DJ DGAP-HV: Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Hesse Newman Capital AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-04-30 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Hesse Newman Capital AG Hamburg ISIN DE000HNC2059 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am *Freitag, 29. Mai 2020*, um *10:00 Uhr (MESZ)* als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigter stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrags über die Veräußerung nahezu aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe, Hamburg* a) Vorbemerkungen Mit Vertrag vom 18. Dezember 2019 (Urkunde des hamburgischen Notars Dr. Jan Christoph Wolters UR-Nr. 5072/2019 J vom 18. Dezember 2019 nebst Bezugsurkunde desselben Notars hierzu vom 17/18. Dezember 2019, UR-Nr. 5071/2019 J) (im Folgenden "*Kauf- und Abtretungsvertrag*") hat die Gesellschaft mit Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe vereinbart, nahezu alle wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe zu veräußern. Zugleich verkauft und überträgt die Mehrheitsgesellschafterin der Gesellschaft, die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Zürich, Schweiz, ihren Anteil an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, Hamburg, an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe. Vertragsparteien des Kauf- und Abtretungsvertrages sind, (i) die Hesse Newman Capital AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 93076, (ii) die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Rigistrasse 60, 8006 Zürich, Schweiz, Firmennummer CHE-113.831.011, vormals CH-350.3.010.239-4, (iii) die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111027, (iv) die Hesse Newman Zweitmarkt GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130314, sowie (v) die NORDCAPITAL GmbH, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 78932, (vi) die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121501, (vii) (die NORDCAPITAL Fondsverwaltung GmbH, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92612. Mit dem Kauf- und Abtretungsvertrag sollen nahezu alle wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe verkauft und auf diese übertragen werden. Der Kauf- und Abtretungsvertrag steht daher unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft und wird daher dieser außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Kauf- und Abtretungsvertrag sowie der zum Kauf- und Abtretungsvertrag erstellte schriftliche Bericht des Vorstands (in deutscher Sprache) liegen ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung während der üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Hesse Newman Capital AG Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zugänglich. Der Vorstand wird den Kauf- und Abtretungsvertrag zu Beginn der Hauptversammlung erläutern. b) Wesentlicher Inhalt Der Kauf- und Abtretungsvertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: aa) Vertragsparteien "*Verkäufer*" unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag sind die Gesellschaft sowie die SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG ("*SBW AG*"), die mit der Gesellschaft gemeinsam an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ("*HNF*") beteiligt ist. Weitere Vertragsparteien auf Verkäuferseite sind die Hesse Newman Zweitmarkt GmbH ("*HNZ*") sowie die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH ("*TGH*"), beides 100%ige Tochtergesellschaften der Gesellschaft. "*Käufer*" unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag sind die NORDCAPITAL GmbH und die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH. Weitere Vertragspartei auf Käuferseite ist die NORDCAPITAL Fondsverwaltung GmbH. bb) Kauf- und Übertragungsgegenstände und Kaufpreise bzw. Vergütungen Die Gesellschaft veräußert unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag an die NORDCAPITAL GmbH * die 100%ige Beteiligung der Gesellschaft an der HNZ in Form des einzigen Geschäftsanteils zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 61.000,00; * die 85%ige Beteiligung der Gesellschaft an der TGH zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 93.500,00; * einen Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft Hesse Newman Real Estate Dachfonds Nr. 1 GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 200,00; sowie * einen Kommanditanteil an der Fondsgesellschaft Hesse Newman Shipping Opportunity I GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 100,00. Die Gesellschaft veräußert bzw. überträgt unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag an die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH * die 49%ige Beteiligung der Gesellschaft an der an der HNF zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 4.395.660,00 (einschließlich anteiligem pauschal ermittelten nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 88.200,00); * die Vergütungsansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag betreffend eine Fondsimmobilie in Hamburg-Barmbek zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 3.000.000,00; * die Marken- und Namensrechte an der Bezeichnung 'Hesse Newman' zu einem Kaufpreis in Höhe von EUR 500.000,00; * im Wege einer Vertragsübernahme die bestehenden Verwaltungsverträge mit Hesse Newman Fondsgesellschaften zu einem Kaufpreis von EUR 1.010.000,00; * eine Darlehensforderung der Gesellschaft gegen die HNF zu einem Kaufpreis von EUR 106.363,25. Weiterhin hat die Gesellschaft im Wege eines Besserungsscheins gegebenenfalls einen Anspruch auf zukünftige in der Höhe ungewisse Erträge aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag betreffend einer Fondsimmobilie in Barmbek. Der Anspruch aus dem Besserungsschein ist der Höhe nach auf EUR 750.000,00 begrenzt. Ob und in welcher Höhe der Anspruch aus dem Besserungsschein entsteht, hängt von der Höhe des laufenden Erfolges der Fondsgesellschaft bzw. von der Höhe des Kaufpreises für die betreffende Fondsimmobilie ab und wird erst fällig, wenn die Erlöse aus den abgetretenen Vergütungsansprüchen einen Betrag in Höhe von EUR 3.000.000,00 überschritten haben. Ohne Berücksichtigung dieses Besserungsscheins erhält die Gesellschaft unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag einen Gesamtkaufpreis in Höhe von EUR 9.166.823,25. Die SBW AG veräußert unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag ihre 36%ige Beteiligung an der HNF an die NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH zu einem Kaufpreis von EUR 3.229.465,00 (einschließlich anteiligem pauschal ermittelten nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 64.800,00). Ferner erhält die SBW AG von der NORDCAPITAL GmbH für die Aufhebung eines Optionsrechts auf 15% der Geschäftsanteile an der HNF eine Vergütung in Höhe von EUR 1.245.375,00 (einschließlich anteiligem pauschal ermittelten nicht ausgeschütteten Bilanzgewinn für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 15.000,00); Weder die (Gesamt-)Kaufpreise unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag noch deren Bestandteile unterliegen vertraglichen Anpassungsregelungen. cc) Vollzugsbedingung und Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags Die Kaufpreise unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag sind am Vollzugstag zur Zahlung fällig. Vorausgesetzt ist das Wirksamwerden des Kauf- und Abtretungsvertrages. Dies ist der Fall, wenn die Hauptversammlung der Gesellschaft dem Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt hat und eine Frist von einem Monat beginnend mit dem Tage der Hauptversammlung verstrichen ist, ohne dass ein Aktionär innerhalb dieser Frist Klage gegen die Wirksamkeit des Zustimmungsbeschlusses erhoben hat. Wurde eine solche Klage erhoben, tritt an die Stelle der
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Monatsfrist das Ende der Rechtshängigkeit der Klage. Zum Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrages haben die Vertragsparteien Zug-um-Zug unter anderem die folgenden Handlungen vorzunehmen: * Zahlung der unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag vereinbarten Kaufpreise; * Abschluss eines Kauf- und Lizenzvertrages über die Marken- und Namensrechte "Hesse Newman"; * Vornahme weiterer Vollzugshandlungen (Fassung von Gesellschafterbeschlüssen, Bestellung/Abberufung von Geschäftsführern, Unterzeichnung von Handelsregisteranmeldungen, Unterzeichnung von Abtretungsanzeigen, Unterzeichnung des Besserungsscheins betreffend die Fondsimmobilie in Hamburg-Barmbek sowie Unterzeichnung eines Vollzugsprotokolls). dd) Garantien der Verkäufer Die Verkäufer haben selbständige Garantieversprechen abgegeben, die im Rahmen von Unternehmensverkäufen üblich sind. Bei Verletzung dieser Garantien sind die Verkäufer zur Naturalrestitution oder zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Ansprüche der Käufer sind jedoch