DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-30 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, 29. Mai 2020*, um *10:00 Uhr (MESZ)* als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrags über die Veräußerung nahezu aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg* a) Vorbemerkungen Mit Vertrag vom 18. Dezember 2019 (Urkunde des hamburgischen Notars Dr. Jan Christoph Wolters UR-Nr. 5072/2019 J vom 18. Dezember 2019 nebst Bezugsurkunde desselben Notars hierzu vom 17/18. Dezember 2019, UR-Nr. 5071/2019 J) (im Folgenden "*Kauf- und Abtretungsvertrag*") hat die Gesellschaft mit Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe vereinbart, nahezu alle wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe zu veräußern. Zugleich verkauft und überträgt die Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, ihren Anteil an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe. Vertragsparteien des Kauf- und Abtretungsvertrages sind, (i) die Hesse Newman Capital AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 93076, (ii) die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Rigistrasse 60, 8006 Zürich, Schweiz, Firmennummer CHE-113.831.011, vormals CH-350.3.010.239-4, (iii) die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111027, (iv) die Hesse Newman Zweitmarkt GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130314, sowie (v) die NORDCAPITAL GmbH, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 78932, (vi) die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121501, (vii) (die NORDCAPITAL Fondsverwaltung GmbH, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92612. Mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag sollen nahezu alle wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe verkauft und auf diese übertragen werden. Der Kauf- und Abtretungsvertrag steht daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft und wird daher dieser außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Kauf- und Abtretungsvertrag sowie der zum Kauf- und Abtretungsvertrag erstellte schriftliche Bericht des Vorstands (in deutscher Sprache) liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hesse Newman Capital AG Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zugänglich. Der Vorstand wird den Kauf- und Abtretungsvertrag zu Beginn der Hauptversammlung erläutern. b) Wesentlicher Inhalt Der Kauf- und Abtretungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: aa) Vertragsparteien "*Verkäufer*" unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag sind die Gesellschaft sowie die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG ("*SBW AG*"), die mit der Gesellschaft gemeinsam an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ("*HNF*") beteiligt ist. Weitere Vertragsparteien auf Verkäuferseite sind die Hesse Newman Zweitmarkt GmbH ("*HNZ*") sowie die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH ("*TGH*"), beides 100%ige Tochtergesellschaften der Gesellschaft. "*Käufer*" unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag sind die NORDCAPITAL GmbH und die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH. Weitere Vertragspartei auf Käuferseite ist die NORDCAPITAL Fondsverwaltung GmbH. bb) Kauf- und Übertragungsgegenstände und Kaufpreise bzw. Vergütungen Die Gesellschaft veräußert unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag an die NORDCAPITAL GmbH * die 100%ige Beteiligung der Gesellschaft an der HNZ in Form des einzigen Geschäftsanteils zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 61.000,00; * die 85%ige Beteiligung der Gesellschaft an der TGH zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 93.500,00; * einen Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Dachfonds Nr. 1 GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 200,00; sowie * einen Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft Hesse Newman Shipping Opportunity I GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 100,00. Die Gesellschaft veräußert bzw. überträgt unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag an die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH * die 49%ige Beteiligung der Gesellschaft an der an der HNF zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 4.395.660,00 (einschließlich anteiligem pauschal ermittelten nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 88.200,00); * die Vergütungsansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag betreffend eine Fondsimmobilie in Hamburg-Barmbek zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 3.000.000,00; * die Marken- und Namensrechte an der Bezeichnung 'Hesse Newman' zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 500.000,00; * im Wege einer Vertragsübernahme die bestehenden Verwaltungsverträge mit Hesse Newman Fondsgesellschaften zu einem Kaufpreis von EUR 1.010.000,00; * eine Darlehensforderung der Gesellschaft gegen die HNF zu einem Kaufpreis von EUR 106.363,25. Weiterhin hat die Gesellschaft im Wege eines Besserungsscheins gegebenenfalls einen Anspruch auf zukünftige in der Höhe ungewisse Erträge aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag betreffend einer Fondsimmobilie in Barmbek. Der Anspruch aus dem Besserungsschein ist der Höhe nach auf EUR 750.000,00 begrenzt. Ob und in welcher Höhe der Anspruch aus dem Besserungsschein entsteht, hängt von der Höhe des laufenden Erfolges der Fondsgesellschaft bzw. von der Höhe des Kaufpreises für die betreffende Fondsimmobilie ab und wird erst fällig, wenn die Erlöse aus den abgetretenen Vergütungsansprüchen einen Betrag in Höhe von EUR 3.000.000,00 überschritten haben. Ohne Berücksichtigung dieses Besserungsscheins erhält die Gesellschaft unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag einen Gesamtkaufpreis in Höhe von EUR 9.166.823,25. Die SBW AG veräußert unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag ihre 36%ige Beteiligung an der HNF an die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH zu einem Kaufpreis von EUR 3.229.465,00 (einschließlich anteiligem pauschal ermittelten nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 64.800,00). Ferner erhält die SBW AG von der NORDCAPITAL GmbH für die Aufhebung eines Optionsrechts auf 15% der Geschäftsanteile an der HNF eine Vergütung in Höhe von EUR 1.245.375,00 (einschließlich anteiligem pauschal ermittelten nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 15.000,00); Weder die (Gesamt-)Kaufpreise unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag noch deren Bestandteile unterliegen vertraglichen Anpassungsregelungen. cc) Vollzugsbedingung und Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags Die Kaufpreise unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag sind am Vollzugstag zur Zahlung fällig. Vorausgesetzt ist das Wirksamwerden des Kauf- und Abtretungsvertrages. Dies ist der Fall, wenn die Hauptversammlung der Gesellschaft dem Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt hat und eine Frist von einem Monat beginnend mit dem Tage der Hauptversammlung verstrichen ist, ohne dass ein Aktionär innerhalb dieser Frist Klage gegen die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses erhoben hat. Wurde eine solche Klage erhoben, tritt an die Stelle der
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April 30, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)