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(2)

DGAP-HV: freenet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2020 in virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: freenet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
freenet AG: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 27.05.2020 in virtuelle Hauptversammlung mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2020-05-05 / 17:55 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Aufgrund eines technischen Versehens des 
Bundesanzeigers ist in der Veröffentlichung der 
Einladung zur Hauptversammlung vom 05.05.2020 die 
Nummerierung des Tagesordnungspunktes 7 weggefallen 
und damit auch die Nummerierung der nachfolgenden 
Tagesordnungspunkte 8 bis 10 fehlerhaft dargestellt 
worden. 
An dieser Stelle wird daher die in der Nummerierung 
korrigierte Tagesordnung zur Hauptversammlung 
wiedergegeben. 
 
Darüber hinaus hat es keine Änderungen gegeben. 
freenet AG Büdelsdorf ISIN: DE000A0Z2ZZ5 
WKN: A0Z2ZZ Einladung zur Hauptversammlung 
 
Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur 
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, 
Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 
(COVID-19-Gesetz) laden wir unsere Aktionäre mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung der freenet AG 
 
ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer 
Bevollmächtigten ein, die 
 
am Mittwoch, den 27. Mai 2020, um 10.00 Uhr (MESZ), 
 
stattfinden wird. Die gesamte Hauptversammlung wird für 
Aktionäre live im Internet übertragen. Es besteht kein 
Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit vor Ort für 
die Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten. Die 
Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch 
Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der 
Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist 
Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg. 
 
I. Tagesordnung 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, 
    des gebilligten Konzernabschlusses sowie der 
    Lageberichte für die freenet AG und den 
    Konzern, des Vorschlags des Vorstands für die 
    Verwendung des Bilanzgewinns, des Berichts des 
    Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des 
    Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a Abs. 
    1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches für das 
    Geschäftsjahr 2019 
 
    Die vorstehenden Unterlagen sind ab dem Tag der 
    Einberufung der Hauptversammlung und auch 
    während der Hauptversammlung auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    https://www.fn.de/hv2020 
 
    zugänglich. Sie werden in der Hauptversammlung 
    vom Vorstand beziehungsweise im Falle des 
    Berichts des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des 
    Aufsichtsrats erläutert. Der Aufsichtsrat hat 
    den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
    und Konzernabschluss gebilligt; der 
    Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine 
    Beschlussfassung durch die Hauptversammlung 
    entfällt daher. 
2.  *Beschlussfassung über die Verwendung des 
    Bilanzgewinns* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    festgestellten Jahresabschluss der freenet AG 
    zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen 
    Bilanzgewinn in Höhe von Euro 468.633.848,18 
    wie folgt zu verwenden: 
 
    Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,04 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie, d.h. Euro 
    5.120.440,64 als Gesamtbetrag der Dividende, 
    und Vortrag des Restbetrags in Höhe von Euro 
    463.513.407,54 auf neue Rechnung. 
 
    Gesamtbetrag der         Euro 5.120.440,64 
    Dividende 
    Vortrag auf neue         Euro 463.513.407,54 
    Rechnung 
    Bilanzgewinn             Euro 468.633.848,18 
 
    Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 
    die 50.000 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt 
    der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den 
    Vorstand mittelbar von der Gesellschaft 
    gehalten wurden und die gemäß § 71b 
    Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt 
    sind. Sollte sich die Zahl der für das 
    Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigten 
    Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, 
    wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
    angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet, 
    der unverändert eine Dividende von Euro 0,04 je 
    dividendenberechtigter Stückaktie sowie 
    entsprechend angepasste Beträge für die 
    Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag 
    vorsieht. 
 
    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der 
    Anspruch auf die Dividende am dritten auf den 
    Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
    Geschäftstag, d.h. am 2. Juni 2020, fällig. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für 
    das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Vorstands der Gesellschaft für diesen Zeitraum 
    Entlastung zu erteilen. 
4.  *Beschlussfassung über die Entlastung der 
    Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft 
    für das Geschäftsjahr 2019* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
    Geschäftsjahr 2019 amtierenden Mitgliedern des 
    Aufsichtsrats der Gesellschaft für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5.  *Beschlussfassung über die Bestellung des 
    Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Prüfers 
    für eine etwaige prüferische Durchsicht des 
    Halbjahresfinanzberichts und sonstiger 
    unterjähriger Zwischenfinanzberichte des 
    Geschäftsjahres 2020 sowie des Geschäftsjahres 
    2021 vor der ordentlichen Hauptversammlung 
    2021* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
    Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, 
 