ausgeschlossen, wenn den Käufern aufgrund der vorherigen Due Diligence-Prüfung die für einen Anspruch relevanten Tatsachen oder Umstände bekannt waren oder wegen grober Fahrlässigkeit unerkannt geblieben sind. Es ist ein Haftungshöchstbetrag vereinbart, der sich auf 10% des jeweiligen Einzelkaufpreises des jeweiligen Geschäftsanteiles oder Kaufgegenstandes bezieht. Es wurde ferner eine Freistellung von Ansprüchen Dritter aus Rechtsstreitigkeiten, die bis zum Vollzugstag gegenüber den verkauften Gesellschaften und deren Tochtergesellschaften anhängig gemacht worden sind, vereinbart. Insoweit ist die Haftung der Gesellschaft auf den an die Gesellschaft zu zahlenden Gesamtkaufpreis beschränkt. Unter bestimmten Umständen hat die Gesellschaft den Käufern für solche Rechtsstreitigkeiten Sicherheit zu leisten. Alle Ansprüche der Käufer aus dem Vertrag verjähren mit Ablauf von achtzehn Monaten ab dem Vollzugstag, sofern im Vertrag nichts anderes geregelt ist. ee) Weitere Verpflichtungen der Parteien zur Abstimmung und Zusammenarbeit Die Vertragsparteien verpflichten sich im Kauf- und Abtretungsvertrag wechselseitig, bis zum 31. Dezember 2024 keinerlei Reorganisationsmaßnahmen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen oder sonstige Maßnahmen vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass mit ihnen im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundene Unternehmen dieses ebenfalls nicht tun, die dazu führen könnten, dass ein Grunderwerbsteuertatbestand verwirklicht wird, dessentwegen eine Gesellschaft, an der die Verkäufer bzw. die Käufer unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind, zur Zahlung von Grunderwerbsteuern verpflichtet ist, oder ein verbundenes Unternehmen für etwa entstehende Grunderwerbsteuern haftet. Nach Ablauf des 31. Dezember 2024 sind die Käufer berechtigt, die vorstehende Frist durch schriftliche Erklärung unter Wahrung einer Frist von drei Monaten um jeweils ein Jahr längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2028 gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von jeweils EUR 200.000,00 an die Gesellschaft zu verlängern. Dieser Betrag reduziert sich auf EUR 100.000,00 ab dem Jahr, das dem Jahr folgt, in dem die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an einer Börse gehandelt werden. Für den Fall, dass die Verkäufer eine Umstrukturierungsmaßnahme beabsichtigen, sind die Käufer auf Verlangen eines oder mehrerer Verkäufer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Fondsgesellschaften auf Kosten der Verkäufer bei dem jeweils zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Erteilung einer Verbindlichen Auskunft mit dem Ziel der Feststellung stellen, dass die beabsichtigte Umstrukturierungsmaßnahme keinerlei Grunderwerbsteuern auslöst. Wenn und sobald sämtliche zuständigen Finanzämter bestätigt haben, dass die Umstrukturierungsmaßnahme insoweit unbedenklich ist, sind die Verkäufer berechtigt, die Umstrukturierungsmaßnahme umzusetzen. Für den Fall, dass eine Partei eine der vorgenannten Verpflichtungen verletzt, ist sie verpflichtet, der anderen Partei, bzw. auf ihre Anforderung das mit ihr im Sinne von § 15 Aktiengesetz (AktG) verbundene Unternehmen bzw. die Gesellschaft, die zur Zahlung von Grunderwerbsteuer verpflichtet ist, von diesen Ansprüchen freizuhalten und von damit zusammenhängenden Kosten, Aufwendungen und Schäden freizustellen. ff) Steuern, Gebühren, öffentlich-rechtliche Abgaben etc. Die Verkäufer verpflichten sich unter dem Kauf- und Abtretungsvertrag jeweils, die Käufer oder die verkauften Gesellschaften oder deren Tochtergesellschaften von demjenigen Teil aller noch nicht entrichteten Steuern etc., welche gegen die jeweilige Gesellschaft festgesetzt werden oder festgesetzt worden sind und den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 betreffen, freizustellen. Die Freistellung erfolgt quotal je Beteiligungshöhe der Gesellschaft an der zur Nachzahlung verpflichteten Gesellschaft. Bis zum Stichtag 31. Dezember 2019 sind alle Steuerverbindlichkeiten von den Verkäufern zu übernehmen, unabhängig davon, wann diese rechtswirksam festgesetzt werden. Bei streitigen Verfahren nach dem Übertragungsstichtag haben die sich Parteien gegenseitige Unterstützung bei der Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten zugesichert. Ansprüche aufgrund der Steuerfreistellungsklausel verjähren mit Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der