
Von Hans Bentzien
FRANKFURT (Dow Jones)--EZB-Ratsmitglied Jens Weidmann hat die Aussagen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Staatsanleihekaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank (EZB) begrüßt. "Das Bundesverfassungsgericht hebt in seinem Urteil wichtige Gestaltungsmerkmale des PSPP hervor, die in der Gesamtschau einen ausreichenden Abstand zur monetären Staatsfinanzierung sichern", heißt es in einer Erklärung Weidmanns. Auf die Bedeutung dieses Abstands habe er in der Vergangenheit hingewiesen.
Weidmanns Äußerung bezieht sich auf den Teil des BVerfG-Urteils, in dem die Richter erklärt hatten, dass sie im PSPP keinen "offensichtlichen Verstoß" gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung sähen. Dieses Urteil knüpften sie allerdings an die Erfüllung bestimmter Ankaufbeschränkungen, wie Emittentenlimit und EZB-Kapitalschlüssel.
Zum Urteil des Gerichts, die EZB habe die Verhältnismäßigkeit ihres Programms nicht ausreichend dargelegt - das war der Grund für die Ablehnung des PSPP durch das BVerfG - äußerte sich Weidmann dagegen nicht. Er erklärte lediglich, der EZB-Rat habe nun eine Frist von drei Monaten, seine Abwägungen der Verhältnismäßigkeit des Programms darzulegen. "Die Erfüllung dieser Vorgabe unter Beachtung der Unabhängigkeit des EZB-Rats werde ich unterstützen", so Weidmann.
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May 05, 2020 10:32 ET (14:32 GMT)
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