Der billionenschwere Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist teilweise verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass die Käufe der Notenbank in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz verstoßen. Der zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte, die Bundesregierung hätte dagegen vorgehen müssen, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht auf deren Verhältnismäßigkeit überprüft habe. Die Notenbank ...Den vollständigen Artikel lesen ...
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass die Käufe der Notenbank in mehreren Punkten gegen das Grundgesetz verstoßen. Der zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle erklärte, die Bundesregierung hätte dagegen vorgehen müssen, dass die EZB ihre Beschlüsse nicht auf deren Verhältnismäßigkeit überprüft habe. Die Notenbank ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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