KARLSRUHE (dpa-AFX) - Vielen Besitzern eines VW -Autos könnte nach Auffassung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich Schadenersatz wegen des Dieselskandals zustehen. Die obersten Richter zeigten sich am Dienstag in einer vorläufigen Einschätzung skeptisch gegenüber der Darstellung von Volkswagen , Diesel-Besitzern sei durch die unzulässige Abgastechnik in ihren Fahrzeugen kein Schaden entstanden. Konkret geht es in dem Verfahren um die Klage eines Besitzers eines VW Sharan, der sein Auto zurückgeben und dafür den vollen Kaufpreis wiederbekommen will, weil er sich von VW getäuscht sieht. Es ist das erste Verfahren zum VW-Dieselskandal überhaupt, das beim Bundesgerichtshof verhandelt wird.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte im Verhalten von VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gesehen, dem Kläger aber nur einen Teil der geforderten Summe zugesprochen. Dagegen hatten beide Seiten Revision eingelegt. Sein Urteil will der Bundesgerichtshof zu einem späteren Zeitpunkt verkünden./eni/DP/fba
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte im Verhalten von VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gesehen, dem Kläger aber nur einen Teil der geforderten Summe zugesprochen. Dagegen hatten beide Seiten Revision eingelegt. Sein Urteil will der Bundesgerichtshof zu einem späteren Zeitpunkt verkünden./eni/DP/fba
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