts
und etwaiger zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen:
Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, wird als Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 bestellt.
Außerdem wird die Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Nürnberg, zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres
2020 und/oder etwaiger zusätzlicher unterjähriger
Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG für das
Geschäftsjahr 2020 oder das Geschäftsjahr 2021, soweit diese vor
der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2021
aufgestellt werden, bestellt.
6. *Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung in § 16
(Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung)*
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
die Ausübung des Stimmrechts werden durch das Gesetz zur
Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12. Dezember
2019 (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien börsennotierter
Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG
zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs
gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Die
Änderungen des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu
eingeführte § 67c AktG finden erst ab dem 3. September 2020 und
erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3.
September 2020 einberufen werden. Sie werden damit bereits vor
der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021
anwendbar sein. Die entsprechende Anpassung in § 16 der Satzung
der Gesellschaft soll daher bereits beschlossen werden. Der
Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung zum Handelsregister
sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3. September
2020 wirksam wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
§ 16 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
'*§ 16*
*Recht zur Teilnahme an der
Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss durch einen gemäß § 67c Abs. 3 AktG
durch den Letztintermediär in Textform ausgestellten Nachweis
über den Anteilsbesitz des Aktionärs, der der Gesellschaft auch
direkt durch den Letztintermediär übermittelt werden kann,
erfolgen und sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs
Tage vor der Hauptversammlung unter der in der Einberufung
hierfür mitgeteilten Adresse zugehen. Dabei werden der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet. In
der Einberufung zur Hauptversammlung kann für die Anmeldung und
den Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes eine kürzere, in
Tagen zu bemessende Frist vorgesehen werden.'
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung erst
ab dem 3. September 2020 zur Eintragung zum Handelsregister
anzumelden.
*II. Weitere Angaben zur Einberufung*
Die Hauptversammlung wird gemäß der Entscheidung des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats auf der Grundlage von § 1 Abs. 2
COVID-19-Gesetz ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abgehalten. Aktionäre
und ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung
ausschließlich im Wege der Briefwahl (keine elektronische
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe der
nachfolgenden Bestimmungen ausüben.
*Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet*
Aktionäre, die sich nach den nachfolgend genannten Bestimmungen form-
und fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, können die gesamte Hauptversammlung
in Bild und Ton am 10. Juni 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) über den
passwortgeschützten Internetservice unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
verfolgen. Die Zugangsdaten zum Internetservice werden den Aktionären
mit dem HV-Ticket übermittelt, das ihnen nach form- und fristgerechter
Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes zugesandt wird.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute) oder diesen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder
Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen,
geschäftsmäßig Handelnde) sowie sonstige Bevollmächtigte können
die gesamte Hauptversammlung an Stelle des Aktionärs unter Verwendung
der mit dem HV-Ticket zugesandten Zugangsdaten über den Internetservice
verfolgen.
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts*
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) sind nicht berechtigt,
physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen.
Zur Teilnahme an der der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung
der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl (keine elektronische
Teilnahme) oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind gemäß § 16
der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur
Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz
nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine
von dem depotführenden Institut in Textform erstellte in deutscher oder
englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen und sich auf den
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung beziehen, das ist
Mittwoch, der *20. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ)*, (sog.
*'Nachweisstichtag'*). Ab 20. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ), steht auf der
Internetseite der Gesellschaft der passwortgeschützte Internetservice
zur Verfügung. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes
müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse
spätestens bis zum Ablauf des Mittwoch, *3. Juni 2020, 24:00 Uhr
(MESZ)*, zugegangen sein:
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0) 89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr
depotführendes Institut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut
zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung
unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des
Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.
*Bedeutung des Nachweisstichtags*
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für die Berechtigung
zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und den Umfang
und die Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt
für die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild-
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für
die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.
Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild-
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht zur
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild-
und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung berechtigt und nicht
stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen.
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung EUR 21.075.000,00 und ist in 21.075.000
Stammaktien (Stückaktien) eingeteilt, die jeweils ein Stimmrecht
vermitteln. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit 21.075.000.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl und durch einen
Bevollmächtigten*
*1. Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl*
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen Rahmen
ihre Stimmen im Wege der Briefwahl abzugeben, ohne an der
Hauptversammlung teilzunehmen. Auch in diesem Fall sind eine
fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Briefwahlstimmen, die keiner ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet
werden können, sind gegenstandslos. Die Stimmabgabe durch Briefwahl
erfolgt schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation. Die
Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt über unseren passwortgeschützten
Internetservice, der unter der Internetadresse
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
erreichbar ist, oder unter Verwendung des Briefwahlformulars, das den
Aktionären mit dem HV-Ticket übermittelt wird oder von der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
heruntergeladen werden kann. Die Zugangsdaten für den Internetservice
werden den Aktionären nach ordnungsgemäßer Anmeldung zur
Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes mit dem HV-Ticket
übermittelt.
Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl über den
passwortgeschützten Internetservice ist unbeschadet der rechtzeitigen
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes bis unmittelbar vor
Beginn der Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni
2020 (wobei dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt
werden wird) möglich.
Die Stimmabgabe durch Verwendung des Briefwahlformulars ohne Nutzung
des Internetservice muss der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis
Dienstag, den 9. Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ) (Eingang), per Post, per
Telefax oder per E-Mail wie folgt übermittelt werden:
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
c/o Better Orange IR&HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55
E-Mail: ttl@better-orange.de
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene
Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf
unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende
Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt
abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in
Papierform.
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter Briefwahlstimmen
ist auf den vorstehend angegebenen Wegen bis zu den jeweils genannten
Zeitpunkten möglich. Weitere Einzelheiten zur Briefwahl sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
abrufbar oder ergeben sich aus dem Formular, das mit dem HV-Ticket
übersandt wird.
Auch bevollmächtigte Intermediäre (z.B. Kreditinstitute), diesen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen oder
Institutionen (Stimmrechtsberater, Aktionärsvereinigungen oder
geschäftsmäßig Handelnde) oder sonstige Bevollmächtigte können
sich der Briefwahl bedienen.
*2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten*
Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in dem
nachfolgend beschriebenen Rahmen durch die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben zu
lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung des
Aktionärs und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Stimmrechtsausübung zur
Verfügung und üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung
ausschließlich weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs
sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur
Stimmrechtsausübung befugt. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen)
und ihr Widerruf bedürfen der Textform. Ein Vollmachts- und
Weisungsvordruck sowie weitere Einzelheiten hierzu sind in den mit dem
HV-Ticket versandten Unterlagen enthalten.
Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter ist unbeschadet der rechtzeitigen
Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes über den
passwortgeschützten Internetservice bis unmittelbar vor Beginn der
Abstimmung in der virtuellen Hauptversammlung am 10. Juni 2020 (wobei
dieser Zeitpunkt durch den Versammlungsleiter angekündigt werden wird)
möglich. Die Zugangsdaten für den Internetservice werden den Aktionären
mit dem HV-Ticket übermittelt.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter, die nicht über den Internetservice erteilt
werden, müssen der Gesellschaft unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung
und des Nachweises des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Dienstag, 9.
Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ) (Zugang), per Post, per Telefax oder per
E-Mail wie folgt übermittelt werden:
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
c/o Better Orange IR&HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55
E-Mail: ttl@better-orange.de
Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt abgegebene
Erklärung Vorrang (Datum der Abgabe der Erklärung). Wenn auf
unterschiedlichen Übermittlungswegen voneinander abweichende
Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche Erklärung zuletzt
abgegeben wurde, werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt:
1. per Internetservice, 2. per E-Mail, 3. per Telefax und 4. in
Papierform.
Aktionäre, die nicht selbst ihr Stimmrecht über Briefwahl oder die
Erteilung von Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung ausüben möchten,
können ihr Stimmrecht auch durch einen anderen Bevollmächtigten, z. B.
durch einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von
Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen; dies gilt grundsätzlich auch für die Möglichkeit zur
elektronischen Fragenstellung und zum elektronischen Widerspruch gegen
einen Beschluss der Hauptversammlung. Auch in diesem Fall sind eine
rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Der
Bevollmächtigte kann seinerseits im Rahmen des gesetzlich Zulässigen
das Stimmrecht nur über Briefwahl oder die (Unter-)Bevollmächtigung und
Weisung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben.
Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine
Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach §
135 AktG gleich gestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird,
ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der
Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der
Textform.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, können zur
Erteilung der Vollmacht die Formulare verwenden, welche die
Gesellschaft hierfür im Internet unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
bereithält. Vollmachtsformulare sind ebenfalls in den Unterlagen
enthalten, welche den Aktionären mit dem HV-Ticket übersandt werden.
