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Dow Jones News
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DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2020 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: SGL Carbon SE / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
SGL Carbon SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
16.06.2020 in Wiesbaden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2020-05-05 / 15:05 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
SGL CARBON SE Wiesbaden - WKN 723530 - 
- ISIN DE0007235301 - Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden 
hiermit zu der am Dienstag, dem *16. Juni 2020*, um *10:00 Uhr* 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
 
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne 
physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit 
Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die 
Teilnahme der Aktionäre sowie ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme 
der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) erfolgt im Wege 
elektronischer Kommunikation nach Maßgabe der im Anschluss an 
die Tagesordnung im Abschnitt 'Weitere Angaben und Hinweise' 
abgedruckten Bestimmungen und Erläuterungen. 
 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der SGL Carbon SE und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, der 
   Lageberichte der SGL Carbon SE sowie des 
   Konzerns jeweils für das Geschäftsjahr 2019, 
   des Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a, 
   315a des Handelsgesetzbuchs (HGB)* 
 
   Eine Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 1 
   durch die Hauptversammlung erfolgt nicht. Der 
   Aufsichtsrat der SGL Carbon SE hat am 10. März 
   2020 den vom Vorstand vorgelegten 
   Jahresabschluss der SGL Carbon SE zum 31. 
   Dezember 2019 gebilligt. Damit ist der 
   Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz 
   (AktG) festgestellt. Auch der Konzernabschluss 
   wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 10. 
   März 2020 gebilligt. Die vorstehend genannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung vielmehr 
   lediglich vorzulegen und dienen der 
   Unterrichtung. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 
   das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
   für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2020 sowie des Prüfers für etwaige prüferische 
   Durchsichten unterjähriger Finanzinformationen* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Berlin, 
 
   a) zum Abschlussprüfer der SGL Carbon SE und 
      zum Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2020, 
   b) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
      des Zwischenlageberichts (§§ 115 Abs. 5 
      und 117 Nr. 2 WpHG) für das erste 
      Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020 zum 
      Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht sowie 
   c) für den Fall einer prüferischen 
      Durchsicht von zusätzlichen unterjährigen 
      Finanzinformationen (§§ 115 Abs. 7 und 
      117 Nr. 2 WpHG) für das Geschäftsjahr 
      2020 sowie für das Geschäftsjahr 2021, 
      soweit diese unterjährigen 
      Finanzinformationen vor der ordentlichen 
      Hauptversammlung 2021 erstellt werden, 
      zum Prüfer für eine solche prüferische 
      Durchsicht 
 
   zu bestellen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
   Abschlussprüfer-VO (EU) Nr. 537/2014 auferlegt 
   wurde. 
5. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder 
   Susanne Klatten, Georg Denoke und Edwin Eichler 
   ist turnusgemäß zum 30. April 2020 
   abgelaufen. Aufgrund der Ausbreitung des 
   neuartigen SARS-CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) 
   konnten Neuwahlen durch die Hauptversammlung - 
   entgegen der ursprünglichen Planung - nicht 
   mehr vor diesem Termin stattfinden. 
 
   Der Vorstand der Gesellschaft hat deshalb mit 
   Ablauf der turnusmäßigen Amtszeit der 
   Aufsichtsratsmitglieder Susanne Klatten, Georg 
   Denoke und Edwin Eichler zum 30. April 2020 
   einen Antrag an das Amtsgericht Wiesbaden 
   gestellt, sie jeweils gerichtlich erneut zu 
   Aufsichtsratsmitgliedern zu bestellen, und zwar 
   mit sofortiger Wirkung, aber befristet bis zum 
   Ablauf der nächsten ordentlichen 
   Hauptversammlung der Gesellschaft, d.h. 
   befristet bis zum Ablauf der (virtuellen) 
   ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2020. 
   Der Antrag ist aktuell noch nicht beschieden. 
   Der Vorstand geht jedoch davon aus, dass er 
   kurzfristig beschieden wird. 
 