formellen mit materiellen Bestandskraft der jeweiligen Steuerbescheide. Die Vertragsparteien des Kauf- und Abtretungsvertrages gehen übereinstimmend davon aus, dass es sich bei den Veräußerungen nicht um eine (Teil-)Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt und diese Veräußerungen daher umsatzsteuerbar sind. Sollte die Annahme nicht richtig sein, verpflichten sich die Parteien jeweils die erforderlichen Berichtigungsmaßnahmen zu ergreifen, bzw. hieran mitzuwirken sowie die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus halten die Verkäufer die Käufer von sich hieraus ergebenden zukünftigen Nachteilen betreffend etwaiger Vorsteuerkorrekturbeträge im Sinne des Umsatzsteuergesetz frei, soweit diese Korrekturen nicht durch Maßnahmen oder die Verhältnisse der Käufer nach dem Vollzugstag veranlasst sind. gg) Rücktrittsrechte Ein Rücktritt vom Kauf- und Abtretungsvertrag ist nur in den in dem Kauf- und Abtretungsvertrag ausdrücklich geregelten Fällen möglich. Alle darüberhinausgehenden Rücktrittsrechte oder sonstige Rückabwicklungen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausdrücklich im Kauf- und Abtretungsvertrag geregelte Rücktrittsgründe sind: * Die Verkäufer und die Käufer sind jeweils zum Rücktritt von dem Kauf- und Abtretungsvertrag berechtigt, wenn der Kauf und Abtretungsvertrag nicht bis zum 31. Oktober 2020 wirksam geworden ist. * Die Verkäufer und die Käufer sind ferner zum Rücktritt von dem Kauf- und Abtretungsvertrag berechtigt, wenn vertraglich geschuldete Vollzugshandlungen nicht erfolgen und auf diese nicht gemeinsam verzichtet wurde. * Die Verkäufer einerseits und die Käufer andererseits können jeweils nur gemeinsam von dem Kauf- und Abtretungsvertrag Vertrag zurücktreten. Rücktrittsrechte können nur innerhalb von drei Monaten nach Eintritt des zur Ausübung berechtigenden Umstandes ausgeübt werden. c) Beschlussvorschlag Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: _Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrages vom 18. Dezember 2019 (Urkunde des hamburgischen Notars Dr. Jan Christoph Wolters UR-Nr. 5072/2019 J vom 18. Dezember 2019 nebst Bezugsurkunde desselben Notars hierzu vom 17/18. Dezember 2019, UR-Nr. 5071/2019 J) zwischen_ (i) _der Hesse Newman Capital AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 93076,_ (ii) _der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG, Rigistrasse 60, 8006 Zürich, Schweiz, Firmennummer CHE-113.831.011, vormals CH-350.3.010.239-4,_ (iii) _der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 111027,_ (iv) _der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130314,_ _sowie_ (v) _der NORDCAPITAL GmbH, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 78932,_ (vi) _der NORDCAPITAL Externe Fondsmanagement GmbH,
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Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121501,_ (vii) _der NORDCAPITAL Fondsverwaltung GmbH, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 92612._ _zu._ *Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung* Auf der Grundlage von § 1 Abs. 2, Abs. 6 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("*COVID-19-Gesetz*"), veröffentlicht als Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 27. März 2020 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit von Mitgliedern von Vorstand und Aufsichtsrat, des Versammlungsleiters, des mit der Niederschrift beauftragten Notars sowie der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in den Geschäftsräumen von Esche Schümann Commichau Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt daher ausschließlich im Wege der Briefwahl über elektronische Kommunikation oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. *Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung* Die gesamte Hauptversammlung kann von Aktionären, die sich ordnungsgemäß angemeldet haben, über Bild- und Tonübertragung im passwortgeschützten Internetservice, der über die Internetseite der Gesellschaft www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zugänglich ist, verfolgt werden. Für die Nutzung dieses passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt "Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts") werden den Aktionären die Zugangsdaten für die Nutzung dieses passwortgeschützten Internetservice übersandt. *Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts* Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen und der Gesellschaft bis spätestens Freitag, den 22. