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(1)

DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung -2-

DJ DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 29.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2020-04-30 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, 
29. Mai 2020*, um *10:00 Uhr (MESZ)* als virtuelle 
Hauptversammlung ohne physische Präsenz 
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter 
stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum 
   Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrags 
   über die Veräußerung nahezu aller 
   wesentlichen Vermögensgegenstände der 
   Gesellschaft an Gesellschaften der 
   NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg* 
 
   a) Vorbemerkungen 
 
   Mit Vertrag vom 18. Dezember 2019 (Urkunde des 
   hamburgischen Notars Dr. Jan Christoph Wolters 
   UR-Nr. 5072/2019 J vom 18. Dezember 2019 nebst 
   Bezugsurkunde desselben Notars hierzu vom 
   17/18. Dezember 2019, UR-Nr. 5071/2019 J) (im 
   Folgenden "*Kauf- und Abtretungsvertrag*") hat 
   die Gesellschaft mit Gesellschaften der 
   NORDCAPITAL-Gruppe vereinbart, nahezu alle 
   wesentlichen Vermögensgegenstände der 
   Gesellschaft an Gesellschaften der 
   NORDCAPITAL-Gruppe zu veräußern. 
 
   Zugleich verkauft und überträgt die 
   Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, 
   die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, 
   Zürich, Schweiz, ihren Anteil an der Hesse 
   Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, an 
   Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe. 
 
   Vertragsparteien des Kauf- und 
   Abtretungsvertrages sind, 
 
   (i)   die Hesse Newman Capital AG, 
         Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 
         Hamburg, eingetragen im 
         Handelsregister des Amtsgerichts 
         Hamburg unter HRB 93076, 
   (ii)  die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte 
         AG, Rigistrasse 60, 8006 Zürich, 
         Schweiz, Firmennummer CHE-113.831.011, 
         vormals CH-350.3.010.239-4, 
   (iii) die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg 
         mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 
         20355 Hamburg, eingetragen im 
         Handelsregister des Amtsgerichts 
         Hamburg unter HRB 111027, 
   (iv)  die Hesse Newman Zweitmarkt GmbH, 
         Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 
         Hamburg, eingetragen im 
         Handelsregister des Amtsgerichts 
         Hamburg unter HRB 130314, 
 
   sowie 
 
   (v)   die NORDCAPITAL GmbH, 
         Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, 
         eingetragen im Handelsregister des 
         Amtsgerichts Hamburg unter HRB 78932, 
   (vi)  die NORDCAPITAL Externe 
         Fondsmanagement GmbH, 
         Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, 
         eingetragen im Handelsregister des 
         Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121501, 
   (vii) (die NORDCAPITAL Fondsverwaltung GmbH, 
         Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, 
         eingetragen im Handelsregister des 
         Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92612. 
 
   Mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag sollen 
   nahezu alle wesentlichen Vermögensgegenstände 
   der Gesellschaft an Gesellschaften der 
   NORDCAPITAL-Gruppe verkauft und auf diese 
   übertragen werden. Der Kauf- und 
   Abtretungsvertrag steht daher unter dem 
   Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung 
   der Gesellschaft und wird daher dieser 
   außerordentlichen Hauptversammlung zur 
   Beschlussfassung vorgelegt. 
 
   Der Kauf- und Abtretungsvertrag sowie der zum 
   Kauf- und Abtretungsvertrag erstellte 
   schriftliche Bericht des Vorstands (in 
   deutscher Sprache) liegen ab dem Tag der 
   Einberufung der Hauptversammlung während der 
   üblichen Geschäftszeiten in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hesse Newman 
   Capital AG Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 
   20355 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus 
   und sind ab diesem Zeitpunkt auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft 
 
   www.hesse-newman.de 
 
   (dort unter Investor 
   Relations/Hauptversammlungen) zugänglich. 
 
   Der Vorstand wird den Kauf- und 
   Abtretungsvertrag zu Beginn der 
   Hauptversammlung erläutern. 
 
   b) Wesentlicher Inhalt 
 
   Der Kauf- und Abtretungsvertrag hat folgenden 
   wesentlichen Inhalt: 
 
   aa) Vertragsparteien 
 
   "*Verkäufer*" unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag sind die Gesellschaft sowie 
   die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG ("*SBW 
   AG*"), die mit der Gesellschaft gemeinsam an 
   der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH 
   ("*HNF*") beteiligt ist. Weitere 
   Vertragsparteien auf Verkäuferseite sind die 
   Hesse Newman Zweitmarkt GmbH ("*HNZ*") sowie 
   die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH 
   ("*TGH*"), beides 100%ige 
   Tochtergesellschaften der Gesellschaft. 
 
