Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Herford (pta034/05.05.2020/18:30) - Ahlers AG, Herford ISIN DE0005009740 / WKN 500974
Einladung zur Hauptversammlung
Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu der am
Dienstag, dem 16. Juni 2020, 10:00 Uhr, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
in den Räumen der Ahlers AG, Herford, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2019, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptvers ammlung/
eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/19 in Höhe von 867.804,08 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Schaffung einer zusätzlichen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss unter dem bestehenden Genehmigten Kapital gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung für die Bedienung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms und entsprechende Satzungsänderung
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2017 zu TOP 7 in Verbindung mit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 24. April 2018 zu TOP 7 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 2. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 21.600.000 Euro zu erhöhen (im folgenden "Genehmigtes Kapital", § 4 Abs. 2 der Satzung). Diese Ermächtigung ist bislang nicht ausgenutzt worden. Sie soll bestehen bleiben und gemäß dem nachstehenden Beschlussvorschlag durch eine zusätzliche Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ergänzt werden, die ausschließlich eine Verwendung im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms ermöglichen soll.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Der Vorstand wird in Ergänzung der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 3. Mai 2017 und 24. April 2018 ermächtigt, bei Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ferner auszuschließen, wenn die neuen Aktien zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien an Personen verwendet werden, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre aufgrund dieser Ermächtigung darf nur auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von bis zu 3 Prozent des Grundkapitals (also in Höhe von bis zu insgesamt 1.296.000 Euro) ausgeschlossen werden und nur, soweit die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage dieser Ermächtigung oder einer anderen Ermächtigung unter dem Genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlage ausgegebenen Aktien insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze werden angerechnet
- eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie
- neue Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten auszugeben sind.
b) § 4 Abs. 2 der Satzung wird hinter (iv) um eine neue Ziffer (v) wie folgt ergänzt:
"(v) wenn die neuen Aktien zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien an Personen verwendet werden, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen; das Bezugsrecht der Aktionäre aufgrund dieser Ermächtigung darf nur auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von bis zu 3 Prozent des Grundkapitals (also in Höhe von bis zu insgesamt 1.296.000 Euro) ausgeschlossen werden."
c) Im Übrigen bleiben die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. Mai 2017 zu TOP 7 und vom 24. April 2018 zu TOP 7 unverändert.
7. Beschlussfassung über die Schaffung einer zusätzlichen Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2017 zu TOP 6 in Verbindung mit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 24. April 2018 zu TOP 8 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 2. Mai 2022 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 43.200.000 Euro zu erwerben und die erworbenen Aktien in verschiedener Weise auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Diese Ermächtigung soll bestehen bleiben und durch den nachstehenden Beschlussvorschlag durch eine zusätzliche Verwendungsermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Bedienung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms des Unternehmens ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Der Vorstand wird in Ergänzung der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 3. Mai 2017 zu TOP 6 und vom 24. April 2018 zu TOP 8 ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung durch Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 3. Mai 2017 und 24. April 2018 oder einer oder mehrerer früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, sowie Organmitgliedern von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen direkt oder indirekt zum Erwerb angeboten, zugesagt und übertragen werden. Dies umfasst auch die Ermächtigung, die erworbenen Aktien an ein Kreditinstitut oder ein anderes die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen zu übertragen, das die Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich diesem Personenkreis zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw. zu übertragen, sowie die Ermächtigung, die Aktien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu vergünstigten finanziellen oder zu sonstigen Vorzugskonditionen zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw. zu übertragen. Diese Ermächtigungen beschränken sich auf insgesamt 3 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 3. Mai 2017 vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 05, 2020 12:30 ET (16:30 GMT)
Herford (pta034/05.05.2020/18:30) - Ahlers AG, Herford ISIN DE0005009740 / WKN 500974
Einladung zur Hauptversammlung
Auf Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 (COVID-19-Gesetz) laden wir unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu der am
Dienstag, dem 16. Juni 2020, 10:00 Uhr, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
in den Räumen der Ahlers AG, Herford, Elverdisser Straße 313, 32052 Herford,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten live im Internet übertragen.
Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2019, des zusammengefassten Lageberichts des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 sowie 315a Abs. 1 HGB
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse
www.ahlers-ag.com/investor-relations/hauptversammlung-corporate-events/hauptvers ammlung/
eingesehen werden. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung am 16. Juni 2020 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§ 171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach § 173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hat, liegen nicht vor. Über die Verwendung des Bilanzgewinns wird zu Punkt 2 der Tagesordnung Beschluss gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/19 in Höhe von 867.804,08 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/19 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/20
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Schaffung einer zusätzlichen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss unter dem bestehenden Genehmigten Kapital gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung für die Bedienung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms und entsprechende Satzungsänderung
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2017 zu TOP 7 in Verbindung mit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 24. April 2018 zu TOP 7 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 2. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stammaktien als Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 21.600.000 Euro zu erhöhen (im folgenden "Genehmigtes Kapital", § 4 Abs. 2 der Satzung). Diese Ermächtigung ist bislang nicht ausgenutzt worden. Sie soll bestehen bleiben und gemäß dem nachstehenden Beschlussvorschlag durch eine zusätzliche Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ergänzt werden, die ausschließlich eine Verwendung im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms ermöglichen soll.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
a) Der Vorstand wird in Ergänzung der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 3. Mai 2017 und 24. April 2018 ermächtigt, bei Ausgabe neuer Aktien aus dem Genehmigten Kapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ferner auszuschließen, wenn die neuen Aktien zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien an Personen verwendet werden, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre aufgrund dieser Ermächtigung darf nur auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von bis zu 3 Prozent des Grundkapitals (also in Höhe von bis zu insgesamt 1.296.000 Euro) ausgeschlossen werden und nur, soweit die während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage dieser Ermächtigung oder einer anderen Ermächtigung unter dem Genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Bar- und/oder Sacheinlage ausgegebenen Aktien insgesamt 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze werden angerechnet
- eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie
- neue Aktien, die aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten auszugeben sind.
b) § 4 Abs. 2 der Satzung wird hinter (iv) um eine neue Ziffer (v) wie folgt ergänzt:
"(v) wenn die neuen Aktien zur Ausgabe von Mitarbeiteraktien an Personen verwendet werden, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen; das Bezugsrecht der Aktionäre aufgrund dieser Ermächtigung darf nur auf Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von bis zu 3 Prozent des Grundkapitals (also in Höhe von bis zu insgesamt 1.296.000 Euro) ausgeschlossen werden."
c) Im Übrigen bleiben die Beschlüsse der Hauptversammlung vom 3. Mai 2017 zu TOP 7 und vom 24. April 2018 zu TOP 7 unverändert.
7. Beschlussfassung über die Schaffung einer zusätzlichen Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Mai 2017 zu TOP 6 in Verbindung mit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 24. April 2018 zu TOP 8 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 2. Mai 2022 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 43.200.000 Euro zu erwerben und die erworbenen Aktien in verschiedener Weise auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Diese Ermächtigung soll bestehen bleiben und durch den nachstehenden Beschlussvorschlag durch eine zusätzliche Verwendungsermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts zur Bedienung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms des Unternehmens ergänzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
a) Der Vorstand wird in Ergänzung der Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 3. Mai 2017 zu TOP 6 und vom 24. April 2018 zu TOP 8 ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung durch Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 3. Mai 2017 und 24. April 2018 oder einer oder mehrerer früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
Die Aktien können Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, sowie Organmitgliedern von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen direkt oder indirekt zum Erwerb angeboten, zugesagt und übertragen werden. Dies umfasst auch die Ermächtigung, die erworbenen Aktien an ein Kreditinstitut oder ein anderes die Voraussetzungen des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG erfüllendes Unternehmen zu übertragen, das die Aktien mit der Verpflichtung übernimmt, sie ausschließlich diesem Personenkreis zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw. zu übertragen, sowie die Ermächtigung, die Aktien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu vergünstigten finanziellen oder zu sonstigen Vorzugskonditionen zum Erwerb anzubieten oder zuzusagen bzw. zu übertragen. Diese Ermächtigungen beschränken sich auf insgesamt 3 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung am 3. Mai 2017 vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresMay 05, 2020 12:30 ET (16:30 GMT)