Eine Bevollmächtigung ist außerdem direkt möglich über unseren
passwortgeschützten Internetservice unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss der Gesellschaft wie folgt
übermittelt werden:
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
c/o Better Orange IR&HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55
E-Mail: ttl@better-orange.de
Für die Übermittlung von Nachweisen der Bevollmächtigung am Tag
der Hauptversammlung bis vor Beginn der Abstimmungen bitten wir darum,
ausschließlich die vorstehend genannte Telefaxnummer oder
E-Mail-Adresse zu verwenden. Vorstehende Übermittlungswege sowie
der Internetservice stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in
diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann
auf den vorgenannten Übermittlungswegen oder über den
Internetservice unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z.B. eines
Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters
oder einer diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleich gestellten Person oder
Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen
Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen.
Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberatern sowie
sonstigen von § 135 AktG erfassten Intermediären und gemäß § 135
AktG Gleichgestellten, die eine Mehrzahl von Aktionären vertreten, wird
empfohlen, sich im Vorfeld der Hauptversammlung hinsichtlich der
Ausübung des Stimmrechts unter der folgenden Adresse zu melden:
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
c/o Better Orange IR&HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55
E-Mail: ttl@better-orange.de
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Ausübung von Rechten durch den Bevollmächtigten über den
Internetservice (keine elektronische Teilnahme) setzt voraus, dass der
Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die mit dem HV-Ticket zur
Hauptversammlung versandten Zugangsdaten bzw. die bei einer
Bevollmächtigung über den Internetservice generierten Zugangsdaten für
den Bevollmächtigten erhält. Die Nutzung dieser Zugangsdaten durch den
Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.
*3. Weitere Hinweise insbesondere zur Stimmrechtsausübung der Aktionäre
über Briefwahl und Vollmacht und Weisung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter*
Nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes
steht den Aktionären neben den vorstehend aufgezeigten Wegen per Post,
Telefax und E-Mail bis zum 9. Juni 2020, 18:00 Uhr (MESZ) (Zugang),
unser Internetservice für eine Vollmachts- und Weisungserteilung an die
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, deren
Änderung, sowie die Stimmabgabe per Briefwahl und deren
Änderung bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung in der
virtuellen Hauptversammlung (wobei dieser Zeitpunkt durch den
Versammlungsleiter angekündigt werden wird) zur Verfügung. Die
Zugangsdaten für den Internetservice werden mit dem HV-Ticket
übersandt.
Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl und die Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung
bekannt gemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat (einschließlich einer darin angekündigten möglichen
Anpassung des Beschlussvorschlags zur Gewinnverwendung an die bei
Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter Aktien) sowie
eine etwaige Abstimmung über nach §§ 126, 127 AktG im Vorfeld der
Hauptversammlung bekannt gemachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge von
Aktionären beschränkt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine
Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der
virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe
bzw. Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als
entsprechende Stimmabgabe bzw. Weisung für jeden Punkt der
Einzelabstimmung.
Bitte beachten Sie, dass Aktionäre und ihre Bevollmächtigten weder
Rede- und Fragerechte nach § 131 AktG in der Hauptversammlung oder
Antragsrechte in der Hauptversammlung ausüben noch Beschlussanträge in
der Hauptversammlung stellen können, da sie mangels physischer Präsenz
als Briefwähler nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausschließlich für
die Stimmrechtsausübung und nicht für die Ausübung weiterer
Aktionärsrechte zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie die
nachstehenden Hinweise zu den Aktionärsrechten sowie die Hinweise in
den zusammen mit dem HV-Ticket übersandten Unterlagen und unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
*Rechte der Aktionäre*
*Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG*
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 Euro erreichen,
können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das
Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens bis Sonntag, *10. Mai 2020, 24:00
Uhr (MESZ)*, zugehen. Später zugehende Ergänzungsverlangen werden nicht
berücksichtigt. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an
folgende Adresse:
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
Vorstand
Theresienhöhe 28/1
80339 München
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung werden, soweit
sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden, unverzüglich nach
Zugang im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten.
Sie werden außerdem unter der Internetseite
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
veröffentlicht.
*Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs.
1, 127 AktG*
Aktionäre können der Gesellschaft gemäß § 126 Abs. 1 AktG
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl
des Abschlussprüfers gemäß § 127 AktG übersenden. Gegenanträge und
Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:
TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
c/o Better Orange IR&HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0) 89 889 69 06 55
E-Mail: gegenantraege@better-orange.de
Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge
einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge mit einer etwaigen Begründung
mindestens vierzehn Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also
spätestens bis Dienstag, *26. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ)*, unter der
vorstehend angegebenen Adresse zugegangen sind. Anderweitig adressierte
Anträge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines
Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG
genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde. Die Gesellschaft wird insoweit allerdings von ihrem Recht aus §
126 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AktG keinen Gebrauch machen. Eine etwaige
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für
Vorschläge von Aktionären zur Wahl des Abschlussprüfers gelten die
vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinngemäß. Eine
Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in
den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn
der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des
vorgeschlagenen Kandidaten enthält.
Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge können von Aktionären oder ihren
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung nicht gestellt werden, da sie
mangels physischer Präsenz als Briefwähler nicht an der
Hauptversammlung teilnehmen und die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter für die Ausübung von Antragsrechten nicht zur
Verfügung stehen. Form- und fristgerecht nach vorstehenden Bestimmungen
gemäß §§ 126, 127 AktG übermittelte und von der Gesellschaft
zugänglich gemachte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden im
Rahmen der virtuellen Hauptversammlung gleichwohl so behandelt, als
seien sie in der Hauptversammlung gestellt worden, sofern der den
Antrag übermittelnde Aktionär form- und fristgerecht zur
Hauptversammlung angemeldet ist und seinen Anteilsbesitz nachgewiesen
hat.
*Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG und Fragemöglichkeit nach § 1
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 des COVID-19-Gesetzes*
Aktionäre haben kein Recht, in der virtuellen Hauptversammlung
gemäß § 131 Abs. 1 und Abs. 4 AktG vom Vorstand mündlich Auskunft
zu verlangen.
Aktionäre, die sich form- und fristgerecht nach Maßgabe der
vorstehenden Bestimmungen zur Hauptversammlung angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben, haben aber gemäß § 1 Abs. 2 Satz
1 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes die Möglichkeit, Fragen im Wege der
elektronischen Kommunikation zu stellen. Ein Recht auf Antwort ist
hiermit nicht verbunden. Der Vorstand entscheidet nach
pflichtgemäßem, freien Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet.
Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt.
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2
Satz 2 des COVID-19-Gesetzes entschieden, dass etwaige Fragen bis
spätestens Sonntag, 7. Juni 2020, 24:00 Uhr (MESZ), bei der
Gesellschaft eingehend, elektronisch über den passwortgeschützten
Internetservice unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
einzureichen sind. Hierfür ist im Internetservice die Schaltfläche
'Fragen' vorgesehen. Später eingehende Fragen werden nicht
berücksichtigt.
Eine Fragenbeantwortung erfolgt im Rahmen der Bild- und Tonübertragung
der virtuellen Hauptversammlung. Die Beantwortung von Fragen in der
virtuellen Hauptversammlung erfolgt bei natürlichen Personen aus
datenschutzrechtlichen Gründen ohne Nennung des Namens des
Fragenstellers. Die Beantwortung häufig gestellter Fragen vorab auf der
Internetseite der Gesellschaft bleibt vorbehalten.
*Möglichkeit zum elektronischen Widerspruch gegen einen Beschluss der
Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 des COVID-19-Gesetzes*
Aktionären, die ihr Stimmrecht zu einem oder mehreren Beschlüssen der
Hauptversammlung ausgeübt haben, wird unter Verzicht auf das
Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung die Möglichkeit
eingeräumt, Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur
Niederschrift des Notars im Wege elektronischer Kommunikation zu
erklären. Entsprechende Erklärungen sind ab dem Beginn der
Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den
Versammlungsleiter ausschließlich über unseren passwortgeschützten
Internetservice unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
möglich.
*Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite
der Gesellschaft*
Den Aktionären werden die Informationen nach § 124a AktG ab der
Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft
unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der
Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG
sowie § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 4, Satz 2 COVID-19-Gesetz finden
sich ebenfalls unter
https://www.ttl-ag.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
*München, im April 2020*
*TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG*
_- Der Vorstand -_
*Informationen zum Datenschutz*
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten durch die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
(im Folgenden auch 'Wir' oder 'TTL') und die Ihnen nach dem
Datenschutzrecht zustehenden Rechte.
