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DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.06.2020 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-05 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SGL CARBON SE Wiesbaden - WKN 723530 - 
- ISIN DE0007235301 - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden 
hiermit zu der am Dienstag, dem *16. Juni 2020*, um *10:00 Uhr* 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die 
Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme 
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) erfolgt im Wege 
elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der im Anschluss an 
die Tagesordnung im Abschnitt 'Weitere Angaben und Hinweise' 
abgedruckten Bestimmungen und Erläuterungen. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SGL Carbon SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der 
   Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des 
   Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2019, 
   des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a, 
   315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
   Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 
   durch die Hauptversammlung erfolgt nicht. Der 
   Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat am 10. März 
   2020 den vom Vorstand vorgelegten 
   Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31. 
   Dezember 2019 gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz 
   (AktG) festgestellt. Auch der Konzernabschluss 
   wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. 
   März 2020 gebilligt. Die vorstehend genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr 
   lediglich vorzulegen und dienen der 
   Unterrichtung. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie des Prüfers für etwaige prüferische 
   Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer der SGL Carbon SE und 
      zum Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020, 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 
      und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020 zum 
      Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen 
      Finanzinformationen (§§ 115 Abs. 7 und 
      117 Nr. 2 WpHG) für das Geschäftsjahr 
      2020 sowie für das Geschäftsjahr 2021, 
      soweit diese unterjährigen 
      Finanzinformationen vor der ordentlichen 
      Hauptversammlung 2021 erstellt werden, 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt 
   wurde. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder 
   Susanne Klatten, Georg Denoke und Edwin Eichler 
   ist turnusgemäß zum 30. April 2020 
   abgelaufen. Aufgrund der Ausbreitung des 
   neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) 
   konnten Neuwahlen durch die Hauptversammlung - 
   entgegen der ursprünglichen Planung - nicht 
   mehr vor diesem Termin stattfinden. 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft hat deshalb mit 
   Ablauf der turnusmäßigen Amtszeit der 
   Aufsichtsratsmitglieder Susanne Klatten, Georg 
   Denoke und Edwin Eichler zum 30. April 2020 
   einen Antrag an das Amtsgericht Wiesbaden 
   gestellt, sie jeweils gerichtlich erneut zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern zu bestellen, und zwar 
   mit sofortiger Wirkung, aber befristet bis zum 
   Ablauf der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft, d.h. 
   befristet bis zum Ablauf der (virtuellen) 
   ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2020. 
   Der Antrag ist aktuell noch nicht beschieden. 
   Der Vorstand geht jedoch davon aus, dass er 
   kurzfristig beschieden wird. 
 
   Demnach sind nunmehr von der diesjährigen 
   (virtuellen) ordentlichen Hauptversammlung in 
   jedem Fall drei Aufsichtsratsmitglieder zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE setzt sich 
   gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
   Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Ziff. 15.2 der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE vom 1. 
   Februar 2018 (Beteiligungsvereinbarung) sowie § 
   8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus acht 
   (8) Mitgliedern zusammen. Von den acht 
   Mitgliedern werden die vier (4) Vertreter der 
   Arbeitnehmerseite direkt vom SE-Betriebsrat 
   gewählt (Ziff. 16.1, 18.3 
   Beteiligungsvereinbarung). Die vier (4) 
   Vertreter der Anteilseigner werden von der 
   Hauptversammlung bestellt (Art. 40 Abs. 2 
   SE-VO). 
 
   Im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE muss daneben 
   jedes Geschlecht mit mindestens 30% der Sitze 
   vertreten sein (§ 17 Abs. 2 SEAG). Diese 
   Geschlechterquote ist für die Vertreter der 
   Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite jeweils 
   getrennt zu erfüllen, außer die 
   Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite des 
   Aufsichtsrats stimmen ausnahmsweise vor einer 
   Wahl einer Gesamterfüllung zu (Ziff. 16.3 
   Beteiligungsvereinbarung). Vorliegend wurde 
   einer Gesamterfüllung nicht zugestimmt, sodass 
   sowohl auf Anteilseigner- wie auch 
   Arbeitnehmerseite bei den jeweils vier (4) 
   Aufsichtsratssitzen mindestens ein Mitglied 
   eines jeden Geschlechts vertreten sein muss. 
   Für die vorliegende Wahl von drei 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite 
   bedeutet dies, dass zur Erfüllung der 
   Geschlechterquote mindestens ein männliches 
   Aufsichtsratsmitglied zu wählen ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen 
   entsprechenden Vorschlag seines 
   Nominierungsausschusses und unter 
   Berücksichtigung des Kompetenzprofils für den 
   Aufsichtsrat sowie der Ziele über seine 
   Zusammensetzung - vor, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   5.1. Frau Susanne Klatten, München, 
        selbstständige Unternehmerin, 
   5.2. Herrn Georg Denoke, München, 
        Geschäftsführer und CEO der ATON GmbH, 
        München, und 
   5.3. Herrn Edwin Eichler, Weggis, Schweiz, 
        selbstständiger Berater, 
 
   jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2024 beschließt, längstens 
   jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit 
   Beginn ihrer Amtszeit. 
 
   Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt 
   werden. 
 
   Für den Fall ihrer Wiederwahl soll Frau Susanne 
   Klatten im Rahmen der Konstituierung des neuen 
   Aufsichtsrats als Kandidatin für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
   Weiter ist vorgesehen, dass Herr Denoke im 
   Falle seiner Wahl dem Aufsichtsrat als Kandidat 
   für den Vorsitz des Prüfungsausschusses 
   vorgeschlagen werden soll. Er erfüllt die 
   Anforderungen an einen unabhängigen 
   Finanzexperten im Sinne der Empfehlungen C.10 
   und D.4 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (in der von der Regierungskommission am 
   16. Dezember 2019 beschlossenen Fassung) 
   (DCGK). 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten 
   versichert, dass sie auch weiterhin den für das 
   Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
   können. 
 
   Weitere ergänzende Angaben zu den unter Ziffern 
   5.1 - 5.3 vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten finden Sie in diesem 
   Dokument im Anschluss an die Tagesordnung der 
   Hauptversammlung. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Die Hauptversammlung der SGL Carbon SE hatte 
   das bisherige System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder am 30. April 2014 mit einer 
   Mehrheit von 99,64% gebilligt. Mit dem am 1. 

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May 05, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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