DGAP-News: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-05 / 15:05 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. SGL CARBON SE Wiesbaden - WKN 723530 - - ISIN DE0007235301 - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, dem *16. Juni 2020*, um *10:00 Uhr* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) erfolgt im Wege elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt 'Weitere Angaben und Hinweise' abgedruckten Bestimmungen und Erläuterungen. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SGL Carbon SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2019, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)* Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 durch die Hauptversammlung erfolgt nicht. Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat am 10. März 2020 den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31. Dezember 2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Auch der Konzernabschluss wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. März 2020 gebilligt. Die vorstehend genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich vorzulegen und dienen der Unterrichtung. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für etwaige prüferische Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, a) zum Abschlussprüfer der SGL Carbon SE und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020, b) für den Fall einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020 zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht sowie c) für den Fall einer prüferischen Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen (§§ 115 Abs. 7 und 117 Nr. 2 WpHG) für das Geschäftsjahr 2020 sowie für das Geschäftsjahr 2021, soweit diese unterjährigen Finanzinformationen vor der ordentlichen Hauptversammlung 2021 erstellt werden, zum Prüfer für eine solche prüferische Durchsicht zu bestellen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt wurde. 5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Susanne Klatten, Georg Denoke und Edwin Eichler ist turnusgemäß zum 30. April 2020 abgelaufen. Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) konnten Neuwahlen durch die Hauptversammlung - entgegen der ursprünglichen Planung - nicht mehr vor diesem Termin stattfinden. Der Vorstand der Gesellschaft hat deshalb mit Ablauf der turnusmäßigen Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Susanne Klatten, Georg Denoke und Edwin Eichler zum 30. April 2020 einen Antrag an das Amtsgericht Wiesbaden gestellt, sie jeweils gerichtlich erneut zu Aufsichtsratsmitgliedern zu bestellen, und zwar mit sofortiger Wirkung, aber befristet bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, d.h. befristet bis zum Ablauf der (virtuellen) ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2020. Der Antrag ist aktuell noch nicht beschieden. Der Vorstand geht jedoch davon aus, dass er kurzfristig beschieden wird. Demnach sind nunmehr von der diesjährigen (virtuellen) ordentlichen Hauptversammlung in jedem Fall drei Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Ziff. 15.2 der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE vom 1. Februar 2018 (Beteiligungsvereinbarung) sowie § 8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus acht (8) Mitgliedern zusammen. Von den acht Mitgliedern werden die vier (4) Vertreter der Arbeitnehmerseite direkt vom SE-Betriebsrat gewählt (Ziff. 16.1, 18.3 Beteiligungsvereinbarung). Die vier (4) Vertreter der Anteilseigner werden von der Hauptversammlung bestellt (Art. 40 Abs. 2 SE-VO). Im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE muss daneben jedes Geschlecht mit mindestens 30% der Sitze vertreten sein (§ 17 Abs. 2 SEAG). Diese Geschlechterquote ist für die Vertreter der Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite jeweils getrennt zu erfüllen, außer die Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite des Aufsichtsrats stimmen ausnahmsweise vor einer Wahl einer Gesamterfüllung zu (Ziff. 16.3 Beteiligungsvereinbarung). Vorliegend wurde einer Gesamterfüllung nicht zugestimmt, sodass sowohl auf Anteilseigner- wie auch Arbeitnehmerseite bei den jeweils vier (4) Aufsichtsratssitzen mindestens ein Mitglied eines jeden Geschlechts vertreten sein muss. Für die vorliegende Wahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite bedeutet dies, dass zur Erfüllung der Geschlechterquote mindestens ein männliches Aufsichtsratsmitglied zu wählen ist. Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen entsprechenden Vorschlag seines Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat sowie der Ziele über seine Zusammensetzung - vor, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 5.1. Frau Susanne Klatten, München, selbstständige Unternehmerin, 5.2. Herrn Georg Denoke, München, Geschäftsführer und CEO der ATON GmbH, München, und 5.3. Herrn Edwin Eichler, Weggis, Schweiz, selbstständiger Berater, jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2024 beschließt, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Beginn ihrer Amtszeit. Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Für den Fall ihrer Wiederwahl soll Frau Susanne Klatten im Rahmen der Konstituierung des neuen Aufsichtsrats als Kandidatin für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Weiter ist vorgesehen, dass Herr Denoke im Falle seiner Wahl dem Aufsichtsrat als Kandidat für den Vorsitz des Prüfungsausschusses vorgeschlagen werden soll. Er erfüllt die Anforderungen an einen unabhängigen Finanzexperten im Sinne der Empfehlungen C.10 und D.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der von der Regierungskommission am 16. Dezember 2019 beschlossenen Fassung) (DCGK). Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten versichert, dass sie auch weiterhin den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können. Weitere ergänzende Angaben zu den unter Ziffern 5.1 - 5.3 vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden Sie in diesem Dokument im Anschluss an die Tagesordnung der Hauptversammlung. 6. *Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* Die Hauptversammlung der SGL Carbon SE hatte das bisherige System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder am 30. April 2014 mit einer Mehrheit von 99,64% gebilligt. Mit dem am 1.
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May 05, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)