BRÜSSEL/KARLSRUHE (dpa-AFX) - Nach dem Widerspruch des Bundesverfassungsgerichts gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu EZB-Anleihekäufen hat die EU-Kommission an den Vorrang europäischen Rechts erinnert. Die Urteile des EuGH seien für alle Mitgliedsstaaten bindend, betonte Kommissionssprecher Eric Mamer am Dienstag in Brüssel.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet und sich damit zum ersten Mal gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts gestellt. Die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt, entschieden die Karlsruher Richter.
Der EuGH hatte das Programm hingegen im Dezember 2018 gebilligt und dabei bereits Bedenken aus Karlsruhe ignoriert. An dieses Urteil sehen sich die deutschen Verfassungsrichter nicht gebunden. Es sei methodisch nicht mehr vertretbar und erscheine objektiv willkürlich, erklärten sie.
Sprecher Mamer sagte, die Kommission achte die Unabhängigkeit der EZB bei der Umsetzung der Geldpolitik. Das am Dienstag ergangene deutsche Urteil müsse nun genau analysiert werden. Der EuGH selbst erklärte auf Anfrage nur, man kommentiere Urteile nationaler Gerichte nicht./vsr/DP/mis
Das Bundesverfassungsgericht hatte die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet und sich damit zum ersten Mal gegen ein Urteil des höchsten EU-Gerichts gestellt. Die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt, entschieden die Karlsruher Richter.
Der EuGH hatte das Programm hingegen im Dezember 2018 gebilligt und dabei bereits Bedenken aus Karlsruhe ignoriert. An dieses Urteil sehen sich die deutschen Verfassungsrichter nicht gebunden. Es sei methodisch nicht mehr vertretbar und erscheine objektiv willkürlich, erklärten sie.
Sprecher Mamer sagte, die Kommission achte die Unabhängigkeit der EZB bei der Umsetzung der Geldpolitik. Das am Dienstag ergangene deutsche Urteil müsse nun genau analysiert werden. Der EuGH selbst erklärte auf Anfrage nur, man kommentiere Urteile nationaler Gerichte nicht./vsr/DP/mis
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