*1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?*
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die TTL Beteiligungs-
und Grundbesitz-AG, Theresienhöhe 28/1, 80339 München, Telefon: +49 89
381611-0, E-Mail: info@ttl-ag.de
*2. Für welche Zwecke und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre Daten
verarbeitet?*
TTL verarbeitet im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung
Ihre personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Adresse und ggf.
weitere Kontaktdaten des Aktionärs, Aktienanzahl, Besitzart der Aktie,
Nummer und Code der Zugangskarte ('HV-Ticket'); gegebenenfalls Name und
Adresse des vom jeweiligen Aktionär bevollmächtigten
Aktionärsvertreters) nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes
('BDSG") sowie der Datenschutzgrundverordnung ('DSGVO"), des
Aktiengesetzes ('AktG') sowie aller weiteren relevanten
Rechtsvorschriften. Die Gesellschaft verarbeitet hierbei Daten, die von
den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben
bzw. aus diesem Anlass von ihren depotführenden Banken an die
Gesellschaft übermittelt werden. Gemäß § 135 AktG kann ein
Aktionär einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder gemäß § 135
AktG Gleichgestellte bevollmächtigen, ihn in der virtuellen
Hauptversammlung zu vertreten und sein Stimmrecht im Namen dessen, den
es angeht, ausüben lassen. In diesem Fall werden nur die
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April 30, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
personenbezogenen Daten des Vertreters verarbeitet.
Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, um unseren gesetzlichen
Pflichten nachzukommen und um die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre
bzw. ihrer Bevollmächtigten an der virtuellen Hauptversammlung durch
Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung
(z.B. Prüfung der Teilnahmeberechtigung) abzuwickeln und den Aktionären
die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung
(einschließlich der Erteilung, dem Widerruf und dem Nachweis von
Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die
ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Ohne die Bereitstellung der
betreffenden Daten ist Ihre Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung durch Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der
gesamten Hauptversammlung und die Ausübung von Stimmrechten und anderer
versammlungsbezogener Rechte nicht möglich.
Die Verarbeitung umfasst Vorgänge im Zusammenhang mit der Anmeldung
eines Aktionärs für die virtuelle Hauptversammlung, der Verfolgung der
Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung bzw. der
Ausübung von Rechten im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung durch
einen Bevollmächtigten bzw. den von TTL benannten Stimmrechtsvertreter,
dem Teilnehmerverzeichnis sowie Tagesordnungsergänzungsverlangen und
Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen.
Dazu gehören die folgenden Verarbeitungsvorgänge:
TTL verarbeitet im Rahmen der Anmeldung eines Aktionärs für die
Hauptversammlung die erforderlichen vom Aktionär angegebenen bzw. aus
diesem Anlass von seiner Depotbank übermittelten Daten (insbesondere
Vor- und Nachnamen, Wohnort oder Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung,
Nummer und Code des HV-Tickets sowie Besitzart).
Soweit die Ausübung von Rechten im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten erfolgt, verarbeitet TTL
die in der Vollmachtserteilung angegebenen personenbezogenen Daten des
Aktionärs sowie Vor- und Nachname, Adresse und ggf. weitere
Kontaktdaten des Bevollmächtigten. Im Falle der Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an einen von TTL benannten Stimmrechtsvertreter werden
zudem die erteilten Weisungen verarbeitet und die Vollmachtserklärung
von der Gesellschaft drei Jahre nachprüfbar festgehalten.
In der Hauptversammlung wird im Fall der Vertretung von Stimmrechten
durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gem. §
129 AktG ein Teilnehmerverzeichnis mit den folgenden personenbezogenen
Daten geführt: Nummer des HV-Tickets, Vor- und Nachname sowie Wohnort
des vertretenen Aktionärs und seines Vertreters, Aktienanzahl,
Aktiengattung, Anzahl der Stimmrechte und Besitzart.
Sofern ein Aktionär verlangt, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt werden, wird TTL diese Gegenstände unter Angabe des Namens des
Aktionärs bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den
aktienrechtlichen Vorschriften bekannt machen. Ebenso wird TTL
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bei Vorliegen der
Voraussetzungen gemäß den aktienrechtlichen Vorschriften unter
Angabe des Namens des Aktionärs auf der Internetseite von TTL
zugänglich machen (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG).
Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebenen
Datenverarbeitungsvorgänge ist jeweils Art. 6 (1) c) DSGVO. Danach ist
eine Datenverarbeitung rechtmäßig, wenn diese zur Erfüllung einer
rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der der Verantwortliche
unterliegt. Die Verpflichtung zur Vornahme der vorstehend beschriebenen
Verarbeitungsvorgänge ergibt sich jeweils aus dem Aktiengesetz.
Darüber hinaus werden Ihre personenbezogenen Daten ggf. auch zur
Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen wie beispielsweise
aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, handels- und
steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet. Rechtsgrundlage
für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO.
