Linz (www.anleihencheck.de) - Der Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) ist gemäß dem gestrigen Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts teilweise verfassungswidrig, so Oberbank in ihrem aktuellen Tageskommentar zu den internationalen Finanzmärkten.Die Käufe würden in einigen Punkten dem deutschen Grundrecht verstoßen und bedürften einer Prüfung auf Verhältnismäßigkeit (gegenüber Sparer, Mieter, Aktionäre?). Die deutsche Bundesbank habe nun drei Monate Zeit diese Prüfung nachzuliefern, sonst seien die Anleihekäufe einzustellen. Eine unzulässige Staatfinanzierung sehe das Gericht in den Käufen nicht. Das Urteil sei für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Schlag ins Gesicht. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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