     die PricewaterhouseCoopers GmbH 
     Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt 
     am Main, zum Abschlussprüfer und 
     Konzernabschlussprüfer für das 
     Geschäftsjahr 2020 sowie zum Prüfer für 
     eine etwaige prüferische Durchsicht des 
     Zwischenfinanzberichts (Halbjahres- und 
     Quartalsfinanzberichte) des Geschäftsjahres 
     2020 und des ersten Quartals des 
     Geschäftsjahres 2021 zu bestellen, wenn und 
     soweit solche Zwischenfinanzberichte vor 
     der ordentlichen Hauptversammlung 2021 
     aufgestellt werden und einer prüferischen 
     Durchsicht unterzogen werden sollen. 
 
    Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung 
    erklärt, dass diese frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
    Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines 
    bestimmten Abschlussprüfers im Sinne von 
    Artikel 16 Absatz 6 der AP-VO auferlegt wurde. 
6.  *Beschlussfassung über Satzungsänderungen* 
 
    Aufgrund von Änderungen des Aktiengesetzes 
    muss § 4 Abs. 5 der Satzung angepasst werden. 
    Zudem soll die Gesellschaft in die Lage 
    versetzt werden, die Kommunikation mit 
    Aktionären mit deren Einverständnis zunehmend 
    elektronisch durchzuführen. Schließlich 
    sollen Satzungsänderungen aufgrund von 
    Gesetzesänderungen soweit möglich vermieden 
    werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu 
    beschließen: 
 
    1) 
    a) Der Titel von § 3 wird umbenannt in '§ 3 
       Bekanntmachungen; 
       Informationsübermittlungen; Verweise' 
    b) Die bisherige Regelung in § 3 wird zu 
       Absatz 1. 
    c) In § 3 wird ein zweiter Absatz mit 
       folgendem Wortlaut eingefügt: 
 
       '2. _Die Gesellschaft ist berechtigt, 
           Informationen an die Aktionäre im 
           Wege der Datenfernübertragung zu 
           übermitteln, sofern etwaige weitere 
           gesetzliche Anforderungen erfüllt 
           sind._' 
    d) In § 3 wird ein dritter Absatz mit 
       folgendem Wortlaut eingefügt: 
 
       '3. _Verweise auf Satzungsbestimmungen, 
           Gesetzesbestimmungen oder 
           gesetzliche Regelungen gelten als 
           Verweise auf die jeweils geltende 
           Fassung_.' 
 
    2) 
 
    a) In § 4 Abs. 5 Satz 3 der Satzung wird der 
       2. Halbsatz gestrichen. § 4 Abs. 5 Satz 3 
       der Satzung lautet daher wie folgt: 
 
       '_Die Aktionäre mit Namensaktien haben 
       der Gesellschaft zur Eintragung in das 
       Aktienregister die gesetzlich 
       vorgeschriebenen Angaben zu machen._' 
    b) Der Vorstand wird angewiesen, die 
       Änderung von § 4 Abs. 5 Satz 3 der 
       Satzung so beim Handelsregister 
       anzumelden, dass die Eintragung möglichst 
       umgehend nach dem 3. September 2020 
       erfolgt. 
7.  *Beschlussfassung über die Schaffung eines 
    neuen Genehmigten Kapitals 2020 mit der 
    Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts 
    sowie die entsprechenden Satzungsänderungen* 
 
    Die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Mai 
    2016 hat ein auf fünf Jahre bemessenes 
    genehmigtes Kapital in Höhe von Euro 
    12.800.000,00 zur einmaligen oder mehrmaligen 
    Ausgabe von bis zu 12.800.000 neuer Aktien 
    gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der 
    Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses 
    beschlossen (Genehmigtes Kapital 2016; § 4 Abs. 
    8 der Satzung). Vom Genehmigten Kapital 2016 
    ist bislang kein Gebrauch gemacht worden. Damit 
    die Gesellschaft weiterhin in der Lage ist, bei 
    Bedarf ihre Eigenmittel zu verstärken und dafür 
    Planungssicherheit hat, soll das Genehmigte 
    Kapital 2016 aufgehoben und durch ein 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 05, 2020 11:55 ET (15:55 GMT)

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