   "*Käufer*" unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag sind die NORDCAPITAL GmbH 
   und die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement 
   GmbH. Weitere Vertragspartei auf Käuferseite 
   ist die NORDCAPITAL Fondsverwaltung GmbH. 
 
   bb) Kauf- und Übertragungsgegenstände und 
   Kaufpreise bzw. Vergütungen 
 
   Die Gesellschaft veräußert unter dem 
   Kauf- und Abtretungsvertrag an die NORDCAPITAL 
   GmbH 
 
   * die 100%ige Beteiligung der Gesellschaft 
     an der HNZ in Form des einzigen 
     Geschäftsanteils zu einem Kaufpreis in 
     Höhe von EUR 61.000,00; 
   * die 85%ige Beteiligung der Gesellschaft an 
     der TGH zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 
     93.500,00; 
   * einen Kommanditanteil an der 
     Fondsgesellschaft Hesse Newman Real Estate 
     Dachfonds Nr. 1 GmbH & Co. KG zu einem 
     Kaufpreis in Höhe von EUR 200,00; sowie 
   * einen Kommanditanteil an der 
     Fondsgesellschaft Hesse Newman Shipping 
     Opportunity I GmbH & Co. KG zu einem 
     Kaufpreis in Höhe von EUR 100,00. 
 
   Die Gesellschaft veräußert bzw. überträgt 
   unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag an die 
   NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH 
 
   * die 49%ige Beteiligung der Gesellschaft an 
     der an der HNF zu einem Kaufpreis in Höhe 
     von EUR 4.395.660,00 (einschließlich 
     anteiligem pauschal ermittelten nicht 
     ausgeschütteten Bilanzgewinn für den 
     Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe 
     von EUR 88.200,00); 
   * die Vergütungsansprüche aus dem 
     Geschäftsbesorgungsvertrag betreffend eine 
     Fondsimmobilie in Hamburg-Barmbek zu einem 
     Kaufpreis in Höhe von EUR 3.000.000,00; 
   * die Marken- und Namensrechte an der 
     Bezeichnung 'Hesse Newman' zu einem 
     Kaufpreis in Höhe von EUR 500.000,00; 
   * im Wege einer Vertragsübernahme die 
     bestehenden Verwaltungsverträge mit Hesse 
     Newman Fondsgesellschaften zu einem 
     Kaufpreis von EUR 1.010.000,00; 
   * eine Darlehensforderung der Gesellschaft 
     gegen die HNF zu einem Kaufpreis von EUR 
     106.363,25. 
 
   Weiterhin hat die Gesellschaft im Wege eines 
   Besserungsscheins gegebenenfalls einen 
   Anspruch auf zukünftige in der Höhe ungewisse 
   Erträge aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag 
   betreffend einer Fondsimmobilie in Barmbek. 
   Der Anspruch aus dem Besserungsschein ist der 
   Höhe nach auf EUR 750.000,00 begrenzt. Ob und 
   in welcher Höhe der Anspruch aus dem 
   Besserungsschein entsteht, hängt von der Höhe 
   des laufenden Erfolges der Fondsgesellschaft 
   bzw. von der Höhe des Kaufpreises für die 
   betreffende Fondsimmobilie ab und wird erst 
   fällig, wenn die Erlöse aus den abgetretenen 
   Vergütungsansprüchen einen Betrag in Höhe von 
   EUR 3.000.000,00 überschritten haben. 
 
   Ohne Berücksichtigung dieses Besserungsscheins 
   erhält die Gesellschaft unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag einen Gesamtkaufpreis in 
   Höhe von EUR 9.166.823,25. 
 
