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DGAP-HV: Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Basler Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Basler Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.05.2020 
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-04 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Basler Aktiengesellschaft Ahrensburg ISIN: DE0005102008\\WKN: 510 200 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung *Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am* 
Dienstag, dem 26. Mai 2020, um 13.30 Uhr 
in den Räumlichkeiten der Notare am Ballindamm, 
Ballindamm 40 / Bergstraße 28, Hamburg *ausschließlich virtuell 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.* 
 
*Die Hauptversammlung findet gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über 
Maßnahmen im Gesellschafts-, Vereins-, Stiftungs- und 
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (* 
_COVID-19-Gesetz_ *) ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) im 
Wege der elektronischen Zuschaltung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten 
statt. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) am Einberufungsort ist 
ausgeschlossen.* 
 
I. *Tagesordnung und Beschlussvorschläge* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses der Basler Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019, 
   der Lageberichte zum 31. Dezember 2019 für die Basler Aktiengesellschaft 
   und den Basler-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2019 und des Berichts des Vorstands mit den erläuternden 
   Angaben nach §§ 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 HGB für das Geschäftsjahr 
   2019 
 
   Diese Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an im 
   Internet unter 
 
   www.baslerweb.com 
 
   eingesehen werden. 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung vorgesehen. Der 
   Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das 
   Geschäftsjahr 2019 am 30. März 2020 gemäß §§ 171, 172 AktG 
   gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG 
   festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen gemäß § 173 Absatz 1 
   AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses zu 
   beschließen hat, liegen nicht vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
   Jahresabschluss der Basler Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2019 
   ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 37.999.285,55 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   Ausschüttung einer       = EUR 2.602.016,82 
   Dividende von Euro 0,26 
   je 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie 
   Einstellung in die       = EUR 0,00 
   Gewinnrücklage 
   Gewinnvortrag auf neue   = EUR 35.397.268,73 
   Rechnung 
   Bilanzgewinn             = EUR 37.999.285,55 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der 
   Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung gehaltenen eigenen Aktien, die 
   gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien 
   verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,26 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die 
   Gewinnverwendung unterbreitet werden. 
 
   Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, das heißt am 29. Mai 2020, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands 
   für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2020 [und des Prüfers für die prüferische Durchsicht 
   sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie des Geschäftsjahrs 2021 vor der ordentlichen Hauptversammlung 
   2021]* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der 
   Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen: 
 
   Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, wird zum 
   Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2020 bestellt. 
 
   Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, wird zum Prüfer für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten 
   (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) für das Geschäftsjahr 2020 
   bestellt, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte aufgestellt und 
   einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. 
 
   Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lübeck, wird zum Prüfer für 
   eine etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das 
   Geschäftsjahr 2021 bestellt, wenn und soweit solche 
   Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen Hauptversammlung 2021 
   aufgestellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden. 
6. *Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat der Basler 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Der Aufsichtsrat der Basler Aktiengesellschaft setzt sich gemäß den 
   Regelungen der §§ 95, Satz 3, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 1 
   Absatz 1 Nr. 1 S. 1 und § 4 Absatz 1 DrittelbG aus vier von den 
   Anteilseignervertretern zu wählenden Mitgliedern und zwei von den 
   Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu 
   wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitgliedes Prof. Dr. Eckart Kottkamp endet 
   turnusgemäß mit Ablauf der Hauptversammlung vom 26. Mai 2020. Aus 
   diesem Grund ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitgliedes der 
   Anteilseignervertreter erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf der Grundlage der Anforderungen des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom 
   Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten konkreten Ziele und 
   sein Gesamtprofil der Hauptversammlung vor, als Vertreter der Aktionäre 
   mit Wirkung zum Ende der Hauptversammlung vom 26. Mai 2020 bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, 
 
   Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp, 
   Großhansdorf, Unternehmensberater, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   *Aufsichtsratsmandate* 
 
   Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp nimmt ein weiteres Aufsichtsratsmandat 
   bei der folgenden Gesellschaft wahr: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der KROMI 
     Logistik AG, Hamburg. 
 
   *Persönliche und geschäftliche Beziehungen zur Basler 
   Aktiengesellschaft* 
 
   Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp steht außer in seiner Tätigkeit als 
   Mitglied des Aufsichtsrats, welche er seit dem 8. Mai 2006 ausübt, in 
   keinen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft, 
   deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem 
   verbundenen Unternehmen, die einen wesentlichen und nicht nur 
   vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. 
 
   *Zeitaufwand* 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Prof. Eckart Kottkamp versichert, 
   dass er den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen kann. 
 
   *Ergänzende Informationen zu Herrn Prof. Dr. Eckart Kottkamp (Lebenslauf 
   im Sinne C.14 Deutscher Corporate Governance Kodex)* 
 
   Eckart Kottkamp, Jahrgang 1939, schloss 1966 sein Studium der Regelungs- 
   und Nachrichtentechnik an der RWTH Aachen ab und promovierte 1976. Er 
   war während seiner Berufslaufbahn u.a. Vorsitzender der Geschäftsführung 
   der Hako-Werke GmbH, der Claas Landmaschinen AG und der Jungheinrich AG 
   und blickt hier auf eine 17-jährige Erfahrung als Vorstands- und 
   Geschäftsführungsvorsitzender zurück. 1996 wurde ihm die Ehrenprofessur 
   der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg, verliehen. 
 
   Von 2006 bis Ende 2009 war er im Aufsichtsrat der Deutsche Steinzeug 
   Cremer & Breuer AG tätig und wurde dort mit Beginn seiner Tätigkeit in 
   den Prüfungsausschluss berufen und war seit 2008 dessen Vorsitzender. 
 
   Weitere Informationen zu Herrn Prof. Eckart Kottkamp stehen unter dem 
   Link 
 
   http://www.baslerweb.com/de/unternehmen/investoren/hauptversammlung/2020 
 
   bereit. 
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 
   mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 4 
   Abs. 3 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2020)* 
 
   Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2017 wurde der Vorstand 
   der Basler Aktiengesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der 

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May 04, 2020 09:05 ET (13:05 GMT)

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