   Demnach sind nunmehr von der diesjährigen 
   (virtuellen) ordentlichen Hauptversammlung in 
   jedem Fall drei Aufsichtsratsmitglieder zu 
   wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat der SGL Carbon SE setzt sich 
   gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der 
   Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. 
   Oktober 2001 über das Statut der Europäischen 
   Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 
   SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 
   SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Ziff. 15.2 der 
   Vereinbarung über die Beteiligung der 
   Arbeitnehmer in der SGL Carbon SE vom 1. 
   Februar 2018 (Beteiligungsvereinbarung) sowie § 
   8 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus acht 
   (8) Mitgliedern zusammen. Von den acht 
   Mitgliedern werden die vier (4) Vertreter der 
   Arbeitnehmerseite direkt vom SE-Betriebsrat 
   gewählt (Ziff. 16.1, 18.3 
   Beteiligungsvereinbarung). Die vier (4) 
   Vertreter der Anteilseigner werden von der 
   Hauptversammlung bestellt (Art. 40 Abs. 2 
   SE-VO). 
 
   Im Aufsichtsrat der SGL Carbon SE muss daneben 
   jedes Geschlecht mit mindestens 30% der Sitze 
   vertreten sein (§ 17 Abs. 2 SEAG). Diese 
   Geschlechterquote ist für die Vertreter der 
   Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite jeweils 
   getrennt zu erfüllen, außer die 
   Anteilseigner- und Arbeitnehmerseite des 
   Aufsichtsrats stimmen ausnahmsweise vor einer 
   Wahl einer Gesamterfüllung zu (Ziff. 16.3 
   Beteiligungsvereinbarung). Vorliegend wurde 
   einer Gesamterfüllung nicht zugestimmt, sodass 
   sowohl auf Anteilseigner- wie auch 
   Arbeitnehmerseite bei den jeweils vier (4) 
   Aufsichtsratssitzen mindestens ein Mitglied 
   eines jeden Geschlechts vertreten sein muss. 
   Für die vorliegende Wahl von drei 
   Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite 
   bedeutet dies, dass zur Erfüllung der 
   Geschlechterquote mindestens ein männliches 
   Aufsichtsratsmitglied zu wählen ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf einen 
   entsprechenden Vorschlag seines 
   Nominierungsausschusses und unter 
   Berücksichtigung des Kompetenzprofils für den 
   Aufsichtsrat sowie der Ziele über seine 
   Zusammensetzung - vor, als Vertreter der 
   Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   5.1. Frau Susanne Klatten, München, 
        selbstständige Unternehmerin, 
   5.2. Herrn Georg Denoke, München, 
        Geschäftsführer und CEO der ATON GmbH, 
        München, und 
   5.3. Herrn Edwin Eichler, Weggis, Schweiz, 
        selbstständiger Berater, 
 
   jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   der Aufsichtsratsmitglieder für das 
   Geschäftsjahr 2024 beschließt, längstens 
   jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit 
   Beginn ihrer Amtszeit. 
 
   Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt 
   werden. 
 
   Für den Fall ihrer Wiederwahl soll Frau Susanne 
   Klatten im Rahmen der Konstituierung des neuen 
   Aufsichtsrats als Kandidatin für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. 
   Weiter ist vorgesehen, dass Herr Denoke im 
   Falle seiner Wahl dem Aufsichtsrat als Kandidat 
   für den Vorsitz des Prüfungsausschusses 
   vorgeschlagen werden soll. Er erfüllt die 
   Anforderungen an einen unabhängigen 
   Finanzexperten im Sinne der Empfehlungen C.10 
   und D.4 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (in der von der Regierungskommission am 
   16. Dezember 2019 beschlossenen Fassung) 
   (DCGK). 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten 
   versichert, dass sie auch weiterhin den für das 
   Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen 
   können. 
 
   Weitere ergänzende Angaben zu den unter Ziffern 
   5.1 - 5.3 vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten finden Sie in diesem 
   Dokument im Anschluss an die Tagesordnung der 
   Hauptversammlung. 
6. *Beschlussfassung über die Billigung des 
   Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder* 
 
   Die Hauptversammlung der SGL Carbon SE hatte 
   das bisherige System zur Vergütung der 
   Vorstandsmitglieder am 30. April 2014 mit einer 
   Mehrheit von 99,64% gebilligt. Mit dem am 1. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 05, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

