BERLIN (dpa-AFX) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert in der Corona-Krise ein Überbrückungsgeld für Risikogruppen, um sie vor Verdienstausfall zu schützen. "Nach aktueller Rechtslage können Risikogruppen zwar der Beschäftigung fernbleiben, haben jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung", erklärte der Verband am Dienstag. Nachdem nun die ersten Corona-Maßnahmen gelockert würden, könnten gesundheitlich besonders gefährdete Beschäftigte unter Druck geraten, ihre Arbeit aus finanzieller Sorge wieder aufzunehmen.
Daher fordert der Verband ein Überbrückungsgeld, das sich an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld orientieren soll. "So wie Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie coronabedingt Verdienstausfälle haben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, braucht es auch eine finanzielle Absicherung für diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht zur Arbeit gehen können", forderte der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Werner Hesse.
Der Sozialverband VdK sieht die Arbeitgeber in der Pflicht: "Menschen, die zur Risikogruppe gehören, sollte das Arbeiten im Homeoffice weiterhin ermöglicht werden", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Wenn das nicht gehe, brauche es eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. "Die Möglichkeit der bezahlten Freistellung muss unabhängig davon geschaffen werden, ob der Beruf systemrelevant ist oder nicht", sagte Bentele. Gefordert wird eine Lohnersatzleistung nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von 80 Prozent./rew/DP/fba
Daher fordert der Verband ein Überbrückungsgeld, das sich an den Regelungen zum Kurzarbeitergeld orientieren soll. "So wie Eltern eine Entschädigung erhalten, wenn sie coronabedingt Verdienstausfälle haben, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, braucht es auch eine finanzielle Absicherung für diejenigen, die zu einer Risikogruppe gehören und deshalb nicht zur Arbeit gehen können", forderte der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Werner Hesse.
Der Sozialverband VdK sieht die Arbeitgeber in der Pflicht: "Menschen, die zur Risikogruppe gehören, sollte das Arbeiten im Homeoffice weiterhin ermöglicht werden", sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Wenn das nicht gehe, brauche es eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. "Die Möglichkeit der bezahlten Freistellung muss unabhängig davon geschaffen werden, ob der Beruf systemrelevant ist oder nicht", sagte Bentele. Gefordert wird eine Lohnersatzleistung nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von 80 Prozent./rew/DP/fba
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