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen: Hesse Newman Capital AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München oder per Telefax unter:+49 - (0)89 - 88 96 906 33 oder per E-Mail unter: anmeldung@better-orange.de zugehen. Die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür reicht ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des zwölften Tages vor der Hauptversammlung ("*Nachweisstichtag*"), also Sonntag, den 17. Mai 2020, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens Sonntag, den 24. Mai 2020, 24:00 Uhr (MESZ), unter der Adresse Hesse Newman Capital AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München oder per Telefax unter:+49 - (0)89 - 88 96 906 33 oder per E-Mail unter: anmeldung@better-orange.de zugehen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes form- und fristgerecht erbracht hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für das Recht zur Ausübung und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf das Recht zur Ausübung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Erwerbe von Aktien, die erst nach dem Nachweisstichtag erfolgen, berechtigen damit nicht zur Ausübung des Stimmrechts. *Stimmabgabe mittels Briefwahl über elektronische Kommunikation* Aktionäre können die Stimmabgabe mittels Briefwahl über elektronische Kommunikation vornehmen. Für die Stimmabgabe mittels Briefwahl über elektronische Kommunikation ist eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt "Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts") erforderlich. Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über elektronische Kommunikation erfolgt über den passwortgeschützten Internetservice, der über die Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zugänglich ist. Eine Änderung von Abstimmungsentscheidungen in der Briefwahl über elektronische Kommunikation ist über diesen passwortgeschützten Internetservice möglich. Diese Änderungsmöglichkeit endet am Tag der Hauptversammlung nach Beendigung der Fragenbeantwortung; der Versammlungsleiter wird darauf rechtzeitig hinweisen. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen können sich nach den vorstehend beschriebenen Regeln unter Einhaltung der genannten Fristen der Briefwahl über elektronische Kommunikation bedienen. *Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* Bevollmächtigung eines Dritten Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte - zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten - im Wege der Briefwahl über elektronische Kommunikation oder der Erteilung von Untervollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen (siehe Abschnitt "Anmeldung und Ausübung des Stimmrechts") erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung und der Widerruf der Vollmacht können sowohl durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft als auch durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erfolgen. In letzterem Fall hat der Bevollmächtigte seine Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft nachzuweisen, sofern keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt wird. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn weder ein Intermediär noch eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG oder eine andere in § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung gemäß § 135 AktG (Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 3 AktG sowie Aktionärsvereinigungen und sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen) gelten spezielle Regelungen in § 135 AktG, wonach die Vollmacht einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden muss. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die Einzelheiten einer Bevollmächtigung im Rahmen des § 135 AktG sollten Aktionäre mit dem jeweiligen Bevollmächtigten abstimmen. Ein Verstoß gegen diese und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Die Vollmachtserteilung sowie gegebenenfalls ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren Widerruf können an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden: Hesse Newman Capital AG c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München oder per Telefax: +49 - (0)89 - 88 96 906 55 oder per E-Mail: HNC@better-orange.de Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlungen) zum
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