DJ DGAP-HV: SGL Carbon SE: Bekanntmachung der -2-

Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur 
   Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie 
   (ARUG II) wurde ein neuer § 120a AktG 
   eingeführt. Diese Norm sieht vor, dass die 
   Hauptversammlung einer börsennotierten 
   Gesellschaft mindestens alle vier Jahre sowie 
   bei jeder wesentlichen Änderung des 
   Vergütungssystems über die Billigung des vom 
   Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für 
   die Mitglieder des Vorstands beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat und sein Personalausschuss 
   haben dies zum Anlass genommen, das bisherige 
   Vergütungssystem zu überprüfen und es im Januar 
   2020 zu modifizieren 
   (Vorstands-Vergütungssystem 2020). Im Grundsatz 
   hält der Aufsichtsrat das bisherige System mit 
   seinen Bausteinen Grundgehalt (plus 
   Nebenleistungen), kurzfristige variable 
   Vergütung, langfristige variable Vergütung, 
   Beiträge zur Altersversorgung und eine 
   Aktienhaltevorschrift weiter für sachgerecht 
   und angemessen. Der Aufsichtsrat hat jetzt 
   allerdings Nachhaltigkeitsthemen (insbesondere 
   Umwelt, Soziales/Mitarbeiter und Corporate 
   Governance/Compliance) stärker als bisher bei 
   der kurzfristigen variablen Vergütung im System 
   berücksichtigt, die Anteile der einzelnen 
   Vergütungsbestandteile an der 
   Ziel-Gesamtvergütung konkretisiert und 
   Regelungen zum Einbehalt oder der Rückforderung 
   von variabler Vergütung bei schwerwiegenden 
   Pflicht- oder Compliance-Verstößen 
   und/oder bei fehlerhafter Feststellung der Höhe 
   eingeführt (sogenannter Clawback). Die Höhe der 
   maximalen Gesamtvergütung für den 
   Vorstandsvorsitzenden und die Mitglieder des 
   Vorstands (Höchstgrenze der Vergütung) wurden 
   gegenüber dem bisherigen System nicht geändert. 
 
   Das Vorstands-Vergütungssystem 2020 finden Sie 
   in diesem Dokument in den Unterlagen nach der 
   Tagesordnung der Hauptversammlung im Abschnitt 
   'System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
   (Vorstand-Vergütungssystem 2020)' beschrieben. 
   Die Beschreibung ist auch im Internet unter 
   www.sglcarbon.com/hauptversammlung zugänglich. 
   Dieses Vorstands-Vergütungssystem 2020 soll 
   nunmehr der Hauptversammlung zur Billigung 
   vorgelegt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt daher - gestützt auf 
   die Empfehlung seines Personalausschusses - 
   vor, wie folgt zu beschließen: 
 
    Die Hauptversammlung billigt das 
    Vorstands-Vergütungssystem 2020. 
7. *Beschlussfassung über die Billigung der 
   Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder* 
 
   Die Hauptversammlung der SGL Carbon SE hat die 
   aktuell geltende Vergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder letztmalig am 29. Mai 
   2018 mit einer Mehrheit von 99,93% angepasst. 
 
   Die Vergütung ist in § 12 der Satzung der 
   Gesellschaft niedergelegt und wird 
   einschließlich des ihr zugrunde liegenden 
   Vergütungssystems 
   (Aufsichtsrats-Vergütungssystem) in diesem 
   Dokument im Abschnitt 'Vergütung der 
   Aufsichtsratsmitglieder' im Einzelnen 
   beschrieben. Die Beschreibung ist auch im 
   Internet unter 
 
   www.sglcarbon.com/hauptversammlung 
 
   zugänglich. Die Gesellschaft hält dieses 
   Aufsichtsrats-Vergütungssystem weiter für 
   sachgerecht und angemessen. Es soll daher der 
   Hauptversammlung zur Bestätigung vorgelegt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
    Die Vergütung der Mitglieder des 
    Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 
    12 der Satzung einschließlich des ihr 
    zugrunde liegenden 
    Aufsichtsrats-Vergütungssystems, wie im 
    Abschnitt 'Vergütung der 
    Aufsichtsratsmitglieder' beschrieben, wird 
    bestätigt. 
8. *Änderung von § 15 Abs. 2 der Satzung* 
 
   Die Voraussetzungen an den Nachweis, der für 
   die Berechtigung zur Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und zur Ausübung des 
   Stimmrechts zu erbringen ist, werden durch das 
   Gesetz zur Umsetzung der zweiten 
   Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. 
 
