DGAP-News: freenet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung freenet AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2020 in virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2020-05-05 / 17:55 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Aufgrund eines technischen Versehens des Bundesanzeigers ist in der Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung vom 05.05.2020 die Nummerierung des Tagesordnungspunktes 7 weggefallen und damit auch die Nummerierung der nachfolgenden Tagesordnungspunkte 8 bis 10 fehlerhaft dargestellt worden. An dieser Stelle wird daher die in der Nummerierung korrigierte Tagesordnung zur Hauptversammlung wiedergegeben. Darüber hinaus hat es keine Änderungen gegeben. freenet AG Büdelsdorf ISIN: DE000A0Z2ZZ5 WKN: A0Z2ZZ Einladung zur Hauptversammlung Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur ordentlichen Hauptversammlung der freenet AG ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ein, die am Mittwoch, den 27. Mai 2020, um 10.00 Uhr (MESZ), stattfinden wird. Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre live im Internet übertragen. Es besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit vor Ort für die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg. I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches für das Geschäftsjahr 2019 Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fn.de/hv2020 zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung vom Vorstand beziehungsweise im Falle des Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der freenet AG zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von Euro 468.633.848,18 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 5.120.440,64 als Gesamtbetrag der Dividende, und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 463.513.407,54 auf neue Rechnung. Gesamtbetrag der Euro 5.120.440,64 Dividende Vortrag auf neue Euro 463.513.407,54 Rechnung Bilanzgewinn Euro 468.633.848,18 Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 50.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet, der unverändert eine Dividende von Euro 0,04 je dividendenberechtigter Stückaktie sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, d.h. am 2. Juni 2020, fällig. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2020 sowie des Geschäftsjahres 2021 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2021* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Zwischenfinanzberichts (Halbjahres- und Quartalsfinanzberichte) des Geschäftsjahres 2020 und des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen, wenn und soweit solche Zwischenfinanzberichte vor der ordentlichen Hauptversammlung 2021 aufgestellt werden und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden sollen. Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers im Sinne von Artikel 16 Absatz 6 der AP-VO auferlegt wurde. 6. *Beschlussfassung über Satzungsänderungen* Aufgrund von Änderungen des Aktiengesetzes muss § 4 Abs. 5 der Satzung angepasst werden. Zudem soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die Kommunikation mit Aktionären mit deren Einverständnis zunehmend elektronisch durchzuführen. Schließlich sollen Satzungsänderungen aufgrund von Gesetzesänderungen soweit möglich vermieden werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: 1) a) Der Titel von § 3 wird umbenannt in '§ 3 Bekanntmachungen; Informationsübermittlungen; Verweise' b) Die bisherige Regelung in § 3 wird zu Absatz 1. c) In § 3 wird ein zweiter Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: '2. _Die Gesellschaft ist berechtigt, Informationen an die Aktionäre im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln, sofern etwaige weitere gesetzliche Anforderungen erfüllt sind._' d) In § 3 wird ein dritter Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: '3. _Verweise auf Satzungsbestimmungen, Gesetzesbestimmungen oder gesetzliche Regelungen gelten als Verweise auf die jeweils geltende Fassung_.' 2) a) In § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung wird der 2. Halbsatz gestrichen. § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung lautet daher wie folgt: '_Die Aktionäre mit Namensaktien haben der Gesellschaft zur Eintragung in das Aktienregister die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu machen._' b) Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung von § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung so beim Handelsregister anzumelden, dass die Eintragung möglichst umgehend nach dem 3. September 2020 erfolgt. 7. *Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechenden Satzungsänderungen* Die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 hat ein auf fünf Jahre bemessenes genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 12.800.000,00 zur einmaligen oder mehrmaligen Ausgabe von bis zu 12.800.000 neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses beschlossen (Genehmigtes Kapital 2016; § 4 Abs. 8 der Satzung). Vom Genehmigten Kapital 2016 ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Damit die Gesellschaft weiterhin in der Lage ist, bei Bedarf ihre Eigenmittel zu verstärken und dafür Planungssicherheit hat, soll das Genehmigte Kapital 2016 aufgehoben und durch ein
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May 05, 2020 11:55 ET (15:55 GMT)