   Die SBW AG veräußert unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag ihre 36%ige Beteiligung an 
   der HNF an die NORDCAPITAL Externe 
   Fondsmanagement GmbH zu einem Kaufpreis von 
   EUR 3.229.465,00 (einschließlich 
   anteiligem pauschal ermittelten nicht 
   ausgeschütteten Bilanzgewinn für den Zeitraum 
   bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 
   64.800,00). Ferner erhält die SBW AG von der 
   NORDCAPITAL GmbH für die Aufhebung eines 
   Optionsrechts auf 15% der Geschäftsanteile an 
   der HNF eine Vergütung in Höhe von EUR 
   1.245.375,00 (einschließlich anteiligem 
   pauschal ermittelten nicht ausgeschütteten 
   Bilanzgewinn für den Zeitraum bis zum 31. 
   Dezember 2019 in Höhe von EUR 15.000,00); 
 
   Weder die (Gesamt-)Kaufpreise unter dem Kauf- 
   und Abtretungsvertrag noch deren Bestandteile 
   unterliegen vertraglichen 
   Anpassungsregelungen. 
 
   cc) Vollzugsbedingung und Vollzug des Kauf- 
   und Abtretungsvertrags 
 
   Die Kaufpreise unter dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag sind am Vollzugstag zur 
   Zahlung fällig. Vorausgesetzt ist das 
   Wirksamwerden des Kauf- und 
   Abtretungsvertrages. Dies ist der Fall, wenn 
   die Hauptversammlung der Gesellschaft dem 
   Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages 
   mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt hat 
   und eine Frist von einem Monat beginnend mit 
   dem Tage der Hauptversammlung verstrichen ist, 
   ohne dass ein Aktionär innerhalb dieser Frist 
   Klage gegen die Wirksamkeit des 
   Zustimmungsbeschlusses erhoben hat. Wurde eine 
   solche Klage erhoben, tritt an die Stelle der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

Monatsfrist das Ende der Rechtshängigkeit der 
   Klage. 
 
   Zum Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrages 
   haben die Vertragsparteien Zug-um-Zug unter 
   anderem die folgenden Handlungen vorzunehmen: 
 
   * Zahlung der unter dem Kauf- und 
     Abtretungsvertrag vereinbarten Kaufpreise; 
   * Abschluss eines Kauf- und Lizenzvertrages 
     über die Marken- und Namensrechte "Hesse 
     Newman"; 
   * Vornahme weiterer Vollzugshandlungen 
     (Fassung von Gesellschafterbeschlüssen, 
     Bestellung/Abberufung von 
     Geschäftsführern, Unterzeichnung von 
     Handelsregisteranmeldungen, Unterzeichnung 
     von Abtretungsanzeigen, Unterzeichnung des 
     Besserungsscheins betreffend die 
     Fondsimmobilie in Hamburg-Barmbek sowie 
     Unterzeichnung eines Vollzugsprotokolls). 
 
   dd) Garantien der Verkäufer 
 
   Die Verkäufer haben selbständige 
   Garantieversprechen abgegeben, die im Rahmen 
   von Unternehmensverkäufen üblich sind. Bei 
   Verletzung dieser Garantien sind die Verkäufer 
   zur Naturalrestitution oder zur Zahlung von 
   Schadensersatz verpflichtet. Ansprüche der 
   Käufer sind jedoch ausgeschlossen, wenn den 
   Käufern aufgrund der vorherigen Due 
   Diligence-Prüfung die für einen Anspruch 
   relevanten Tatsachen oder Umstände bekannt 
   waren oder wegen grober Fahrlässigkeit 
   unerkannt geblieben sind. Es ist ein 
   Haftungshöchstbetrag vereinbart, der sich auf 
   10% des jeweiligen Einzelkaufpreises des 
   jeweiligen Geschäftsanteiles oder 
   Kaufgegenstandes bezieht. 
 
   Es wurde ferner eine Freistellung von 
   Ansprüchen Dritter aus Rechtsstreitigkeiten, 
   die bis zum Vollzugstag gegenüber den 
   verkauften Gesellschaften und deren 
   Tochtergesellschaften anhängig gemacht worden 
   sind, vereinbart. Insoweit ist die Haftung der 
   Gesellschaft auf den an die Gesellschaft zu 
   zahlenden Gesamtkaufpreis beschränkt. Unter 
   bestimmten Umständen hat die Gesellschaft den 
   Käufern für solche Rechtsstreitigkeiten 
   Sicherheit zu leisten. 
 