   Zukünftig soll nach dem geänderten neuen § 123 
   Abs. 4 Satz 1 AktG für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung oder die Ausübung des 
   Stimmrechts der Nachweis _des Letztintermediärs 
   gemäß dem neu eingefügten § 67c Abs. 3 
   AktG _ausreichen. Nach § 15 Abs. 2 der Satzung 
   der Gesellschaft ist gegenwärtig entsprechend 
   den Vorgaben der aktuell geltenden Fassung des 
   § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG ein _in Textform 
   erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch 
   das depotführende Institut_ ausreichend. 
 
   Auch wenn das ARUG II zum 1. Januar 2020 in 
   Kraft getreten ist, finden die Änderung 
   des § 123 Abs. 4 Satz 1 AktG und der neu 
   vorgesehene § 67c AktG allerdings erst für 
   Hauptversammlungen Anwendung, die nach dem 3. 
   September 2020 einberufen werden. Um für die 
   Hauptversammlung im kommenden Jahr 2021 dann 
   schon eine an das neue Verfahren bzw. die neue 
   Terminologie angepasste Satzung vorliegen zu 
   haben, soll bereits jetzt die erforderliche 
   Satzungsänderung in § 15 Abs. 2 der Satzung 
   beschlossen werden. Der Vorstand soll durch 
   eine entsprechende Anmeldung zum 
   Handelsregister sicherstellen, dass die 
   Satzungsänderung erst nach dem 3. September 
   2020 wirksam wird. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   wie folgt zu beschließen: 
 
   a) § 15 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt 
      neu gefasst: 
 
      '(2) Die Aktionäre müssen ihre 
      Berechtigung zur Teilnahme an der 
      Hauptversammlung oder zur Ausübung des 
      Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein in 
      Textform erstellter Nachweis ihres 
      Anteilbesitzes durch den Letztintermediär 
      gemäß § 67c Abs. 3 AktG ausreichend. 
      Der Nachweis des Anteilbesitzes hat sich 
      auf den Beginn des 21. Tages vor der 
      Versammlung zu beziehen und muss der 
      Gesellschaft spätestens am letzten Tag 
      der Anmeldefrist gemäß § 15 Abs. (1) 
      der Satzung zugehen.' 
   b) Der Vorstand wird angewiesen, diese 
      Änderung der Satzung erst nach dem 
      3. September 2020 zur Eintragung zum 
      Handelsregister anzumelden. 
Lebensläufe und ergänzende Angaben zu den unter Punkt 5 der 
Tagesordnung vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten 
(einschließlich der Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG) 
 
*Susanne Klatten* 
(bisherige) Vorsitzende des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE 
Mitglied des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE seit 2009, letztmalig 
gewählt am 30. April 2015 
Selbstständige Unternehmerin, München 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
- ALTANA Aktiengesellschaft, Wesel (_nicht 
  börsennotiert_) 
- Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, 
  München 
- UnternehmerTUM GmbH, Garching 
  (Aufsichtsratsvorsitzende) (_nicht 
  börsennotiert_) 
 
*Tabellarischer Lebenslauf* 
 
Geburtsjahr/ -ort: 1962, Bad Homburg 
Nationalität:      Deutsch 
 
*Studium / Beruflicher Werdegang* 
 
- seit 1991: selbstständige Unternehmerin 
- 1988: MBA, International Institute for 
  Management Development (IMD), Lausanne, 
  Schweiz 
- 1985: Bachelor of Science, University of 
  Buckingham, Vereinigtes Königreich 
 
*Schwerpunkte im Kompetenzprofil Aufsichtsrat* 
 
Expertise Geschäftsfelder SGL Konzern und Kundenindustrien; 
Unternehmensführung / Unternehmensstrategie; 
Führungskräfteentwicklung 
 
*Georg Denoke* 
(bisheriger) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der 
SGL Carbon SE 
Mitglied des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE seit 2015, letztmalig 
gewählt am 30. April 2015 
Geschäftsführer und CEO der ATON GmbH, München (_nicht 
börsennotier_t) 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
- EDAG Engineering Group AG, Arbon, Schweiz 
  (Verwaltungsratsvorsitzender) 
 
