PARIS (dpa-AFX) - Erwachsene Franzosen dürfen für ihre sportliche Betätigung während der strengen Coronavirus-Ausgangsbeschränkungen auch mit dem Fahrrad fahren. Das entschied das oberste Verwaltungsgericht des Landes am Donnerstag. Das Ministerium für Sport und lokale Behörden hatten demnach zuvor wiederholt betont, dass Erwachsene zwar spazieren oder joggen dürften, Radfahren aber nur Kindern erlaubt sei. In dem Notstandsgesetz, auf dem die Ausgangsbeschränkungen in Frankreich beruhen, sei das aber nicht genau festgelegt, erklärte das Gericht. Es wies die Regierung an, binnen 24 Stunden die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass Fahrradfahren als Sport erlaubt sei.
Der französische Verband der Fahrradnutzer FUB hatte die Sache vor das oberste Verwaltungsgericht gebracht. Das Innenministerium erklärte den Gerichtsunterlagen zufolge, dass es keine rechtliche Grundlage gebe, sportliche Ertüchtigung mit dem Rad zu verbieten. Angesichts der Einschränkungen, die in Frankreich für Sport gelten - nur einmal pro Tag, für maximal eine Stunde und im Radius von einem Kilometer um den Wohnort - mache Fahrradfahren jedoch wenig Sinn, so das Ministerium.
Die Einschränkungen gelten in Frankreich seit Mitte März. Ab dem 11. Mai sollen sie schrittweise gelockert werden./pog/DP/nas
Der französische Verband der Fahrradnutzer FUB hatte die Sache vor das oberste Verwaltungsgericht gebracht. Das Innenministerium erklärte den Gerichtsunterlagen zufolge, dass es keine rechtliche Grundlage gebe, sportliche Ertüchtigung mit dem Rad zu verbieten. Angesichts der Einschränkungen, die in Frankreich für Sport gelten - nur einmal pro Tag, für maximal eine Stunde und im Radius von einem Kilometer um den Wohnort - mache Fahrradfahren jedoch wenig Sinn, so das Ministerium.
Die Einschränkungen gelten in Frankreich seit Mitte März. Ab dem 11. Mai sollen sie schrittweise gelockert werden./pog/DP/nas
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