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DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 29.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-30 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, 
29. Mai 2020*, um *10:00 Uhr (MESZ)* als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter 
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrags 
   über die Veräußerung nahezu aller 
   wesentlichen Vermögensgegenstände der 
   Gesellschaft an Gesellschaften der 
   NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg* 
 
   a) Vorbemerkungen 
 
   Mit Vertrag vom 18. Dezember 2019 (Urkunde des 
   hamburgischen Notars Dr. Jan Christoph Wolters 
   UR-Nr. 5072/2019 J vom 18. Dezember 2019 nebst 
   Bezugsurkunde desselben Notars hierzu vom 
   17/18. Dezember 2019, UR-Nr. 5071/2019 J) (im 
   Folgenden "*Kauf- und Abtretungsvertrag*") hat 
   die Gesellschaft mit Gesellschaften der 
   NORDCAPITAL-Gruppe vereinbart, nahezu alle 
   wesentlichen Vermögensgegenstände der 
   Gesellschaft an Gesellschaften der 
   NORDCAPITAL-Gruppe zu veräußern. 
 
   Zugleich verkauft und überträgt die 
   Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, 
   die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, 
   Zürich, Schweiz, ihren Anteil an der Hesse 
   Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, an 
   Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe. 
 
   Vertragsparteien des Kauf- und 
   Abtretungsvertrages sind, 
 
   (i)   die Hesse Newman Capital AG, 
         Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 
         Hamburg, eingetragen im 
         Handelsregister des Amtsgerichts 
         Hamburg unter HRB 93076, 
   (ii)  die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte 
         AG, Rigistrasse 60, 8006 Zürich, 
         Schweiz, Firmennummer CHE-113.831.011, 
         vormals CH-350.3.010.239-4, 
   (iii) die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg 
         mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 
         20355 Hamburg, eingetragen im 
         Handelsregister des Amtsgerichts 
         Hamburg unter HRB 111027, 
   (iv)  die Hesse Newman Zweitmarkt GmbH, 
         Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 
         Hamburg, eingetragen im 
         Handelsregister des Amtsgerichts 
         Hamburg unter HRB 130314, 
 
   sowie 
 
   (v)   die NORDCAPITAL GmbH, 
         Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, 
         eingetragen im Handelsregister des 
         Amtsgerichts Hamburg unter HRB 78932, 
   (vi)  die NORDCAPITAL Externe 
         Fondsmanagement GmbH, 
         Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, 
         eingetragen im Handelsregister des 
         Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121501, 
   (vii) (die NORDCAPITAL Fondsverwaltung GmbH, 
         Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, 
         eingetragen im Handelsregister des 
         Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92612. 
 
   Mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag sollen 
   nahezu alle wesentlichen Vermögensgegenstände 
   der Gesellschaft an Gesellschaften der 
   NORDCAPITAL-Gruppe verkauft und auf diese 
   übertragen werden. Der Kauf- und 
   Abtretungsvertrag steht daher unter dem 
   Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung 
   der Gesellschaft und wird daher dieser 
   außerordentlichen Hauptversammlung zur 
   Beschlussfassung vorgelegt. 
 
   Der Kauf- und Abtretungsvertrag sowie der zum 
   Kauf- und Abtretungsvertrag erstellte 
   schriftliche Bericht des Vorstands (in 
   deutscher Sprache) liegen ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung während der 
   üblichen Geschäftszeiten in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hesse Newman 
   Capital AG Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 
   20355 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und sind ab diesem Zeitpunkt auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   www.hesse-newman.de 
 
   (dort unter Investor 
   Relations/Hauptversammlungen) zugänglich. 
 
   Der Vorstand wird den Kauf- und 
   Abtretungsvertrag zu Beginn der 
   Hauptversammlung erläutern. 
 
   b) Wesentlicher Inhalt 
 
   Der Kauf- und Abtretungsvertrag hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   aa) Vertragsparteien 
 
   "*Verkäufer*" unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag sind die Gesellschaft sowie 
   die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG ("*SBW 
   AG*"), die mit der Gesellschaft gemeinsam an 
   der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH 
   ("*HNF*") beteiligt ist. Weitere 
   Vertragsparteien auf Verkäuferseite sind die 
   Hesse Newman Zweitmarkt GmbH ("*HNZ*") sowie 
   die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH 
   ("*TGH*"), beides 100%ige 
   Tochtergesellschaften der Gesellschaft. 
 