*Tabellarischer Lebenslauf* 
 
Geburtsjahr/  1965, Northeim 
-ort: 
Nationalität: Deutsch 
Studium:      Diplom-Betriebswirt (BA), Duale 
              Hochschule Baden-Württemberg 
              (1989) 
              Diplom-Informationswissenschaftler 
              , Universität Konstanz (1992) 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
- seit 2018: Geschäftsführer und CEO der ATON 
  GmbH, München 
- 2006 bis 2016: Mitglied des Vorstands, CFO, 
  Arbeitsdirektor, Linde AG, München 
- 2004 bis 2006: Mitglied des Bereichsvorstands, 
  Gases & Engineering, Linde AG, München 
- 2001 bis 2004: Vorsitzender des Vorstands, CEO 
  APOLLIS AG, München 
- 1993 bis 2001: Mannesmann AG, Düsseldorf / 
  Vodafone Group plc, Newbury 
 
  * ab 2000: Vorsitzender des 
    Geschäftsbereichs TeleCommerce & IT, 
    Mitglied des European Boards Vodafone 
    Group plc 
  * ab 1999: Leiter Corporate Communications & 
    Investor Relations, Mannesmann AG 
  * ab 1997: Leiter Konzerncontrolling, 
    Mannesmann AG 
- 1986 bis 1990: Mannesmann Kienzle GmbH, 
  Villingen, sowie Studium der 
  Betriebswirtschaftslehre 
 
*Schwerpunkte im Kompetenzprofil Aufsichtsrat* 
 
Rechnungslegung und Abschlussprüfung; Unternehmensführung / 
Unternehmensstrategie; Compliance und Risikomanagement / Corporate 
Governance; Digitalisierung; HR und Führungskräfteentwicklung 
 
Herr Georg Denoke erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 05, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

und des DCGK im Hinblick auf Unabhängigkeit und Sachverstand auf 
den Gebieten Rechnungslegung, interne Kontrollverfahren und 
Abschlussprüfung. 
 
*Edwin Eichler* 
Mitglied des Aufsichtsrats der SGL Carbon SE seit 2010, letztmalig 
gewählt am 30. April 2015 
Selbstständiger Berater, Weggis, Schweiz 
 
*Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen 
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen* 
 
- SMS group GmbH, Düsseldorf 
  (Aufsichtsratsvorsitzender) (_nicht 
  börsennotiert_) 
- Amatheon Agri Holding N.V., Schiphol, 
  Niederlande (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
*Sonstige wesentliche Tätigkeiten neben AR-Mandat* 
 
- TU Dortmund, Mitglied des Hochschulrats der 
  Universität 
- Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG, Bremen 
  (Beirat) (_nicht börsennotiert_) 
 
*Tabellarischer Lebenslauf* 
 
Geburtsjahr/ -ort: 1958, Passau 
Nationalität:      Deutsch 
Studium:           Informatik, Universität der 
                   Bundeswehr Neubiberg 
 
*Beruflicher Werdegang* 
 
- 2002 bis 2012: Mitglied im Vorstand der 
  ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen 
 
  * Vorstandsvorsitzender TK Steel Europe AG, 
    CEO Steel Americas sowie 
    Aufsichtsratsvorsitzender TK Stainless AG 
    und Material Services 
  * Vorstandsvorsitzender TK Elevator AG 
  * Vorstandsvorsitzender TK Materials AG, 
    später Material Services AG 
- 1990 bis 2002: Funktionen in der Bertelsmann 
  AG, Gütersloh 
 
  * Mitglied im Vorstand der Bertelsmann 
    Industrie AG / ARVATO AG 
  * Vorsitzender der Geschäftsführung 
    Mohndruck-Media Gruppe 
  * 1990 Eintritt Bertelsmann AG. Stationen 
    1990-1995: Assistenz CIO, Geschäftsführer 
    Anwendungsentwicklung, Geschäftsführer 
    Mohndruck GmbH 
- 1978 bis 1990: Offizierslaufbahn Bundeswehr 
- 1978 bis 1990: Managementbetreuung 
  Familienbetrieb Glockengießerei Perner 
  GmbH, Passau 
 