   Alle Ansprüche der Käufer aus dem Vertrag 
   verjähren mit Ablauf von achtzehn Monaten ab 
   dem Vollzugstag, sofern im Vertrag nichts 
   anderes geregelt ist. 
 
   ee) Weitere Verpflichtungen der Parteien zur 
   Abstimmung und Zusammenarbeit 
 
   Die Vertragsparteien verpflichten sich im 
   Kauf- und Abtretungsvertrag wechselseitig, bis 
   zum 31. Dezember 2024 keinerlei 
   Reorganisationsmaßnahmen, 
   gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen 
   oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen und 
   dafür Sorge zu tragen, dass mit ihnen im Sinne 
   von § 15 Aktiengesetz verbundene Unternehmen 
   dieses ebenfalls nicht tun, die dazu führen 
   könnten, dass ein Grunderwerbsteuertatbestand 
   verwirklicht wird, dessentwegen eine 
   Gesellschaft, an der die Verkäufer bzw. die 
   Käufer unmittelbar oder mittelbar beteiligt 
   sind, zur Zahlung von Grunderwerbsteuern 
   verpflichtet ist, oder ein verbundenes 
   Unternehmen für etwa entstehende 
   Grunderwerbsteuern haftet. 
 
   Nach Ablauf des 31. Dezember 2024 sind die 
   Käufer berechtigt, die vorstehende Frist durch 
   schriftliche Erklärung unter Wahrung einer 
   Frist von drei Monaten um jeweils ein Jahr 
   längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2028 
   gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 
   jeweils EUR 200.000,00 an die Gesellschaft zu 
   verlängern. Dieser Betrag reduziert sich auf 
   EUR 100.000,00 ab dem Jahr, das dem Jahr 
   folgt, in dem die Aktien der Gesellschaft 
   nicht mehr an einer Börse gehandelt werden. 
 
   Für den Fall, dass die Verkäufer eine 
   Umstrukturierungsmaßnahme beabsichtigen, 
   sind die Käufer auf Verlangen eines oder 
   mehrerer Verkäufer verpflichtet, dafür Sorge 
   zu tragen, dass die Fondsgesellschaften auf 
   Kosten der Verkäufer bei dem jeweils 
   zuständigen Finanzamt einen Antrag auf 
   Erteilung einer Verbindlichen Auskunft mit dem 
   Ziel der Feststellung stellen, dass die 
   beabsichtigte Umstrukturierungsmaßnahme 
   keinerlei Grunderwerbsteuern auslöst. Wenn und 
   sobald sämtliche zuständigen Finanzämter 
   bestätigt haben, dass die 
   Umstrukturierungsmaßnahme insoweit 
   unbedenklich ist, sind die Verkäufer 
   berechtigt, die Umstrukturierungsmaßnahme 
   umzusetzen. Für den Fall, dass eine Partei 
   eine der vorgenannten Verpflichtungen 
   verletzt, ist sie verpflichtet, der anderen 
   Partei, bzw. auf ihre Anforderung das mit ihr 
   im Sinne von § 15 Aktiengesetz (AktG) 
   verbundene Unternehmen bzw. die Gesellschaft, 
   die zur Zahlung von Grunderwerbsteuer 
   verpflichtet ist, von diesen Ansprüchen 
   freizuhalten und von damit zusammenhängenden 
   Kosten, Aufwendungen und Schäden 
   freizustellen. 
 
   ff) Steuern, Gebühren, öffentlich-rechtliche 
   Abgaben etc. 
 
   Die Verkäufer verpflichten sich unter dem 
   Kauf- und Abtretungsvertrag jeweils, die 
   Käufer oder die verkauften Gesellschaften oder 
   deren Tochtergesellschaften von demjenigen 
   Teil aller noch nicht entrichteten Steuern 
   etc., welche gegen die jeweilige Gesellschaft 
   festgesetzt werden oder festgesetzt worden 
   sind und den Zeitraum bis zum 31. Dezember 
   2019 betreffen, freizustellen. 
 
   Die Freistellung erfolgt quotal je 
   Beteiligungshöhe der Gesellschaft an der zur 
   Nachzahlung verpflichteten Gesellschaft. 
 
   Bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 sind alle 
   Steuerverbindlichkeiten von den Verkäufern zu 
   übernehmen, unabhängig davon, wann diese 
   rechtswirksam festgesetzt werden. Bei 
   streitigen Verfahren nach dem 
   Übertragungsstichtag haben die sich 
   Parteien gegenseitige Unterstützung bei der 
   Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten 
   zugesichert. 
 
   Ansprüche aufgrund der 
   Steuerfreistellungsklausel verjähren mit 
   Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der 
   formellen mit materiellen Bestandskraft der 
   jeweiligen Steuerbescheide. 
 