Wenn Sie gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz i.V.m. den Vorgaben in
der Einberufung vor der virtuellen Hauptversammlung elektronisch Fragen
einreichen oder während der Hauptversammlung elektronisch Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erklären, verarbeiten wir Ihre
personenbezogenen Daten (Name, Adresse sowie Nummer und Code des
HV-Tickets) aufgrund unseres berechtigten Interesses, Ihre Frage oder
Ihren Widerspruch bearbeiten zu können.
Die Beantwortung Ihrer Fragen in der virtuellen Hauptversammlung
erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen ohne Nennung Ihres Namens.
Sollte beabsichtigt werden, Ihre personenbezogenen Daten für einen
anderen Zweck zu verarbeiten, werden Sie im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen vorab darüber informiert.
*3. An welche Kategorien von Empfängern werden Ihre Daten ggf.
weitergegeben?*
Externe Dienstleister: Für die Ausrichtung der virtuellen
Hauptversammlung (auch Anfertigung der Bild- und Tonaufnahmen sowie
Streaming des Webcasts) bedienen wir uns externer Dienstleister, die
Ihre personenbezogenen Daten nach unseren Weisungen im Einklang mit
Art. 28 DSGVO verarbeiten.
Aktionäre/Dritte: Im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen
Einsichtsrechts in das Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung
können Aktionäre bis zu zwei Jahre nach der Hauptversammlung auf Antrag
Einblick in die in dem Teilnehmerverzeichnis erfassten Daten erlangen.
Das Teilnehmerverzeichnis wird zudem im Rahmen der Hauptversammlung den
anwesenden Teilnehmern zugänglich gemacht. Auch im Rahmen von
bekanntmachungspflichtigen Tagesordnungsergänzungsverlangen,
Gegenanträgen bzw. -wahlvorschlägen werden Ihre personenbezogenen Daten
gemäß den gesetzlichen Vorschriften veröffentlicht.
Weitere Empfänger: Im Rahmen gesetzlicher Vorschriften können wir
verpflichtet sein, Ihre personenbezogenen Daten weiteren Empfängern,
wie etwa Behörden und Gerichten, zu übermitteln.
Die Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger in
einem Drittland ist nicht beabsichtigt.
Wir setzen keine rein automatisierten Entscheidungsverfahren gemäß
Artikel 22 DSGVO oder ein Profiling ein.
*4. Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?*
Grundsätzlich löschen oder anonymisieren wir Ihre personenbezogenen
Daten, sobald und soweit sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr
erforderlich sind, es sei denn, gesetzliche Nachweis- und/oder
Aufbewahrungspflichten (nach dem Aktiengesetz, dem Handelsgesetzbuch,
der Abgabenordnung oder sonstigen Rechtsvorschriften) verpflichten uns
zu einer weiteren Speicherung. Die Daten im Zusammenhang mit
Hauptversammlungen werden regelmäßig nach drei Jahren gelöscht
oder anonymisiert, es sei denn, die weitere Verarbeitung ist im
Einzelfall im Zusammenhang mit Ansprüchen, die gegen TTL oder seitens
TTL geltend gemacht werden (gesetzliche Verjährungsfrist von bis zu 30
Jahren), erforderlich.
*5. Welche Rechte haben Sie?*
Soweit wir personenbezogene Daten zu Ihrer Person verarbeiten, stehen
Ihnen die folgenden Rechte zu:
* Recht auf Auskunft über die seitens der TTL
Beteiligungs- und Grundbesitz-AG über Sie
gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO);
* Recht auf Berichtigung unrichtiger über Sie
gespeicherter Daten (Art. 16 DSGVO);
* Recht auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere,
sofern diese für die Zwecke, für die sie
ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr
erforderlich sind (Art. 17 DSGVO);
* Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
(Sperrung), insbesondere, sofern die
Verarbeitung Ihrer Daten unrechtmäßig ist
oder die Richtigkeit Ihrer Daten durch Sie
bestritten wird (Art. 18 DSGVO);
* Beschwerderecht: Für Beschwerden im Hinblick
auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten steht Ihnen die Gesellschaft unter den
unter Ziffer 1 angegebenen Kontaktdaten zur
Verfügung. Unabhängig davon haben Sie das
Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen
Datenschutzbehörde einzulegen.
2020-04-30 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG
Theresienhöhe 28/1
80339 München
Deutschland
E-Mail: info@ttl-ag.de
Internet: https://www.ttl-ag.de/de/
ISIN: DE0007501009
WKN: 750100
Börsen: Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (General
Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München,
Stuttgart, Tradegate Exchange
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1034029 2020-04-30
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April 30, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)
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