DGAP-News: freenet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
freenet AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 27.05.2020 in virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2020-05-05 / 17:55
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aufgrund eines technischen Versehens des
Bundesanzeigers ist in der Veröffentlichung der
Einladung zur Hauptversammlung vom 05.05.2020 die
Nummerierung des Tagesordnungspunktes 7 weggefallen
und damit auch die Nummerierung der nachfolgenden
Tagesordnungspunkte 8 bis 10 fehlerhaft dargestellt
worden.
An dieser Stelle wird daher die in der Nummerierung
korrigierte Tagesordnung zur Hauptversammlung
wiedergegeben.
Darüber hinaus hat es keine Änderungen gegeben.
freenet AG Büdelsdorf ISIN: DE000A0Z2ZZ5
WKN: A0Z2ZZ Einladung zur Hauptversammlung
Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-,
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020
(COVID-19-Gesetz) laden wir unsere Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats zur
ordentlichen Hauptversammlung der freenet AG
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer
Bevollmächtigten ein, die
am Mittwoch, den 27. Mai 2020, um 10.00 Uhr (MESZ),
stattfinden wird. Die gesamte Hauptversammlung wird für
Aktionäre live im Internet übertragen. Es besteht kein
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit vor Ort für
die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten. Die
Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist
Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses,
des gebilligten Konzernabschlusses sowie der
Lageberichte für die freenet AG und den
Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die
Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des
Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches für das
Geschäftsjahr 2019
Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der
Einberufung der Hauptversammlung und auch
während der Hauptversammlung auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.fn.de/hv2020
zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung
vom Vorstand beziehungsweise im Falle des
Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des
Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat
den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und Konzernabschluss gebilligt; der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
entfällt daher.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der freenet AG
zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von Euro 468.633.848,18
wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,04 je
dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro
5.120.440,64 als Gesamtbetrag der Dividende,
und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro
463.513.407,54 auf neue Rechnung.
Gesamtbetrag der Euro 5.120.440,64
Dividende
Vortrag auf neue Euro 463.513.407,54
Rechnung
Bilanzgewinn Euro 468.633.848,18
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt
die 50.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt
der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den
Vorstand mittelbar von der Gesellschaft
gehalten wurden und die gemäß § 71b
Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt
sind. Sollte sich die Zahl der für das
Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten
Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern,
wird der Hauptversammlung ein entsprechend
angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet,
der unverändert eine Dividende von Euro 0,04 je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie
entsprechend angepasste Beträge für die
Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag
vorsieht.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der
Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, d.h. am 2. Juni 2020, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für
das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft
für das Geschäftsjahr 2019*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers
für eine etwaige prüferische Durchsicht des
Halbjahresfinanzberichts und sonstiger
unterjähriger Zwischenfinanzberichte des
Geschäftsjahres 2020 sowie des Geschäftsjahres
2021 vor der ordentlichen Hauptversammlung
2021*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor,
die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für
eine etwaige prüferische Durchsicht des
Zwischenfinanzberichts (Halbjahres- und
Quartalsfinanzberichte) des Geschäftsjahres
2020 und des ersten Quartals des
Geschäftsjahres 2021 zu bestellen, wenn und
soweit solche Zwischenfinanzberichte vor
der ordentlichen Hauptversammlung 2021
aufgestellt werden und einer prüferischen
Durchsicht unterzogen werden sollen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung
erklärt, dass diese frei von ungebührlicher
Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines
bestimmten Abschlussprüfers im Sinne von
Artikel 16 Absatz 6 der AP-VO auferlegt wurde.
6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen*
Aufgrund von Änderungen des Aktiengesetzes
muss § 4 Abs. 5 der Satzung angepasst werden.
Zudem soll die Gesellschaft in die Lage
versetzt werden, die Kommunikation mit
Aktionären mit deren Einverständnis zunehmend
elektronisch durchzuführen. Schließlich
sollen Satzungsänderungen aufgrund von
Gesetzesänderungen soweit möglich vermieden
werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu
beschließen:
1)
a) Der Titel von § 3 wird umbenannt in '§ 3
Bekanntmachungen;
Informationsübermittlungen; Verweise'
b) Die bisherige Regelung in § 3 wird zu
Absatz 1.
c) In § 3 wird ein zweiter Absatz mit
folgendem Wortlaut eingefügt:
'2. _Die Gesellschaft ist berechtigt,
Informationen an die Aktionäre im
Wege der Datenfernübertragung zu
übermitteln, sofern etwaige weitere
gesetzliche Anforderungen erfüllt
sind._'
d) In § 3 wird ein dritter Absatz mit
folgendem Wortlaut eingefügt:
'3. _Verweise auf Satzungsbestimmungen,
Gesetzesbestimmungen oder
gesetzliche Regelungen gelten als
Verweise auf die jeweils geltende
Fassung_.'
2)
a) In § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung wird der
2. Halbsatz gestrichen. § 4 Abs. 5 Satz 3
der Satzung lautet daher wie folgt:
'_Die Aktionäre mit Namensaktien haben
der Gesellschaft zur Eintragung in das
Aktienregister die gesetzlich
vorgeschriebenen Angaben zu machen._'
b) Der Vorstand wird angewiesen, die
Änderung von § 4 Abs. 5 Satz 3 der
Satzung so beim Handelsregister
anzumelden, dass die Eintragung möglichst
umgehend nach dem 3. September 2020
erfolgt.
7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines
neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der
Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts
sowie die entsprechenden Satzungsänderungen*
Die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Mai
2016 hat ein auf fünf Jahre bemessenes
genehmigtes Kapital in Höhe von Euro
12.800.000,00 zur einmaligen oder mehrmaligen
Ausgabe von bis zu 12.800.000 neuer Aktien
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der
Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses
beschlossen (Genehmigtes Kapital 2016; § 4 Abs.
8 der Satzung). Vom Genehmigten Kapital 2016
ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Damit
die Gesellschaft weiterhin in der Lage ist, bei
Bedarf ihre Eigenmittel zu verstärken und dafür
Planungssicherheit hat, soll das Genehmigte
Kapital 2016 aufgehoben und durch ein
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 05, 2020 11:55 ET (15:55 GMT)
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