Paderborn (www.anleihencheck.de) - Heute hat das Bundesverfassungsgericht die milliardenschweren Staatsanleihenkaufprogramme der Europäischen Zentralbank als teilweise grundgesetzwidrig beanstandet, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben, so die Analysten der Bank für Kirche und Caritas eG (BKC). ...Den vollständigen Artikel lesen ...