BERLIN (Dow Jones)--Der Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums hat klarere Vorgaben für die Auszahlung von Corona-Hilfen gefordert. Diese seien wichtig, damit der Staat auswählen könne, welche Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gefördert werden und welche nicht, heißt es in einem Brief des Expertenrates an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Das Gesetz zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds bleibe "vage in Bezug darauf, welche Unternehmen unterstützt werden sollen und wann welche Finanzierungsinstrumente und Auflagen zum Einsatz kommen sollen".
Klare Kriterien könnten jedoch Mitnahmeeffekte vermeiden. So könne etwa festgelegt werden, dass es keine Dividendenauschüttungen, Aktienrückkäufe (außer vom Staat) und Bonuszahlungen an den Vorstand geben dürfe, bevor staatliche Kredite und Beteiligungen zurückgezahlt wurden. Auch könnten staatliche Fördermittel verweigert werden, wenn Gewinne nach einem Stichtag ausgeschüttet wurden - als Beispiel nennen die Berater den 15. März. Auch wäre ein Nachweis sinnvoll, dass ein Unternehmen tatsächlich in eine unverschuldete Notlage gekommen sei.
Ohne diese Kriterien fürchten die Wissenschaftler, dass der Staat vor dem politischen Druck einknicken könnte und Firmen rettet, die schon vor der Corona-Krise in Schieflage waren, weil viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Die ersten Entscheidungen würden dann rechtlich bindende "Präzedenzfälle" schaffen, "auf die sich nachfolgende Unternehmen berufen können, ohne dass dies intendiert war". Als richtig bezeichnen die Experten, dass Staatsbeteiligungen nur "restriktiv gehandhabt" werden sollen.
Solo-Selbstständigen auch Einkommensersatz zahlen
Die Soforthilfen für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen seien zwar ein "ein geeignetes Instrument", heißt es in dem Brief an Altmaier weiter. Allerdings sollten die Betroffenen auch einen gewissen Einkommensersatz erhalten, und zwar unabhängig von der Grundsicherung. Denn bislang decken die Hilfen nur laufende Betriebsausgaben wie Mieten ab, nicht aber den Lebensunterhalt.
Bei den Bürgschaften und Krediten für mittelständische Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern sehen die Experten "das Risiko, dass am Ende der Krise viele Unternehmen an einem Schuldenüberhang leiden, der ihre weitere Entwicklung belastet oder sie in die Insolvenz treibt". Das könnte Kettenreaktionen auslösen, die das Finanzsystem belasten. Nötig sei daher ein eigenes Verfahren zur Entschuldung, "sei es durch Umwandlung von Liquiditätskrediten in Zuschüsse, sei es durch Umwandlung dieser Kredite in Eigenkapital".
Kritik an der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes
Das Gremium untersuchte auch das Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise und übte hier Kritik. Die Anhebung auf maximal 80 bis 87 Prozent ab dem siebten Monat der Bezugsdauer reduziere den Anreiz von Beschäftigten, sich Zusatzverdienstmöglichkeiten zu suchen. Weil die Reserven der Bundesagentur für Arbeit bald aufgebraucht sein dürften, stellen sich die Experten auch gegen die geforderte Ausweitung des Kurzarbeitergeldes auf Minijobs. Zudem könne das Kurzarbeitergeld mittelfristig notwendige Veränderungen der Branchenstruktur, der Lieferketten oder der Globalisierung verlangsamen. Deshalb müsse die volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge "überdacht oder gegebenenfalls ab einem bestimmten Zeitpunkt (etwa nach sechs Monaten) an Maßnahmen zur Weiterbildung geknüpft werden".
Der Beirat sieht auch die Gefahr, dass die Finanzierung von Start-ups zum Erliegen kommt und die Refinanzierung von Wagniskapitalfonds erheblich erschwert werde. Auch hier müsse die Regierung über das 2-Milliarden-Sofortprogramm weitere Maßnahmen einleiten. Um Chancengleichheit herzustellen, fordern die Berater zudem eine schrittweise Rückkehr zum Schulunterricht.
Kontakt zur Autorin: petra.sorge@wsj.com
DJG/pso/kla
(END) Dow Jones Newswires
May 05, 2020 07:08 ET (11:08 GMT)
Copyright (c) 2020 Dow Jones & Company, Inc.