FRANKFURT (dpa-AFX) - Ökonomen rechnen nach der Entscheidung der Bundesverfassungsgerichts nicht mit einem Ende der milliardenschweren Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank (EZB). Das Gericht halte den Druck auf die europäische Geldpolitik aufrecht, ohne aber "das schärfste Schwert der unmittelbaren Untersagung einer Teilnahme der Bundesbank zu schwingen", sagte Dekabank-Chefvolkswirt Ulrich Kater in Frankfurt. Nach Einschätzung von Commerzbank -Chefvolkswirt Jörg Krämer werden Europas Währungshüter ihr Anleihenkaufprogramm fortsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet. Die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.).Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die aktuellen Corona-Hilfen der Notenbank.
Die Bundesbank darf sich noch maximal drei Monate an dem Kaufprogramm in seiner jetzigen Form beteiligen. Innerhalb dieser Frist müssen Bundesregierung und Bundestag aktiv werden. Sie haben die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass die EZB die Anleihenkäufe nachträglich auf ihre Verhältnismäßigkeit prüft.
"Das ist zwar ein Affront gegen die EZB. Aber mit ihrer Armada an Ökonomen und Juristen kann die EZB eine solche Prüfung problemlos bewältigen", argumentierte Commerzbank-Ökonom Krämer.
Nach Einschätzung von Ifo-Präsident Clemens Fuest engt die Entscheidung die Spielräume EZB ein, hoch verschuldete Mitgliedstaaten im Euroraum durch Anleihenkäufe zu unterstützen. "Dadurch erhöht sich der Druck auf die Regierungen des Euroraums, Hilfen für einzelne Mitgliedstaaten über die Fiskalpolitik bereitzustellen, statt sich auf die EZB zu verlassen."
ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann sieht die Wirkung des Urteils vor allem in der Zeit nach der Corona-Krise. "Die Botschaft, dass kein Euro-Staat darauf bauen kann, eine staatliche Überschuldung mit Hilfe der Zentralbank zu lösen, wird für die Eurozone in den kommenden Jahren eine große Bedeutung haben."/mar/DP/bgf
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet. Die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt, entschieden die Karlsruher Richter am Dienstag. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.).Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die aktuellen Corona-Hilfen der Notenbank.
Die Bundesbank darf sich noch maximal drei Monate an dem Kaufprogramm in seiner jetzigen Form beteiligen. Innerhalb dieser Frist müssen Bundesregierung und Bundestag aktiv werden. Sie haben die Pflicht, darauf hinzuwirken, dass die EZB die Anleihenkäufe nachträglich auf ihre Verhältnismäßigkeit prüft.
"Das ist zwar ein Affront gegen die EZB. Aber mit ihrer Armada an Ökonomen und Juristen kann die EZB eine solche Prüfung problemlos bewältigen", argumentierte Commerzbank-Ökonom Krämer.
Nach Einschätzung von Ifo-Präsident Clemens Fuest engt die Entscheidung die Spielräume EZB ein, hoch verschuldete Mitgliedstaaten im Euroraum durch Anleihenkäufe zu unterstützen. "Dadurch erhöht sich der Druck auf die Regierungen des Euroraums, Hilfen für einzelne Mitgliedstaaten über die Fiskalpolitik bereitzustellen, statt sich auf die EZB zu verlassen."
ZEW-Ökonom Friedrich Heinemann sieht die Wirkung des Urteils vor allem in der Zeit nach der Corona-Krise. "Die Botschaft, dass kein Euro-Staat darauf bauen kann, eine staatliche Überschuldung mit Hilfe der Zentralbank zu lösen, wird für die Eurozone in den kommenden Jahren eine große Bedeutung haben."/mar/DP/bgf
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