*Schwerpunkte im Kompetenzprofil Aufsichtsrat* 
 
Expertise Geschäftsfelder SGL Konzern und Kundenindustrien; 
Unternehmensführung / Unternehmensstrategie; Compliance und 
Risikomanagement / Corporate Governance; Innovationskompetenz 
 
Mit Blick auf die Empfehlung C.13 des DCGK (in der von der 
Regierungskommission am 16. Dezember 2019 beschlossenen Fassung) 
wird ergänzend erklärt: 
 
Abgesehen davon, dass Frau Susanne Klatten den Vorsitz im 
Aufsichtsrat der SGL Carbon SE bekleidete und wieder bekleiden 
soll, ist sie des Weiteren kontrollierende Gesellschafterin der 
SKion GmbH, Bad Homburg, sowie Mitglied des Aufsichtsrats und 
wesentliche Aktionärin der Bayerische Motoren Werke 
Aktiengesellschaft, München (BMW AG). Sowohl die SKion GmbH als 
auch die BMW AG halten mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien 
der SGL Carbon SE und sind damit ein wesentlicher an der 
Gesellschaft beteiligter Aktionär im Sinne des DCGK. Des Weiteren 
bestehen Geschäftsbeziehungen zwischen dem SGL Carbon- und dem 
BMW-Konzern, insbesondere bezüglich der Belieferung mit 
Carbonfaser- und Compositeprodukten mit einem Umsatzvolumen in Höhe 
eines knapp dreistelligen Euro-Millionenbetrags im Geschäftsjahr 
2019. Daneben hält die SKion GmbH an der Wandelanleihe und der 
Unternehmensanleihe der Gesellschaft Anteile in Höhe eines 
Nominalbetrags von 25 Millionen Euro an der Unternehmensanleihe 
(ISIN XS1945271952) und 30 Millionen Euro an der Wandelanleihe 
(ISIN DE000A2G8VX7). 
 
Im Übrigen steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner 
der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten in nach der 
Empfehlung des DCGK offenzulegenden persönlichen oder 
geschäftlichen Beziehungen zur SGL Carbon SE oder deren 
Konzernunternehmen, den Organen der SGL Carbon SE oder einem 
wesentlich an der SGL Carbon SE beteiligten Aktionär. 
 
Die Lebensläufe von Frau Klatten sowie den Herren Denoke und 
Eichler sind ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
www.sglcarbon.com/hauptversammlung 
 
abrufbar. 
 
System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder 
(Vorstands-Vergütungssystem 2020) 
 
*I. Überblick* 
 
 Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der SGL Carbon SE wird 
 nach Maßgabe des Aktiengesetzes festgesetzt und ist auf 
 die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Gesellschaft 
 ausgerichtet. Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder 
 orientiert sich dabei neben den Aufgaben und Leistungen des 
 einzelnen Vorstandsmitglieds an der Größe, Komplexität 
 und Lage des Unternehmens. Sie setzt sich aus 
 erfolgsunabhängigen Gehalts- und Sachleistungen sowie 
 Versorgungszusagen und aus erfolgsabhängigen (variablen) 
 Komponenten zusammen. 
 
 Zu den erfolgsunabhängigen Komponenten zählen ein festes 
 Jahresgehalt (Grundgehalt) sowie Nebenleistungen und ein 
 jährlicher Beitrag zur Altersversorgung. Die erfolgsabhängigen 
 Komponenten bestehen aus einer einjährigen variablen Vergütung 
 (SGL Carbon Bonus Plan - STI) und einer mehrjährigen variablen 
 Vergütung (SGL Carbon Long-term Incentive Plan - LTI). Ergänzt 
 wird das System durch zwingende Aktienhaltevorschriften für 
 die Mitglieder des Vorstands. 
 