   "*Käufer*" unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag sind die NORDCAPITAL GmbH 
   und die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement 
   GmbH. Weitere Vertragspartei auf Käuferseite 
   ist die NORDCAPITAL Fondsverwaltung GmbH. 
 
   bb) Kauf- und Übertragungsgegenstände und 
   Kaufpreise bzw. Vergütungen 
 
   Die Gesellschaft veräußert unter dem 
   Kauf- und Abtretungsvertrag an die NORDCAPITAL 
   GmbH 
 
   * die 100%ige Beteiligung der Gesellschaft 
     an der HNZ in Form des einzigen 
     Geschäftsanteils zu einem Kaufpreis in 
     Höhe von EUR 61.000,00; 
   * die 85%ige Beteiligung der Gesellschaft an 
     der TGH zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 
     93.500,00; 
   * einen Kommanditanteil an der 
     Fondsgesellschaft Hesse Newman Real Estate 
     Dachfonds Nr. 1 GmbH & Co. KG zu einem 
     Kaufpreis in Höhe von EUR 200,00; sowie 
   * einen Kommanditanteil an der 
     Fondsgesellschaft Hesse Newman Shipping 
     Opportunity I GmbH & Co. KG zu einem 
     Kaufpreis in Höhe von EUR 100,00. 
 
   Die Gesellschaft veräußert bzw. überträgt 
   unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag an die 
   NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH 
 
   * die 49%ige Beteiligung der Gesellschaft an 
     der an der HNF zu einem Kaufpreis in Höhe 
     von EUR 4.395.660,00 (einschließlich 
     anteiligem pauschal ermittelten nicht 
     ausgeschütteten Bilanzgewinn für den 
     Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe 
     von EUR 88.200,00); 
   * die Vergütungsansprüche aus dem 
     Geschäftsbesorgungsvertrag betreffend eine 
     Fondsimmobilie in Hamburg-Barmbek zu einem 
     Kaufpreis in Höhe von EUR 3.000.000,00; 
   * die Marken- und Namensrechte an der 
     Bezeichnung 'Hesse Newman' zu einem 
     Kaufpreis in Höhe von EUR 500.000,00; 
   * im Wege einer Vertragsübernahme die 
     bestehenden Verwaltungsverträge mit Hesse 
     Newman Fondsgesellschaften zu einem 
     Kaufpreis von EUR 1.010.000,00; 
   * eine Darlehensforderung der Gesellschaft 
     gegen die HNF zu einem Kaufpreis von EUR 
     106.363,25. 
 
   Weiterhin hat die Gesellschaft im Wege eines 
   Besserungsscheins gegebenenfalls einen 
   Anspruch auf zukünftige in der Höhe ungewisse 
   Erträge aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag 
   betreffend einer Fondsimmobilie in Barmbek. 
   Der Anspruch aus dem Besserungsschein ist der 
   Höhe nach auf EUR 750.000,00 begrenzt. Ob und 
   in welcher Höhe der Anspruch aus dem 
   Besserungsschein entsteht, hängt von der Höhe 
   des laufenden Erfolges der Fondsgesellschaft 
   bzw. von der Höhe des Kaufpreises für die 
   betreffende Fondsimmobilie ab und wird erst 
   fällig, wenn die Erlöse aus den abgetretenen 
   Vergütungsansprüchen einen Betrag in Höhe von 
   EUR 3.000.000,00 überschritten haben. 
 
   Ohne Berücksichtigung dieses Besserungsscheins 
   erhält die Gesellschaft unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag einen Gesamtkaufpreis in 
   Höhe von EUR 9.166.823,25. 
 
   Die SBW AG veräußert unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag ihre 36%ige Beteiligung an 
   der HNF an die NORDCAPITAL Externe 
   Fondsmanagement GmbH zu einem Kaufpreis von 
   EUR 3.229.465,00 (einschließlich 
   anteiligem pauschal ermittelten nicht 
   ausgeschütteten Bilanzgewinn für den Zeitraum 
   bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 
   64.800,00). Ferner erhält die SBW AG von der 
   NORDCAPITAL GmbH für die Aufhebung eines 
   Optionsrechts auf 15% der Geschäftsanteile an 
   der HNF eine Vergütung in Höhe von EUR 
   1.245.375,00 (einschließlich anteiligem 
   pauschal ermittelten nicht ausgeschütteten 
   Bilanzgewinn für den Zeitraum bis zum 31. 
   Dezember 2019 in Höhe von EUR 15.000,00); 
 
   Weder die (Gesamt-)Kaufpreise unter dem Kauf- 
   und Abtretungsvertrag noch deren Bestandteile 
   unterliegen vertraglichen 
   Anpassungsregelungen. 
 
   cc) Vollzugsbedingung und Vollzug des Kauf- 
   und Abtretungsvertrags 
 
   Die Kaufpreise unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag sind am Vollzugstag zur 
   Zahlung fällig. Vorausgesetzt ist das 
   Wirksamwerden des Kauf- und 
   Abtretungsvertrages. Dies ist der Fall, wenn 
   die Hauptversammlung der Gesellschaft dem 
   Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages 
   mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt hat 
   und eine Frist von einem Monat beginnend mit 
   dem Tage der Hauptversammlung verstrichen ist, 
   ohne dass ein Aktionär innerhalb dieser Frist 
   Klage gegen die Wirksamkeit des 
   Zustimmungsbeschlusses erhoben hat. Wurde eine 
   solche Klage erhoben, tritt an die Stelle der 

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April 30, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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