Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat sich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) überzeugt gezeigt, dass weiterhin die in Europa nötigen Hilfen gewährt werden, und die von den Karlsruher Richtern gesetzte Dreimonatsfrist betont.
Das Gericht habe geurteilt, dass "vor einem solchen Programm immer die Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss, und hat für diese Fragestellung eine ziemlich lange Frist von drei Monaten eingeräumt", sagte Scholz bei einem Pressestatement in Berlin. "Das heißt aber auch übersetzt: Die Bundesbank darf sich vorerst weiterhin an dem gemeinsamen Ankaufprogramm beteiligen und auch über die Frist hinaus, sofern die vom Verfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen erfüllt sein werden."
Die Karlsruher Richter hätten "ausdrücklich festgestellt, dass sich das heutige Urteil nicht auf aktuelle Hilfsentscheidungen der EZB im Zusammenhang mit der Corona-Krise bezieht, sondern ausschließlich auf das so genannte PSPP-Programm", hob Scholz hervor. Die Regierung werde das Urteil noch sehr sorgfältig studieren. "Aber eines ist ganz klar: Wir werden Wege finden, wie das Notwendige, was in Europa geschehen muss, auch in Zukunft geschehen kann", betonte der Finanzminister. "Dazu hat das Bundesverfassungsgericht eine sehr klare Linie vorgegeben und im Übrigen auch viel Zeit."
Der Zusammenhalt in der Europäischen Währungsunion stehe "außer Frage", hob Scholz hervor. Gerade in der Corona-Krise gäben die gemeinsame Währung und die gemeinsame Geldpolitik den notwendigen Zusammenhalt in Europa. Jedoch müsse man die europäische Zusammenarbeit weiter vertiefen und intensivieren. "Das heutige Urteil stärkt uns in dem Bestreben, indem es der Europäischen Zentralbank grundsätzlich das Recht zu solchen Kaufprogrammen zubilligt", meinte er. Scholz zeigte sich zudem überzeugt, dass es "schnell und zügig Verständigung" über ein "europäisches Recovery-Programm" zur künftigen Konjunkturstärkung geben werde.
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May 05, 2020 09:13 ET (13:13 GMT)
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