 Die in den erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen 
 verankerten finanziellen und individuellen Ziele stehen im 
 Einklang mit der Geschäftsstrategie und der nachhaltigen und 
 langfristigen Entwicklung der Gesellschaft. So werden im 
 Rahmen der kurzfristigen variablen Vergütung über individuelle 
 Ziele für die Vorstandsmitglieder Anreize für eine nachhaltige 
 Entwicklung der Gesellschaft gesetzt. Der Aufsichtsrat legt 
 zudem einen Schwerpunkt auf die Langfristigkeit der 
 Unternehmensentwicklung und hat daher den Anteil der 
 mehrjährigen erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile 
 entsprechend hoch gewichtet. Zusätzlich unterstützen die 
 Aktienhaltevorschriften für den Vorstand eine langfristige und 
 nachhaltige Incentivierung der Vorstandstätigkeit. 
 
 Die horizontale und vertikale Angemessenheit der 
 Vorstandsvergütung wird von einem unabhängigen externen 
 Gutachter in regelmäßigen Abständen überprüft und vom 
 Aufsichtsrat gewürdigt. Als horizontale Referenz wird eine 
 Gruppe vergleichbarer Unternehmen mit Börsennotierung in 
 Deutschland herangezogen. Der vertikale unternehmensinterne 
 Vergütungsvergleich fokussiert auf die Relation der 
 Vorstandsvergütung zur Vergütung der in Deutschland 
 beschäftigten nicht leitenden Mitarbeiter sowie zur Vergütung 
 des oberen Führungskreises des SGL Carbon Konzerns, dies auch 
 in der zeitlichen Entwicklung. Das Vergütungssystem des oberen 
 Führungskreises des Unternehmens orientiert sich zudem an der 
 Incentivierung des Vorstands. So wird den Mitgliedern des 
 oberen Führungskreises ein LTI- Programm angeboten, das 
 strukturell dem Programm des Vorstands entspricht. 
 
 Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben sieht das 
 Vergütungssystem auch eine absolute Höchstgrenze der Vergütung 
 vor. 
 
 Wie sich aus der nachfolgenden Übersicht ergibt, macht 
 der Anteil der variablen Vergütungsbestandteile (STI und LTI) 
 zwischen 48% und 64% der Ziel-Gesamtvergütung aus, der Anteil 
 der langfristigen variablen Vergütung übersteigt hierbei den 
 Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung. Der Anteil der 
 erfolgsunabhängigen Vergütung (Grundgehalt, Nebenleistungen 
 und Altersversorgung) macht zwischen 39% und 53% aus. 
 Betrachtet man allein die Zieldirektvergütung (d.h. die 
 Ziel-Gesamtvergütung ohne Beiträge zur Altersversorgung und 
 Nebenleistungen) liegt bei einer mittigen Festsetzung von 
 Grundgehalt, STI und LTI innerhalb der möglichen anteiligen 
 Bandbreite der Anteil des Grundgehalts bei 36,4%, der variable 
 Vergütungsanteil bei 63,6%. 
 
 Die einzelnen Bausteine der Vergütung stellen sich wie folgt 
 dar: 
 
 *1. Grundgehalt*       Anteil an Ziel-     28-36% 
                        Gesamtvergütung 
                        Auszahlung          Monatlich in 
                                            gleichen Raten 
 *2. Einjährige         Anteil des          18-26% 
 variable Vergütung     jährlichen 
 (STI)*                 Zielbonus an Ziel- 
                        Gesamtvergütung 
                        Bemessungsgrundlage Finanzielle 
                                            Ziele; 
                                            Diskretionärer 
                                            Faktor (mit 
                                            individuellen 
                                            Zielen) 
                        Bandbreite für      0% - 200% des 
                        Auszahlungsbetrag   Zielbonus 
                                            (Zielbonus voll 
                                            erreicht = 100% 
                                            Zielerreichung) 
                        Auszahlung          Nach Feststellung 
                                            des 
                                            Jahresabschlusses 
                                            für betreffendes 
                                            Geschäftsjahr 
                        Cap                 200% des 
                                            Zielbonus 
 *3. Mehrjährige        Anteil des          30-38% 
 variable Vergütung     jährlichen 
 (LTI)*                 Zuteilungswerts an 
                        Ziel-Gesamtvergütun 
                        g 
                        Bemessungsgrundlage ROCE-Zielkorridor 
                                           ; Aktienkurs 
                        Bandbreite für      0% - 200% des 
                        Auszahlungsbetrag   Zuteilungswerts 

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May 05, 2020 09:06 ET (13:06 GMT)

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