   Die Vertragsparteien des Kauf- und 
   Abtretungsvertrages gehen übereinstimmend 
   davon aus, dass es sich bei den 
   Veräußerungen nicht um eine 
   (Teil-)Geschäftsveräußerung im Ganzen im 
   Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt und 
   diese Veräußerungen daher umsatzsteuerbar 
   sind. Sollte die Annahme nicht richtig sein, 
   verpflichten sich die Parteien jeweils die 
   erforderlichen Berichtigungsmaßnahmen zu 
   ergreifen, bzw. hieran mitzuwirken sowie die 
   notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu 
   stellen. Darüber hinaus halten die Verkäufer 
   die Käufer von sich hieraus ergebenden 
   zukünftigen Nachteilen betreffend etwaiger 
   Vorsteuerkorrekturbeträge im Sinne des 
   Umsatzsteuergesetz frei, soweit diese 
   Korrekturen nicht durch Maßnahmen oder 
   die Verhältnisse der Käufer nach dem 
   Vollzugstag veranlasst sind. 
 
   gg) Rücktrittsrechte 
 
   Ein Rücktritt vom Kauf- und Abtretungsvertrag 
   ist nur in den in dem Kauf- und 
   Abtretungsvertrag ausdrücklich geregelten 
   Fällen möglich. Alle darüberhinausgehenden 
   Rücktrittsrechte oder sonstige 
   Rückabwicklungen sind, soweit gesetzlich 
   zulässig, ausgeschlossen. 
 
   Ausdrücklich im Kauf- und Abtretungsvertrag 
   geregelte Rücktrittsgründe sind: 
 
   * Die Verkäufer und die Käufer sind jeweils 
     zum Rücktritt von dem Kauf- und 
     Abtretungsvertrag berechtigt, wenn der 
     Kauf und Abtretungsvertrag nicht bis zum 
     31. Oktober 2020 wirksam geworden ist. 
   * Die Verkäufer und die Käufer sind ferner 
     zum Rücktritt von dem Kauf- und 
     Abtretungsvertrag berechtigt, wenn 
     vertraglich geschuldete Vollzugshandlungen 
     nicht erfolgen und auf diese nicht 
     gemeinsam verzichtet wurde. 
   * Die Verkäufer einerseits und die Käufer 
     andererseits können jeweils nur gemeinsam 
     von dem Kauf- und Abtretungsvertrag 
     Vertrag zurücktreten. 
 
   Rücktrittsrechte können nur innerhalb von drei 
   Monaten nach Eintritt des zur Ausübung 
   berechtigenden Umstandes ausgeübt werden. 
 
   c) Beschlussvorschlag 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
   beschließen: 
 
    _Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss 
    des Kauf- und Abtretungsvertrages vom 18. 
    Dezember 2019 (Urkunde des hamburgischen 
    Notars Dr. Jan Christoph Wolters UR-Nr. 
    5072/2019 J vom 18. Dezember 2019 nebst 
    Bezugsurkunde desselben Notars hierzu vom 
    17/18. Dezember 2019, UR-Nr. 5071/2019 J) 
    zwischen_ 
 
    (i)   _der Hesse Newman Capital AG, 
          Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 
          20355 Hamburg, eingetragen im 
          Handelsregister des Amtsgerichts 
          Hamburg unter HRB 93076,_ 
    (ii)  _der SBW Schweizer 
          Beteiligungs-Werte AG, Rigistrasse 
          60, 8006 Zürich, Schweiz, 
          Firmennummer CHE-113.831.011, 
          vormals CH-350.3.010.239-4,_ 
    (iii) _der TGH Treuhandgesellschaft 
          Hamburg mbH, 
          Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 
          20355 Hamburg, eingetragen im 
          Handelsregister des Amtsgerichts 
          Hamburg unter HRB 111027,_ 
    (iv)  _der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH, 
          Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 
          20355 Hamburg, eingetragen im 
          Handelsregister des Amtsgerichts 
          Hamburg unter HRB 130314,_ 
 
    _sowie_ 
 
    (v)   _der NORDCAPITAL GmbH, 
          Warburgstraße 50, 20354 
          Hamburg, eingetragen im 
          Handelsregister des Amtsgerichts 
          Hamburg unter HRB 78932,_ 
    (vi)  _der NORDCAPITAL Externe 
          Fondsmanagement GmbH, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 30, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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